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Aktuelles

März 2025

Mitteilung vom:


Bauherrschaft und Grundeigentümer
Fröhli Caroline und Fröhli Kevin, Mattenhofstrasse 11, Jonen

Bauprojekt
Nachträgliches Baugesuch für die Beanspruchung von ca. 50 m2 Landwirtschaftsland für eine Baugrube auf Parz. 135

Standort
Parzellen 135 und 635 an der Mattenhofstrasse 13

Zone
Ausserhalb Bauzone – Landwirtschaftszone


Bauherrschaft und Grundeigentümer
Iten Adrian, Weingasse 18, Jonen

Bauprojekt
Nachträgliches Baugesuch für Gartenhaus

Standort
Parzelle 533 an der Weingasse 18

Zone
Ausserhalb Bauzone – Landwirtschaftszone


Bauherrschaft und Grundeigentümer
Konrad Remo, Luegetehof 1, Jonen

Bauprojekt
Dachfenster 114 x 118 cm beim Gebäude Nr. 446

Standort
Parzelle 500 im Luegetehof 1

Zone
Ausserhalb Bauzone – Landwirtschaftszone


Planauflage
28. März bis und mit 28. April 2025

Einwendungen
Gegen diese Baugesuche kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Jonen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevoll­mächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwen­dende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Mitteilung vom:


Der ubp immo AG, Sins, ist die Baubewilligung für eine Aufdach-Solaranlage auf dem Geb. Nr. 840 auf Parz. 372 an der Mitteldorfstrasse 8 erteilt worden.

Mitteilung vom:


Am 28. September 2025 finden die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029 statt. 

Im Nachgang zur Publikation vom 30. Januar erinnert das Wahlbüro nochmals alle amtierenden Mitglieder von Behörden und Kommissionen, die der Volkswahl unterliegen (Finanzkommission, Mitglieder und Ersatzmitglieder der Steuerkommission, Mitglieder und Ersatzmitglieder des Wahlbüros = Stimmenzähler), sowie alle Personen, die Mitglied einer (nicht der Volkswahl unterliegenden) ständigen oder nicht ständigen gemeinderätlichen Kommission sind, ein Nebenamt bekleiden oder eine andere Funktion im Dienste der Gemeinde erfüllen und sich nicht mehr für eine weitere Legislaturperiode zur Verfügung stellen möchten, dies dem Gemeinderat bis spätestens 31. März 2025 schriftlich oder per E-Mail an gemeinderat@jonen.ch zu melden. 

Einige Rücktrittsmeldungen sind bereits eingetroffen und damit zum Ersatz vorgemerkt.

Mitteilung vom:


Ende April werden die Rechnungen für die Hundesteuer 2025/2026 im Betrag von Fr. 120.– versandt. 

Um Korrekturen und Stornierungen von Rechnungen zu vermeiden, werden die Hundehalterinnen und Hundehalter gebeten, Mutationen wie Neuzugang eines Hundes, Halterwechsel, Tod des Hundes und Adressänderungen von Hundehalter/-innen bis am 14. April 2025 dem Kundendienst Einwohner, Telefon 056 649 92 92 oder kundendienst.einwohner@jonen.ch zu melden. Zudem sollten Änderungen auch in der Hundedatenbank AMICUS, www.amicus.ch, vorgenommen werden. Gemäss dem seit 1. Mai 2012 gültigen Hundegesetz (HuG) sind für alle Hunde eine Kopie des Heimtierausweises oder Impfbüchleins abzugeben. Sofern diese Unterlagen noch nicht eingereicht wurden, können Sie dies per Post oder E-Mail nachholen. 

Für Rassetypen und deren Mischlinge, die als „Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential“ eingestuft sind, muss beim Kantonalen Veterinärdienst eine Halteberechtigung eingeholt werden. 

Besten Dank für Ihre Mithilfe.

 

Mitteilung vom:


Zur Unterstützung unseres Reinigungsteams sucht die Gemeinde Jonen per sofort oder nach Vereinbarung eine/n Reinigungsfachfrau/-mann. 

Die Stelle eignet sich für körperlich belastbare, selbständige und zuverlässige Personen mit Deutschkenntnissen. Der Arbeitseinsatz umfasst die wöchentliche Reinigung der Schul- und Gemeindeliegenschaften am Mittwoch- und Freitagnachmittag (je ca. 4 Stunden) sowie eine jährliche Grossreinigung der Liegenschaften in den Sommerferien. 

