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Aktuelles

April 2026

Mitteilung vom:


Voranzeige: Am Samstag, 9. Mai findet der Waldumgang des Forstbetriebs Kelleramt in Oberlunkhofen statt. Treffpunkt ist beim Waldeingang Althau in Oberlunkhofen um 13.30 Uhr. 

Nebst Informationen zur nachhaltigen Rohstoffnutzung sowie zum Rohstoff Holz für den Holzbau werden Förster Urs Huber und weitere Referenten auch spannende Informationen zu den Findlingen und zum Biotop im Althau vermitteln. Ab 16.00 Uhr werden die Besuher mit einem Zvieri beim Schützenhaus Oberlunkhofen verköstigt. 

Die Bevölkerung der Gemeinden Arni, Jonen und Oberlunkhofen ist herzlich zu diesem spannenden Anlass eingeladen. Der Waldumgang findet bei jeder Witterung statt. Weitere Einzelheiten und insbesondere der genaue Treffpunkt sind dem Flugblatt zu entnehmen, das auf der Website der jeweiligen Gemeinden aufgeschaltet ist.
 

Mitteilung vom:


Am kommenden Montagabend, 27. April 2026 um 19.00 Uhr im Säntissaal findet der Informationsanlass zur Gesamtsanierung der Mehrzweckhalle und des Gemeindehauses statt; dies im Vorfeld zur Gemeindeversammlung vom 11. Mai 2026, an der ein Verpflichtungskredit von 7.39 Mio. Franken für das Sanierungsprojekt beantragt wird. Alle interessierten Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sind dazu eingeladen. Der Gemeinderat stellt Ihnen das Projekt im Detail vor und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Mitteilung vom:


Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen. Ursprünglich kamen diese bei uns nicht vor. Durch den Menschen gelangten sie als Nutz- oder Gartenpflanzen zu uns oder wurden ungewollt eingeschleppt. Die meisten gebietsfremden Pflanzen sind eine Bereicherung und gefährden weder Mensch noch Natur. Bei einem Teil von ihnen handelt es sich jedoch um invasive Neophyten. Diese fallen durch ihren üppigen Wuchs, ihre schnelle Verbreitung und die Verdrängung der einheimischen Arten auf. Invasive Neophyten können gesundheitliche Probleme, Schäden an der Infrastruktur oder Einbussen in der Land- und Forstwirtschaft verursachen. 

Um die Verbreitung der invasiven Neophyten zu verhindern, ist die korrekte Entsorgung wichtig. Die sicherste Entsorgung der Pflanzen geschieht in den meisten Fällen über den Kehricht. Der Kanton Aargau stellt allen Gemeinden Neophytensäcke zur korrekten Entsorgung der Neophyten zur Verfügung. Die Säcke können beim Kundendienst Einwohner der Gemeinde Jonen bezogen und an den gleichen Orten wie der Hauskehricht für die Abholung durch die Kehrichtabfuhr deponiert werden. Bei der Gemeindeverwaltung können zudem Flyer mit den wichtigsten invasiven Neophyten bezogen werden. In diesem Flyer ist ebenfalls beschrieben, wie invasive Neophyten und deren Pflanzenteile korrekt entsorgt werden. Helfen Sie mit, invasive Neophyten auf unserem Gemeindegebiet aktiv und gezielt zu bekämpfen und halten Sie Ihren Garten frei von Sommerfliedern, einjährigem Berufkraut, Goldrute und weiteren invasiven Neophyten.

Mitteilung vom:


Voranzeige: Die nächste Papiersammlung (durch die Männerriege) findet am übernächsten Samstag, 2. Mai 2026 statt.

Mitteilung vom:


Den Stimmberechtigten werden am 14. Juni 2026 die folgenden Vorlagen zur Abstimmung unterbreitet:

A) Bund

  1. Volksinitiative "Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)"; 
  2. Änderung vom 26. September 2025 des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienstgesetz, ZDG);

B) Kanton Aargau 

   3. Verkehrsinfrastruktur-Entwicklung Raum Suhr (VERAS); Verpflichtungskredit vom 16. Dezember 2025; 
   4. Aargauische Volksinitiative "Bildungsqualität sichern - JETZT!" vom 28. August 2024.

Mitteilung vom:


Gestützt auf § 88e des Gemeindegesetzes werden die Rechnung und der Rechenschaftsbericht der Feuerwehr Oberlunkhofen-Jonen vom 17. April bis 30. Mai 2026 öffentlich aufgelegt.

