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Aktuelles Archiv

September 2024

Mitteilung vom:


Der Ticketverkauf beim Fahrpersonal in den Regionalbussen wird per Dezember 2024 vollständig eingestellt. Dies wurde im Rahmen der ZVV-Strategie bereits vor zwei Jahren vom Kantonsrat Zürich so bestätigt. 

Hintergrund zur Ablösung des Ticketverkaufs beim Fahrpersonal: Auslöser sind in erster Linie die Verkaufsgeräte, die ans Ende ihrer Lebensdauer gelangt sind. Daher war zu entscheiden, ob ein Ersatz aus wirtschaftlichen Gründen vertretbar wäre. Mittlerweile werden über 75 Prozent aller Tickets elektronisch gekauft. Der Anteil an Tickets, die beim Fahrpersonal gelöst werden, ist bereits sehr klein und ausserdem seit Jahren rückläufig. So entstehen unverhältnismässig hohe Kosten pro verkauftes Ticket. Aus diesen Gründen wurde beschlossen, den Ticketverkauf beim Fahrpersonal einzustellen und für Personen, welche die Tickets nicht über die digitalen Kanäle erwerben können oder wollen, Alternativen zu suchen und anzubieten. 

Als Alternative zum Ticketkauf beim Fahrpersonal und den digitalen Kanälen hat der ZVV ab März 2024 den telefonischen Ticketverkauf eingeführt. Dieser ermöglicht es Fahrgästen, die Tickets per Festnetz-Telefon zu kaufen und direkt auf den SwissPass zu laden. Die Bezahlung erfolgt mit einer Monatsrechnung. Der hierfür notwendige SwissPass kann bei jeder bedienten Verkaufsstelle erstmalig kostenlos bezogen werden. Ausserdem behält der ZVV auch weiterhin die Mehrfahrtenkarte im Sortiment, die im Bus abgestempelt werden kann. 

Für unvorhergesehene oder ganz spontane Fahrten gibt es zudem eine Rückfallebene: Während einer Übergangsphase kann weiterhin ein sehr reduziertes Sortiment direkt im Bus mit Kartenzahlung gekauft werden. So soll verhindert werden, dass Fahrgäste unbeabsichtigt ohne Ticket unterwegs sind. Dabei handelt es sich um ein Zeit-Ticket, welches 15 oder 60 Minuten lang in allen Bussen des ZVV gültig ist. Ein Umstieg auf andere Busse ist erlaubt. Bei Fahrten in und innerhalb der Städte Zürich und Winterthur (Zonen 110 und 120) ist das Zeit-Ticket von 15 Minuten nicht gültig. Sämtliche Informationen dazu finden Sie auf unserer Website unter: www.zvv.ch/zeitticket.

Mitteilung vom:


Für die Durchführung des Jugendfests am Urnerweg am 27. und 28. Juni 2025 hat sich folgendes Organisationskomitee formiert:

Präsidentin: Sara Roth; Vizepräsidentin: Rahel de Virgala; Bau: Beat Staubli; Dekoration: Bettina Bieber und Michèle Schmid; Finanzen: Barbara Wälti und Nadine Affentranger; Koordination mit Vereinen: Doris Haas; Musik und Unterhaltung: Ivo Odermatt; Personal: Manuela Kull-Gruber; Spiele/Koordination Schule: Florian Trüssel, Reto Jäggi und Stefan Späni; Sponsoring: Nadia Gurtner und Claudia Blättler; 
Wirtschaft: Katja Odermatt; Koordination Jugendarbeit Kelleramt; Simone Eggler; Protokoll: Ursula Fröhli. 

Der Gemeinderat dankt den OK-Mitgliedern im Voraus für ihr Engagement und freut sich zusammen mit der Bevölkerung und vor allem der Jugend schon heute auf ein schönes Jugendfest im nächsten Jahr.

August 2024

Mitteilung vom:


In Jonen sinkt der Strompreis nächstes Jahr. 

Der Strompreis setzt sich aus den drei Komponenten Energie, Netznutzung und allgemeine Abgaben zusammen. Der Energiepreis sinkt von 27.36 Rp./kWh auf 19.95 Rp./kWh (-27.08 %). Der Netzpreis steigt von 7.315 Rp./kWh auf 9.31 Rp./kWh (+27.27 %), verursacht durch den starken Zubau von Photovoltaikanlagen (was geringere Einnahmen für die Netzkosten zur Folge hat), sowie durch gestiegene operative Kosten und erhöhte Investitionen der Elektrizitätsgenossenschaft Jonen. Die allgemeinen Abgaben sinken von 4.25 Rp./kWh auf 3.08 Rp./kWh (-27.57 %) durch die Reduktion der Stromreserve um 0.97 Rp./kWh und der Systemdienstleistungen SDL um 0.2 Rp./kWh.

