Banner Sommer Jonen

Aktuelles

Februar 2025

Mitteilung vom:


Aus der Erfolgsrechnung 2024 der Einwohnergemeinde Jonen ergeht ein operativer Ertragsüberschuss von Fr. 1 127 908.–. Der Überschuss liegt damit gut 1 Mio. Franken über dem budgetierten Wert. Zurückzuführen ist dies auf Mehreinnahmen aus Steuern im Betrag von Fr. 580 911.–, welche damit um Fr. 455 183.– über dem Vorjahreswert ausfallen. Ebenfalls wurde im Frühjahr die revidierte Nutzungsplanung nach neunjähriger Planungszeit rechtskräftig. Dadurch wurden gemeindeeigene Grundstücke - nach Abzug der Mehrwertabgaben - um Fr. 391 860.– aufgewertet.

Aus der Investitionsrechnung ergehen Ausgaben von Fr. 279 368.– in die Umrüstung der Strassenbeleuchtung auf LED, welche nun im gesamten Dorf umgesetzt ist. Ebenfalls hat die Sanierung der Chäppelistrasse bislang Kosten von Fr. 135 272.– ausgelöst, wobei zu beachten ist, dass der Einbau des Deckbelags im Jahr 2025 erfolgen wird. Abschliessend hat der Kanton die Schlussrechnung für den Hochwasserschutz im Dorf im Umfang von Fr. 93 315.– gestellt. Dieses umfassende Projekt, bei welchem sich die Gemeinde mit Fr. 1 717 442.– beteiligt hat, wird an der nächsten Gemeindeversammlung abgerechnet werden können. In die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wurden Fr. 330 705.– investiert, indem Projekte wie die Sanierung der Chäppelistrasse, Leitungserneuerung Waldhütte-Litzi umgesetzt wurden und die Planung für den Neubau des Wasserreservoirs Dorf sowie für die Generelle Entwässerungsplanung (GEP 2) vorangeschritten sind. Die Wasserversorgung weisst per Ende 2024 ein Nettovermögen von Fr. 606 325.– und die Abwasserbeseitigung eines von Fr. 851 740.– aus.

Durch Nettoeinnahmen von total Fr. 951 332.– aus der Investitionsrechnung, welche durch buchhalterische Anpassungen infolge der Rechtskraft der Nutzungsplanung ausgelöst wurden, und dank einer Selbstfinanzierung von Fr. 3 155 377.– aus der Erfolgsrechnung konnte im Berichtsjahr ein Finanzierungsüberschuss von Fr. 4 106 709.– erreicht werden. Die Einwohnergemeinde Jonen weist damit per Ende 2024 ein Nettovermögen von Fr. 6 807 999.– aus, was pro Einwohner Fr. 2 888.– entspricht. Diese Vermögenslage bietet eine stabile Grundlage für die in den kommenden Jahren anstehenden Investitionen in die Infrastruktur.

Steuern

 Rechnung 2024Budget 2024Rechnung 2023
Einkommens- und Vermögenssteuern

7 353 308

6 850 000

6 915 052

Quellensteuern

67 024

50 000

66 096

Aktiensteuern

234 973

200 000

252 856

Abschreibungen

19 127

20 000

-7 424

Eingänge abgeschriebene Steuern

3 798

5 000

1 361

Nachsteuern und Bussen

10 384

5 000

12 910

Grundstückgewinnsteuern

124 688

150 000

110 628

Erbschafts- und Schenkungssteuern

29 501

5 000

18 116

Total Steuern

7 804 547

7 245 000

7 384 443

Mit einem Steuerfuss von 87 % konnten im Berichtsjahr Einkommens- und Vermögenssteuern von Fr. 7 353 308.– in Rechnung gestellt werden. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Zunahme von Fr. 438 256.– oder 6 %.

Die Steuerausstände per Ende 2024 betragen 8.4 %, wobei 4.7 % der Sollstellung in Verzug mit Zahlungen sind. Der kantonale Durchschnitt beträgt 14.5 %. Die effektiven Abschreibungen betragen 0.20 %. Hier beträgt der kantonale Durchschnitt 0.30 %.

Mitteilung vom:


Die Erfolgsrechnung 2024 der Ortsbürgergemeinde Jonen zeigt einen Ertragsüberschuss von Fr. 164 128.–.

Die Ortsbürgergemeinde hat im Jahr 2020 die Liegenschaft Feldweg 2 erworben. Das mit den Vorbesitzern vereinbarte Nutzniessungsrecht wurde im Berichtsjahr aufgehoben. Die Ortsbürgergemeinde kann die Liegenschaft nun frei nutzen. Bis auf Weiteres wird das Gebäude der Einwohnergemeinde zur Unterbringung einer Flüchtlingsfamilie vermietet.