Bei Interesse schicken Sie die vollständigen Bewerbungsunterlagen an: Gemeinde Jonen, Schulhausstrasse 3, 8916 Jonen, oder zentrale.dienste@jonen.ch. Für Auskünfte steht Thomas Hausherr, Leiter Haus- und Werkdienste (079 790 41 31) gerne zur Verfügung.

Mitteilung vom:


Die provisorischen Steuerrechnungen 2025 beruhen auf Einkünften, die in der Vergangenheit erzielt wurden und sind deshalb möglicherweise nicht aktuell. Eine Anpassung der provisorischen Steuerrechnung ist jederzeit möglich. Unter nachstehendem Link finden Sie das Hilfsblatt, das Sie der Abteilung Steuern Jonen einreichen können. Weitere Infos finden Sie auf www.ag.ch/steuern

Hilfsblatt Anpassung prov. Steuerrechnung

Mitteilung vom:


Gemäss § 21 des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) vom 12. März 2013 hat der Gemeinderat die Einbürgerungsgesuche im amtlichen Publikationsorgan zu veröffentlichen. Folgende Personen haben beim Gemeinderat Jonen ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:

  • Ruckaberle Stephan, geb. 1971, deutscher Staatsangehöriger, Bergweg 10, 8916 Jonen
  • Ruckaberle Daniela, geb. 1974, deutsche Staatsangehörige, Bergweg 10, 8916 Jonen
  • Ruckaberle Greta, geb. 2009, deutsche Staatsangehörige, Bergweg 10, 8916 Jonen
  • Ruckaberle David, geb. 2012, deutscher Staatsangehöriger, Bergweg 10, 8916 Jonen

Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie auch negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.

Mitteilung vom:


Hundekot im Gras und Heu gefährdet die Gesundheit von Vieh und Mensch (Milchqualität). Kot im Futter ist unhygienisch und unappetitlich! Weggeworfene Büchsen, Flaschen und Steine können Maschinen beschädigen und Unfälle verursachen. Halten deshalb auch Sie unsere Wiesen sauber! 

Die Landwirte danken für Ihre Rücksicht und wünschen Ihnen angenehmes Wandern in unserer schönen Landschaft.

Mitteilung vom:


Wir suchen auf den 1. Juli 2025 oder nach Vereinbarung eine(n)

Fachmann/Fachfrau Steuern (50 - 60 %)

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Hier finden Sie das entsprechende Stelleninserat.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Gemeinderat Jonen

Mitteilung vom:


Bauherrschaft 
Römisch-Katholische Kirchgemeinde Jonen, Weingasse 4, Jonen

Grundeigentümer

  • Römisch-Katholische Kirchgemeinde Jonen, Weingasse 4, Jonen (Parz. 711)
  • Rüttimann Urs, Litzi 30, Jonen (Parz. 128)
  • Einwohner- und Ortsbürgergemeinde Jonen, Schulhausstrasse 3, Jonen (Parz. 129 bzw. 296)

Bauprojekt
Anschluss Gebäude Jonental 1 an öffentliche Kanalisation im Litzi mittels Pumpendruckleitung

Standort
Parzellen 711, 128, 129 und 296 im Jonental und Litzi

Zone
Ausserhalb Bauzone – Landwirtschaftszone / Wald

Planauflage
14. März bis und mit 14. April 2025

Einwendungen
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Jonen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevoll­mächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwen­dende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Mitteilung vom:


sind erteilt worden an: 

  • Abbaugemeinschaft Jonen, c/o Peter Schmid Baudienstleistungen AG, Affoltern a.A., für die Sanierung der Magerwiese auf Parz. 541 im ehem. Kiesabbaugebiet Grossächer;
  • The Project 10 GmbH, Zug, für eine Projektänderung beim Neubau eines Mehrfamilienhauses auf Parz. 408 an der Lettenstrasse 3 (im 1. Obergeschoss und in den Dachgeschossen werden anstelle von drei 5.5-Zimmer-Wohnungen neu zwei 3.5-Zimmer- und zwei 4.5-Zimmer-Wohnungen realisiert);
  • The Project 11 GmbH, Zug, für den Rückbau des Gebäudes Nr. 345 (ehem. Raiffeisenbank) und den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit sieben Wohneinheiten auf Parz. 399 an der Lettenstrasse 1;
  • Viceconte Gerardo, Jonen, für die Erweiterung der Wohnflächen im Obergeschoss des Gebäudes Nr. 100 B auf Parz. 530 an der Weingasse 20.
Mitteilung vom:


Über eine Länge von rund 220 m werden entlang der Obschlagenstrasse und in der Mühlematt die Werkleitungen saniert und erneuert. Die Bauarbeiten beginnen am Montag, 17. März 2025 und dauern rund drei Monate bis Mitte Juni 2025. 

