Nachdem die Gemeindeversammlung Mitte Mai 2023 der Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland zugestimmt hatte und anfangs August nach ungenutztem Ablauf der Referendums- und Beschwerdefristen das kantonale Genehmigungsverfahren eingeleitet worden war, schien es denkbar, dass das Projekt noch im laufenden Jahr abgeschlossen werden könnte. Dies ist leider nicht der Fall – zumindest bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe ist aus Aarau kein entsprechender Bescheid ergangen. Somit wird die lang erwartete Rechtskraft der Revision des zentralen kommunalen Raumplanungsinstruments erst im Jahr 2024 eintreten. Womit fast 10 Jahre vergangen sein werden, seit der Souverän im Mai 2014 den Startschuss für die Planungsarbeiten gegeben hat. In dieser langen Bearbeitungsdauer widerspiegeln sich die enorme Komplexität eines solchen Planwerks und die hohen gesetzlichen Anforderungen ebenso wie die zahlreichen und sich häufig entgegenstehenden Interessen der Bevölkerung und von übergeordneten Stellen, die es im Laufe des Verfahrens auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen galt. Der Gemeinderat ist überzeugt: Unsere Gemeinde erhält moderne und auf längere Frist angelegte Planungsinstrumente, die einen wichtigen Schritt für ein zukunftsorientiertes Jonen darstellen.
Indes gilt: Nach der (Gesamt-) Revision ist vor der (Teil-) Revision. Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat im Sommer 2023 die rechtlichen Grundlagen zu den Weilern verabschiedet, und die definitiven kantonalen Vorschriften zu den Gewässerräumen stehen seit vergangenem Herbst fest. Beide Änderungen der gesetzlichen Grundlagen haben Einfluss auf die Joner Nutzungsplanung. Sie erfolgten aber zu spät, als dass sie noch zusammen mit der Gesamtrevision der Nutzungsplanung hätten umgesetzt werden können. Deshalb soll mit den erforderlichen Anpassungen – insbesondere der Überprüfung der Vorgaben zu den Weilerzonen Litzi und Obschlagen – in den nächsten beiden Jahren im Rahmen einer Teilrevision der Nutzungsplanung begonnen werden.
Noch in diesem Jahr rechtskräftig umgesetzt werden konnten dagegen die beiden Tempo-30-Zonen in den Gebieten Radmühle/Urnerweg und Obschlagenstrasse/Winkel (vgl. separate Publikation oben). Ausgehend von zwei Petitionen, die zahlreiche Anwohner dieser Quartiere mitunterzeichnet und im Jahr 2021 eingereicht hatten, beschloss der Gemeinderat die punktuelle Einführung von Tempo 30 unter der Prämisse, dass auf bauliche Massnahmen verzichtet wird. Die Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer steht im Vordergrund bei der Einführung dieses neuen Verkehrsregimes. Eine vom Bundesrat per Jahresbeginn in Kraft gesetzte Verordnungsänderung erleichterte die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf den Gemeindestrassen, insbesondere konnte auch auf die (teure) Erarbeitung eines Gutachtens verzichtet werden.
In Sachen Verkehr stehen in Jonen auch im nächsten Jahr mehrere Projekte an. Im Frühling beabsichtigt der Kanton, den Deckbelag auf der Ausserortsstrecke Jonen – Oberlunkhofen zu sanieren. Indem die oberste Belagsschicht ersetzt wird, können weitergehende Schäden im Strassenbankett verhindert werden, was auf längere Sicht wirtschaftlicher ist als eine Totalsanierung der gesamten Strasse. Bereits in diesem Jahr ist der Deckbelag auf der Strecke Jonen – Ottenbach entsprechend saniert worden. Was die Gemeindestrassen betrifft, so soll einerseits der Mitteldorfweg im kommenden Jahr einen neuen Deckbelag erhalten und andererseits soll die rund 110 Meter lange Chäppelistrasse umfassend saniert werden. Im Dorfzentrum soll im Jahr 2024 der Umbau der Bushaltestelle Taverne nach den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes erfolgen. Der Einstieg in den Bus wird dadurch künftig barrierefrei möglich sein. Mit der baulichen Anpassung der Haltestellen einher geht die Verschiebung des sicherheitstechnisch nicht mehr genügenden Fussgängerstreifens bei der Taverne in südlicher Richtung. Der Fussgängerstreifen wird neu zudem mit einer Mittelinsel ausgestattet werden. Auch bei diesem Projekt hat der Kanton den Lead inne.
