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Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist die Legislative auf Gemeindeebene und damit das oberste Organ der Gemeinde. Die Gemeindeversammlung wird durch den Gemeinderat einberufen. Jeder in der Gemeinde wohnhafte Stimmberechtigte kann an der Gemeindeversammlung teilnehmen.

Aufgaben
Die Aufgaben und Befugnisse der Gemeindeversammlung sind in § 20 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) aufgelistet. Einige Punkte sind untenstehend aufgeführt:

  • Festlegung des Voranschlages und des Steuerfusses
  • Entgegennahme des Rechenschaftsberichts sowie der Gemeinderechnungen und Beschlussfassung darüber
  • Beschlussfassung über Verpflichtungskredite und neue, jährlich wiederkehrende Ausgaben
  • Die Festlegung der Entschädigungen der Mitglieder des Gemeinderates
  • Erlass und Änderung von Reglementen wie Bau- und Nutzungsordnung, Abwasserreglement, Abfallreglement usw.
  • Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes an Ausländer (Einbürgerungen)

Verfahren
Jeder Stimmberechtigte kann in der Gemeindeversammlung zu den in der Traktandenliste aufgeführten Sachgeschäften Anträge zur Geschäftsordnung und zur Sache selbst stellen. Die Abstimmungen erfolgen offen, sofern nicht ein Viertel der Anwesenden geheime Abstimmung verlangt. Bei Stimmengleichheit in offener Abstimmung gibt der/die Vorsitzende den Stichentscheid. In geheimer Abstimmung ist bei Stimmengleichheit kein Beschluss zu Stande gekommen. Die Stimmberechtigten haben ferner ein Vorschlags- und Anfragerecht. Die Gemeindeversammlung entscheidet abschliessend, wenn die beschliessende Mehrheit wenigstens ein Fünftel der Stimmberechtigten ausmacht. Andernfalls unterliegt jeder Entscheid ob positiv oder negativ dem fakultativen Referendum.

Haben Sie Fragen zur Gemeindeversammlung? Wir sind gerne für Sie da.

Zentrale Dienste
056 649 92 92
zentrale.dienste@jonen.ch

Die nächsten Gemeindeversammlungen finden statt am:

Montag, 12. Mai 2025, Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung
Montag, 10. November 2025, Einwohnergemeindeversammlung
Freitag, 14. November 2025, Ortsbürgergemeindeversammlung

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