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Aktuelles

Mai 2025

Mitteilung vom:


Als Festredner für die Bundesfeier 2025 in Jonen konnte Herr Andreas Meier, Aargauer Nationalrat (Die Mitte) und Weinbau-Unternehmer aus Klingnau, gewonnen werden.

Mitteilung vom:


Baubewilligungen sind erteilt worden an: 

 

  • Hug Patrick und Karin, Jonen, für eine Aufdach-Photovoltaikanlage auf dem EFH Nr. 9 auf Parz. 324 an der Dorfstrasse 18;
  • Rüttimann Andreas und Erich, Jonen, für die Sanierung des Scheunendachs (Geb. Nr. 145) auf Parz. 278 in der Obschlagen 12.

 

Im Weiteren hat das kantonale Departement Bau, Verkehr und Umwelt ein Nachtragsgesuch für die Beanspruchung von 50 m2 Landwirtschaftsland für einen Baugrubenaushub ausserhalb der Bauzone abgewiesen, weil verschiedene Kriterien für eine Bewilligung in der Landwirtschaftszone nicht erfüllt seien.

Mitteilung vom:


Ab nächstem Mittwoch, 28. Mai 2025 führt die Abteilung Tiefbau des kantonalen Departementes Bau, Verkehr und Umwelt Belagssanierungsarbeiten im Inner- und Ausserortsbereich der Kantonsstrasse K405 (Litzistrasse) aus. 

Um die Lebensdauer der Litzistrasse um weitere Jahre zu erhalten, ist ein Auftrag von einem Kaltmicro-Dünnschichtbelag vorgesehen. Mit dieser Massnahme wird die Verkehrssicherheit verbessert und die Unterhaltskosten minimiert. 

Die Sanierungsarbeiten sollten bis am Mittwoch, 4. Juni abgeschlossen sein, könnten aber, je nach Witterungsverhältnissen, evtl. auch ein paar Tage länger dauern. 

Der Einbau des Dünnschichtbelags erfolgt unter Verkehr mit Verkehrsdienst. Es ist mit Behinderungen zu rechnen. Für die während den Belagssanierungsarbeiten – vor allem auch für Anwohner – entstehenden Verkehrsbehinderungen bitten Kanton und Gemeinde um Verständnis.
 

Mitteilung vom:


Am letzten Donnerstag, 15. Mai zog sich der Gemeinderat zu seiner jährlichen Klausur zurück, um sich vertieft mit aktuellen Themen auseinanderzusetzen. Anstehende Projekte und Aufgaben konnten ausführlich behandelt und analysiert werden. 

Im Mittelpunkt standen u.a. die Überprüfung der Legislaturziele sowie die Anpassung des rollenden Planungsinstruments. Daneben wurden anstehende Projekte und Aufgaben wie die Sanierung von Mehrzweckhalle und Gemeindehaus oder die Konzepterstellung zur Einführung von Unterflurcontainern vertiefter behandelt und analysiert. 

Die Gemeinderäte wie auch die Abteilungsleiter der Verwaltung konnten an der Klausur zu zahlreichen weiteren Themen und Projekten Vorschläge und Ideen einbringen und die Argumente im konstruktiven Dialog austauschen.
 

Mitteilung vom:


Die im Januar 2025 verfügte Tempo-30-Zone «Jonen Süd» ist seit anfangs Mai vollständig signalisiert und somit rechtskräftig

Mitteilung vom:


Auffahrt am nächsten Donnerstag, 29. Mai gilt als schweizweit anerkannter gesetzlicher Feiertag und ist damit im Sinne des Arbeitsgesetzes den Sonntagen gleichgestellt. Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben an Auffahrt geschlossen. 

Der Kehricht wird am Samstag, 31. Mai abgeholt.

Mitteilung vom:


Alle Gemeinden der Schweiz sind gesetzlich verpflichtet, jährlich per Stichtag 1. Juni die im Gemeindegebiet befindlichen leerstehenden Wohnungen zu erfassen. Eigentümer sowie Liegenschaftsverwaltungen sind gemäss den bundesrechtlichen Vorgaben zur Mitwirkung verpflichtet. Die erhobenen Daten dienen als wichtige Entscheidungsgrundlage für Behörden, Politik und Wirtschaft und tragen zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt bei. 