Während dieser Zeit wird die Obschlagenstrasse für den Durchgangsverkehr abschnittsweise gesperrt sein. Eine Umleitung vor Ort wird signalisiert. Auch die Zufahrt in die Mühlematt wird temporär nicht möglich sein. Die Anwohner werden mittels Flugblatt direkt informiert. Wir bitten die Verkehrsteilnehmer um Nachsicht und danken für Ihr Verständnis.

Mitteilung vom:


Der ehemalige Gemeindeschreiber Arnold Huber arbeitet bereits seit einiger Zeit an der neuen Dorfchronik von Jonen, die das "Joner Buch" (1991) von Pfarrer Walter Bürgisser ablösen wird. Das Manuskript ist weit fortgeschritten, und die Veröffentlichung ist zur Bundesfeier 2026 geplant. Die Chronik zeichnet nach, wie Jonen durch mutige Entscheidungen und das Engagement seiner Einwohner zu dem lebendigen Ort wurde, der er heute ist. Eine Redaktionskommission, bestehend aus dem Gemeindeammann und Mitarbeitenden der Verwaltung, hat mit dem Korrektorat begonnen und wird es bis Ende Jahr abschliessen. Marguerite Weber Bless, Autorin früherer Dorfführer, ist ebenfalls Teil der Kommission und koordiniert die Detailarbeit an den Bildern. In Kürze wird sie gezielt auf Einwohnerinnen und Einwohner zugehen, um noch fehlende Fotos zu den ausgewählten Themen und Objekten zu sammeln.

Haben Sie unabhängig davon weitere Fotos, die zu einer Chronik passen? Dann wenden Sie sich gerne per E-Mail wahlweise an kundendienst.einwohner@jonen.ch, Angela Nef (Gemeindeschreiber-Stv.), 056 649 92 82, oder an altefotos@bluewin.ch, Marguerite Weber Bless, 056 634 17 81. In den kommenden Wochen und Monaten werden zudem – je nach Wetterbedingungen –zahlreiche Objekt- und Drohnenaufnahmen gemacht. Frau Weber Bless begleitet den Fotografen. Bitte ermöglichen Sie ihnen bei Bedarf den Zugang zu Ihrem Grundstück. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

Mitteilung vom:


Am 27. und 28. Juni 2025 findet das Jugendfest statt – ein Wochenende voller Unterhaltung, Musik und kulinarischer Genüsse. 

Bereits in der Woche vor dem Fest sorgt der Circus Balloni für Zirkuszauber in der Schule. Am Freitagabend präsentieren die Primarschüler ihr Können in zwei Aufführungen. 

Am Samstag startet das Fest um 10.00 Uhr mit Attraktionen für alle Altersgruppen – von Hüpfburgen und Wasserrutsche bis zu Bubble Ball, einer grossen Töggelikasten-Arena und einer Tombola mit tollen Preisen. 

Musikalisch sorgen am Nachmittag die Kinderband Billy & Benno, der Kirchenchor und der Musikverein für Stimmung. Am Abend übernehmen Live-Bands wie Numbitious, Clio Zero und Tan Pickney, bevor DJ Anthony für Partystimmung sorgt. 

Kulinarische Stände bieten eine breite Auswahl an Speisen und Getränken, und die Näbelgeischter Bar lädt zum geselligen Beisammensein ein. 

Das Organisationskomitee dankt jetzt schon allen Mitwirkenden, die dieses Fest ermöglichen. 

Möchten auch Sie das Jugendfest als Helfer oder Gönner unterstützen? Das OK freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme: jufejo25@hotmail.com oder direkt über die OK-Mitglieder (siehe Webseite unten). 

