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Aktuelles Archiv

Januar 2025

Mitteilung vom:


Am 31. Dezember 2024 zählte die Gemeinde Jonen 2357 (Vorjahr 2351) Einwohner, davon 368 (387) Ausländer aus 45 (45) Nationen. Es fanden folgende Fluktuationen statt: 

156 (154) Zuzüge, 
151 (146) Wegzüge, 
12 (17) Geburten und 
11 (11) Todesfälle. 

9 % (9 %) der Bevölkerung sind Ortsbürger. 

Konfessionell teilt sich die aktuelle Bevölkerungszahl wie folgt auf: 

29 % (29 %) sind römisch-katholisch, 
19 % (20 %) reformiert und 5
2 % (51 %) gehören unbekannten Konfessionen an. 

Beim RAV waren am 31.12.2024 25 (17) Personen als arbeitslos gemeldet. 

Mitteilung vom:


Am Dienstag, 14. Januar 2025 erfolgte die erste Grüngutsammlung in diesem Jahr (Bereitstellung jeweils ab 6.30 Uhr an der Sammelroute). 

Jahresvignetten und Marken für Container und Einzelleerungen können im Volg und/oder beim Kundendienst Einwohner der Gemeindeverwaltung gekauft werden. Die Gebühren für die Jahresvignetten betragen unverändert für einen Container:

- bis 140 Liter Fr. 140.–

- bis 240 Liter Fr. 210.– 

- bis 770 Liter Fr. 490.–

Die Gebührenmarken für Einzelleerungen kosten für 

Container bis 140 Liter Fr. 9.–, 

bis 240 Liter Fr. 13.– und 

bis 770 Liter Fr. 29.– 

(andere Behältnisse sind nicht zugelassen bzw. werden nicht mitgenommen). 

1 Bund Strauchschnitt gebunden mit verrottbarer Schnur (1.50 m Länge, max. 30 kg) = 1 Gebührenmarke à Fr. 4.–. Zur Aschenentsorgung ist nach wie vor der (alte) 30-Liter-Ochsner-Stahlkübel zugelassen = 1 Gebührenmarke à Fr. 4.–. 

Die weiteren Daten der Grünabfuhren, die im Januar und Februar im 2-Wochen-Rhythmus und ab 4. März dann im wöchentlichen Turnus erfolgen, können dem Abfallkalender 2025 entnommen werden.

Dezember 2024

Mitteilung vom:


Das Jahr 2024 startete mit erfreulichen Nachrichten für die Gemeinde Jonen. Am 21. Januar genehmigte der Regierungsrat die Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland. Nach fast zehnjähriger Planung erlangte dieses zukunftsweisende Planwerk die Rechtskraft. Die neue Bau- und Nutzungsordnung bildet seither zusammen mit dem Bauzonen- und dem Kulturlandplan die wichtigste Grundlage in der kommunalen Raumplanung.

Der Gestaltungsplan «Im Feld, Teilgebiet Nordost» befindet sich zur ergänzenden Vorprüfung bei der kantonalen Abteilung Raumentwicklung. Aufgrund von Einwendungen nach der ersten öffentlichen Auflage sind die Pläne modifiziert worden: Nebst diversen Anpassungen an die zwischenzeitlich rechtskräftig revidierte Nutzungsplanung wurden unter anderem die Lagen der Tiefgarageneinfahrten optimiert und Qualitätsvorgaben für die Gebäude und die Aussenraumgestaltung (SNBS – Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz) festgelegt. Die Entwürfe werden neuerlich zur Einsichtnahme aufgelegt, sobald die Rückmeldung aus Aarau vorliegt. 

Das Gesicht der Gemeinde wird sich durch verschiedene Bauprojekte auch in den kommenden Jahren verändern. Aktuell ist an der Lettenstrasse die Überbauung des Areals der früheren Gärtnerei im Gange; ein Ersatzbau anstelle des ehemaligen Bankgebäudes folgt im nächsten Sommer. Ein zentrales Anliegen des Gemeinderats ist, dass sich neue Gebäude gut in das bestehende Ortsbild einfügen. Das Joner Ortsbild wird vom Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) als national bedeutend eingestuft. Die Bewahrung und der Erhalt des historischen Dorfkerns sowie die Berücksichtigung von ISOS spielen bei Bauprojekten in den Kernzonen und in Arealen mit Gestaltungsplänen eine wichtige Rolle. 