Mitteilung vom:


Bauherrschaft und Grundeigentümer
Gebrüder Enzler AG, Feldring 2, Jonen

Bauprojekt
Aufstockung der bestehenden Gewerbehalle um ein Attikageschoss mit zwei Wohnungen

Standort
Parz. 1086 am Feldring 2

Planauflage
10. April bis und mit 11. Mai 2026

Einwendungen
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Jonen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevoll­mächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwen­dende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Mitteilung vom:


Der Gemeinderat hat zu Handen der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversamm­lungen vom Montag, 11. Mai 2026 folgende Traktanden verabschiedet:

A)Ortsbürgergemeindeversammlung, 19.15 Uhr
1.Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 14.11.2025
2.Rechenschaftsbericht 2025 (mündlich)
3.Jahresrechnung 2025 der Ortsbürgergemeinde Jonen
4.Verschiedenes
a) Mitteilungen des Gemeinderats
b) Wortmeldungen aus der Versammlung

 

B)Einwohnergemeindeversammlung, 20.00 Uhr (im Anschluss an die Ortsbürgergemeindeversammlung)
1.Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 10.11.2025
2.Rechenschaftsbericht 2025 (mündlich)
3.Jahresrechnung 2025 der Einwohnergemeinde und Spezialfinan­zierungen
4.Verpflichtungskredit von 7.39 Mio. Franken für die Gesamtsanierung von Mehrzweckhalle und Gemeindehaus
5.Einbürgerung
6. Verschiedenes
a) Mitteilungen des Gemeinderats
b) Wortmeldungen aus der Versammlung

 

Mitteilung vom:


Die Verfassung des neuen Buches über die Gemeinde Jonen durch den ehemaligen Gemeindeschreiber Arnold Huber schreitet plangemäss voran. Das Manuskript liegt vor und befindet sich zurzeit im Layout. Letzte Verifizierungen, Bereinigungen und Korrekturen werden durch den Autor und die Redaktionskommission bis Mitte Mai vorgenommen, damit das Buch in der Folge durch die Kasimir Meyer AG in Wohlen gedruckt werden kann. An der 1. August-Feier 2026 soll das Werk feierlich veröffentlicht werden. Das Buch wird an der Bundesfeier und anschliessend bei der Gemeindeverwaltung oder als E-Book bezogen werden können. 

Mitteilung vom:


Im Zusammenhang mit dem Projekt für ein neues Jonen-Buch liess der Gemeinderat das Fotoarchiv der Gemeinde vollumfänglich durch Frau Marguerite Weber Bless digitalisieren. Damit ist dieser dorfgeschichtlich wertvolle Bestand einerseits gegen allfällige Beschädigungen geschützt und kann andererseits einfacher für Bebilderungen oder Illustrationen herangezogen werden. Gleichzeitig mit der Digitalisierung wurden die Fotos thematisch erfasst und inventarisiert. 

Sollten in der Bevölkerung weitere Fotos mit besonderem Wert für die Dorfgeschichte vorhanden sein, nimmt sie die Gemeindeverwaltung gerne entgegen, um sie ebenfalls zu digitalisieren. 

Mitteilung vom:


Aus zahlreichen Bewerbungen haben der Gemeinderat Jonen und der Vorstand der Kreisschule Kelleramt Frau Anja Schurtenberger als neue Schulleiterin der Kreisschule Kelleramt und der Schule der Gemeinde Jonen gewählt. Anja Schurtenberger ist 38 Jahre alt und wohnt in Auw. Sie verfügt über langjährige Erfahrung als Klassenlehrerin und hat die Ausbildung zur zertifizierten Schulleiterin an der Fachhochschule Nordwest absolviert. Seit 12 Jahren unterrichtet sie an der Mittelstufe in einer anderen aargauischen Gemeinde und hat daneben verschiedene Schulleitungsaufgaben übernommen. Anja Schurtenberger wird ihre Tätigkeit in Jonen auf Beginn des Schuljahres 2026/27 aufnehmen. 

Der Gemeinderat und der Vorstand der Kreisschule sind überzeugt, dass Anja Schurtenberger die erforderlichen Kompetenzen für die vielseitige Stelle als Schulleiterin der beiden Schulen mitbringt. Behörden, Lehrerinnen und Lehrer und Bevölkerung heissen sie schon heute herzlich willkommen und wünschen ihr Erfolg und Zufriedenheit in ihrer anspruchsvollen Tätigkeit.

Anja Schurtenberger

Mitteilung vom:


Gemäss § 21 des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) vom 12. März 2013 hat der Gemeinderat die Einbürgerungsgesuche im amtlichen Publikationsorgan zu veröffentlichen. Folgende Personen haben beim Gemeinderat Jonen ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:

  • Corvaglia Giuseppe, geb. 1987, italienischer Staatsangehöriger, Mitteldorfstrasse 6, 8916 Jonen
  • Corvaglia Rosina, geb. 1990, italienische Staatsangehörige, Mitteldorfstrasse 6, 8916 Jonen
  • Corvaglia Mia Amélie, geb. 2020, italienische Staatsangehörige, Mitteldorfstrasse 6, 8916 Jonen
  • Ebert Reschad Johann, geb. 1988, deutscher Staatsangehöriger, Staldenstrasse 15, 8916 Jonen
  • Ebert Annemarie Veronika, geb. 1986, deutsche Staatsangehörige, Staldenstrasse 15, 8916 Jonen
  • Ebert Elisa, geb. 2016, deutsche Staatsangehörige, Staldenstrasse 15, 8916 Jonen
  • Ebert Paul, geb. 2016, deutscher Staatsangehöriger, Staldenstrasse 15, 8916 Jonen

Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie auch negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.