Dies ergibt einen gesamten Strompreis von 32.34 Rp./kWh (exkl. MWST) für das Jahr 2025, verglichen mit 38.925 Rp./kWh für das Jahr 2024 (-16.92 %).

Zudem erfolgt eine Erhöhung des Anschlusspreises von bisher Fr. 10.–/Mt. auf Fr. 15.–/Mt. (+50 %, entspricht ca. 0.7 Rp./kWh). Dieser Anstieg erfolgt aufgrund des starken PV-Zubaus, damit eine verursachergerechtere Beteiligung an den Netzkosten erfolgt.

Zusammen mit dem Energiepool Freiamt ist eine gemeinsame Energiebeschaffung in der Region geplant für das Tarifjahr 2026. Es erfolgt jeweils eine tranchierte Energiebeschaffung über drei Jahre.

Für die Energierücklieferung ist ein saisonaler Tarif vorgesehen mit einem Wintertarif von 16 Rp./kWh und Sommertarif am Tag von 14 Rp./kWh bzw. in der Nacht von 18 Rp./kWh.

Das aktuelle Tarifblatt 2025 ist einsehbar unter https://elektra-jonen.ch/tarife

Für Fragen wenden Sie sich bitte an den Präsidenten Roland Di Gregorio unter roli.digregorio@bluewin.ch

Mitteilung vom:


Ab dem neuen Schuljahr 2024/2025 werden die Tagesstrukturen wie folgt angeboten:

Montag / Dienstag / Donnerstag:Frühbetreuung, Mittagstisch, Randstundenbetreuung
Mittwoch / Freitag:  Frühbetreuung, Mittagstisch 


Im 1. Semester 2024/2025 sind keine Spontananmeldungen möglich.

Das Tagesstrukturen-Team bedankt sich für das Vertrauen und freut sich auf das neue Schuljahr.

Juni 2024

Mitteilung vom:


Die warmen Sommermonate läuten die Hochsaison verschiedener invasiver Neophyten oder giftiger Pflanzen ein. Die aktuell blühenden Neophyten, das Einjährige Berufkraut und das Kanadische Berufkraut, bilden ein riesiges Reservoir an flugfähigen Samen und können sich daher rasch und weit verbreiten. Ebenfalls problematisch ist zurzeit das zwar einheimische, aber giftige Jakobs-Kreuzkraut.

Wer solche Pflanzen in seinem Garten findet, wird gebeten, diese auszureissen. Die Pflanzen können kostenlos mit dem neuen Neophytensack entsorgt werden. Die Säcke können beim Kundendienst Einwohner der Gemeinde Jonen bezogen und an den gleichen Orten wie der Hauskehricht für die Abholung durch die Kehrichtabfuhr deponiert werden. 

Flyer invasive Neophyten

Flyer einheimische Pflanzen statt Neophyten

Mitteilung vom:


Die neusten erhobenen Proben an verschiedenen Messstellen im Wasserversorgungsnetz der Gemeinde Jonen haben gemäss vorliegendem Bericht des kantonalen Amts für Verbraucherschutz ergeben, dass die Resultate durchwegs den Anforderungen an Trinkwasser gemäss der Hygieneverordnung entsprechen.

Die Proben wiesen eine einwandfreie mikrobiologische Qualität auf und liegen bezüglich Nitratgehalt unter dem Höchstwert. Für Nitrat in Trinkwasser beträgt der Toleranzwert gemäss der Trink-/Bad-/Duschwasser-Verordnung (TBDV) 40 mg/l; das Qualitätsziel liegt bei 25 mg/l. Der Messwert für Nitrat bei der Hauptquelle, dem Grundwasserpumpwerk Grien, liegt weiterhin nahe, aber unterhalb des Grenzwertes. Die Quelle Himmelrich weist unverändert einen Nitratgehalt deutlich über dem Grenzwert aus; dieses Wasser wird deshalb seit Längerem nicht mehr für die Trinkwasserversorgung verwendet und in den Bach geleitet. Die Regelung der Abbauprodukte des Pflanzenschutzmittels Chlorothalonil in Trinkwasserproben ist Gegenstand eines hängigen Rechtsverfahrens auf Bundesstufe. Bis zum Abschluss dieses Verfahrens nimmt das Amt für Verbraucherschutz keine Bewertung der Analyseergebnisse für die Chlorothalonil-Metaboliten vor. Die durchschnittliche Gesamthärte des Trinkwassers liegt derzeit bei zwischen 32.9 °fH (Grundwasser) und 37.5 °fH (Quellwasser) französischer Härte (ofH) und muss damit als hart taxiert werden. 

