Aktuelles Archiv

März 2023

Mitteilung vom:


Per 1. April 2023 startet die DILECA mit der separaten Sammlung von Haushalts-Kunststoffen in Jonen und den Gemeinden des Bezirks Affoltern. Die separaten Sammelsäcke der DILECA können ab sofort im Volg Jonen oder auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Die Kunststoffsammelsäcke werden in den drei Grössen 17 Liter (10 Säcke à Fr. 10.–), 35 Liter (10 Säcke à Fr. 17.–) und 60 Liter (10 Säcke à Fr. 25.–) angeboten. Die gebührenpflichtigen Kunststoffsammelsäcke können in Jonen an der Abgabestelle auf dem Entsorgungsplatz beim ehemaligen Feuerwehrgebäude, Oberdorfweg 8 deponiert werden, wo ein Container bereitsteht. 

Folgende Sachen können mit dem neuen Sammelsack entsorgt werden: Tragtaschen, Sixpack-Folien, Waschmittelbeutel, Gemüsesäckli, Nachfüllbeutel, Stretch- und Schrumpf-Folien, Früchteschalen, Guetzli- und ähnliche Verpackungen, Joghurt- und Plastikbecher, Pflegeartikelverpackungen, Crème- und Zahnpastatuben, Milchflaschen, Ölflaschen, Wasch- und Spülmittelflaschen, Pumpflakons, Reinigungsmittel-, Shampoo- und Duschmittel-Behälter. Etiketten müssen nicht abgelöst werden. Behältnisse müssen nicht gereinigt werden, restenentleert reicht aus. 

Wie bisher separat gesammelt werden PET-Getränkeflaschen und Styropor. Beides gehört nicht in den Kunststoffsack. Ebenfalls nicht mit dem Kunststoffsack zu entsorgen sind stark verschmutzte Verpackungen von Grillwaren und anderen Lebensmitteln, Verpackungen mit Restinhalten, Einweggeschirr, Spielzeug, Gartenschläuche und Kunststoffe im Verbund mit anderen Materialien. Informationen zu weiteren Verkaufs- und Abgabestellen sowie eine detaillierte Auflistung, was mit dem Kunststoffsammelsacke entsorgt werden kann, finden Sie unter www.dileca.ch/kunststoff.php

Mitteilung vom:


Während der öffentlichen Auflage des Verbundfahrplanprojekts 2024 des Zürcher Verkehrsverbundes ZVV ist ein Begehren aus der Joner Bevölkerung eingereicht worden, welches u.a. eine zeitliche Optimierung der ÖV-Verbindung von Jonen nach Zug/Luzern (Verbesserung des Anschlusses in Affoltern a. A.), einen durchgehenden Halbstundentakt am Abend für die Linie 215 sowie eine bessere abendliche Verbindung von Muri nach Oberlunkhofen/Jonen fordert. 

Der Gemeinderat unterstützt diese Anliegen und hat das Begehren sowohl an das marktverantwortliche Unternehmen als auch an den Regionalplanungsverband Mutschellen-Reusstal-Kelleramt und den Kanton Aargau weitergeleitet mit der Bitte, das Änderungsbegehren in die Fahrplanberatungen aufzunehmen. 

Februar 2023

Mitteilung vom:


Die Erfolgsrechnung 2022 der Einwohnergemeinde Jonen schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 1 812 402.– ab. Der im Budget vorgesehene Gewinn von Fr. 133 300.– konnte um Fr. 1 679 102.– übertroffen werden. Das operative Ergebnis kommt auf ausserordentliche Fr. 1 712 402.– zustande. 

Das Jahr 2022 wurde ausgabenseitig geprägt durch die Einführung der neuen IT-Gemeindefachlösung, was mit Kosten von Fr. 104 847.– verbunden war, sowie durch weitere Ausgaben im Umfang von Fr. 287 000.– für den Hochwasserschutz im Bereich des Siedlungsgebietes. Weiter mussten für die Gesamtrevision der Nutzungsplanung Kosten von Fr. 31 082.– aufgewendet werden. In der Erfolgsrechnung konnten die budgetierten Aufwände im Bereich des Budgets gehalten werden. 