Wir bitten alle Grundeigentümer in der Gemeinde Jonen, leerstehende und am 1. Juni 2025 nicht vermietete Wohnungen bis spätestens 31. Mai 2025 dem Kundendienst Einwohner zu melden. Die Meldung kann telefonisch unter 056 649 92 92 oder per E-Mail an kundendienst.einwohner@jonen.ch erfolgen. Für Ihre wertvolle Unterstützung danken wir Ihnen bestens.

Mitteilung vom:


In der Tiefgarage unterhalb der Landi (Dorfstrasse/Kreuzmattweg) ist ab 1. Juli 2025 oder nach Vereinbarung ein Tiefgaragenparkplatz à Fr. 130.–/Monat zu vermieten. Bei Interesse steht Liegenschaftsverantwortlicher Michael Bucher unter 056 649 92 83 oder michael.bucher@jonen.ch gerne zur Verfügung.

Mitteilung vom:


Nachfolgend finden Sie die Resultate der Gemeinde Jonen zu den kantonalen Abstimmungsvorlagen vom 18. Mai 2025:

Abstimmungsprotokoll kant. Vorlagen


Die Gesamtübersicht über die Resultate der Volksabstimmungen finden Sie unter diesem Link.

Mitteilung vom:


Gestützt auf § 26 Ziff. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 12. Mai 2025 veröffentlicht.

Bei allfälliger Einreichung eines Referendumsbegehrens (Begehren auf Urnenabstimmung) kann bei den Zentralen Diensten eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste den Zentralen Diensten zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Für das Zustandekommen eines Referendums ist ein Fünftel der Unterschriften der Stimmberechtigten erforderlich (§ 31 Gemeindegesetz in Verbindung mit Abs. V der Gemeindeordnung). Massgebend für die Berechnung der erforderlichen Unterschriftenzahl ist die Zahl der Stimmberechtigten am Tag der Hinterlegung des Referendumsbegehrens bei den Zentralen Diensten.

A) Einwohnergemeindeversammlung

Von den 1566 Stimmberechtigten haben 163 (10.4 %) an der Versammlung teilgenommen. Alle Beschlüsse wurden positiv, aber nicht abschliessend gefasst (für die abschliessende Beschlussfassung wären 314 Stimmen nötig gewesen) und unterstehen – mit Ausnahme der Zustimmungen zu den Einbürgerungen, die bereits in Rechtskraft erwachsen sind – daher dem fakultativen Referendum, nämlich:

  1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. November 2024
  2. Rechenschaftsbericht 2024
  3. Kreditabrechnung zu den Hochwasserschutzmassnahmen entlang des Jonenbachs von der Mühlematt bis zur Mattenhofstrasse
  4. Kreditabrechnung zur Sanierung der Heizungsunterstationen in den Schul- und Gemeindeliegenschaften
  5. Jahresrechnung 2024 der Einwohnergemeinde und Spezialfinanzierungen
  6. Verpflichtungskredit von Fr. 420 000.–* für die Erstellung eines Kinderhortgebäudes (mit anschliessender Vermietung an eine private Betreiberin)
  7. Beschlussfassung über das Beitragsreglement Substanzschutz
  8. Gemeinderatsentschädigungen für die Amtsperiode 2026/29
  9. Gesuche um Zusicherung des Gemeindebürgerrechts von Jonen an folgende Personen:
    1. Sprafke Frank, geb. 1966, deutscher Staatsangehöriger
    2. Scherwitz Susanne, geb. 1968, deutsche Staatsangehörige
    3. Scherwitz Emilie, geb. 2009, deutsche Staatsangehörige
    4. Scherwitz Mike, geb. 2012, deutscher Staatsangehöriger
    5. Vass Liliana, geb. 2009, ungarische Staatsangehörige

*   Die Stimmberechtigten haben einen Abänderungsantrag eines Versammlungsteilnehmers gutgeheissen, entsprechend dem der Verpflichtungskredit um den Betrag von Fr. 70 000.– auf insgesamt Fr. 420 000.– erhöht wird, damit ein zusätzlicher Raum von 15 bis 20 m2 sowie ein zweites WC in das Hortgebäude eingebaut werden können. 