Die Waldungen von Jonen, Arni und Oberlunkhofen werden durch den Forstbetrieb Kelleramt bewirtschaftet. Mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 179 894.– darf der Forstbetrieb Kelleramt auf ein äusserst erfolgsreiches Jahr 2024 zurückblicken.

Mitteilung vom:


Der Gemeinderat hat sich am vergangenen Montag zur ersten, halbjährlich stattfindenden Strategiesitzung im Jahr 2025 getroffen. Im Vordergrund stand die Beratung von strategisch wichtigen Geschäften sowie die Analyse der Jahresrechnung 2024. Nebst den Strategiesitzungen gehen der Gemeinderat und das Kader der Verwaltung für die strategische Planung mindestens 1 Mal jährlich in Klausur.

Mitteilung vom:


sind erteilt worden an:

  • Nick Markus und Sonja, Jonen, für einen Türausbruch auf die Terrasse im 1. Obergeschoss sowie eine neue Wohnungseinteilung im Geb. Nr. 63 auf Parz. 521 an der Lettenstrasse 12;
  • Schmied Patrick und Brandenberger Brigitta, Jonen, für den Rückbau des Gebäudes Nr. 198 und den Neubau eines Zweifamilienhauses auf Parz. 336 an der Dorfstrasse 51.
Mitteilung vom:


Am Schmutzigen Donnerstag, 27. Februar 2025, führt die Guggenmusik Näbelgeischter von 11.00 bis 14.00 Uhr vor dem Volg Jonen eine Dorffasnacht durch. Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen, an diesem Anlass teilzunehmen. Wie in den Vorjahren sorgen die Näbelgeischter für die kulinarische Verpflegung der Gäste und spielen zusammen mit einer Guggenmusik aus der Region fasnächtliche Musik. 

Um die Sicherheit der Besucher zu erhöhen, hat der Gemeinderat einer temporären Sperrung der Dorfstrasse ab der Verzweigung Lettenstrasse bis zum Volg für den motorisierten Verkehr von 11.00 bis 14.00 Uhr zugestimmt. Die Zu- und Wegfahrt für die Anwohner bleibt jederzeit gewährleistet. Gemeinderat und Veranstalter danken für das Verständnis. 

Mitteilung vom:


Rahel Huber, Stv. Leiterin Steuern und Finanzen, beginnt nächste Woche an der Fachhochschule Nordwestschweiz in Windisch die ein Jahr dauernde berufsbezogene Verwaltungsweiterbildung "Fachfrau öffentliche Verwaltung mit eidg. Fachausweis" mit Unterrichtszeiten i.d.R. jeden zweiten Freitag und Samstag und wird damit an gewissen Freitagen nicht im Büro sein. 

Mitteilung vom:


Die Elektrizitätsgenossenschaft Jonen (EGJ) ersetzt ab Frühling 2025 sämtliche konventionellen Stromzähler in ihrem Versorgungsgebiet durch intelligente Messsysteme, sogenannte Smart-Meter. Damit setzt die EGJ die Vorgaben aus der Stromversorgungsverordnung des Bundes um. 

Für den Austausch muss die Stromzufuhr bei jedem Bezüger kurzzeitig unterbrochen werden. Die Kunden werden vorgängig schriftlich über den Termin informiert. Die Arbeiten für die EGJ werden durch die Firma Energie Freiamt AG durchgeführt. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage oder kontaktieren Sie unsere Geschäftsstelle (info@elektra-jonen.ch, 056 640 30 20).

Mitteilung vom:


Infolge der anstehenden Pensionierung einer langjährigen Mitarbeiterin, einer neuen Aufteilung der Aufgabengebiete sowie der aufgrund des Bevölkerungswachstums gestiegenen Arbeitsmenge sucht die Gemeindeverwaltung Jonen zur Ergänzung des bestens eingespielten Verwaltungsteams drei neue Mitarbeiter/innen: 

  • Gemeindeschreiber-Stellvertreter/in (80 – 100 %)
  • Stv. Leiter/in Finanzen (50 – 60 %)
  • Fachmann/Fachfrau Steuern (50 –60 %)

Unten finden Sie die detaillierten Stelleninserate. Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung bis 10. März 2025 an Gemeinderat Jonen, Schulhausstrasse 3, 8916 Jonen, oder per E-Mail an gemeinderat@jonen.ch. Ergänzende Auskünfte zu den jeweiligen Stellen erteilen gerne Gemeindeschreiber Lorenz Staubli, 056 649 92 92, Leiter Finanzen Michael Bucher, 056 649 92 83, und Leiterin Steuern Ruth Zgraggen, 056 649 92 85.