Weitere Informationen zum Joner Trinkwasser und die detaillierten Messwerte finden Sie auf der Homepage: www.wasserqualitaet.ch.

März 2024

Mitteilung vom:


Bekanntlich verlangt das Behindertengleichstellungsgesetz, dass bestehende Anlagen und Bauten im Bereich des öffentlichen Verkehrs grundsätzlich hindernisfrei nutzbar sind. Im Einstiegsbereich von Bushaltestellen ist deshalb nach Möglichkeit eine Kantenhöhe von mind. 22 cm zu erstellen, damit ein barrierefreier Einstieg in den Bus möglich ist. Gestützt auf diese Vorgaben hat die Abteilung Tiefbau des kantonalen Departements Bau, Verkehr und Umwelt in der Gemeinde Jonen das Projekt zum Umbau der Bushaltestelle Taverne (beidseitig) ausgearbeitet. Bestandteil des Vorhabens ist die Verschiebung der Fussgängerquerung bei der Taverne in südlicher Richtung und der Einbau einer Mittelinsel aus Gründen der Sicherheit und der Übersichtlichkeit. 

Die Projektpläne, der Landerwerbsplan und die Landerwerbstabelle liegen gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) während 30 Tagen, vom 1. April 2024 bis 30. April 2024, in der Gemeindeverwaltung Jonen öffentlich auf und sind während den ordentlichen Öffnungszeiten einsehbar. Zudem sind die Unterlagen auch auf der Internetseite www.ag.ch/auflage-strassenprojekte abrufbar. Einwendungen gegen das Bauprojekt sind während der Auflagefrist schriftlich an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Realisierung, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Im Einwendungsverfahren wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Allfällige Verkehrsanordnungen werden separat nach Strassenverkehrsrecht verfügt.

Der Entscheid über das Bauprojekt (§ 95 BauG) gilt als Enteignungstitel. Dieser berechtigt zur Enteignung für Massnahmen, die darin mit genügender Bestimmtheit festgelegt sind. Rechte, die in der Landerwerbstabelle nicht aufgeführt sind und durch das Bauprojekt betroffen werden, sind ebenfalls innert der Auflagefrist schriftlich anzumelden. Über den Erwerb der in der Landerwerbstabelle aufgeführten Rechte wird in einem späteren Verfahren entschieden (§ 151 BauG). Anträge, die bereits jetzt mit Einwendung gegen das Bauprojekt hätten gestellt werden können, sind dann unzulässig (§ 152 BauG).

Mitteilung vom:


Während der öffentlichen Auflage des Verbundfahrplanprojekts 2025/26 des Zürcher Verkehrsverbundes ZVV ist aus der Joner Bevölkerung ein Begehren eingereicht worden, welches eine zeitliche Optimierung der ÖV-Verbindung von Jonen nach Zug/Luzern (Verbesserung des Anschlusses in Affoltern a. A.) fordert. 

Der Gemeinderat unterstützt dieses bereits mehrfach gemeldete Anliegen vollumfänglich und hat das Begehren sowohl an das marktverantwortliche Unternehmen als auch an den Regionalplanungsverband Mutschellen-Reusstal-Kelleramt und den Kanton Aargau weitergeleitet mit der Bitte, das Änderungsbegehren in die Fahrplanberatungen aufzunehmen. 

Mitteilung vom:


An seiner Sitzung vom 24. Januar 2024 hat der Regierungsrat des Kantons Aargau die neuen Planungsinstrumente der Gemeinde Jonen genehmigt. Der Genehmigungsbeschluss ist am 4. März 2024 in Rechtskraft erwachsen. Ein grosses Werk konnte damit nach langjähriger Planung zu einem erfreulichen Abschluss gebracht werden. 

Die Genehmigung ist verbunden mit der Auflage, dass einerseits die Weilerzonen und deren Bestimmungen sowie andererseits die Umsetzung des Gewässerraums innert fünf Jahren an die seit Kurzem vorliegenden neuen kantonalen Vorgaben anzupassen sind. 

Mitteilung vom:


Mit der Rechtskraft der Nutzungsplanung wird eine Umbenennung der bisherigen Fachkommission Bau- und Nutzungsordnung vorgenommen. Diese gemeinderätliche Kommission mit beratender Funktion heisst neu Ortsbildkommission. Sie hat die Aufgabe, bei Bauprojekten in den Kern- und Weilerzonen sowie in Gebieten mit Gestaltungsplanpflicht die Gesuche zu prüfen und dem Gemeinderat Antrag zu stellen. 

Der Dorfkern von Jonen und die beiden Weiler Obschlagen und Litzi sind im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) als national bedeutend eingestuft, weshalb dem Ortsbildschutz in unserer Gemeinde eine besondere Bedeutung zukommt. 

