Rechnungen für Lieferungen, Leistungen und Arbeiten für die Gemeinde, die das Jahr 2025 betreffen, sind bis Montag, 8. Dezember 2025 der Abteilung Finanzen einzureichen. Später gemachte Ansprüche können erst im neuen Jahr überwiesen werden.
Aktuelles
November 2025
Am kommenden Sonntag wird über zwei eidgenössische Vorlagen abgestimmt. Es wird auf die einzelnen Abstimmungsunterlagen verwiesen. Für die persönliche Stimmabgabe ist die Urne am Sonntag von 09.00 bis 09.30 Uhr geöffnet. Bitte beachten Sie die auf dem Stimmrechtsausweis aufgedruckten Erfordernisse für die Richtigkeit der brieflichen und persönlichen Stimmabgabe.
Es gelangen folgende Vorlagen zur Volksabstimmung:
- Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)
- Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)»
Auf kantonaler Ebene gelangen keine Vorlagen zur Abstimmung.
Bauherrschaft und Grundeigentümer
Büchler Roger und Mirjam, Litzistrasse 2, Jonen
Bauprojekt
Nachtragsgesuch Ersatz Thuja-Hecke
Standort
Parz. 866 an der Litzistrasse 2, Jonen
Bauherrschaft und Grundeigentümer
Weber Christoph, Mühleweg 20, 6331 Hünenberg
Bauprojekt
Neuanlage eines Poolgartens
Standort
Parz. 1016 am Lindenweg 9, Jonen
Planauflage
21. November bis und mit 22. Dezember 2025
Einwendungen
Gegen diese Baugesuche kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Jonen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.
Gestützt auf § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 14. November 2025 veröffentlicht. Von den 194 Stimmberechtigten haben 47 (24.2 %) an der Versammlung teilgenommen. Alle Beschlüsse wurden positiv und abschliessend gefasst und unterliegen daher nicht dem fakultativen Referendum, nämlich:
- Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 12. Mai 2025
- Budget 2026 der Ortsbürgergemeinde Jonen
- Zuständigkeit der Finanzkommission und der Stimmenzähler der Einwohnergemeinde für die Belange der Ortsbürgergemeinde für die Legislaturperiode 2026/2029
- Aufnahmen in das Ortsbürgerrecht von Jonen:
- Alberti Luigi, geb. 1955, von Zürich ZH und Lugano TI, in Jonen
- Alberti Monika, geb. 1957, von Zürich ZH und Lugano TI, in Jonen
Der Gemeinderat hat die Terminplanung 2026 abgeschlossen. Nachfolgend die wichtigsten Daten, die für die Bevölkerung von besonderem Interesse sind:
| Montag, 11. Mai | Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung |
| Mittwoch, 10. Juni | Seniorenreise |
| Samstag, 1. August | Bundesfeier (mit Veröffentlichung des neuen Jonen-Buchs) |
| Sonntag, 16. August | Ortsbürgerfest |
| Fr./Sa., 21./22. August | Feuerwehrfest |
| Montag, 9. November | Einwohnergemeindeversammlung |
| Freitag, 13. November | Ortsbürgergemeindeversammlung |
| Mittwoch, 2. Dezember | Seniorenadventsfeier |
Es ist ein neuer Ortsplan – wie bisher im Format A3, M 1:5000 – erschienen, der online auf der Homepage jonen.ch abgerufen werden kann, sowohl als statische als auch als interaktive Version (letztere mit Suchfunktionen für Strassen, Parzellen sowie weiteren speziellen Informationen).
Sie finden die beiden Versionen unter www.jonen.ch/Portrait/Ortsplan. Aus Umweltschutz- und Kostengründen wurde auf den Druck von physischen Exemplaren des Ortsplanes verzichtet.
Mit grosser Freude öffnen die Tagesstrukturen Jonen am Mittwoch, 3. Dezember 2025 von 17.00 bis 19.00 Uhr ihre Türen und laden Sie herzlich zur Besichtigung des Adventsfensters ein. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, die neuen Räumlichkeiten der Tagesstrukturen kennenzulernen. Bei Glühwein, Punsch und Lebkuchen läuten wir gemeinsam die Adventszeit ein.