Mitteilung vom:


In der Gemeinde Jonen wurden im Jahr 2024 total 228 787 kg (Vorjahr 241 691 kg) Hauskehricht, 117 233 kg (128 229 kg) Gewerbekehricht und 283 360 kg (270 620 kg) Grüngut eingesammelt. 

Der Trend mit einerseits sinkenden Kehricht- und andererseits steigenden Grüngutmengen setzte sich damit auch im vergangenen Jahr fort. Zum Vergleich: Vor fünf Jahren betrugen die abgeführten Hauskehrichtmengen noch 271 002 kg und beim Grüngut fielen 256 100 kg an. 


Altkleidersammlung

Die Tell-Tex GmbH meldet, dass im Jahr 2024 im Container bei der Entsorgungsstelle Jonen total 2,959 Tonnen (Vorjahr: 8,151 Tonnen) Altkleider abgegeben und nachhaltig wiederverwertet wurden.

Mitteilung vom:


Nachfolgend finden Sie das Resultat der Gemeinde Jonen zur eidgenössischen Abstimmungsvorlage vom 9.2.2025:

Abstimmungsprotokoll eidg. Vorlage


Die Gesamtübersicht über das Resultat der Volksabstimmung finden Sie unter diesem Link.

Mitteilung vom:


Bauherrschaft
ubp immo AG, Bahnhofstrasse 3a, 5643 Sins

Grundeigentümer
Stockwerkeigentümergemeinschaft Parz. 372

Bauprojekt
Projektänderung Photovoltaikanlage auf Geb. Nr. 840

Standort
Parz. 372 an der Mitteldorfstrasse 8, Jonen

Planauflage
7. Februar 2025 bis und mit 10. März 2025

Einwendungen
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Jonen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevoll­mächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwen­dende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Mitteilung vom:


Die Ortsbürgergemeinde Jonen verpachtet per 1. November 2025 für 6 Jahre folgende Parzellen:

  • GB Oberlunkhofen LB Nr. 531 (Gemeindegebiet Oberlunkhofen); 37,69 Aren, Acker und Wiese, "Gruebe", und
  • GB Jonen Teilparzelle 1004 "Nord" (Gemeindegebiet Jonen); 31,22 Aren, Acker und Wiese, "Radmüli"

Bewerber für diese gesamthafte Fläche von 68,91 Aren müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Es muss ein landwirtschaftlicher Betrieb sein
  • Wohn- und Steuersitz in der Gemeinde Jonen
  • Erbringen des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN)
  • Standardarbeitskraft (SAK): mindestens 1 SAK
  • Nicht Bezüger einer AHV-Rente
  • Selbstbewirtschaftung des Eigenlandes
  • Keine finanziellen Ausstände gegenüber Gemeinde und deren Spezialfinanzierungen

Die zu vergebenden Parzellen 531 und 1004 werden als eine Einheit vergeben und müssen weiterhin als Biodiversitätsförderfläche bewirtschaftet werden. Bei der Vergabe wird nicht unterschieden zwischen Ortsbürgern und Einwohnern. Bewerbungen haben schriftlich mit dem Vermerk "Pachtland Feld" an den Gemeinderat Jonen, Schulhausstrasse 3, 8916 Jonen oder per E-Mail an gemeinderat@jonen.ch zu erfolgen. Zur Einhaltung der Anmeldefrist gilt der Poststempel 15. März 2025. Später eintreffende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Mitteilung vom:


Im amtlichen Publikationsorgan, Ausgabe vom 5.12.2024, erliess der Gemeinderat die Mitteilung, dass er beabsichtige, die Bundesfeier 2025 wieder in die Obhut eines Dorfvereins zu geben. 

Auf den Aufruf, "welcher Verein Interesse hätte, die Organisation und Durchführung dieses Anlasses zu übernehmen und dafür von der Gemeinde entschädigt zu werden", meldete sich der Musikverein Jonen. Weitere Interessensbekundungen sind innert der anberaumten Frist nicht eingegangen, sodass der Gemeinderat an seiner letzten Sitzung die Organisation und Durchführung der Bundesfeier 2025 dem Musikverein Jonen übertragen hat. Der Verein übernimmt diese Veranstaltung von A bis Z vollumfänglich in Eigenregie, jedoch mit finanzieller Unterstützung der Gemeinde. 