Durch die Nettoausgaben von total Fr. 443 192.– aus der Investitionsrechnung und dank der Selbstfinanzierung von Fr. 2 527 309.– aus der Erfolgsrechnung konnte im Berichtsjahr ein Finanzierungsüberschuss von Fr. 2 084 117.– erwirtschaftet werden. Die Nettoverschuldung, welche noch vor fünf Jahren bei fast 7 Mio. Franken lag, konnte per Ende 2022 vollständig abgetragen und gar in ein Nettovermögen von
Fr. 1 598 175.– umgewandelt werden, was Fr. 684.– pro Einwohner entspricht.
 

Steuern

 

 

 

 

 

 

Die Steuereinnahmen fallen für das Jahr 2022 sehr hoch aus. Die Einkommens- und Vermögenssteuern konnten – bei einem um fünf Prozentpunkte reduzierten Steuerfuss von 87 % – mit insgesamt Fr. 6 675 090.– in Rechnung gestellt werden. Das Budget wurde somit um Fr. 645 090.– übertroffen. Zurückzuführen ist dieser äusserst erfreuliche Abschluss auf ein stärker als angenommenes Bevölkerungswachstum. Infolge von einmaligen Grundstückhandelsgeschäften fallen die Grundstückgewinnsteuern auffallend hoch aus. Mit einer Sollstellung von Fr. 778 482.– wurde das Budget um Fr. 628 482.– übertroffen.

Die Steuerausstände per Ende 2022 betragen 10.5 %, wobei 4.7 % der Sollstellung in Verzug mit Zahlungen sind. Der kantonale Durchschnitt beträgt 13.8 %. Die effektiven Abschreibungen betragen 0.00 %. Hier beträgt der kantonale Durchschnitt 0.30 %.

Mitteilung vom:


Aus der Erfolgsrechnung 2022 der Ortsbürgergemeinde Jonen ergeht ein Ertragsüberschuss von Fr. 316 153.–. Budgetiert war ein solcher von Fr. 123 800.–. Zum Ertragsüberschuss hat der gute Abschluss des Forstbetriebs Kelleramt beigetragen.

Die Waldungen von Jonen, Arni und Oberlunkhofen werden durch den Forstbetrieb Kelleramt bewirtschaftet. Der Forstbetrieb Kelleramt kann das Jahr 2022 mit einem erfreulichen Überschuss von Fr. 271 757.– abschliessen.

Mitteilung vom:


In der Gemeinde Jonen wurden im Jahr 2022 total 255 196 kg (Vorjahr 291 898 kg) Hauskehricht, 138 964 kg (112 682 kg) Gewerbekehricht und 244 200 kg (270 400 kg) Grüngut eingesammelt. Somit haben sowohl die Kehricht- als auch die Grüngutmengen erneut abgenommen. Gesamthaft konnte eine Reduktion gegenüber dem Vorjahreswert um 5.43 % verzeichnet werden (im 2021 Abnahme um 0.51 %).

Mitteilung vom:


Der Versand der Steuererklärung 2022 ist erfolgt. Steuerpflichtige, die das Formular nicht in diesen Tagen erhalten haben, müssen ein solches bei der Abteilung Steuern verlangen. Die Steuererklärung kann mit der Software EasyTax 2022 ausgefüllt werden. Das Programm laden Sie im Internet unter www.ag.ch/steuern herunter. 

Sie haben die Möglichkeit, Ihre mit EasyTax 2022 ausgefüllte Steuererklärung samt Beilagen in komplett elektronischer Form zu übermitteln. Bei elektronischer Übermittlung muss keine unterschriebene Quittung mehr eingereicht werden. Für das fristgerechte Einreichen der Steuererklärung danken wir Ihnen. 