Die Tagesstrukturen freuen sich auf Ihren Besuch.
Gestützt auf § 26 Ziff. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 10. November 2025 veröffentlicht. Bei allfälliger Einreichung eines Referendumsbegehrens (Begehren auf Urnenabstimmung) kann bei den Zentralen Diensten eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste den Zentralen Diensten zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden. Für das Zustandekommen eines Referendums ist ein Fünftel der Unterschriften der Stimmberechtigten erforderlich (§ 31 Gemeindegesetz in Verbindung mit Abs. V der Gemeindeordnung). Massgebend für die Berechnung der erforderlichen Unterschriftenzahl ist die Zahl der Stimmberechtigten am Tag der Hinterlegung des Referendumsbegehrens bei den Zentralen Diensten.
An der Einwohnergemeindeversammlung vom 10. November 2025 haben von den 1575 Stimmberechtigten deren 104 (6.6 %) teilgenommen. Alle Beschlüsse wurden positiv, aber nicht abschliessend gefasst (für die abschliessende Beschlussfassung wären 315 Stimmen nötig gewesen) und unterstehen – mit Ausnahme der Zustimmungen zu den Einbürgerungen, die bereits in Rechtskraft erwachsen sind – daher dem fakultativen Referendum, nämlich:
- Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Mai 2025
- Kreditabrechnung zur Sanierung der Chäppelistrasse inkl. Werkleitung
- Kreditabrechnung zur Umrüstung der öffentlichen Beleuchtung auf LED
- Verpflichtungskredit von 2.49 Mio. Franken für den Neubau des Wasserreservoirs Dorf
- Verpflichtungskredit von Fr. 91 100.-
(als Anteil der Gemeinde Jonen von gesamthaft 1.199 Mio. Franken)
für die Vorprojektierung des Ausbaus der Kläranlage Bremgarten und
Abklärungen für einen möglichen Zusammenschluss des Abwasserverbandes
Kelleramt mit dem Abwasserverwand Bremgarten-Mutschellen - Budget 2026 mit einem Steuerfuss von 83 % unter Erläuterung des
Investitions- und Finanzplans 2026-2030 - Änderungen der Satzungen des Gemeindeverbands Regionale Alterszentren Bremgarten, Mutschellen, Kelleramt
- Gesuche um Zusicherung des Gemeindebürgerrechts von Jonen an folgende Personen:
8.1. Ruckaberle Stephan, geb. 1971, deutscher Staatsangehöriger
8.2. Ruckaberle Daniela, geb. 1974, deutsche Staatsangehörige
8.3. Ruckaberle Greta, geb. 2009, deutsche Staatsangehörige
8.4. Ruckaberle David, geb. 2012, deutscher Staatsangehöriger
8.5. Fandrey Stephan, geb. 1980, deutscher Staatsangehöriger
8.6. Fandrey Marlen, geb. 1977, deutsche Staatsangehörige
8.7. Fandrey Wiebke, geb. 2016, deutsche Staatsangehörige
Ablauf der Referendumsfrist: 15. Dezember 2025
Der Notfalltreffpunkt ist Ihre erste Anlaufstelle im Falle eines Strom- und/oder Kommunikationsunterbruchs. Bei einem Stromausfall wird dieser innert 10 Minuten besetzt und von Feuerwehr und Zivilschutz betrieben. Über die Notfalltreffpunkte kann in Notfällen mit der Notrufzentrale Kontakt aufgenommen werden.
In unserer Gemeinde befindet sich der Notfalltreffpunkt bei der Mehrzweckhalle, Schulhausstrasse 5. Mehr Informationen finden sich unter www.notfalltreffpunkte.ch. Broschüren zu den Notfalltreffpunkten können bei den Zentralen Diensten bezogen werden.