27. und 28. Juni 2025 - Ein Fest für die ganze Familie! Weitere Informationen unter: http://jugendfest.schulen-jonen.ch

Februar 2025

Mitteilung vom:


Ab nächstem Dienstag, 4. März bis 2. Dezember 2025 erfolgen die Grünabfuhren im wöchentlichen Turnus jeden Dienstag (Bereitstellung jeweils ab 06.30 Uhr an der Sammelroute). Jahresvignetten und Marken für Container und Einzelleerungen können im Volg und/oder beim Kundendienst Einwohner der Gemeindeverwaltung gekauft werden. 

Die Gebühren für die Jahresvignetten betragen unverändert 

für einen Container bis 140 Liter Fr. 140.–,
bis 240 Liter Fr. 210.– und 
bis 770 Liter Fr. 490.–. 

Die Gebührenmarken für Einzelleerungen kosten 

für Container bis 140 Liter Fr. 9.–, 
bis 240 Liter Fr. 13.– und 
bis 770 Liter Fr. 29.– (andere Behältnisse sind nicht zugelassen bzw. werden nicht mitgenommen). 

1 Bund Strauchschnitt gebunden mit verrottbarer Schnur (1.50 m Länge, max. 30 kg) = 1 Gebührenmarke à Fr. 4.–. Zur Aschenentsorgung ist nach wie vor der (alte) 30-Liter-Ochsner-Stahlkübel zugelassen = 1 Gebührenmarke à Fr. 4.–.

Abfallkalender 2025

Mitteilung vom:


Aus der Erfolgsrechnung 2024 der Einwohnergemeinde Jonen ergeht ein operativer Ertragsüberschuss von Fr. 1 127 908.–. Der Überschuss liegt damit gut 1 Mio. Franken über dem budgetierten Wert. Zurückzuführen ist dies auf Mehreinnahmen aus Steuern im Betrag von Fr. 580 911.–, welche damit um Fr. 455 183.– über dem Vorjahreswert ausfallen. Ebenfalls wurde im Frühjahr die revidierte Nutzungsplanung nach neunjähriger Planungszeit rechtskräftig. Dadurch wurden gemeindeeigene Grundstücke - nach Abzug der Mehrwertabgaben - um Fr. 391 860.– aufgewertet.

Aus der Investitionsrechnung ergehen Ausgaben von Fr. 279 368.– in die Umrüstung der Strassenbeleuchtung auf LED, welche nun im gesamten Dorf umgesetzt ist. Ebenfalls hat die Sanierung der Chäppelistrasse bislang Kosten von Fr. 135 272.– ausgelöst, wobei zu beachten ist, dass der Einbau des Deckbelags im Jahr 2025 erfolgen wird. Abschliessend hat der Kanton die Schlussrechnung für den Hochwasserschutz im Dorf im Umfang von Fr. 93 315.– gestellt. Dieses umfassende Projekt, bei welchem sich die Gemeinde mit Fr. 1 717 442.– beteiligt hat, wird an der nächsten Gemeindeversammlung abgerechnet werden können. In die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wurden Fr. 330 705.– investiert, indem Projekte wie die Sanierung der Chäppelistrasse, Leitungserneuerung Waldhütte-Litzi umgesetzt wurden und die Planung für den Neubau des Wasserreservoirs Dorf sowie für die Generelle Entwässerungsplanung (GEP 2) vorangeschritten sind. Die Wasserversorgung weisst per Ende 2024 ein Nettovermögen von Fr. 606 325.– und die Abwasserbeseitigung eines von Fr. 851 740.– aus.

Durch Nettoeinnahmen von total Fr. 951 332.– aus der Investitionsrechnung, welche durch buchhalterische Anpassungen infolge der Rechtskraft der Nutzungsplanung ausgelöst wurden, und dank einer Selbstfinanzierung von Fr. 3 155 377.– aus der Erfolgsrechnung konnte im Berichtsjahr ein Finanzierungsüberschuss von Fr. 4 106 709.– erreicht werden. Die Einwohnergemeinde Jonen weist damit per Ende 2024 ein Nettovermögen von Fr. 6 807 999.– aus, was pro Einwohner Fr. 2 888.– entspricht. Diese Vermögenslage bietet eine stabile Grundlage für die in den kommenden Jahren anstehenden Investitionen in die Infrastruktur.

