Aktuelles Archiv

August 2024

Mitteilung vom:


Ab dem neuen Schuljahr 2024/2025 werden die Tagesstrukturen wie folgt angeboten:

Montag / Dienstag / Donnerstag:Frühbetreuung, Mittagstisch, Randstundenbetreuung
Mittwoch / Freitag:  Frühbetreuung, Mittagstisch 


Im 1. Semester 2024/2025 sind keine Spontananmeldungen möglich.

Das Tagesstrukturen-Team bedankt sich für das Vertrauen und freut sich auf das neue Schuljahr.

Juni 2024

Mitteilung vom:


Die warmen Sommermonate läuten die Hochsaison verschiedener invasiver Neophyten oder giftiger Pflanzen ein. Die aktuell blühenden Neophyten, das Einjährige Berufkraut und das Kanadische Berufkraut, bilden ein riesiges Reservoir an flugfähigen Samen und können sich daher rasch und weit verbreiten. Ebenfalls problematisch ist zurzeit das zwar einheimische, aber giftige Jakobs-Kreuzkraut.

Wer solche Pflanzen in seinem Garten findet, wird gebeten, diese auszureissen. Die Pflanzen können kostenlos mit dem neuen Neophytensack entsorgt werden. Die Säcke können beim Kundendienst Einwohner der Gemeinde Jonen bezogen und an den gleichen Orten wie der Hauskehricht für die Abholung durch die Kehrichtabfuhr deponiert werden. 

Flyer invasive Neophyten

Flyer einheimische Pflanzen statt Neophyten

Mitteilung vom:


Ein prägendes Element des ehemaligen Gasthofs zum Kreuz an der Dorfstrasse war das biedermeierliche Wirtshausschild mit Blütengirlanden, Vogelkopf und einem kunstvollen Kreuzsymbol, das über der Eingangstreppe an der Südwestfassade prangte. Im Rahmen der Umbauarbeiten am Gebäude musste das Schild demontiert und auf dem Baustellengelände zwischengelagert werden. Leider ist während dieser Zeit das Kreuzsymbol aus der Vorrichtung ausgehängt und entwendet worden. Trotz einem öffentlichen Aufruf ist das Wirtshausschild nicht wieder aufgetaucht. 

Der Diebstahl liess die Eigentümerin der Kreuz-Wohnungen nicht von ihrem Vorhaben abbringen, zur Aufwertung von Gebäude und Dorfplatz und in Reminiszenz an die Geschichte des Gasthofs zum Kreuz erneut ein Wirtshausschild an der Fassade anzubringen. Sie liess das Schild von einem regionalen Kunstschlosser in aufwändiger Kleinarbeit originalgetreu rekonstruieren. Am vergangenen Dienstag ist das wiederhergestellte Wirtshausschild schliesslich wieder an der Fassade des Kreuz-Gebäudes montiert worden. Zur Würdigung dieses gesellschaftsrelevanten Zeitzeugen und wichtigen Bestandteils der identitätsstiftenden Fassade des Substanzschutzobjekts Kreuz hat der Gemeinderat die Rekonstruktion und die Montage des Wirtshausschildes mit einer Prämie von Fr. 3 000.– als speziell gelungenen Beitrag an das ISOS-geschützte Ortsbild ausgezeichnet. 

Honoriert werden Bauprojekte oder Objekte, die einen unverkennbaren Beitrag zum Erhalt oder zur Aufwertung des national geschützten Ortsbilds von Jonen (ISOS, Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung) leisten. Solche Bauten oder baulichen Massnahmen ziehen in der Regel aufgrund der strengeren Bestimmungen und Auflagen in der Bau- und Nutzungsordnung und höheren Anforderungen an die Bautechnik ein aufwendigeres Bewilligungsverfahren und eine finanzielle Mehrbelastung mit sich im Vergleich zu Bauprojekten, die sich ausserhalb der Kernzone befinden. Der Gemeinderat ist gerne bereit, auch in Zukunft besonders gelungene Objekte oder Bauprojekte mit einer Auszeichnung zu würdigen. 


Mitteilung vom:


Die neusten erhobenen Proben an verschiedenen Messstellen im Wasserversorgungsnetz der Gemeinde Jonen haben gemäss vorliegendem Bericht des kantonalen Amts für Verbraucherschutz ergeben, dass die Resultate durchwegs den Anforderungen an Trinkwasser gemäss der Hygieneverordnung entsprechen.