Gemäss Beschluss des Grossen Rats sind Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen gebührenpflichtig: erste Mahnung Steuererklärung Fr. 35.– und zweite Mahnung Fr. 50.–. Es erfolgen allerdings keine Mahnungen vor dem 30. Juni 2023. Entsprechend müssen für Fristerstreckungen bis 30. Juni 2023 keine Gesuche gestellt werden. Darüber hinausgehende Fristerstreckungsgesuche werden bewilligt, wenn sie stichhaltig begründet sind. Nutzen Sie dazu die Möglichkeit der Fristerstreckung über das Internet unter www.ag.ch/efristerstreckung

Januar 2023

Mitteilung vom:


Am 31. Dezember 2022 zählte die Gemeinde Jonen 2 337 (Vorjahr 2 237) Einwohner, davon 391 (346) Ausländer aus 44 (39) Nationen. 

Es fanden folgende Fluktuationen statt: 

220 (199) Zuzüge
126 (187) Wegzüge
15 (26) Geburten und 
9 (14) Todesfälle. 

9 % (10 %) der Bevölkerung sind Ortsbürger. 

Konfessionell teilt sich die aktuelle Bevölkerungszahl wie folgt auf: 

32 % (34 %) sind römisch-katholisch
20 % (21 %) reformiert und
48 % (45 %) gehören unbekannten Konfessionen an. 

Beim RAV waren am 31.12.2022 8 (23) Personen als arbeitslos gemeldet. 

Mitteilung vom:


Jahresvignetten und Marken für Container und Einzelleerungen können im Volg und/oder bei der Abteilung Finanzen der Gemeindeverwaltung gekauft werden. Die Gebühren für die Jahresvignetten betragen unverändert für einen Container:

- bis 140 Liter Fr. 140.–

- bis 240 Liter Fr. 210.– 

- bis 770 Liter Fr. 490.–

Die Gebührenmarken für Einzelleerungen kosten für Container bis 140 Liter Fr. 9.–, bis 240 Liter Fr. 13.– und bis 770 Liter Fr. 29.– (andere Behältnisse sind nicht zugelassen bzw. werden nicht mitgenommen). 1 Bund Strauchschnitt gebunden mit verrottbarer Schnur (1.50 m Länge, max. 30 kg) = 1 Gebührenmarke à Fr. 4.–. Zur Aschenentsorgung ist nach wie vor der (alte) 30-Liter-Ochsner-Stahlkübel zugelassen = 1 Gebührenmarke à Fr. 4.–. 

Die Daten der Grünabfuhren, die im Januar und Februar im 2-Wochen-Rhythmus und ab 1. März dann im wöchentlichen Turnus erfolgen, können dem Abfallkalender 2023 entnommen werden.

Dezember 2022

Mitteilung vom:


Bereits neigt sich das ereignisreiche erste Jahr der neuen Legislaturperiode 2022/2025 dem Ende entgegen. Vieles war im Jahr 2022 in Bewegung - in der Gemeinde Jonen wie auch auf nationaler und globaler Ebene. Einige dieser weltweiten Entwicklungen hatten einen direkten und spürbaren Einfluss auf unsere Gemeinde. Wer sich zu Jahresbeginn mit dem Abflauen der Covid-19-Pandemie die Rückkehr zu einer gewissen Normalität erhofft hatte, sah sich durch den Angriffskrieg Russlands in der Ukraine, der quasi gleichzeitig mit der Aufhebung der Covid-Massnahmen ausgebrochen ist, eines Besseren belehrt. Nebst unermesslichem menschlichem Leid in der Ukraine löste der Krieg massive Fluchtbewegungen aus. Innert Kürze musste ausreichend Wohnraum für die Unterbringung der Flüchtlinge aus der Ukraine gefunden werden, die der Gemeinde Jonen vom Kanton Aargau zugewiesen wurden. Von Privaten konnten zwei Wohnungen angemietet werden und auch die Ortsbürgergemeinde stellt eine Wohnung zur Verfügung. Die Gemeinde Jonen ist so in der Lage, die stetig erhöhte Aufnahmequote für Asylsuchende zu erfüllen. Die Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge stellte Schule und Verwaltung vor grosse Herausforderungen, die auch dank der tatkräftigen Unterstützung der Asylbetreuerin Regina Klossner Looser bewältigt werden konnten – ihr sei an dieser Stelle für ihren grossen Einsatz herzlich gedankt. Gleichzeitig gilt es allen Gastfamilien zu danken, die mit der selbstlosen Aufnahme von Ukrainerinnen und Ukrainern im eigenen Haushalt einen grossen Anteil zur Bewältigung dieser Herausforderung beigetragen haben. Zurzeit befinden sich 16 Personen aus der Ukraine in Jonen; zusätzlich sind seit längerem zwei geflüchtete Familien aus Syrien in Jonen untergebracht.