Februar 2024

Mitteilung vom:


Die Erfolgsrechnung 2023 der Einwohnergemeinde Jonen schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 919 348.– ab. Der im Budget vorgesehene Gewinn von Fr. 342 700.– konnte um Fr. 576 648.– übertroffen werden. Dies lässt sich massgeblich auf Steuereinnahmen zurückführen, die deutlich höher waren als budgetiert.

Das Jahr 2023 war ausgabenseitig geprägt durch mehrere Sanierungs- und Unterhaltsinvestitionen sowie durch Planungsarbeiten für den Abschluss der Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland. Für die Sanierung des Kindergartens 1 fielen Kosten von Fr. 300 804.– an, womit das Projekt Fr. 1 196.– unter dem eingeholten Verpflichtungskredit abgeschlossen werden konnte. Die Sanierung der Heizungs-Unterstationen für die Schul- und Gemeindeliegenschaften konnte für Fr. 258 650.– realisiert werden. Für letztgenanntes Projekt sind im Jahr 2024 noch kleinere Abschlussarbeiten ausstehend. Es zeichnet sich jedoch ebenfalls eine Unterschreitung des Verpflichtungskredits ab. Im Berichtsjahr wurden ebenfalls Fr. 170 418.– in die Instandhaltung des Wasserleitungsnetzes investiert.

Durch Nettoausgaben von total Fr. 643 284.– aus der Investitionsrechnung und dank der Selbstfinanzierung von Fr. 1 746 398.– aus der Erfolgsrechnung konnte im Berichtsjahr ein Finanzierungsüberschuss von Fr. 1 103 114.– erwirtschaftet werden. Die Einwohnergemeinde Jonen weist damit per Ende 2023 ein Nettovermögen von Fr. 2 701 290.– aus, was pro Einwohner Fr. 1 149.– entspricht. Diese Vermögenslage bietet eine stabile Grundlage für die in den kommenden Jahren anstehenden Investitionen in die Infrastruktur.

Steuern

 Rechnung 2023Budget 2023Rechnung 2022
Einkommens- und Vermögenssteuern6 915 0526 540 0006 675 090
Quellensteuern66 09650 00099 526
Aktiensteuern252 856100 000296 858
Abschreibungen6 47220 0004 489
Eingänge abgeschriebene Steuern1 3615 0004 909
Nachsteuern und Bussen12 9105 0000
Grundstückgewinnsteuern110 628150 000778 482
Erbschafts- und Schenkungssteuern18 1165 00039 101
Total Steuern7 370 5476 835 0007 889 477


Durch das anhaltende Bevölkerungswachstum konnten die Einkommens- und Vermögenssteuern bei einem unveränderten Steuerfuss von 87 % mit Fr. 6 915 052.– in Rechnung gestellt werden. Ebenfalls zeigt sich in den Aktiensteuern mit einer Sollstellung von Fr. 252 856.– ein konstantes Bild. Nach einem Ausreisser gegen oben im Jahr 2022 bewegen sich die Grundstückgewinnsteuern mit Fr. 110 628.– wieder im durchschnittlichen Rahmen.

Die Steuerausstände per Ende 2023 betragen 11.2 %, wobei 4.7 % der Sollstellung in Verzug mit Zahlungen sind. Der kantonale Durchschnitt beträgt 14.3 %. Die effektiven Abschreibungen betragen 0.04 %. Hier beträgt der kantonale Durchschnitt 0.33 %.

Dezember 2023

Mitteilung vom:


Ab dem 1. Januar 2024 wird die Abteilung Steuern der Gemeinde Jonen neu auch das Steueramt der Gemeinde Islisberg führen. Die beiden Gemeinden haben einen entsprechenden Vertrag für eine Abteilung Steuern Jonen-Islisberg abgeschlossen. 

Die bisherige Leiterin des Steueramts Islisberg, Frau Vilma Kaqinari, arbeitet künftig in einem Teilpensum in der Abteilung Steuern der Gemeinde Jonen, welche weiterhin von Frau Ruth Zgraggen geleitet wird. 

Von der Zusammenarbeit profitieren beide Gemeinden. Jonen kann durch die Integration des Islisberger Steueramts mit seinen rund 430 Steuerpflichtigen (zum Vergleich: Jonen hat deren 1400) seine Abteilung Steuern künftig personell und fachlich breiter abstützen und die Stellvertreterregelung bei Abwesenheiten optimieren. Dadurch wird das Dienstleistungsangebot für die Bevölkerung weiter verbessert, wovon künftig auch die Gemeinde Islisberg profitiert. Die Gemeinde Jonen freut sich auf die Zusammenarbeit.