Die Proben wiesen eine einwandfreie mikrobiologische Qualität auf und liegen bezüglich Nitratgehalt unter dem Höchstwert. Für Nitrat in Trinkwasser beträgt der Toleranzwert gemäss der Trink-/Bad-/Duschwasser-Verordnung (TBDV) 40 mg/l; das Qualitätsziel liegt bei 25 mg/l. Der Messwert für Nitrat bei der Hauptquelle, dem Grundwasserpumpwerk Grien, liegt weiterhin nahe, aber unterhalb des Grenzwertes. Die Quelle Himmelrich weist unverändert einen Nitratgehalt deutlich über dem Grenzwert aus; dieses Wasser wird deshalb seit Längerem nicht mehr für die Trinkwasserversorgung verwendet und in den Bach geleitet. Die Regelung der Abbauprodukte des Pflanzenschutzmittels Chlorothalonil in Trinkwasserproben ist Gegenstand eines hängigen Rechtsverfahrens auf Bundesstufe. Bis zum Abschluss dieses Verfahrens nimmt das Amt für Verbraucherschutz keine Bewertung der Analyseergebnisse für die Chlorothalonil-Metaboliten vor. Die durchschnittliche Gesamthärte des Trinkwassers liegt derzeit bei zwischen 32.9 °fH (Grundwasser) und 37.5 °fH (Quellwasser) französischer Härte (ofH) und muss damit als hart taxiert werden. 

Weitere Informationen zum Joner Trinkwasser und die detaillierten Messwerte finden Sie auf der Homepage: www.wasserqualitaet.ch.

April 2024

Mitteilung vom:


Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen. Ursprünglich kamen diese bei uns nicht vor. Durch den Menschen gelangten sie als Nutz- oder Gartenpflanzen zu uns oder wurden ungewollt eingeschleppt. Die meisten gebietsfremden Pflanzen sind eine Bereicherung und gefährden weder Mensch noch Natur. Bei einem Teil von ihnen handelt es sich jedoch um invasive Neophyten. Diese fallen durch ihren üppigen Wuchs, ihre schnelle Verbreitung und die Verdrängung der einheimischen Arten auf. Invasive Neophyten können gesundheitliche Probleme, Schäden an der Infrastruktur oder Einbussen in der Land- und Forstwirtschaft verursachen. 

Um die Verbreitung der invasiven Neophyten zu verhindern, ist die korrekte Entsorgung wichtig. Die sicherste Entsorgung der Pflanzen geschieht in den meisten Fällen über den Kehricht. Der Kanton Aargau stellt seit vergangenem Jahr allen Gemeinden Neophytensäcke zur korrekten Entsorgung der Neophyten zur Verfügung. Die Säcke können beim Kundendienst Einwohner der Gemeinde Jonen bezogen und an den gleichen Orten wie der Hauskehricht für die Abholung durch die Kehrichtabfuhr deponiert werden. Bei der Gemeindeverwaltung können zudem Flyer mit den wichtigsten invasiven Neophyten bezogen werden. In diesem Flyer ist ebenfalls beschrieben, wie invasive Neophyten und deren Pflanzenteile korrekt entsorgt werden. 

Helfen Sie mit, invasive Neophyten auf unserem Gemeindegebiet aktiv und gezielt zu bekämpfen und halten Sie Ihren Garten frei von Sommerfliedern, einjährigem Berufkraut, Goldrute und weiteren invasiven Neophyten.

Plakat Neophytenbekämpfung
Flyer Invasive Neophyten
Flyer Einheimische Pflanzen statt invasive Neophyten

März 2024

Mitteilung vom:


Bekanntlich verlangt das Behindertengleichstellungsgesetz, dass bestehende Anlagen und Bauten im Bereich des öffentlichen Verkehrs grundsätzlich hindernisfrei nutzbar sind. Im Einstiegsbereich von Bushaltestellen ist deshalb nach Möglichkeit eine Kantenhöhe von mind. 22 cm zu erstellen, damit ein barrierefreier Einstieg in den Bus möglich ist. Gestützt auf diese Vorgaben hat die Abteilung Tiefbau des kantonalen Departements Bau, Verkehr und Umwelt in der Gemeinde Jonen das Projekt zum Umbau der Bushaltestelle Taverne (beidseitig) ausgearbeitet. Bestandteil des Vorhabens ist die Verschiebung der Fussgängerquerung bei der Taverne in südlicher Richtung und der Einbau einer Mittelinsel aus Gründen der Sicherheit und der Übersichtlichkeit. 