Das Interesse der Bevölkerung an der Entwicklung der Gemeinde zeigt sich in einer regen Beteiligung an den Gemeindeversammlungen – mittlerweile nehmen regelmässig mehr als 100 Stimmberechtigte an den Versammlungen teil. Die Legislative hat verschiedenen Projekten zur Sanierung und Aufwertung der kommunalen Infrastruktur zugestimmt. Einige dieser Vorhaben konnten dieses Jahr bereits weitgehend umgesetzt werden, so etwa die Sanierung der Chäppelistrasse oder die Umrüstung der öffentlichen Beleuchtung auf LED, wodurch sich der Stromverbrauch deutlich reduzieren liess. Aus diesem Grund wurde auch in den Schulhäusern die Beleuchtung durch energieeffiziente LED-Lampen ersetzt. Der Kanton Aargau wiederum hat die Ausserortsstrecke zwischen Jonen und Oberlunkhofen saniert, wobei der Deckbelag witterungsbedingt erst im kommenden Jahr eingebaut werden kann. 

Seit geraumer Zeit in Planung ist der Umbau der Bushaltestelle Taverne nach dem Behindertengleichstellungsgesetz. Gemäss dem Zeitplan des federführenden Kantons soll mit den Arbeiten, die zur Optimierung der Verkehrssicherheit auch eine Verlegung des Fussgängerstreifens umfassen, im Frühsommer 2025 begonnen werden. Gleichzeitig und zur Nutzung von Synergien wird in der Weingasse der Deckbelag erneuert. Um Schäden am Unterbau der Strassen zu vermeiden, sieht die kantonale Strategie für den Strassenuntererhalt vor, regelmässig die Deckbeläge zu ersetzen. Dadurch können umfangreichere und folglich teurere Totalsanierungen zu einem späteren Zeitpunkt verhindert werden. 

Für die Sanierung der Mehrzweckhalle und des Gemeindehauses kann nach der Zustimmung der Gemeindeversammlung zum Projektierungskredit die Detailplanung beginnen. Die über 40-jährigen Gebäude sind in die Jahre gekommen und sollen umfassend saniert und den heutigen Umwelt- und Energieanforderungen angepasst werden. Die Haustechnik wird erneuert und für Vereine und Verwaltung werden zusätzliche Flächen geschaffen. Bereits vorzeitig realisiert wird der neue Raum für die Tagesstrukturen im Untergeschoss der Mehrzweckhalle. Die schulergänzende Kinderbetreuung erfreut sich grosser Nachfrage, die Kapazität der bisherigen Räumlichkeiten ist ausgeschöpft. Die bisherige Metallwerkstatt soll deshalb im Sommer 2025 in einen Raum für Mittagstisch und Randstundenbetreuung umgebaut werden. Auch die Kreisschule Kelleramt investiert: Auf den beiden Schulhäusern Titlis und Pilatus werden Photovoltaik-Anlagen erstellt, mit denen künftig ein Grossteil des Strombedarfs der Schule gedeckt werden kann. 

Die genannten Investitionsvorhaben haben zur Folge, dass das mittlerweile aufgebaute Nettovermögen der Gemeinde wieder abgetragen und in eine vorübergehende Nettoverschuldung münden wird. Dank einer hohen Selbstfinanzierung sind die Investitionen auch mit einem um vier Prozentpunkte reduzierten Steuerfuss von neu 83 %, welcher die Attraktivität der Gemeinde weiter erhöht, langfristig tragbar. Der Gemeinderat hält an seiner beständigen Finanzpolitik fest und wird auch künftig von kurzfristigen Anpassungen des Steuerfusses absehen. 

Die Joner Dorfvereine sind stets bemüht, Anlässe zu veranstalten und ein attraktives Programm für die ganze Bevölkerung anzubieten. Die Theatervorstellungen im März 2024 werden als kultureller Höhepunkt in Erinnerung bleiben und fanden weit über die Gemeinde hinaus Beachtung. Im Mai 2025 wird der Aarg. Nationalturntag zahlreiche Sportler nach Jonen locken und bereits ein Jahr später gastiert der Freiämter-Cup in unserer Gemeinde. Im Juni 2025 findet zudem das nächste Jugendfest für die Schüler der Schule Jonen und der Kreisschule Kelleramt statt. Auch eine Vielzahl engagierter Einwohnerinnen und Einwohner ist immer wieder bereit, etwas auf die Beine zu stellen oder andere dabei zu unterstützen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zum Wohle der Gemeinde. Ihnen allen dankt der Gemeinderat herzlich für das äusserst abwechslungsreiche Dorfleben.

