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Aktuelles

März 2023

Mitteilung vom:


Bauherrschaft und Grundeigentümer
Bauta Suad und Gezime; Bauta Medi und Flora, Spitzackerstrasse 1, Jonen

Bauprojekt
Erweiterung Einfamilienhaus Nr. 305

Standort
Parz. Nr. 215 an der Spitzackerstrasse 1

Planauflage
17. März bis und mit 17. April 2023

Einwendungen
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Jonen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevoll­mächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwen­dende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Mitteilung vom:


Die Elektra Jonen führt am Mittwoch, 29. März um 18.30 Uhr im Säntissaal, Primarschulhaus Säntis, eine Infoveranstaltung zu den Themen «Energiekrise / Energiepreise» und «Energiesparen / Energieberatung» durch. Das Referat zum Thema Energieberatung wird durch einen Experten der Fachstelle energieberatungAARGAU gehalten. 

Anschliessend gibt es die Möglichkeit, persönliche Fragen und Anliegen auch mit Vertretern der Gemeinde bei einem Apéro zu besprechen.

Mitteilung vom:


Ab nächstem Dienstag, 7. März bis 5. Dezember 2023 erfolgen die Grünabfuhren im wöchentlichen Turnus jeden Dienstag (Bereitstellung jeweils ab 06.30 Uhr an der Sammelroute). Jahresvignetten und Marken für Container und Einzelleerungen können im Volg und/oder bei der Abteilung Finanzen der Gemeindeverwaltung gekauft werden. 

Die Gebühren für die Jahresvignetten betragen unverändert für einen Container: 

bis 140 Liter Fr. 140.–, 
bis 240 Liter Fr. 210.–, 
bis 770 Liter Fr. 490.–. 

Die Gebührenmarken für Einzelleerungen kosten für Container bis 140 Liter Fr. 9.–, bis 240 Liter Fr. 13.– und bis 770 Liter Fr. 29.– (andere Behältnisse sind nicht zugelassen bzw. werden nicht mitgenommen). 1 Bund Strauchschnitt gebunden mit verrottbarer Schnur (1.50 m Länge, max. 30 kg) = 1 Gebührenmarke à Fr. 4.–. Zur Aschenentsorgung ist nach wie vor der (alte) 30-Liter-Ochsner-Stahlkübel zugelassen = 1 Gebührenmarke à Fr. 4.–.

Mitteilung vom:


Wie bereits in den letzten Fahrplanverfahren wird auch das Verbundfahrplanprojekt 2024 nicht mehr als Papierversion erstellt, sondern nur im Internet aufgeschaltet. Die öffentliche Auflage im Internet erfolgt vom 6. bis 27. März 2023 auf der Website des ZVV, www.zvv.ch. Änderungsbegehren sind von der Bevölkerung bis spätestens 27. März 2023 beim Gemeinderat schriftlich einzureichen. Die gesammelten Eingaben werden mit der Stellungnahme des Gemeinderates anschliessend an das für Jonen zuständige Verkehrsunternehmen (PostAuto Schweiz, Region Zürich) weitergeleitet.

Februar 2023

Mitteilung vom:


Die Erfolgsrechnung 2022 der Einwohnergemeinde Jonen schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 1 812 402.– ab. Der im Budget vorgesehene Gewinn von Fr. 133 300.– konnte um Fr. 1 679 102.– übertroffen werden. Das operative Ergebnis kommt auf ausserordentliche Fr. 1 712 402.– zustande. 

Das Jahr 2022 wurde ausgabenseitig geprägt durch die Einführung der neuen IT-Gemeindefachlösung, was mit Kosten von Fr. 104 847.– verbunden war, sowie durch weitere Ausgaben im Umfang von Fr. 287 000.– für den Hochwasserschutz im Bereich des Siedlungsgebietes. Weiter mussten für die Gesamtrevision der Nutzungsplanung Kosten von Fr. 31 082.– aufgewendet werden. In der Erfolgsrechnung konnten die budgetierten Aufwände im Bereich des Budgets gehalten werden. 

Durch die Nettoausgaben von total Fr. 443 192.– aus der Investitionsrechnung und dank der Selbstfinanzierung von Fr. 2 527 309.– aus der Erfolgsrechnung konnte im Berichtsjahr ein Finanzierungsüberschuss von Fr. 2 084 117.– erwirtschaftet werden. Die Nettoverschuldung, welche noch vor fünf Jahren bei fast 7 Mio. Franken lag, konnte per Ende 2022 vollständig abgetragen und gar in ein Nettovermögen von
Fr. 1 598 175.– umgewandelt werden, was Fr. 684.– pro Einwohner entspricht.
 