Die Projektpläne, der Landerwerbsplan und die Landerwerbstabelle liegen gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) während 30 Tagen, vom 1. April 2024 bis 30. April 2024, in der Gemeindeverwaltung Jonen öffentlich auf und sind während den ordentlichen Öffnungszeiten einsehbar. Zudem sind die Unterlagen auch auf der Internetseite www.ag.ch/auflage-strassenprojekte abrufbar. Einwendungen gegen das Bauprojekt sind während der Auflagefrist schriftlich an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Realisierung, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Im Einwendungsverfahren wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Allfällige Verkehrsanordnungen werden separat nach Strassenverkehrsrecht verfügt.

Der Entscheid über das Bauprojekt (§ 95 BauG) gilt als Enteignungstitel. Dieser berechtigt zur Enteignung für Massnahmen, die darin mit genügender Bestimmtheit festgelegt sind. Rechte, die in der Landerwerbstabelle nicht aufgeführt sind und durch das Bauprojekt betroffen werden, sind ebenfalls innert der Auflagefrist schriftlich anzumelden. Über den Erwerb der in der Landerwerbstabelle aufgeführten Rechte wird in einem späteren Verfahren entschieden (§ 151 BauG). Anträge, die bereits jetzt mit Einwendung gegen das Bauprojekt hätten gestellt werden können, sind dann unzulässig (§ 152 BauG).

Mitteilung vom:


Während der öffentlichen Auflage des Verbundfahrplanprojekts 2025/26 des Zürcher Verkehrsverbundes ZVV ist aus der Joner Bevölkerung ein Begehren eingereicht worden, welches eine zeitliche Optimierung der ÖV-Verbindung von Jonen nach Zug/Luzern (Verbesserung des Anschlusses in Affoltern a. A.) fordert. 

Der Gemeinderat unterstützt dieses bereits mehrfach gemeldete Anliegen vollumfänglich und hat das Begehren sowohl an das marktverantwortliche Unternehmen als auch an den Regionalplanungsverband Mutschellen-Reusstal-Kelleramt und den Kanton Aargau weitergeleitet mit der Bitte, das Änderungsbegehren in die Fahrplanberatungen aufzunehmen. 

Mitteilung vom:


An seiner Sitzung vom 24. Januar 2024 hat der Regierungsrat des Kantons Aargau die neuen Planungsinstrumente der Gemeinde Jonen genehmigt. Der Genehmigungsbeschluss ist am 4. März 2024 in Rechtskraft erwachsen. Ein grosses Werk konnte damit nach langjähriger Planung zu einem erfreulichen Abschluss gebracht werden. 

Die Genehmigung ist verbunden mit der Auflage, dass einerseits die Weilerzonen und deren Bestimmungen sowie andererseits die Umsetzung des Gewässerraums innert fünf Jahren an die seit Kurzem vorliegenden neuen kantonalen Vorgaben anzupassen sind. 

Mitteilung vom:


Mit der Rechtskraft der Nutzungsplanung wird eine Umbenennung der bisherigen Fachkommission Bau- und Nutzungsordnung vorgenommen. Diese gemeinderätliche Kommission mit beratender Funktion heisst neu Ortsbildkommission. Sie hat die Aufgabe, bei Bauprojekten in den Kern- und Weilerzonen sowie in Gebieten mit Gestaltungsplanpflicht die Gesuche zu prüfen und dem Gemeinderat Antrag zu stellen. 

Der Dorfkern von Jonen und die beiden Weiler Obschlagen und Litzi sind im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) als national bedeutend eingestuft, weshalb dem Ortsbildschutz in unserer Gemeinde eine besondere Bedeutung zukommt. 

Februar 2024

Mitteilung vom:


Ab Dienstag, 5. März bis 3. Dezember 2024 erfolgen die Grünabfuhren im wöchentlichen Turnus jeden Dienstag (Bereitstellung jeweils ab 06.30 Uhr an der Sammelroute). Jahresvignetten und Marken für Container und Einzelleerungen können im Volg und/oder beim Kundendienst Einwohner der Gemeindeverwaltung gekauft werden. 

Die Gebühren für die Jahresvignetten betragen unverändert 

für einen Container bis 140 Liter Fr. 140.–, 
bis 240 Liter Fr. 210.– und 
bis 770 Liter Fr. 490.–. 

Die Gebührenmarken für Einzelleerungen kosten 

für Container bis 140 Liter Fr. 9.–, 
bis 240 Liter Fr. 13.– und 
bis 770 Liter Fr. 29.– (andere Behältnisse sind nicht zugelassen bzw. werden nicht mitgenommen). 