Gemeinderat und Verwaltung unternehmen alles, um den Service public, der von uns erwartet wird, zu Ihrer Zufriedenheit zu erfüllen. Wenn wir etwas verbessern oder ändern können, so lassen Sie uns das wissen. Für uns ist jede Kundenreaktion eine Chance, unsere Arbeit qualitativ zu verbessern.

Wir danken für Ihr Vertrauen in die Gemeinde und wünschen Ihnen, geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger, eine besinnliche und erholsame Weihnachtszeit und alles Gute im neuen Jahr. 

Gemeinderat Jonen

September 2024

Mitteilung vom:


Der Ticketverkauf beim Fahrpersonal in den Regionalbussen wird per Dezember 2024 vollständig eingestellt. Dies wurde im Rahmen der ZVV-Strategie bereits vor zwei Jahren vom Kantonsrat Zürich so bestätigt. 

Hintergrund zur Ablösung des Ticketverkaufs beim Fahrpersonal: Auslöser sind in erster Linie die Verkaufsgeräte, die ans Ende ihrer Lebensdauer gelangt sind. Daher war zu entscheiden, ob ein Ersatz aus wirtschaftlichen Gründen vertretbar wäre. Mittlerweile werden über 75 Prozent aller Tickets elektronisch gekauft. Der Anteil an Tickets, die beim Fahrpersonal gelöst werden, ist bereits sehr klein und ausserdem seit Jahren rückläufig. So entstehen unverhältnismässig hohe Kosten pro verkauftes Ticket. Aus diesen Gründen wurde beschlossen, den Ticketverkauf beim Fahrpersonal einzustellen und für Personen, welche die Tickets nicht über die digitalen Kanäle erwerben können oder wollen, Alternativen zu suchen und anzubieten. 

Als Alternative zum Ticketkauf beim Fahrpersonal und den digitalen Kanälen hat der ZVV ab März 2024 den telefonischen Ticketverkauf eingeführt. Dieser ermöglicht es Fahrgästen, die Tickets per Festnetz-Telefon zu kaufen und direkt auf den SwissPass zu laden. Die Bezahlung erfolgt mit einer Monatsrechnung. Der hierfür notwendige SwissPass kann bei jeder bedienten Verkaufsstelle erstmalig kostenlos bezogen werden. Ausserdem behält der ZVV auch weiterhin die Mehrfahrtenkarte im Sortiment, die im Bus abgestempelt werden kann. 

Für unvorhergesehene oder ganz spontane Fahrten gibt es zudem eine Rückfallebene: Während einer Übergangsphase kann weiterhin ein sehr reduziertes Sortiment direkt im Bus mit Kartenzahlung gekauft werden. So soll verhindert werden, dass Fahrgäste unbeabsichtigt ohne Ticket unterwegs sind. Dabei handelt es sich um ein Zeit-Ticket, welches 15 oder 60 Minuten lang in allen Bussen des ZVV gültig ist. Ein Umstieg auf andere Busse ist erlaubt. Bei Fahrten in und innerhalb der Städte Zürich und Winterthur (Zonen 110 und 120) ist das Zeit-Ticket von 15 Minuten nicht gültig. Sämtliche Informationen dazu finden Sie auf unserer Website unter: www.zvv.ch/zeitticket.

August 2024

Mitteilung vom:


In Jonen sinkt der Strompreis nächstes Jahr. 

Der Strompreis setzt sich aus den drei Komponenten Energie, Netznutzung und allgemeine Abgaben zusammen. Der Energiepreis sinkt von 27.36 Rp./kWh auf 19.95 Rp./kWh (-27.08 %). Der Netzpreis steigt von 7.315 Rp./kWh auf 9.31 Rp./kWh (+27.27 %), verursacht durch den starken Zubau von Photovoltaikanlagen (was geringere Einnahmen für die Netzkosten zur Folge hat), sowie durch gestiegene operative Kosten und erhöhte Investitionen der Elektrizitätsgenossenschaft Jonen. Die allgemeinen Abgaben sinken von 4.25 Rp./kWh auf 3.08 Rp./kWh (-27.57 %) durch die Reduktion der Stromreserve um 0.97 Rp./kWh und der Systemdienstleistungen SDL um 0.2 Rp./kWh.

Dies ergibt einen gesamten Strompreis von 32.34 Rp./kWh (exkl. MWST) für das Jahr 2025, verglichen mit 38.925 Rp./kWh für das Jahr 2024 (-16.92 %).