Steuern

 Rechnung 2024Budget 2024Rechnung 2023
Einkommens- und Vermögenssteuern

7 353 308

6 850 000

6 915 052

Quellensteuern

67 024

50 000

66 096

Aktiensteuern

234 973

200 000

252 856

Abschreibungen

19 127

20 000

-7 424

Eingänge abgeschriebene Steuern

3 798

5 000

1 361

Nachsteuern und Bussen

10 384

5 000

12 910

Grundstückgewinnsteuern

124 688

150 000

110 628

Erbschafts- und Schenkungssteuern

29 501

5 000

18 116

Total Steuern

7 804 547

7 245 000

7 384 443

Mit einem Steuerfuss von 87 % konnten im Berichtsjahr Einkommens- und Vermögenssteuern von Fr. 7 353 308.– in Rechnung gestellt werden. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Zunahme von Fr. 438 256.– oder 6 %.

Die Steuerausstände per Ende 2024 betragen 8.4 %, wobei 4.7 % der Sollstellung in Verzug mit Zahlungen sind. Der kantonale Durchschnitt beträgt 14.5 %. Die effektiven Abschreibungen betragen 0.20 %. Hier beträgt der kantonale Durchschnitt 0.30 %.

Mitteilung vom:


Die Erfolgsrechnung 2024 der Ortsbürgergemeinde Jonen zeigt einen Ertragsüberschuss von Fr. 164 128.–.

Die Ortsbürgergemeinde hat im Jahr 2020 die Liegenschaft Feldweg 2 erworben. Das mit den Vorbesitzern vereinbarte Nutzniessungsrecht wurde im Berichtsjahr aufgehoben. Die Ortsbürgergemeinde kann die Liegenschaft nun frei nutzen. Bis auf Weiteres wird das Gebäude der Einwohnergemeinde zur Unterbringung einer Flüchtlingsfamilie vermietet.

Die Waldungen von Jonen, Arni und Oberlunkhofen werden durch den Forstbetrieb Kelleramt bewirtschaftet. Mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 179 894.– darf der Forstbetrieb Kelleramt auf ein äusserst erfolgsreiches Jahr 2024 zurückblicken.

Mitteilung vom:


Die Elektrizitätsgenossenschaft Jonen (EGJ) ersetzt ab Frühling 2025 sämtliche konventionellen Stromzähler in ihrem Versorgungsgebiet durch intelligente Messsysteme, sogenannte Smart-Meter. Damit setzt die EGJ die Vorgaben aus der Stromversorgungsverordnung des Bundes um. 

Für den Austausch muss die Stromzufuhr bei jedem Bezüger kurzzeitig unterbrochen werden. Die Kunden werden vorgängig schriftlich über den Termin informiert. Die Arbeiten für die EGJ werden durch die Firma Energie Freiamt AG durchgeführt. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage oder kontaktieren Sie unsere Geschäftsstelle (info@elektra-jonen.ch, 056 640 30 20).

Mitteilung vom:


Der Versand der Steuererklärung 2024 ist erfolgt. Steuerpflichtige, die das Formular nicht in diesen Tagen erhalten haben, müssen ein solches bei der Abteilung Steuern (056 649 92 85) verlangen. Die Steuererklärung kann mit der Software EasyTax 2024 ausgefüllt werden. Das Programm laden Sie im Internet unter www.ag.ch/steuern herunter. 

Sie haben die Möglichkeit, Ihre mit EasyTax 2024 ausgefüllte Steuererklärung samt Beilagen in komplett elektronischer Form zu übermitteln. Bei elektronischer Übermittlung muss keine unterschriebene Quittung mehr eingereicht werden. Für das fristgerechte Einreichen der Steuererklärung danken wir Ihnen. 

Gemäss Beschluss des Grossen Rats sind Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen gebührenpflichtig: erste Mahnung Steuererklärung Fr. 35.– und zweite Mahnung Fr. 50.–. Es erfolgen allerdings keine Mahnungen vor dem 30. Juni 2025. Entsprechend müssen für Fristerstreckungen bis 30. Juni 2025 keine Gesuche gestellt werden. Darüber hinausgehende Fristerstreckungsgesuche werden bewilligt, wenn sie stichhaltig begründet sind. Nutzen Sie dazu die Möglichkeit der Fristerstreckung über das Internet unter www.ag.ch/efristerstreckung