1 Bund Strauchschnitt gebunden mit verrottbarer Schnur (1.50 m Länge, max. 30 kg) = 1 Gebührenmarke à Fr. 4.–. 

Zur Aschenentsorgung ist nach wie vor der (alte) 30-Liter-Ochsner-Stahlkübel zugelassen = 1 Gebührenmarke à Fr. 4.–.

Abfallkalender 2024

Mitteilung vom:


Die Erfolgsrechnung 2023 der Einwohnergemeinde Jonen schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 919 348.– ab. Der im Budget vorgesehene Gewinn von Fr. 342 700.– konnte um Fr. 576 648.– übertroffen werden. Dies lässt sich massgeblich auf Steuereinnahmen zurückführen, die deutlich höher waren als budgetiert.

Das Jahr 2023 war ausgabenseitig geprägt durch mehrere Sanierungs- und Unterhaltsinvestitionen sowie durch Planungsarbeiten für den Abschluss der Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland. Für die Sanierung des Kindergartens 1 fielen Kosten von Fr. 300 804.– an, womit das Projekt Fr. 1 196.– unter dem eingeholten Verpflichtungskredit abgeschlossen werden konnte. Die Sanierung der Heizungs-Unterstationen für die Schul- und Gemeindeliegenschaften konnte für Fr. 258 650.– realisiert werden. Für letztgenanntes Projekt sind im Jahr 2024 noch kleinere Abschlussarbeiten ausstehend. Es zeichnet sich jedoch ebenfalls eine Unterschreitung des Verpflichtungskredits ab. Im Berichtsjahr wurden ebenfalls Fr. 170 418.– in die Instandhaltung des Wasserleitungsnetzes investiert.

Durch Nettoausgaben von total Fr. 643 284.– aus der Investitionsrechnung und dank der Selbstfinanzierung von Fr. 1 746 398.– aus der Erfolgsrechnung konnte im Berichtsjahr ein Finanzierungsüberschuss von Fr. 1 103 114.– erwirtschaftet werden. Die Einwohnergemeinde Jonen weist damit per Ende 2023 ein Nettovermögen von Fr. 2 701 290.– aus, was pro Einwohner Fr. 1 149.– entspricht. Diese Vermögenslage bietet eine stabile Grundlage für die in den kommenden Jahren anstehenden Investitionen in die Infrastruktur.

Steuern

 Rechnung 2023Budget 2023Rechnung 2022
Einkommens- und Vermögenssteuern6 915 0526 540 0006 675 090
Quellensteuern66 09650 00099 526
Aktiensteuern252 856100 000296 858
Abschreibungen6 47220 0004 489
Eingänge abgeschriebene Steuern1 3615 0004 909
Nachsteuern und Bussen12 9105 0000
Grundstückgewinnsteuern110 628150 000778 482
Erbschafts- und Schenkungssteuern18 1165 00039 101
Total Steuern7 370 5476 835 0007 889 477


Durch das anhaltende Bevölkerungswachstum konnten die Einkommens- und Vermögenssteuern bei einem unveränderten Steuerfuss von 87 % mit Fr. 6 915 052.– in Rechnung gestellt werden. Ebenfalls zeigt sich in den Aktiensteuern mit einer Sollstellung von Fr. 252 856.– ein konstantes Bild. Nach einem Ausreisser gegen oben im Jahr 2022 bewegen sich die Grundstückgewinnsteuern mit Fr. 110 628.– wieder im durchschnittlichen Rahmen.

Die Steuerausstände per Ende 2023 betragen 11.2 %, wobei 4.7 % der Sollstellung in Verzug mit Zahlungen sind. Der kantonale Durchschnitt beträgt 14.3 %. Die effektiven Abschreibungen betragen 0.04 %. Hier beträgt der kantonale Durchschnitt 0.33 %.

Mitteilung vom:


Der Versand der Steuererklärung 2023 ist erfolgt. Steuerpflichtige, die das Formular nicht in diesen Tagen erhalten haben, müssen ein solches bei der Abteilung Steuern (056 649 92 85) verlangen. Die Steuererklärung kann mit der Software EasyTax 2023 ausgefüllt werden. Das Programm laden Sie im Internet unter www.ag.ch/steuern herunter.

Sie haben die Möglichkeit, Ihre mit EasyTax 2023 ausgefüllte Steuererklärung samt Beilagen in komplett elektronischer Form zu übermitteln. Bei elektronischer Übermittlung muss keine unterschriebene Quittung mehr eingereicht werden. Für das fristgerechte Einreichen der Steuererklärung danken wir Ihnen. 