Die Festlichkeiten finden wiederum auf dem Schulhausplatz statt.

Mitteilung vom:


Der Versand der Steuererklärung 2024 ist erfolgt. Steuerpflichtige, die das Formular nicht in diesen Tagen erhalten haben, müssen ein solches bei der Abteilung Steuern (056 649 92 85) verlangen. Die Steuererklärung kann mit der Software EasyTax 2024 ausgefüllt werden. Das Programm laden Sie im Internet unter www.ag.ch/steuern herunter. 

Sie haben die Möglichkeit, Ihre mit EasyTax 2024 ausgefüllte Steuererklärung samt Beilagen in komplett elektronischer Form zu übermitteln. Bei elektronischer Übermittlung muss keine unterschriebene Quittung mehr eingereicht werden. Für das fristgerechte Einreichen der Steuererklärung danken wir Ihnen. 

Gemäss Beschluss des Grossen Rats sind Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen gebührenpflichtig: erste Mahnung Steuererklärung Fr. 35.– und zweite Mahnung Fr. 50.–. Es erfolgen allerdings keine Mahnungen vor dem 30. Juni 2025. Entsprechend müssen für Fristerstreckungen bis 30. Juni 2025 keine Gesuche gestellt werden. Darüber hinausgehende Fristerstreckungsgesuche werden bewilligt, wenn sie stichhaltig begründet sind. Nutzen Sie dazu die Möglichkeit der Fristerstreckung über das Internet unter www.ag.ch/efristerstreckung

Januar 2025

Mitteilung vom:


Am 28. September 2025 finden die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029 statt. 

Im Gemeinderat steht bereits fest, dass es zu einer Vakanz kommen wird: Luigi Alberti wird nach 21-jähriger Behördentätigkeit (8 Jahre als Mitglied des Gemeinderats; dazu 21 Jahre als Mitglied der Ortsbildkommission, vormals Fachkommission BNO) nicht mehr für eine weitere Amtsperiode kandidieren. 

Das Wahlbüro ersucht alle weiteren amtierenden Mitglieder von Behörden und Kommissionen, die der Volkswahl unterliegen (Finanzkommission, Mitglieder und Ersatzmitglieder der Steuerkommission, Mitglieder und Ersatzmitglieder des Wahlbüros = Stimmenzähler), sowie alle Personen, die Mitglied einer (nicht der Volkswahl unterliegenden) ständigen oder nicht ständigen gemeinderätlichen Kommission sind, ein Nebenamt bekleiden oder eine andere Funktion im Dienste der Gemeinde erfüllen und sich nicht mehr für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung stellen möchten, dies dem Gemeinderat bis spätestens 31. März 2025 schriftlich oder per E-Mail an gemeinderat@jonen.ch zu melden. 

Mitteilung vom:


Tempo 30 hat sich in vielen Gemeinden etabliert. Auch in Jonen, wo vor etwas mehr als einem Jahr zwei Tempo-30-Zonen in den Quartieren «Radmühle/Urnerweg» und «Obschlagenstrasse/Winkel» eingeführt wurden, hat sich die Massnahme als sinnvoll und zweckmässig erwiesen. Mittels dreier Petitionen, die von über 200 Personen unterzeichnet worden sind, wurde im Jahr 2024 die Einführung von Tempo 30 in mehreren Quartieren im südlichen Dorfteil beantragt. 

Angesichts des evidenten Bedürfnisses der Bevölkerung sowie in Anbetracht des stark gestiegenen Individualverkehrs in den Quartierstrassen hat der Gemeinderat die Einführung einer Tempo-30-Zone im Gebiet «Jonen Süd» angeordnet. Der betroffene Bereich umfasst die Strassenzüge, die südlich des Jonenbachs und westlich der Kantonsstrasse K262 liegen, und kann dem Massnahmenplan entnommen werden. 

Die Reduktion der Höchstgeschwindigkeit ist eine effiziente Massnahme, um die Sicherheit im Strassenverkehr zu verbessern. Aufgrund der durch Tempo 30 verkürzten Bremswege ist mit einer Reduktion der Unfallhäufigkeit und der Unfallschwere zu rechnen. Im betroffenen Gebiet gibt es unübersichtliche Stellen mit eingeschränkten Sichtverhältnissen und zahlreiche Rechtsvortritte. Die Strassen werden als Schulweg benutzt, sind aber oftmals eng und haben keine Trottoirs. Das tiefere Geschwindigkeitsniveau kommt so im Speziellen den Schülern und Kindergärtner zugute. Im Weiteren wird die Lebensqualität in den Quartieren verbessert, indem Lärm- und Abgasimmissionen reduziert werden. Wenn der Verkehr vor der Haustüre langsamer und rücksichtsvoller rollt, profitieren alle davon. 