Aus den sechs zur Regionalen Pilzkontrollstelle Jonen zusammengeschlossenen Gemeinden Arni, Islisberg, Jonen, Oberlunkhofen, Ottenbach und Unterlunkhofen wurden der amtlichen Pilzkontrolleurin Pamela Rösch, Jonen, im Jahr 2025 insgesamt 36.82 kg (Vorjahr 48.39 kg) Pilze zur Kontrolle vorgelegt. Davon waren
31.05 kg (41.02 kg) essbar
4.93 kg (6.68 kg) ungeniessbar
0.56 kg (0.64 kg) giftig und
0.28 kg (0.05 kg) tödlich giftig.
Aus den einzelnen Gemeinden wurden der Pilzkontrollstelle total
13.26 kg (5.68 kg) aus Jonen
4.7 kg (3.93 kg) aus Arni
0 kg (2.64 kg) aus Islisberg
7.76 kg (28.52 kg) aus Oberlunkhofen
9.89 kg (5.90 kg) aus Ottenbach und
1.21 kg (1.72 kg) aus Unterlunkhofen vorgelegt.
Liebe Kinder, liebe Eltern
Auch dieses Jahr ist meine Zeit wieder gekommen. Ab sofort sind Anmeldeformulare beim Volg und im Gemeindehaus Jonen erhältlich. Die Formulare können auch auf der Gemeinde-Homepage bezogen werden (siehe unten).
Bitte beachten Sie den Einsendeschluss vom 26. November 2025. Später eingehende Anmeldungen können aus organisatorischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden.
Der Samichlaus besucht die Kinder und ihre Familien am 5. und 6. Dezember jeweils zwischen 18.00 und 20.30 Uhr. Die Samichlaus-Aktion wird wie in den Vorjahren von der Samichlausgesellschaft Jonen organisiert.
Es grüsst Sie der liebe Samichlaus.

Samichlaus 2025 Anmeldeformular
Samichlaus 2025 Informationsblatt
Bauherrschaft und Grundeigentümer
Gomer Markus, Obschlagenstrasse 15, Jonen
Bauprojekt
Aufdach Photovoltaikanlage auf Geb. Nr. 674
Standort
Parz. 957 an der Obschlagenstrasse 15, Jonen
Bauherrschaft und Grundeigentümer
Minnaar Johan, Obschlagenstrasse 17, Jonen
Bauprojekt
Aufdach Photovoltaikanlage auf Geb. Nr. 675
Standort
Parz. 958 an der Obschlagenstrasse 17, Jonen
Planauflage
7. November bis und mit 8. Dezember 2025
Einwendungen
Gegen diese Baugesuche kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Jonen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.
Der Gemeinderat hat die Termine der Gemeindeversammlungen 2026 wie folgt festgelegt:
Montag, 11. Mai 2026: Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung
Montag, 9. November 2026: Einwohnergemeindeversammlung
Freitag, 13. November 2026: Ortsbürgergemeindeversammlung (mit Nachtessen)
Dieser traditionelle Anlass findet am Mittwoch, 3. Dezember 2025 um 12.00 Uhr im Säntissaal statt. Die Einladung mit weiteren Einzelheiten und dem Anmeldetalon wird den Seniorinnen und Senioren ab 70 Jahren und älter in diesen Tagen direkt und persönlich zugestellt.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung bis 28. November 2025. Seien Sie schon heute herzlich willkommen.
Der Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung die Organisation und Durchführung der Bundesfeier 2026 dem Landfrauenverein Jonen übertragen. Der Verein übernimmt diese Veranstaltung von A bis Z vollumfänglich in Eigenregie, jedoch mit finanzieller Unterstützung der Gemeinde. Die Festlichkeiten finden wiederum auf dem Schulhausplatz statt.
Als Festredner steht bereits der ehemalige Gemeindeschreiber Arnold Huber fest. Er wird das von ihm verfasste neue Jonen-Buch vorstellen, das anlässlich der Bundesfeier veröffentlicht wird.