Gemäss Beschluss des Grossen Rats sind Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen gebührenpflichtig: erste Mahnung Steuererklärung Fr. 35.– und zweite Mahnung Fr. 50.–. Es erfolgen allerdings keine Mahnungen vor dem 30. Juni 2024. Entsprechend müssen für Fristerstreckungen bis 30. Juni 2024 keine Gesuche gestellt werden. Darüber hinausgehende Fristerstreckungsgesuche werden bewilligt, wenn sie stichhaltig begründet sind. Nutzen Sie dazu die Möglichkeit der Fristerstreckung über das Internet unter www.ag.ch/efristerstreckung

Januar 2024

Mitteilung vom:


Am 31. Dezember 2023 zählte die Gemeinde Jonen 2351 (Vorjahr 2337) Einwohner, davon 387 (391) Ausländer aus 45 (44) Nationen. 

Es fanden folgende Fluktuationen statt: 

154 (220) Zuzüge,
146 (126) Wegzüge,
17 (15) Geburten und 
11 (9) Todesfälle. 

9 % (9 %) der Bevölkerung sind Ortsbürger. 

Konfessionell teilt sich die aktuelle Bevölkerungszahl wie folgt auf: 

29 % (32 %) sind römisch-katholisch, 
20 % (20 %) reformiert und 
51 % (48 %) gehören unbekannten Konfessionen an. 

Beim RAV waren am 31.12.2023 17 (8) Personen als arbeitslos gemeldet. 

Dezember 2023

Mitteilung vom:


Ab dem 1. Januar 2024 wird die Abteilung Steuern der Gemeinde Jonen neu auch das Steueramt der Gemeinde Islisberg führen. Die beiden Gemeinden haben einen entsprechenden Vertrag für eine Abteilung Steuern Jonen-Islisberg abgeschlossen. 

Die bisherige Leiterin des Steueramts Islisberg, Frau Vilma Kaqinari, arbeitet künftig in einem Teilpensum in der Abteilung Steuern der Gemeinde Jonen, welche weiterhin von Frau Ruth Zgraggen geleitet wird. 

Von der Zusammenarbeit profitieren beide Gemeinden. Jonen kann durch die Integration des Islisberger Steueramts mit seinen rund 430 Steuerpflichtigen (zum Vergleich: Jonen hat deren 1400) seine Abteilung Steuern künftig personell und fachlich breiter abstützen und die Stellvertreterregelung bei Abwesenheiten optimieren. Dadurch wird das Dienstleistungsangebot für die Bevölkerung weiter verbessert, wovon künftig auch die Gemeinde Islisberg profitiert. Die Gemeinde Jonen freut sich auf die Zusammenarbeit. 

Mitteilung vom:


Nachdem die Gemeindeversammlung Mitte Mai 2023 der Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland zugestimmt hatte und anfangs August nach ungenutztem Ablauf der Referendums- und Beschwerdefristen das kantonale Genehmigungsverfahren eingeleitet worden war, schien es denkbar, dass das Projekt noch im laufenden Jahr abgeschlossen werden könnte. Dies ist leider nicht der Fall – zumindest bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe ist aus Aarau kein entsprechender Bescheid ergangen. Somit wird die lang erwartete Rechtskraft der Revision des zentralen kommunalen Raumplanungsinstruments erst im Jahr 2024 eintreten. Womit fast 10 Jahre vergangen sein werden, seit der Souverän im Mai 2014 den Startschuss für die Planungsarbeiten gegeben hat. In dieser langen Bearbeitungsdauer widerspiegeln sich die enorme Komplexität eines solchen Planwerks und die hohen gesetzlichen Anforderungen ebenso wie die zahlreichen und sich häufig entgegenstehenden Interessen der Bevölkerung und von übergeordneten Stellen, die es im Laufe des Verfahrens auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen galt. Der Gemeinderat ist überzeugt: Unsere Gemeinde erhält moderne und auf längere Frist angelegte Planungsinstrumente, die einen wichtigen Schritt für ein zukunftsorientiertes Jonen darstellen. 

Indes gilt: Nach der (Gesamt-) Revision ist vor der (Teil-) Revision. Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat im Sommer 2023 die rechtlichen Grundlagen zu den Weilern verabschiedet, und die definitiven kantonalen Vorschriften zu den Gewässerräumen stehen seit vergangenem Herbst fest. Beide Änderungen der gesetzlichen Grundlagen haben Einfluss auf die Joner Nutzungsplanung. Sie erfolgten aber zu spät, als dass sie noch zusammen mit der Gesamtrevision der Nutzungsplanung hätten umgesetzt werden können. Deshalb soll mit den erforderlichen Anpassungen – insbesondere der Überprüfung der Vorgaben zu den Weilerzonen Litzi und Obschlagen – in den nächsten beiden Jahren im Rahmen einer Teilrevision der Nutzungsplanung begonnen werden. 