Steuern

 

 

 

 

 

 

Die Steuereinnahmen fallen für das Jahr 2022 sehr hoch aus. Die Einkommens- und Vermögenssteuern konnten – bei einem um fünf Prozentpunkte reduzierten Steuerfuss von 87 % – mit insgesamt Fr. 6 675 090.– in Rechnung gestellt werden. Das Budget wurde somit um Fr. 645 090.– übertroffen. Zurückzuführen ist dieser äusserst erfreuliche Abschluss auf ein stärker als angenommenes Bevölkerungswachstum. Infolge von einmaligen Grundstückhandelsgeschäften fallen die Grundstückgewinnsteuern auffallend hoch aus. Mit einer Sollstellung von Fr. 778 482.– wurde das Budget um Fr. 628 482.– übertroffen.

Die Steuerausstände per Ende 2022 betragen 10.5 %, wobei 4.7 % der Sollstellung in Verzug mit Zahlungen sind. Der kantonale Durchschnitt beträgt 13.8 %. Die effektiven Abschreibungen betragen 0.00 %. Hier beträgt der kantonale Durchschnitt 0.30 %.

Mitteilung vom:


Aus der Erfolgsrechnung 2022 der Ortsbürgergemeinde Jonen ergeht ein Ertragsüberschuss von Fr. 316 153.–. Budgetiert war ein solcher von Fr. 123 800.–. Zum Ertragsüberschuss hat der gute Abschluss des Forstbetriebs Kelleramt beigetragen.

Die Waldungen von Jonen, Arni und Oberlunkhofen werden durch den Forstbetrieb Kelleramt bewirtschaftet. Der Forstbetrieb Kelleramt kann das Jahr 2022 mit einem erfreulichen Überschuss von Fr. 271 757.– abschliessen.

Mitteilung vom:


Bauherrschaft und Grundeigentümer
Fischer Roland und Beatrice, Mitteldorfstrasse 26, Jonen

Bauprojekt
Ersatz Ölheizung durch innenaufgestellte Wärmepumpe

Standort
Parz. Nr. 793 an der Mitteldorfstrasse 26

Planauflage
24. Februar bis und mit 27. März 2023

Einwendungen
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Jonen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevoll­mächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwen­dende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Mitteilung vom:


Hohe Effizienz und Wertstoffverwertung vermindern den Preisanstieg 

Gebühren der öffentlichen Hand müssen kostendeckend sein, dürfen aber keinen Gewinn abwerfen. Dies hat zur Folge, dass die Preise für die Kehrichtsäcke jeweils an veränderte Kosten angepasst werden müssen. Seit der Einführung der Kehrichtsäcke entwickelte sich der Preis nur in eine Richtung: Nach unten. Nun steigen die Gebühren erstmals wieder. 

Ab der Einführung der Kehrichtsackgebühren am 1. Januar 1993 kostete ein 35-Liter-Sack Fr. 2.50. Auf den 1. Februar 2003 erfolgte die grösste Preisanpassung in Form einer Preissenkung auf Fr. 2.00. In diesem Takt ging es dank gesteigerter Effizienz und einem Ausbau der Wertstoffverwertung weiter: Ab dem 1. Januar 2014 kostete der Kehrichtsack Fr. 1.80, ab dem 1. April 2019 noch Fr. 1.70. Nun muss er auf den 1. April 2023 auf Fr. 1.90 erhöht werden. 

Die Gründe für die Preiserhöhung sind vielfältig. Die Herstellungs- und Transportkosten sind stark gestiegen. Hinzu kommt ein weiterer Faktor: Am 1. April 2023 startet die flächendeckende Kunststoffsammlung. Über die Einführung der gebührenpflichtigen Kunststoffsammlung wird separat informiert. Werden die leichten, voluminösen Kunststoffabfälle separat gesammelt, wird der Sack für den Restkehricht bei gleichem Volumen schwerer. Der Kehrichtsack wird aus praktischen Gründen nach Volumen tarifiert. Die anfallenden Kosten für die Entsorgung fallen aber pro Kilogramm an. Je schwerer ein Kehrichtsack im Durchschnitt wiegt, desto höher muss der Tarif liegen, um ihn kostendeckend zu entsorgen. 