Der Krieg in der Ukraine führte des Weiteren auch zu einer Verknappung der Energie in Europa. Zusammen mit anderen Faktoren hatte dies einen explosionsartigen Anstieg der Strom- und Gaspreise zur Folge. Die Bevölkerung und die Gemeinde von Jonen sehen sich im nächsten Jahr mit stark steigenden Stromkosten konfrontiert; der Gemeinderat kann die Sorgen der Bevölkerung dazu nachvollziehen. Im Verlauf des Herbsts wurden Massnahmen ergriffen zur Abwendung einer potenziellen Strommangellage, dies insbesondere durch eine reduzierte Beleuchtung und abgesenkte Raumtemperaturen in den Gemeindeliegenschaften.

Dank der Aufhebung der Coronamassnahmen war es ab dem Frühling erfreulicherweise wieder möglich, Veranstaltungen ohne Einschränkungen durchzuführen. So konnten im Juni am mehrfach verschobenen Neuzuzügerabend bei bestem Wetter endlich rund 80 neu in Jonen wohnhafte Einwohner begrüsst werden. Ebenfalls eine sehr stattliche Anzahl Besucher war bei der Bundesfeier auf dem Schulhausplatz zugegen, an der Nationalrätin Maja Riniker, die im Jahr 2024 voraussichtlich das Nationalratspräsidium übernehmen wird, eine eindrückliche und gehaltvolle Ansprache hielt. Auch Seniorenreise und Seniorenadventsfeier stiessen auf eine erfreulich hohe Resonanz. Ein kleiner Wermutstropfen bezüglich Veranstaltungen war indes, dass das im September geplante Fest zur Einweihung des neuen Brunnens auf dem Dorfplatz vor dem umgebauten ehemaligen Gasthaus Kreuz auf den 3. Juni 2023 verschoben werden musste. Auch hier spielte das globale Pandemiegeschehen eine wesentliche Rolle: Materialknappheit und Lieferschwierigkeiten hatten bei der Bauherrschaft zu einer Verzögerung im Bauablauf geführt. Bereits umgesetzt vor dem Kreuz Areal und dem Volg wurde im August die Begegnungszone auf der Dorfstrasse, die zur Beruhigung des Verkehrs auf diesem engen und viel befahrenen Strassenabschnitt beiträgt. Zum selben Zweck beabsichtigt der Gemeinderat im Jahr 2023 in den Gebieten Obschlagenstrasse und Radmühle sowie am Urnerweg die Einführung von Tempo 30-Zonen, nachdem die administrativen Anforderungen dafür vom Bundesrat vereinfacht worden sind.