Noch in diesem Jahr rechtskräftig umgesetzt werden konnten dagegen die beiden Tempo-30-Zonen in den Gebieten Radmühle/Urnerweg und Obschlagenstrasse/Winkel (vgl. separate Publikation oben). Ausgehend von zwei Petitionen, die zahlreiche Anwohner dieser Quartiere mitunterzeichnet und im Jahr 2021 eingereicht hatten, beschloss der Gemeinderat die punktuelle Einführung von Tempo 30 unter der Prämisse, dass auf bauliche Massnahmen verzichtet wird. Die Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer steht im Vordergrund bei der Einführung dieses neuen Verkehrsregimes. Eine vom Bundesrat per Jahresbeginn in Kraft gesetzte Verordnungsänderung erleichterte die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf den Gemeindestrassen, insbesondere konnte auch auf die (teure) Erarbeitung eines Gutachtens verzichtet werden. 

In Sachen Verkehr stehen in Jonen auch im nächsten Jahr mehrere Projekte an. Im Frühling beabsichtigt der Kanton, den Deckbelag auf der Ausserortsstrecke Jonen – Oberlunkhofen zu sanieren. Indem die oberste Belagsschicht ersetzt wird, können weitergehende Schäden im Strassenbankett verhindert werden, was auf längere Sicht wirtschaftlicher ist als eine Totalsanierung der gesamten Strasse. Bereits in diesem Jahr ist der Deckbelag auf der Strecke Jonen – Ottenbach entsprechend saniert worden. Was die Gemeindestrassen betrifft, so soll einerseits der Mitteldorfweg im kommenden Jahr einen neuen Deckbelag erhalten und andererseits soll die rund 110 Meter lange Chäppelistrasse umfassend saniert werden. Im Dorfzentrum soll im Jahr 2024 der Umbau der Bushaltestelle Taverne nach den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes erfolgen. Der Einstieg in den Bus wird dadurch künftig barrierefrei möglich sein. Mit der baulichen Anpassung der Haltestellen einher geht die Verschiebung des sicherheitstechnisch nicht mehr genügenden Fussgängerstreifens bei der Taverne in südlicher Richtung. Der Fussgängerstreifen wird neu zudem mit einer Mittelinsel ausgestattet werden. Auch bei diesem Projekt hat der Kanton den Lead inne.

Die Gemeinde tätigte im ausgehenden Jahr erhebliche Investitionen in ihre Infrastruktur. Pünktlich auf den Schulbeginn Mitte August erstrahlte der 41-jährige Kindergarten 1 in frisch saniertem Gewand. Die Gelegenheit wurde genutzt, um das Gebäude auch energietechnisch auf den neusten Stand zu bringen. Rechtzeitig vor Beginn der Heizsaison konnten die erneuerten Heizungsunterstationen in den Schul- und Gemeindeliegenschaften in Betrieb genommen werden. Die Wärmeerzeugung für die Liegenschaften und für die einzelnen Räume lässt sich nun präziser steuern, was dazu beiträgt, den Energieverbrauch zu senken. Das Sparen von Energie bleibt ein Gebot der Stunde. In diesem Sinne hat die Gemeindeversammlung der Umrüstung der öffentlichen Beleuchtung auf LED zugestimmt. Zurzeit läuft das Ausschreibungsverfahren; mit dem Austausch der Beleuchtung soll spätestens Mitte 2024 begonnen werden. Gemäss Angaben der Beleuchtungsplaner kann der Stromverbrauch der Kandelaber um bis zu 75 % reduziert werden. Auch die Beleuchtung der Schulhäuser wird im nächsten Jahr schrittweise auf LED umgestellt.

Für die Sanierung der Mehrzweckhalle und des Gemeindehauses, die beide ebenfalls bereits über 40 Jahre alt sind, wurden erste Schritte eingeleitet. Es konnte ein erfahrener Planer beigezogen werden, welcher zusammen mit dem beauftragten Architekturbüro für die Erarbeitung des Vorprojekts und für die Ermittlung der Raumbedürfnisse verschiedener Anspruchsgruppen verantwortlich zeichnet. Diese umfassenden Abklärungen bilden die Basis, auf welcher später das Bauprojekt ausgearbeitet wird. 