Ablauf der Referendumsfrist: 16. Juni 2025

 

B) Ortsbürgergemeindeversammlung

Von den 191 Stimmberechtigten haben 58 (30.3 %) an der Versammlung teilgenommen. Alle Beschlüsse wurden positiv und abschliessend gefasst und unterliegen daher nicht dem fakultativen Referendum, nämlich:

  1. Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 15. November 2024
  2. Rechenschaftsbericht 2024
  3. Jahresrechnung 2024 der Ortsbürgergemeinde Jonen
  4. Verlängerung der befristeten Kompetenzübertragung an den Gemeinderat im Bereich des Grundstückverkehrs für die Legislaturperiode 2026/29
  5. Aufnahme in das Ortsbürgerrecht von Jonen:
    Ronner Thomas, geb. 1977, von Schübelbach SZ
Mitteilung vom:


Im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen sind auch in Jonen die Ämter neu zu besetzen. Folgende Behörden- und Kommissionsmitglieder haben bekannt gegeben, dass sie sich bei den Gemeindewahlen im Herbst für die neue Amtsperiode 2026/2029 nicht mehr zur Wahl stellen werden:

  • Alberti Luigi als Mitglied des Gemeinderates (8 Jahre; dazu 21 Jahre als Mitglied bzw. Präsident der Ortsbildkommission)
  • Lang Daniel als Mitglied und Präsident der Finanzkommission (17 ½ Jahre)
  • Grau Roger als Mitglied der Finanzkommission (5 Jahre)
  • Saner Marlen als Mitglied der Finanzkommission (4 Jahre)
  • Altoè Walter als Mitglied und Präsident der Steuerkommission (16 Jahre)
  • Inderbitzin Jeannette als Ersatzmitglied der Steuerkommission (8 Jahre)

Sodann sind per 31.12.2025 folgende Rücktritte eingereicht worden:

  • Huber Willy als Mitglied der Ortsbürgerkommission (20 Jahre)
  • Rüttimann Pius als Mitglied der Landwirtschaftskommission (36 Jahre)

Allen austretenden Behörden- und Kommissionsmitgliedern sei für ihren grossen Einsatz zum Wohle der Gemeinde schon heute der beste Dank ausgesprochen. Die offizielle Verabschiedung erfolgt an der Gemeindeversammlung vom 10. November 2025.

Mitteilung vom:


Wie bereits früher publiziert, sind die Wahlen/Wiederwahlen der Volksvertreter von Jonen wie folgt terminiert worden:

  • Wahl des Gemeinderates, des Gemeindeammanns und des Vizeammanns sowie der Volks-/Urnenwahl unterliegende Kommissionswahlen (sofern keine stillen Wahlen zu Stande kommen) am 28. September 2025
  • allf. zweiter Wahlgang am 30. November 2025;

Damit gelten für die Einreichung der Wahlvorschläge (auch für Wiederkandidierende unabdingbar) folgende Fristen:

  • Gemeinderats- und Kommissionswahlen vom 28. September: Einreichung der Wahlvorschläge bis am 44. Tag vor dem Hauptwahltag. Da dieser Tag auf einen Feiertag (Mariä Himmelfahrt) fällt, läuft die Frist bis Montag, 18. August 2025, 11.30 Uhr

Für allfällige zweite Wahlgänge gelten z. T. andere Regeln und Fristen. Sie werden zum gegebenen Zeitpunkt im amtlichen Publikationsorgan (Amtlicher Anzeiger) sowie unter jonen.ch publiziert. Dies gilt auch für alle weiteren Informationen zum "Wahlherbst". Diese folgen zeitlich gestaffelt und jeweils rechtzeitig im amtlichen Publikationsorgan und im Internet.