März 2026

Mitteilung vom:


Der traditionelle Seniorenausflug im Juni ist für viele ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger ein Höhepunkt im Jahr. Da die langjährige Organisatorin Esther Etter ihre Tätigkeit nach dem diesjährigen Ausflug beendet, suchen wir eine motivierte Nachfolge, die diese wertvolle Aufgabe übernimmt. Die von der Gemeinde entschädigte Tätigkeit umfasst folgende Punkte:

  • Organisation und Planung des Tagesausflugs (Reiseziel, Gastronomie, Programm, Transport)
  • Koordination der Anmeldung und Durchführung vor Ort
  • Die Gewissheit, unseren Seniorinnen und Senioren einen unvergesslichen Tag zu bereiten.

Sie sind kontaktfreudig, behalten gerne den Überblick und möchten sich in unserer Gemeinde einbringen? Dann melden Sie sich bei den Zentralen Diensten der Gemeinde Jonen unter 056 649 92 92 oder zentrale.dienste@jonen.ch

Bei Fragen oder für nähere Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme. 

Mitteilung vom:


Die provisorischen Steuerrechnungen 2026 beruhen auf Einkünften, die in der Vergangenheit erzielt wurden und sind deshalb möglicherweise nicht aktuell. Eine Anpassung der provisorischen Steuerrechnung ist jederzeit möglich. Auf www.jonen.ch finden Sie im Online-Schalter den Link zum Hilfsblatt, das Sie der Abteilung Steuern Jonen einreichen können. Weitere Infos finden Sie auf www.ag.ch/steuern

Mitteilung vom:


Der aargauische Gesetzgeber hat seit dem 1. Januar 2024 geregelt, dass nicht militärdienstpflichtige Einwohnerinnen und Einwohner (Frauen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer), die im laufenden Jahr ihr 23. Altersjahr vollenden, neu obligatorisch an einer Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz in ihrer Region teilnehmen müssen (§ 18a Abs. 2 des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau [BZG-AG]). Die Teilnahme an der obligatorischen Sicherheitsveranstaltung gilt als Amtstermin (§ 8c Abs. 1 der Verordnung über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau).

Schweizerinnen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer (Status C) mit dem Jahrgang 2003 sind im Jahr 2026 verpflichtet, an der Veranstaltung in der eigenen Region teilzunehmen.

Diese Information dient als Vororientierung. Pflichtige Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden im Laufe des Jahres von den regionalen Stellen aufgeboten. Dem Aufgebot ist Folge zu leisten. Eine Nichtbefolgung des Aufgebots kann, sofern keine rechtlich geregelten Ausnahmegründe vorliegen, sanktioniert werden. 

Weitere Auskünfte finden Sie unter www.ag.ch/Sicherheitsveranstaltung. Bevölkerungsschutz Freiamt (info@zso-freiamt.ch)

Februar 2026

Mitteilung vom:


Der Versand der Steuererklärung 2025 ist erfolgt. Steuerpflichtige, die das Formular nicht in diesen Tagen erhalten haben, müssen ein solches bei der Abteilung Steuern (056 649 92 85) verlangen. Die Steuererklärung kann seit diesem Jahr online mit eTAX AARGAU ausgefüllt werden, ohne dass ein Programm heruntergeladen und installiert werden muss. Sie finden das entsprechende Tool unter www.ag.ch/etax. Der Zugang erfolgt über den staatlichen Authentifizierungsdienst AGOV. Sie haben die Möglichkeit, Ihre mit eTAX AARGAU ausgefüllte Steuererklärung samt Beilagen in komplett elektronischer Form zu übermitteln. Bei elektronischer Übermittlung muss keine unterschriebene Quittung mehr eingereicht werden. 

Für das fristgerechte Einreichen der Steuererklärung danken wir Ihnen. Gemäss Beschluss des Grossen Rats sind Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen gebührenpflichtig: erste Mahnung Steuererklärung Fr. 35.– und zweite Mahnung Fr. 50.–. Es erfolgen allerdings keine Mahnungen vor dem 30. Juni 2026. Entsprechend müssen für Fristerstreckungen bis 30. Juni 2026 keine Gesuche gestellt werden. Darüber hinausgehende Fristerstreckungsgesuche werden bewilligt, wenn sie stichhaltig begründet sind. Nutzen Sie dazu die Möglichkeit der Fristerstreckung über das Internet unter www.ag.ch/efristerstreckung.