Im Bereich der Spezialfinanzierung Wasserversorgung stehen ebenfalls grössere Projekte an. Das Wasserreservoir Dorf aus dem Jahr 1959 muss erneuert und wegen der gestiegenen Anzahl Einwohner vergrössert werden. Gleichzeitig soll vom Quellwasserpumpwerk Himmelrich eine neue Leitung direkt zum Reservoir geführt werden. Das heute verworfene Wasser aus der Quelle Himmelrich wird dadurch künftig wieder nutzbar, wodurch einerseits die Versorgung der Gemeinde mit eigenem Trinkwasser gestärkt wird und andererseits der Zukauf von (teurerem) Wasser aus anderen Gemeinden reduziert werden kann. Verschiedene marode Wasserleitungen wurden bereits in diesem Jahr ersetzt bzw. sollen im nächsten Jahr ersetzt werden.

Für die Gemeinde Jonen stehen somit auch in den nächsten Jahren zahlreiche Projekte an. Grundlage für die Umsetzung dieser Investitionen sind solide Finanzen. Eine kontinuierliche und verlässliche Finanzpolitik ist und bleibt die vordringlichste Aufgabe des Gemeinderats. Entscheidend ist, das operationelle Ergebnis und die Selbstfinanzierung der Gemeinde im plus Bereich halten zu können.

Zum Abschluss ein kurzer Rückblick auf einen der Höhepunkte im Jahr 2023: Das Brunnenfäscht vom 3. Juni ging mit grossem Erfolg, bei bestem Wetter und mit einer eindrücklichen Anzahl Besucher über die Bühne. Die Einweihung des neuen Brunnens auf dem Dorfplatz bildete den Abschluss einer Phase intensiver Bauarbeiten im Dorfzentrum, welche mit dem Neubau der Landi begannen, die Sanierung der Dorfstrasse und die Hochwasserschutzmassnahmen beinhalteten und schliesslich mit der Überbauung des Kreuzareals endeten. Damit verfügt die Gemeinde Jonen über einen Dorfplatz, welcher zusammen mit der Begegnungszone auf der Dorfstrasse das Zentrum unserer Gemeinde markiert. 

Am Ende dieses erneut ereignisreichen und intensiven Jahres danken wir unserer Bevölkerung für die konstruktive und angenehme Zusammenarbeit. Gemeinderat und Mitarbeiter der Gemeinde werden Ihnen auch im neuen Jahr nach bestem Wissen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Für die kommenden Festtage und das neue Jahr wünschen wir unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern alles Gute, beste Gesundheit und viel Erfolg.

Gemeinderat Jonen

Mitteilung vom:


Die E-Rechnung spart Zeit, ist bequem und schont die Umwelt. E-Rechnungen werden Ihnen elektronisch ins E-Banking zugestellt anstatt von der Post in den Briefkasten. Mit wenigen Mausklicks können Sie die E-Rechnung im E-Banking prüfen, als PDF auf Ihrem Computer speichern und den fixfertig ausgefüllten Einzahlungsschein zur Zahlung freigeben. Und Sie behalten stets die volle Kontrolle, denn bei einer Beanstandung können Sie eine E-Rechnung per Mausklick ablehnen. 

Die Gemeinde Jonen bietet ab sofort, vorerst exkl. Steuerrechnungen, für alle Fakturen E-Rechnungen an. Sie können sich in Ihrem E-Banking unter dem Menüpunkt «E-Rechnung» schnell und einfach mit dem Suchbegriff «Gemeinde Jonen» anmelden.

Mitteilung vom:


Die Spartageskarte Gemeinde ist ein neues, kontingentiertes Angebot, das exklusiv bei den Gemeinde- und Stadtverwaltungen erhältlich ist. Es ersetzt ab 1. Januar 2024 die bisherigen Tageskarten Gemeinde, die in der Gemeinde Jonen seit dem Jahr 2009 angeboten worden sind. Der Verkauf der SBB-Tageskarten wurde von der Bevölkerung sehr geschätzt. Der Gemeinderat möchte als Service Public die Spartageskarte Gemeinde deshalb auch in Jonen anbieten.

Mit der Spartageskarte Gemeinde sind Reisende bereits ab 39 Franken (2. Klasse mit Halbtax) und ab 52 Franken (2. Klasse ohne Halbtax) einen Tag lang auf sämtlichen GA-Bereichsstrecken in der gesamten Schweiz unterwegs. Dabei gilt: Je früher die Spartageskarte gekauft wird, desto tiefer der Preis (Achtung: zwei verschiedene Preisstufen). Zudem wird die Spartageskarte sowohl für die 1. als auch die 2. Klasse angeboten.
 