Mitteilung vom:


"Gesucht" sind also diverse Personen, die bereit sind, ab 1.1.2026 ihre Dienste in der Gemeinschaft und zum Wohl der Gemeinde zur Verfügung zu stellen. Die Mitarbeit in den Behörden und Kommissionen ist interessant und spannend, und sie bringt viel Lebenserfahrung. Für den Einsatz für das Gemeinwesen werden auch Entschädigungen und Sitzungsgelder ausgerichtet.

Kandidatinnen und Kandidaten, die mit Idealismus und Freude eine Herausforderung im Dienste der Dorfgemeinschaft annehmen möchten unter gleichzeitiger Mitwirkung und Mitgestaltung des Dorfgeschehens, melden sich beim Wahlbüro (Zentrale Dienste, Tel. 056 649 92 92). Selbstverständlich bleibt Ihre Kontaktnahme vertraulich. Interessierte Personen, die sich noch nicht für den Einsitz in das eine oder andere Gremium entscheiden können, jedoch ihren Entscheid vorgängig mittels Meinungsbildung vertiefen, sich über den Aufgabenbereich im Einzelnen ins Bild setzen und den ungefähren zeitlichen Aufwand abschätzen wollen, dürfen sich gerne an die amtierenden Mitglieder der einzelnen Behörden und Kommissionen, die Mitglieder des Gemeinderates oder die zuständigen Verwaltungsstellen wenden. 

Jede(r) Wahlberechtigte(r) von Jonen darf sich zur Wahl für eines der aufgeführten Gremien mittels Wahlvorschlag aufstellen lassen. Der Wahlvorschlag ist von zehn Stimmberechtigten zu unterzeichnen und beim Wahlbüro bis am Montag, 18. August 2025 vor dem Hauptwahltag einzureichen. Die erforderlichen Formulare können bei den Zentralen Diensten bezogen werden.

Mitteilung vom:


Kultur wird in der Gemeinde Jonen vor allem durch die Vereine und privates Engagement gelebt. Um das kulturelle Leben in Jonen nebst diesen vielfältigen Angeboten zu fördern, plant der Gemeinderat auf den Beginn der Legislaturperiode 2026/29 eine fünfköpfige Kulturkommission einzusetzen. 

Der Gemeinderat sucht engagierte und kulturinteressierte Personen, die bereit sind, Projekte wie bspw. Lesungen oder Künstler- und Hobbyausstellungen zu realisieren und aktiv an der Gestaltung des kulturellen Lebens in Jonen mitzuwirken. 

Haben Sie Interesse? Dann melden Sie sich bei der Gemeinde Jonen unter gemeinderat@jonen.ch oder 056 649 92 92. 

Der Gemeinderat freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme.

Mitteilung vom:


Voranzeige: Die Arbeiten für den Ausbau der Bushaltestelle Taverne nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) sowie für den Ersatz des Deckbelags auf der Weingasse (K 262) beginnen am Montag, 16. Juni und dauern voraussichtlich bis Ende August.

Der Verkehrsfluss wird mittels Lichtsignalanlagen geregelt. Während den Schulzeiten kommt beim Fussgängerstreifen Taverne ein Verkehrsdienst zum Einsatz. Diese Publikation wird ein weiteres Mal erscheinen im "Amtlichen Anzeiger", Ausgabe vom Donnerstag, 12. Juni 2025, dannzumal mit näheren Erläuterungen zum Bauablauf und den Ersatzhaltestellen der Busse.

Mitteilung vom:


Der anstehende Umbau der Bushaltestelle Taverne verändert die Verkehrssituation an der Verzweigung Friedhofweg/Weingasse: Wegen der neuen, bis zu 22 cm hohen Haltekante wird die Einfahrt in den Friedhofweg für Fahrzeuge künftig nicht mehr passierbar sein. Die Ausfahrt in die Weingasse wiederum wird aufgrund der baulichen Begebenheiten nur noch in Notfällen möglich bleiben. 

Der Gemeinderat hat deshalb gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 fol­gende Verkehrsbeschränkung verfügt:

  • Friedhofweg, Parz. 407, nach Tavernen-Parkplatz in Richtung Weingasse:
    Signal Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder (Signal Nr. 2.14)

Die Verkehrsbeschränkung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig.