Abgeschlossen werden konnten in diesem Sommer auch die restlichen Bauarbeiten zum Hochwasserschutz in Jonen. Die Massnahmen sind so ausgelegt, dass sie das Dorf vor Überschwemmungen bei Extremhochwasser, wie es alle 100 Jahre vorkommen kann, zu schützen vermögen. Damit die Abflusskapazität auch im untersten, kanalisierten Bereich des Bachs erhöht werden kann, beginnt der Kanton im kommenden Jahr mit der Revitalisierungsplanung dieses Bachabschnitts. Im Sommer dieses Jahres stellte dagegen nicht ein Übermass an Wasser eine Herausforderung dar – eher war es die langanhaltende Trockenheit. Die Wasserversorgung der Gemeinde konnte jedoch auch dank dem vor rund einem Jahr in Betrieb genommenen Netzverbund mit der Wasserversorgung Affoltern a. A. jederzeit und ohne Einschränkungen gewährleistet werden. Nach wie vor erhöht sind die Nitratwerte, aufgrund derer das Wasser der Quelle Himmelrich weiterhin verworfen werden muss. Beim Grundwasserpumpwerk Grien bewegen sich die laufend überwachten Werte unterhalb des gesetzlichen Grenzwerts – der Netzverbund trägt auch hier dazu bei, dass dieses Grundwasservorkommen nicht übermässig belastet werden muss.

In der Abwasserversorgung konnte ebenfalls ein grosses Projekt fertiggestellt werden. Seit gut einem halben Jahr ist die verbandseigene Schlammentwässerungsanlage auf dem Gelände der ARA Kelleramt in Unterlunkhofen in Betrieb. Sie ermöglicht die Entwässerung des Klärschlamms direkt vor Ort, womit jährlich rund 130 Lastwagen-Transportfahrten nach Bremgarten eingespart werden können.

Auch im nächsten Jahr wird in der Gemeinde Jonen in die Infrastruktur investiert. Aufgegleist und bereits von der Gemeindeversammlung bewilligt sind die Sanierungen des rund 40jährigen Kindergartens 1 und der Heizungsunterstationen in den Schul- und Gemeindeliegenschaften. Bei beiden Projekten wurde nebst der notwendigen Erneuerung der veralteten Anlagen auf die Verbesserung der Energieeffizienz Wert gelegt, damit sich der Strom- und Wärmebedarf der Gebäude reduzieren lässt. Mit der ab nächstem Jahr geplanten Umrüstung der Strassenbeleuchtung auf LED-Beleuchtung unternimmt die Gemeinde weitere Schritte, den Stromverbrauch zu senken. Auf der Gemeindeverwaltung konnte die Digitalisierung weiter vorangetrieben werden. In diesem Jahr sind die neuen IT-Programme in Betrieb genommen worden. Sie ermöglichen effizientere Arbeitsprozesse und erlauben eine weitgehend papierlose Geschäftsverwaltung und Finanzbuchhaltung. Ein elektronisches Raumreservationssystem soll im Jahr 2023 eingeführt werden.

Eine solide Finanzlage ist die Voraussetzung, um solche Investitionen stemmen zu können. Per Ende 2022 wird die Gemeinde Jonen erstmals seit dem Jahr 2015 ohne Schulden dastehen, und dies trotz der ersten Steuerfusssenkung seit dem Jahr 2006. Dieser gesunden finanziellen Basis gilt es Sorge zu tragen, zumal nicht absehbar ist, ob in den kommenden Jahren zusätzliche Kosten (etwa im Gesundheits-, Sozial- und im Asylbereich) auf die Gemeinden zukommen werden. Der Gemeinderat wird deshalb auch in Zukunft an seiner steten und verlässlichen Finanzpolitik festhalten.

Zwangsläufig anpassen musste sich der Gemeinderat in diesem Jahr im Schulbereich, da zu Jahresbeginn die Schulpflegen abgeschafft und deren Aufgaben und Verantwortlichkeiten dem Gemeinderat übertragen worden sind. Die neuen Führungsstrukturen, in denen die Schulleitung für das operative Tagesgeschäft zuständig ist und der Gemeinderat die strategische Verantwortung trägt, haben sich gut eingespielt und bewährt. Sie bedeuten für den Gemeinderat – insbesondere für die Ressortverantwortliche – jedoch einen zusätzlichen Arbeitsaufwand. Da der langjährige Schulleiter Walter Koch im nächsten Sommer pensioniert wird, war der Gemeinderat auch bei der Suche nach dessen Nachfolger gefordert. In Zusammenarbeit mit dem Vorstand der Kreisschule Kelleramt ist es gelungen, frühzeitig mit dem kürzlich an dieser Stelle vorgestellten Stefan Späni eine qualifizierte, motivierte und führungsstarke Persönlichkeit für diese anspruchsvolle Stelle zu gewinnen.