Klasse und SegmentPreisstufe 1 
bis max. 10 Tage vor dem Reisetag erhältlich (70% des Kontingents)
Preisstufe 2
bis max. 1 Tag vor dem Reisetag erhältlich (30% des Kontingents)
2. Klasse 1/239.–59.–
2. Klasse 1/152.–88.–
1. Klasse 1/266.–99.–
1. Klasse 1/188.–149.–



Neuer Verkaufs-Kanal: Spartageskarten-Shop

Alle Gemeinden und Städte greifen neu über die zentrale Webapplikation «Spartageskarten-Shop» auf das gleiche, schweizweite Kontingent zu. Ist dieses ausgeschöpft, kann für den gewählten Reisetag schweizweit bei keiner anderen Kommune mehr eine Spartageskarte Gemeinde für die jeweilige Klasse oder das jeweilige Segment (mit oder ohne Halbtax) gekauft werden. Ausserdem kann die Spartageskarte Gemeinde an alle Personen (nicht nur an  Einwohner der eigenen Gemeinde bzw. Stadt) verkauft werden. Die Spartageskarte Gemeinde ist ausschliesslich personalisiert mit Vor-, Nachname sowie Geburtsdatum der reisenden Person(en) erhältlich und folglich nicht übertragbar.

Die Spartageskarten Gemeinde sind seit dem 11. Dezember 2023 erhältlich. Der erstmögliche Reisetag ist der 1. Januar 2024. Der Link www.spartageskarte-gemeinde.ch ist per diesem Datum in Betrieb. Auf der Website werden jeweils die nächsten 6 Monate pro Reisetag angezeigt.

Der Verkauf wird über den Kundendienst Einwohner abgewickelt und der Bezug erfolgt ausschliesslich persönlich am Schalter.

September 2023

Mitteilung vom:


Bei der Gemeindeverwaltung beschwerten sich Einwohner über die Zunahme unerlaubter Drohnenflüge. Sie fühlen sich in ihrer Privatsphäre eingeschränkt. Zu Drohnen und was man beachten muss, hier ein paar allgemeine Hinweise:

Drohnen sind ferngesteuerte unbemannte Luftfahrzeuge, welche rechtlich den anderen Modelluftfahrzeugen gleichgestellt sind. Die wichtigsten Vorschriften der Verordnung des Eidg. Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (VLK) sind einzuhalten: Drohnen (nachfolgend Modelluftfahrzeuge genannt) dürfen nur im Sichtbereich des "Piloten" geflogen werden. Der Betrieb von Modelluftfahrzeugen mit einem Gewicht zwischen 0,25 und 30 kg ist im Umkreis von weniger als 100 Metern um Menschenansammlungen (gilt ab 24 Personen) sowie innerhalb eines Radius von fünf Kilometern eines Militär- oder Zivilflugplatzes ohne Bewilligung untersagt. Ab einem Gewicht von 0,25 kg muss sich der Betreiber der Drohne beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) registrieren; zudem muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. Franken abgeschlossen und mitgeführt werden. Bei Flügen über Privatgrund ist grundsätzlich das Einverständnis des Grundeigentümers nötig (auf Privatgrund gelten die VLK-Bestimmungen ebenfalls). Modellluftfahrzeuge mit einem Gewicht von über 30 kg dürfen nur mit Bewilligung des BAZL eingesetzt werden. Betreffend Ton- und Bildaufnahmen gelten die gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie für Aufnahmen mit anderen Geräten (z.B. Smartphones, etc.), insbesondere auf die Privatsphäre anderer Personen ist zu achten. Will jemand technische Hilfsmittel wie Feldstecher oder Videobrillen einsetzen, um die natürliche Sichtweite der Augen zu erweitern, ist dafür eine Bewilligung des BAZL erforderlich. Diese Erläuterungen sind nicht abschliessend. Ein Guide mit den wichtigsten Regeln ist für Drohnenpiloten auf der Homepage des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) einzusehen: https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/drohnen/general/drone-guide.html.

Wer sich durch Drohnen oder Modellflugzeuge gestört fühlt, hat die Möglichkeit, mit dem «Piloten» direkt Kontakt aufzunehmen, da sich dieser immer in Sichtweite seines Flugobjektes aufzuhalten hat. Ist dies nicht möglich oder ist kein verantwortlicher «Pilot» anzutreffen, melden Sie sich bitte bei der Polizei.