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit der Publikation schriftlich beim Gemeinderat Jonen einzureichen. Für den Fris­tenlauf ist das Publikationsdatum im Amtsblatt des Kantons Aargau (15.5.2025) massgebend. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Massnahmenplan Fahrverbot Friedhofweg

Mitteilung vom:


Bauherrschaft und Grundeigentümer
Rüttimann Andreas und Erich, Obschlagen 14, Jonen

Bauprojekt
Nachträgliches Baugesuch für diverse Kleinbauten und Gartenanlagen im Kulturland

Standort
Parzelle 277 in der Obschlagen 

Zone
Ausserhalb Bauzone – Landwirtschaftszone

Planauflage
9. Mai bis und mit 9. Juni 2025

Einwendungen
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Jonen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Mitteilung vom:


Am Wochenende vom 27. und 28. Juni 2025 findet das Jugendfest in Jonen statt. Es ist eine grosse Veranstaltung und es wird viele tolle Attraktionen für Klein und Gross geben. Das Fest kann jedoch nicht stattfinden, wenn es keine Helferinnen und Helfer gibt.

Darum der Aufruf an alle: Machen wir gemeinsam das Fest zu einem unvergesslichen Anlass. Helfen Sie mit, Getränke zu verkaufen oder an einem Verpflegungsstand die hungrigen Besucher zu verköstigen. Das Organisationskomitee freut sich über jede helfende Hand. 

Interessierte melden sich bitte bei Manu Kull, Verantwortliche Ressort Personal Jugendfest: manukullgruber@gmail.com. Herzlichen Dank. 

April 2025

Mitteilung vom:


Wir suchen ab August 2025 zwei 

Mitarbeiter/innen Tagesstrukturen 

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Hier finden Sie das entsprechende Stelleninserat.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Tagesstrukturen Jonen

Mitteilung vom:


Am 1. April 2025 trat das revidierte kantonale Energiegesetz in Kraft. Es bringt neue Anforderungen an den Heizungsersatz, die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien. Für den Vollzug der Bau- und Energiegesetzgebung sind die Standortgemeinden zuständig. Sind Sie gerade dabei, ein Bauvorhaben zu planen oder steht in den kommenden Jahren eines an? Dann informieren Sie sich frühzeitig über die Möglichkeiten und die neuen Vorgaben. 

Nutzen Sie dafür ebenfalls das Beratungsangebot der energieberatungAARGAU. Lassen Sie sich von Fachexperten zu den neuen Vorschriften sowie zu möglichen Lösungen für Gebäudehülle und Gebäudetechnik beraten, bevor Sie Massnahmen umsetzen. Eine energetische Modernisierung sollte stets mit einer gründlichen Analyse des baulichen und energetischen Zustands Ihres Hauses beginnen. 

Nutzen Sie das Förderprogramm Energie für die Umsetzung energetischer Massnahmen. Gefördert werden unter anderem Beratungen, Verbesserungen der Gebäudehülle, der Ersatz fossiler und elektrischer Heizungen sowie Sanierungen und Ersatzneubauten nach Minergie-Standard. Finanziert durch die CO₂-Abgabe und kantonale Beiträge, trägt das Programm wesentlich zum Klimaschutz bei. Wichtig: Fördergesuche müssen vor Baubeginn eingereicht werden.

Die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen im Überblick:

  • Elektro-Wassererwärmer dürfen nicht mehr ausschliesslich direktelektrisch ersetzt werden.
  • Bei Neubauten muss nur noch das Warmwasser nach Verbrauch erfasst und abgerechnet werden.
  • Auch bei einem 1:1-Ersatz eines fossilen Wärmeerzeugers ist ein Kostennachweis erforderlich.
  • Beim Heizungsersatz in Wohnbauten darf der Anteil nichterneuerbarer Energie maximal 90 % betragen.
  • Für Gebäude mit elektrischer Widerstandsheizung muss innert fünf Jahren ein GEAK Plus erstellt werden.
  • Für den Ersatz von Heizungen und Elektroboilern wird eine Meldepflicht eingeführt.