Im Herbst 2022 musste die Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland zum zweiten Mal öffentlich aufgelegt werden. Grund dafür waren die erheblichen Änderungen, die infolge zahlreicher Einwendungen vorgenommen wurden. Während der zweiten Auflage sind wiederum Einwendungen eingereicht worden, deren Bereinigung momentan im Gange ist. Einwendungsverhandlungen haben bereits stattgefunden. Das Ziel des Gemeinderates ist, mit allen Einwendern eine Einigung zu finden und die Vorlage anschliessend der Gemeindeversammlung im nächsten Jahr zur Beschlussfassung zu unterbreiten.  

Am Ende dieses ereignisreichen und intensiven Jahres danken wir unserer Bevölkerung für die konstruktive und angenehme Zusammenarbeit. Gemeinderat und Mitarbeiter der Gemeinde werden Ihnen auch im neuen Jahr nach bestem Wissen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Für die kommenden Festtage und das neue Jahr wünschen wir unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern alles Gute, beste Gesundheit und viel Erfolg.

Gemeinderat Jonen

Mitteilung vom:


Per anfangs 2022 wurde die Musikschule Kelleramt der Kreisschule Kelleramt angeschlossen. Ab 1. Januar 2023 ist die Musikschule Kelleramt neu wie folgt erreichbar:

Musikschule Kelleramt
Schulen Jonen
Pfäfflerstrasse 4
8916 Jonen
E-Mail: musikschule@schulen-jonen.ch
Telefon: 056 649 92 11

Das Sekretariat befindet sich im Untergeschoss des Schulhauses Pilatus in Jonen. Ab 1. Februar 2023 teilen sich Regina Klossner und Erich Rey die Arbeiten der Musikschulleitung und des Sekretariats. Isabella Eichenberger führt ihre Nachfolgerin und ihren Nachfolger noch bis Ende Januar in ihre neuen Aufgaben ein.

November 2022

Mitteilung vom:


Gestützt auf § 26 Ziff. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 7. November 2022 veröffentlicht. Bei allfälliger Einreichung eines Referendumsbegehrens (Begehren auf Urnenabstimmung) kann bei den Zentralen Diensten eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste den Zentralen Diensten zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Für das Zustandekommen eines Referendums ist ein Fünftel der Unterschriften der Stimmberechtigten erforderlich (§ 31 Gemeindegesetz in Verbindung mit Abs. V der Gemeindeordnung). Massgebend für die Berechnung der erforderlichen Unterschriftenzahl ist die Zahl der Stimmberechtigten am Tag der Hinterlegung des Referendumsbegehrens bei den Zentralen Diensten.

An der Einwohnergemeindeversammlung vom 7. November 2022 haben von den 1519 Stimmberechtigten deren 112 (7.4 %) teilgenommen. Alle Beschlüsse wurden positiv, aber nicht abschliessend gefasst (für die abschliessende Beschlussfassung wären 304 Stimmen nötig gewesen) und unterstehen daher dem fakultativen Referendum, nämlich:
 

1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 9.5.2022

2. Kreditabrechnung zum Bau eines Netzverbundes zwischen den Wasserversorgungen Jonen und Affoltern a. A. ZH (Anteil Jonen)

3. Verpflichtungskredit von Fr. 270 000.– als Anteil der Gemeinde Jonen für die Sanierung der Heizungs-Unterstationen der Schul- und Gemeindeliegenschaften

4. Verpflichtungskredit von Fr. 302 000.– für die Sanierung des Kindergartens 1

5. Budget 2023 mit einem Steuerfuss von 87 %

6. Gemeinderatsentschädigungen für die Jahre 2023-2025 (Rest der Legislaturperiode 2022/2025)
 

Ablauf der Referendumsfrist: 12. Dezember 2022

 