Die Einführung der neuen Tempo-30-Zone wird mit einfachen und wirtschaftlichen Massnahmen analog den bestehenden Tempo-30-Zonen begleitet: Bei den Einfahrten werden Eingangsportale mit Signalisationen und Markierungen angebracht werden, innerhalb der Zonen sollen regelmässige Bodenmarkierungen auf das herabgesetzte Tempolimit hinweisen. Bauliche Massnahmen (z.B. seitliche Einengungen) sind nicht geplant.


Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 hat der Gemeinderat fol­gende Verkehrsbeschränkung verfügt:

Tempo-30-Zone «Jonen Süd»

Der Perimeter der Tempo-30-Zone umfasst folgende Gemeindestrassen (jeweils nur die Bereiche innerorts): 

Weidstrasse, Kaplaneiweg, Landweg, Maiholzstrasse, Lettenstrasse, Oberdorfweg, Wiesengrundweg, Hausackerstrasse, Sattlerweg, Mitteldorfstrasse, Mitteldorfweg, Dorfstrasse (exkl. Bereich Begegnungszone), Baumgartenstrasse, Kläranlagestrasse, Unterdorfstrasse, Grienstrasse.

Die Vorschrift «Tempo-30-Zone» wird mit dem Signal 2.59.1 gemäss Art. 2a und 22b SSV, und Fahrbahnmarkierungen «Tempo 30» angezeigt. Die Ausgänge werden mit dem Signal 2.59.2 «Ende Tempo-30-Zone» gemäss Art. 2a SSV signalisiert.

Der Massnahmenplan kann hier oder auf der Abteilung Zentrale Dienste eingesehen werden.

Die Verkehrsbeschränkung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig.

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit der Publikation schriftlich beim Gemeinderat Jonen einzureichen. Für den Fris­tenlauf ist das Publikationsdatum im Amtsblatt des Kantons Aargau (30.1.2025) massgebend. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Massnahmenplan Tempo-30-Zone "Jonen Süd"

Mitteilung vom:


Bauherrschaft und Grundeigentümer
Rüttimann Michael, Mattenhof 3, Jonen

Bauprojekt
Neubau Jauchegrube (Vorgrube) mit Waschplatz

Standort
Parz. 34, Mattenhof

Zone
Ausserhalb Bauzone – Landwirtschaftszone


Bauherrschaft und Grundeigentümer
The Project 10 GmbH, c/o OAK-Capital AG, Ägeristrasse 24, 6300 Zug

Bauprojekt
Projektänderung Neubau Mehrfamilienhaus (im 1. Obergeschoss und in den Dachgeschossen sollen anstelle von drei 5.5-Zimmer-Wohnungen neu zwei 3.5-Zimmer- und zwei 4.5-Zimmer-Wohnungen realisiert werden) 

Standort
Parz. 408 an der Lettenstrasse 3


Planauflage
24. Januar bis und mit 24. Februar 2025

Einwendungen
Gegen diese Baugesuche kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Jonen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevoll­mächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwen­dende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Mitteilung vom:


In der Gemeinde Jonen sind flächendeckend SAC-O-MAT Behälter aufgestellt, die bei kalter Witterung in der Bedienung leider zu gewissen Problemen führen. 

Als zusätzliche Dienstleistung können deshalb Hundehalter beim Kundendienst Einwohner während den normalen Schalteröffnungszeiten kostenlos Foliensäcke beziehen. Vielen Dank allen Hundehaltern.

November 2024

Mitteilung vom:


Im Hinblick auf die Schneeräumungsarbeiten werden die Motorfahrzeughalter höflich ersucht, ihre Fahrzeuge nicht entlang von öffentlichen Strassen, Gehwegen und Plätzen zu parkieren. Der Winterdienst (pfaden, sanden und wo nötig salzen) wird dadurch erheblich erschwert. Es besteht die Gefahr, dass solche Fahrzeuge durch den Schneepflug oder durch beiseite geschobene Schneemassen beschädigt werden. Die Gemeinde lehnt jede Haftung für solche Schäden vollumfänglich ab. 

Der Gemeinderat und die Beauftragten für den Winterdienst danken der Bevölkerung bei der Mithilfe für einen reibungslosen Winterdienst.