Oktober 2025
Der motorisierte Verkehr im Gebiet Werd hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Durchschnittlich fahren heute rund 2 500 Fahrzeuge pro Tag durch den Weiler und über die angrenzenden Ausserortsstrecken, auf denen eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gilt. Aufgrund der hohen zulässigen und gefahrenen Geschwindigkeiten des motorisierten Individualverkehrs besteht eine erhöhte Unfallgefahr und ein erhebliches Konfliktpotenzial mit dem Fuss- und Radverkehr, der ebenfalls deutlich angewachsen ist.
Die drei betroffenen Gemeinden Jonen, Oberlunkhofen und Rottenschwil begegnen den Sicherheitsdefiziten mit gemeinsamen Massnahmen zur Verkehrsberuhigung. Diese sehen vor, dass die Höchstgeschwindigkeit auf den Ausserortsstrecken auf 60 km/h reduziert wird. Betroffen davon sind die Gemeindestrassen Steinmatte (Rottenschwil), die Werdstrasse (Rottenschwil und Oberlunkhofen) sowie die Unterdorf- und Mattenhofstrasse (Jonen). Im Weiler Werd und im Abschnitt über die Werdbrücke soll künftig Tempo 30 gelten. Durch die niedrigeren Geschwindigkeiten werden die bestehenden Streckenverhältnisse (schmale Strassenbreiten, teilweise unübersichtliche Knoten) besser berücksichtigt und die Sicherheit für sämtliche Strassenbenützer erhöht. Die Verkehrsbeschränkungen werden von den drei Gemeinden jeweils separat für ihr Gemeindegebiet verfügt.
Verkehrsbeschränkungen
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 hat der Gemeinderat Jonen folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:
Höchstgeschwindigkeit Tempo 60 (Signal 2.30), ausserorts auf der Unterdorfstrasse (Parz. 29 und 719) und der Mattenhofstrasse (Parz. 35 und 720)
Höchstgeschwindigkeit 50 generell (Signal 2.30.1), innerorts auf der Unterdorfstrasse (Parz. 317, 719 und 762)
Projektauflage
Das Verkehrsgutachten vom 30. September 2025 inkl. der dazugehörigen Signalisationspläne kann während den ordentlichen Öffnungszeiten bei den Zentralen Diensten oder hier eingesehen werden.
Die Verkehrsbeschränkungen werden erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig.
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau schriftlich beim Gemeinderat Jonen einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Alisami Aljili, Obfelden, ist die Baubewilligung für Projektänderungen am Neubau eines Einfamilienhauses auf Parz. 1093 an der Spitzackerstrasse 12 erteilt worden.
Die Dorfvereine, (nicht kommerziellen) Organisationen und Institutionen in oder mit Sitz in Jonen sind wie üblich gegen Ende des Jahres zur Meldung ihrer Aktivitäten im Folgejahr eingeladen worden. Sollten weitere Veranstalter an der Meldung von Daten interessiert, aber von der Gemeinde nicht angeschrieben worden sein, steht das entsprechende Formular "Meldetalon für Veranstaltungskalender 2026" unter www.jonen.ch (Rubrik "Freizeit/Veranstaltungen") zum Download bereit. Alle Veranstalter sind gebeten, das Meldeformular bis spätestens 5. Dezember 2025 den Zentralen Diensten einzureichen.
Der Veranstaltungskalender wird per 1. Januar 2026 unter der Homepage der Gemeinde Jonen zum Download bereitgestellt. Bei Fehlen eines Internet-Zugangs kann der Kalender anfangs Januar 2026 bei den Zentralen Diensten kostenlos bezogen werden.
Die vier Blankoabstimmungstermine im Jahr 2026, die der Bund mit hoher Wahrscheinlichkeit alle nutzen wird, werden wie gewohnt auch vom Kanton Aargau genutzt. Wahlen – ausgenommen allfällige Ersatzwahlen – sind im nächsten Jahr keine angesetzt
8. März 2026: Abstimmung
14. Juni 2026: Abstimmung
27. September 2026: Abstimmung
29. November 2026: Abstimmung