Oktober 2022

Mitteilung vom:


Infolge zahlreicher Einwendungen, die während der ersten öffentlichen Auflage im Jahr 2021 eingereicht worden sind, hat der Gemeinderat die Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland in verschiedenen Punkten überarbeitet. Dabei wurden aus Sicht des Rates zweckmässige und berechtigte Anliegen, welche die Ziele der Gesamtrevision nicht infrage stellen, berücksichtigt. Einige weitere Anpassungen in den Planungsinstrumenten, etwa die Abstimmung mit der revidierten Bauverordnung, hat der Gemeinderat von sich aus vorgenommen. 

Da es sich um wesentliche Änderungen gegenüber der ersten öffentlichen Auflage handelt, hat nach Abschluss der ergänzenden kantonalen Vorprüfung eine zweite öffentliche Auflage gemäss § 24 Abs. 1 BauG zu erfolgen. Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom Freitag, 7. Oktober bis und mit Montag, 7. November 2022 im Mehrzwecksaal des Schulhauses Säntis auf und können während den Bürozeiten der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Ebenfalls können sie ab 7. Oktober 2022 auf der Homepage der Gemeinde Jonen eingesehen werden (s. unten). Ein Merkblatt gibt Auskunft über die wichtigsten Änderungen, die gegenüber den Entwürfen der ersten Auflage vorgenommen worden sind. Die Einwender wurden über die vorgenommenen Anpassungen direkt informiert.

Zusätzlich stehen am Donnerstag, 20. Oktober 2022, von 18.00 bis 21.00 Uhr im Säntissaal Vertreter des Gemeinderates und die Fachplaner für die Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Einwendungen, die bereits während der ersten öffentlichen Auflage eingegangen sind, behalten ihre Gültigkeit.
 


Pläne und Dokumente für die zweite öffentliche Auflage

Merkblatt "Änderungen an den Planungsentwürfen gegenüber der 1. öffentlichen Auflage"
Bau- und Nutzungsordnung BNO neu
Bau- und Nutzungsordnung BNO Gegenüberstellung alt/neu (Synopse)
Abschliessender Vorprüfungsbericht Kanton - Ergänzung vom 24.8.2022
Abschliessender Vorprüfungsbericht Kanton vom 1.10.2020
Bauzonenplan
Änderungsplan Bauzonen
Kulturlandplan
Änderungsplan Kulturland
Planungsbericht
Mitwirkungsbericht
Regionale Stellungnahme der Repla Mutschellen-Reusstal-Kelleramt
Bauinventar der Gemeinde Jonen inkl. Pläne
Plan Einwohnerdichte

August 2022

Mitteilung vom:


Aktuell sind in Jonen 2272 Einwohner wohnhaft, davon 362 Ausländer. Ende 2021 betrug die Einwohnerzahl 2237.

Mitteilung vom:


Über 200 Einwohnerinnen und Einwohner folgten am 1. August der Einladung zur Bundesfeier auf dem Schulhausplatz. Der Gemeinderat dankt allen Besucherinnen und Besuchern sowie im Speziellen der Festrednerin, Frau Nationalrätin Maja Riniker für die eindrückliche und gehaltvolle Ansprache.

Ein grosses Dankeschön geht aber auch an die Guggenmusik Näbelgeischter für die Organisation und die Führung der Festwirtschaft und den Musikverein für die feierliche musikalische Umrahmung. Sie und alle Helferinnen und Helfer vor und hinter der Kulisse haben mit ihrem wertvollen Beitrag zu einer gemütlichen Bundesfeier verholfen.

Im Übrigen dankt der Gemeinderat der ganzen Bevölkerung für die strikte Einhaltung des Feuer- und Feuerwerkverbots am 1. August und das Verständnis dafür. Das Feuerverbot gilt weiterhin bis auf Widerruf.

Rednerin Maja Riniker Bundesfeier

1. Augustfeier 2022

1. August