Die Gemeinde tätigte im ausgehenden Jahr erhebliche Investitionen in ihre Infrastruktur. Pünktlich auf den Schulbeginn Mitte August erstrahlte der 41-jährige Kindergarten 1 in frisch saniertem Gewand. Die Gelegenheit wurde genutzt, um das Gebäude auch energietechnisch auf den neusten Stand zu bringen. Rechtzeitig vor Beginn der Heizsaison konnten die erneuerten Heizungsunterstationen in den Schul- und Gemeindeliegenschaften in Betrieb genommen werden. Die Wärmeerzeugung für die Liegenschaften und für die einzelnen Räume lässt sich nun präziser steuern, was dazu beiträgt, den Energieverbrauch zu senken. Das Sparen von Energie bleibt ein Gebot der Stunde. In diesem Sinne hat die Gemeindeversammlung der Umrüstung der öffentlichen Beleuchtung auf LED zugestimmt. Zurzeit läuft das Ausschreibungsverfahren; mit dem Austausch der Beleuchtung soll spätestens Mitte 2024 begonnen werden. Gemäss Angaben der Beleuchtungsplaner kann der Stromverbrauch der Kandelaber um bis zu 75 % reduziert werden. Auch die Beleuchtung der Schulhäuser wird im nächsten Jahr schrittweise auf LED umgestellt.
Für die Sanierung der Mehrzweckhalle und des Gemeindehauses, die beide ebenfalls bereits über 40 Jahre alt sind, wurden erste Schritte eingeleitet. Es konnte ein erfahrener Planer beigezogen werden, welcher zusammen mit dem beauftragten Architekturbüro für die Erarbeitung des Vorprojekts und für die Ermittlung der Raumbedürfnisse verschiedener Anspruchsgruppen verantwortlich zeichnet. Diese umfassenden Abklärungen bilden die Basis, auf welcher später das Bauprojekt ausgearbeitet wird.
Im Bereich der Spezialfinanzierung Wasserversorgung stehen ebenfalls grössere Projekte an. Das Wasserreservoir Dorf aus dem Jahr 1959 muss erneuert und wegen der gestiegenen Anzahl Einwohner vergrössert werden. Gleichzeitig soll vom Quellwasserpumpwerk Himmelrich eine neue Leitung direkt zum Reservoir geführt werden. Das heute verworfene Wasser aus der Quelle Himmelrich wird dadurch künftig wieder nutzbar, wodurch einerseits die Versorgung der Gemeinde mit eigenem Trinkwasser gestärkt wird und andererseits der Zukauf von (teurerem) Wasser aus anderen Gemeinden reduziert werden kann. Verschiedene marode Wasserleitungen wurden bereits in diesem Jahr ersetzt bzw. sollen im nächsten Jahr ersetzt werden.
Für die Gemeinde Jonen stehen somit auch in den nächsten Jahren zahlreiche Projekte an. Grundlage für die Umsetzung dieser Investitionen sind solide Finanzen. Eine kontinuierliche und verlässliche Finanzpolitik ist und bleibt die vordringlichste Aufgabe des Gemeinderats. Entscheidend ist, das operationelle Ergebnis und die Selbstfinanzierung der Gemeinde im plus Bereich halten zu können.
Zum Abschluss ein kurzer Rückblick auf einen der Höhepunkte im Jahr 2023: Das Brunnenfäscht vom 3. Juni ging mit grossem Erfolg, bei bestem Wetter und mit einer eindrücklichen Anzahl Besucher über die Bühne. Die Einweihung des neuen Brunnens auf dem Dorfplatz bildete den Abschluss einer Phase intensiver Bauarbeiten im Dorfzentrum, welche mit dem Neubau der Landi begannen, die Sanierung der Dorfstrasse und die Hochwasserschutzmassnahmen beinhalteten und schliesslich mit der Überbauung des Kreuzareals endeten. Damit verfügt die Gemeinde Jonen über einen Dorfplatz, welcher zusammen mit der Begegnungszone auf der Dorfstrasse das Zentrum unserer Gemeinde markiert.
Am Ende dieses erneut ereignisreichen und intensiven Jahres danken wir unserer Bevölkerung für die konstruktive und angenehme Zusammenarbeit. Gemeinderat und Mitarbeiter der Gemeinde werden Ihnen auch im neuen Jahr nach bestem Wissen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Für die kommenden Festtage und das neue Jahr wünschen wir unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern alles Gute, beste Gesundheit und viel Erfolg.
Gemeinderat Jonen