Der Verwaltungsrat der DILECA ist zuversichtlich, dass dank weiteren Effizienzgewinnen die Preissteigerungen nicht vollumfänglich auf die Kehrichtgebühren überwälzt werden müssen. Hier spielt zudem ein anderer positiver Faktor mit: Dank der hohen Disziplin der Bevölkerung bei der Separatsammlung schwerer Abfälle wie Glas und Metall werden die Kehrichtsäcke entlastet. Dadurch erhöht sich auch der Nutzen des Kehrichts bei der Gewinnung von Wärme. Dies mindert die Kosten der Kehrichtverwertung und damit den Aufschlag der Gebühren. 

Die neuen Tarife finden Sie unter folgendem Link: Kehricht- und Kunststoffsackgebühren ab 1. April 2023

Mitteilung vom:


In der Gemeinde Jonen wurden im Jahr 2022 total 255 196 kg (Vorjahr 291 898 kg) Hauskehricht, 138 964 kg (112 682 kg) Gewerbekehricht und 244 200 kg (270 400 kg) Grüngut eingesammelt. Somit haben sowohl die Kehricht- als auch die Grüngutmengen erneut abgenommen. Gesamthaft konnte eine Reduktion gegenüber dem Vorjahreswert um 5.43 % verzeichnet werden (im 2021 Abnahme um 0.51 %).

Mitteilung vom:


Der Versand der Steuererklärung 2022 ist erfolgt. Steuerpflichtige, die das Formular nicht in diesen Tagen erhalten haben, müssen ein solches bei der Abteilung Steuern verlangen. Die Steuererklärung kann mit der Software EasyTax 2022 ausgefüllt werden. Das Programm laden Sie im Internet unter www.ag.ch/steuern herunter. 

Sie haben die Möglichkeit, Ihre mit EasyTax 2022 ausgefüllte Steuererklärung samt Beilagen in komplett elektronischer Form zu übermitteln. Bei elektronischer Übermittlung muss keine unterschriebene Quittung mehr eingereicht werden. Für das fristgerechte Einreichen der Steuererklärung danken wir Ihnen. 

Gemäss Beschluss des Grossen Rats sind Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen gebührenpflichtig: erste Mahnung Steuererklärung Fr. 35.– und zweite Mahnung Fr. 50.–. Es erfolgen allerdings keine Mahnungen vor dem 30. Juni 2023. Entsprechend müssen für Fristerstreckungen bis 30. Juni 2023 keine Gesuche gestellt werden. Darüber hinausgehende Fristerstreckungsgesuche werden bewilligt, wenn sie stichhaltig begründet sind. Nutzen Sie dazu die Möglichkeit der Fristerstreckung über das Internet unter www.ag.ch/efristerstreckung

Januar 2023

Mitteilung vom:


Bekanntlich wird ab dem 6. Februar 2023 die Rottenschwilerstrasse in Unterlunkhofen wegen der Strassensanierung während ca. 10 Wochen gesperrt. Die offizielle Umleitung führt über Birri und Ottenbach; trotzdem wird mit Ausweichverkehr über die Verbindungsstrasse Werd-Oberlunkhofen gerechnet. Gemäss aktuellen Verkehrszählungen wurden rund 2 800 Fahrzeuge in Werd und rund 5 200 Fahrzeuge auf der Hauptstrasse in Rottenschwil gemessen. 

Es ist unmöglich, dieses Verkehrsaufkommen über die schmale Verbindungsstrasse Werd-Oberlunkhofen fahren zu lassen. Aus diesem Grund haben die Gemeinderäte Rottenschwil und Oberlunkhofen in Absprache mit dem Gemeinderat Jonen ab dem 6. Februar 2023 bis zur Aufhebung der Vollsperrung in Unterlunkhofen ein Fahrverbot während den Stosszeiten auf der Verbindungsstrasse Werd-Oberlunkhofen verfügt. Das Fahrverbot gilt von Rottenschwil her vor dem Ortsteil Werd und von Oberlunkhofen her ab der Abzweigung Werdstrasse von Montag bis Freitag von 06.00 – 09.00 Uhr und von 16.00 – 19.00 Uhr. Anwohner und Zubringer sowie die Zufahrt zum Restaurant Reussbrücke Ewig’s Liechtli in Werd sind gestattet. 

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Jonen, Oberlunkhofen und Rottenschwil können eine Ausnahmebewilligung bei der Gemeindeverwaltung ihres Wohnortes beantragen.

Infoflyer zur Baustelle in Unterlunkhofen und zur Umleitung