Zudem erfolgt eine Erhöhung des Anschlusspreises von bisher Fr. 10.–/Mt. auf Fr. 15.–/Mt. (+50 %, entspricht ca. 0.7 Rp./kWh). Dieser Anstieg erfolgt aufgrund des starken PV-Zubaus, damit eine verursachergerechtere Beteiligung an den Netzkosten erfolgt.

Zusammen mit dem Energiepool Freiamt ist eine gemeinsame Energiebeschaffung in der Region geplant für das Tarifjahr 2026. Es erfolgt jeweils eine tranchierte Energiebeschaffung über drei Jahre.

Für die Energierücklieferung ist ein saisonaler Tarif vorgesehen mit einem Wintertarif von 16 Rp./kWh und Sommertarif am Tag von 14 Rp./kWh bzw. in der Nacht von 18 Rp./kWh.

Das aktuelle Tarifblatt 2025 ist einsehbar unter https://elektra-jonen.ch/tarife

Für Fragen wenden Sie sich bitte an den Präsidenten Roland Di Gregorio unter roli.digregorio@bluewin.ch

Mitteilung vom:


Ab dem neuen Schuljahr 2024/2025 werden die Tagesstrukturen wie folgt angeboten:

Montag / Dienstag / Donnerstag:Frühbetreuung, Mittagstisch, Randstundenbetreuung
Mittwoch / Freitag:  Frühbetreuung, Mittagstisch 


Im 1. Semester 2024/2025 sind keine Spontananmeldungen möglich.

Das Tagesstrukturen-Team bedankt sich für das Vertrauen und freut sich auf das neue Schuljahr.

Juni 2024

Mitteilung vom:


Die warmen Sommermonate läuten die Hochsaison verschiedener invasiver Neophyten oder giftiger Pflanzen ein. Die aktuell blühenden Neophyten, das Einjährige Berufkraut und das Kanadische Berufkraut, bilden ein riesiges Reservoir an flugfähigen Samen und können sich daher rasch und weit verbreiten. Ebenfalls problematisch ist zurzeit das zwar einheimische, aber giftige Jakobs-Kreuzkraut.

Wer solche Pflanzen in seinem Garten findet, wird gebeten, diese auszureissen. Die Pflanzen können kostenlos mit dem neuen Neophytensack entsorgt werden. Die Säcke können beim Kundendienst Einwohner der Gemeinde Jonen bezogen und an den gleichen Orten wie der Hauskehricht für die Abholung durch die Kehrichtabfuhr deponiert werden. 

Flyer invasive Neophyten

Flyer einheimische Pflanzen statt Neophyten

Mitteilung vom:


Die neusten erhobenen Proben an verschiedenen Messstellen im Wasserversorgungsnetz der Gemeinde Jonen haben gemäss vorliegendem Bericht des kantonalen Amts für Verbraucherschutz ergeben, dass die Resultate durchwegs den Anforderungen an Trinkwasser gemäss der Hygieneverordnung entsprechen.

Die Proben wiesen eine einwandfreie mikrobiologische Qualität auf und liegen bezüglich Nitratgehalt unter dem Höchstwert. Für Nitrat in Trinkwasser beträgt der Toleranzwert gemäss der Trink-/Bad-/Duschwasser-Verordnung (TBDV) 40 mg/l; das Qualitätsziel liegt bei 25 mg/l. Der Messwert für Nitrat bei der Hauptquelle, dem Grundwasserpumpwerk Grien, liegt weiterhin nahe, aber unterhalb des Grenzwertes. Die Quelle Himmelrich weist unverändert einen Nitratgehalt deutlich über dem Grenzwert aus; dieses Wasser wird deshalb seit Längerem nicht mehr für die Trinkwasserversorgung verwendet und in den Bach geleitet. Die Regelung der Abbauprodukte des Pflanzenschutzmittels Chlorothalonil in Trinkwasserproben ist Gegenstand eines hängigen Rechtsverfahrens auf Bundesstufe. Bis zum Abschluss dieses Verfahrens nimmt das Amt für Verbraucherschutz keine Bewertung der Analyseergebnisse für die Chlorothalonil-Metaboliten vor. Die durchschnittliche Gesamthärte des Trinkwassers liegt derzeit bei zwischen 32.9 °fH (Grundwasser) und 37.5 °fH (Quellwasser) französischer Härte (ofH) und muss damit als hart taxiert werden. 

Weitere Informationen zum Joner Trinkwasser und die detaillierten Messwerte finden Sie auf der Homepage: www.wasserqualitaet.ch.

März 2024

Mitteilung vom:


Bekanntlich verlangt das Behindertengleichstellungsgesetz, dass bestehende Anlagen und Bauten im Bereich des öffentlichen Verkehrs grundsätzlich hindernisfrei nutzbar sind. Im Einstiegsbereich von Bushaltestellen ist deshalb nach Möglichkeit eine Kantenhöhe von mind. 22 cm zu erstellen, damit ein barrierefreier Einstieg in den Bus möglich ist. Gestützt auf diese Vorgaben hat die Abteilung Tiefbau des kantonalen Departements Bau, Verkehr und Umwelt in der Gemeinde Jonen das Projekt zum Umbau der Bushaltestelle Taverne (beidseitig) ausgearbeitet. Bestandteil des Vorhabens ist die Verschiebung der Fussgängerquerung bei der Taverne in südlicher Richtung und der Einbau einer Mittelinsel aus Gründen der Sicherheit und der Übersichtlichkeit. 

Die Projektpläne, der Landerwerbsplan und die Landerwerbstabelle liegen gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) während 30 Tagen, vom 1. April 2024 bis 30. April 2024, in der Gemeindeverwaltung Jonen öffentlich auf und sind während den ordentlichen Öffnungszeiten einsehbar. Zudem sind die Unterlagen auch auf der Internetseite www.ag.ch/auflage-strassenprojekte abrufbar. Einwendungen gegen das Bauprojekt sind während der Auflagefrist schriftlich an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Realisierung, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Im Einwendungsverfahren wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Allfällige Verkehrsanordnungen werden separat nach Strassenverkehrsrecht verfügt.

Der Entscheid über das Bauprojekt (§ 95 BauG) gilt als Enteignungstitel. Dieser berechtigt zur Enteignung für Massnahmen, die darin mit genügender Bestimmtheit festgelegt sind. Rechte, die in der Landerwerbstabelle nicht aufgeführt sind und durch das Bauprojekt betroffen werden, sind ebenfalls innert der Auflagefrist schriftlich anzumelden. Über den Erwerb der in der Landerwerbstabelle aufgeführten Rechte wird in einem späteren Verfahren entschieden (§ 151 BauG). Anträge, die bereits jetzt mit Einwendung gegen das Bauprojekt hätten gestellt werden können, sind dann unzulässig (§ 152 BauG).

Mitteilung vom:


Während der öffentlichen Auflage des Verbundfahrplanprojekts 2025/26 des Zürcher Verkehrsverbundes ZVV ist aus der Joner Bevölkerung ein Begehren eingereicht worden, welches eine zeitliche Optimierung der ÖV-Verbindung von Jonen nach Zug/Luzern (Verbesserung des Anschlusses in Affoltern a. A.) fordert. 

Der Gemeinderat unterstützt dieses bereits mehrfach gemeldete Anliegen vollumfänglich und hat das Begehren sowohl an das marktverantwortliche Unternehmen als auch an den Regionalplanungsverband Mutschellen-Reusstal-Kelleramt und den Kanton Aargau weitergeleitet mit der Bitte, das Änderungsbegehren in die Fahrplanberatungen aufzunehmen. 

Mitteilung vom:


An seiner Sitzung vom 24. Januar 2024 hat der Regierungsrat des Kantons Aargau die neuen Planungsinstrumente der Gemeinde Jonen genehmigt. Der Genehmigungsbeschluss ist am 4. März 2024 in Rechtskraft erwachsen. Ein grosses Werk konnte damit nach langjähriger Planung zu einem erfreulichen Abschluss gebracht werden. 

Die Genehmigung ist verbunden mit der Auflage, dass einerseits die Weilerzonen und deren Bestimmungen sowie andererseits die Umsetzung des Gewässerraums innert fünf Jahren an die seit Kurzem vorliegenden neuen kantonalen Vorgaben anzupassen sind. 

Mitteilung vom:


Mit der Rechtskraft der Nutzungsplanung wird eine Umbenennung der bisherigen Fachkommission Bau- und Nutzungsordnung vorgenommen. Diese gemeinderätliche Kommission mit beratender Funktion heisst neu Ortsbildkommission. Sie hat die Aufgabe, bei Bauprojekten in den Kern- und Weilerzonen sowie in Gebieten mit Gestaltungsplanpflicht die Gesuche zu prüfen und dem Gemeinderat Antrag zu stellen. 

Der Dorfkern von Jonen und die beiden Weiler Obschlagen und Litzi sind im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) als national bedeutend eingestuft, weshalb dem Ortsbildschutz in unserer Gemeinde eine besondere Bedeutung zukommt.