Aktuelles

September 2023

Mitteilung vom:


Zu Handen der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. November 2023 ist folgende Traktandenliste verabschiedet worden:

1.Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 15.5.2023
2.Verpflichtungskredit von brutto Fr. 585 000.– (Anteil Jonen Fr. 307 500.­–) für die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges für den Gemeindeverband Feuerwehr Oberlunkhofen-Jonen
3.Budget 2024 mit einem Steuerfuss von 87 %
4.Einbürgerungen
5.Verschiedenes
1. Mitteilungen des Gemeinderats
2. Wortmeldungen aus der Versammlung


Die Versammlung der Ortsbürger mit anschliessendem Nachtessen findet am Freitag, 17. November 2023 statt. Es werden folgende Traktanden behandelt:

1.Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 15.5.2023
2.Budget 2024 der Ortsbürgergemeinde Jonen                                                                                                      
3.Aufnahmen in das Ortsbürgerrecht von Jonen
4.Verschiedenes
1. Informationen des Forstbetriebs Kelleramt
2. Mitteilungen des Gemeinderats
3. Wortmeldungen aus der Versammlung

 

Mitteilung vom:

Das Verkehrsregime bei den Einmündungen der Unterdorfstrasse und der Mattenhofstrasse in die Werdstrasse ist nicht klar geregelt und lässt da und dort Interpretations­spielraum offen. Die Strecke Werd-Oberlunkhofen wird täglich von rund 2 800 Fahrzeugen befahren, und das Verkehrsaufkommen ist seit der Innerortssanierung in Unterlunkhofen mit der temporären Sperrung der Rottenschwilerstrasse im Herbst 2022 nochmals angestiegen. Damit die Vortrittsregelung künftig für alle Verkehrsteilnehmer eindeutig klar und verständlich ist, hat der Gemeinderat Jonen in Absprache mit den Gemeinden Oberlunkhofen und Rottenschwil sowie der kantonalen Sektion Verkehrssicherheit beschlossen, die Signalisation «Kein Vortritt» an den Einmündungen von Unterdorf- und Mattenhofstrasse in die Werdstrasse anzubringen. 

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 hat der Gemeinderat Jonen somit folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:

Unterdorfstrasse (Parz. 29), Einmündung in Werdstrasse:
Kein Vortritt (Signal 3.02)

Mattenhofstrasse (Parz. 35), Einmündung in Werdstrasse:
Kein Vortritt (Signal 3.02)

Die Verkehrsbeschränkungen werden erst nach erfolgter Signalisation rechtskräf­tig.

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit der Publikation schriftlich beim Gemeinderat 8916 Jonen einzureichen. Für den Fris­tenlauf ist das Publikationsdatum im Amtsblatt des Kantons Aargau (21.9.2023) massgebend. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Mitteilung vom:


Die kantonale Abteilung Tiefbau hat im Jahr 2021 der Begegnungszone «Dorfstrasse Kern» auf der Dorfstrasse, dem Kreuzmatt- und dem Friedhofweg die Zustimmung erteilt. Solche Zustimmungen werden jeweils mit der Auflage verbunden, dass spätestens ein Jahr nach Einführung der Begegnungszone mittels Nachkontrolle der Nachweis erbracht werden muss, dass das angestrebte Geschwindigkeitsniveau erreicht wird. Die Begegnungszone wurde im August 2022 markiert und rechtskräftig. 

Die Nachmessung wurde im Frühling 2023 durchgeführt. Die Nachkontrolle ergab, dass mit der Geschwindigkeit V85% von 27 km/h das geforderte Geschwindigkeitsniveau knapp erreicht wird. Entsprechend hat die Abteilung Tiefbau der Zonensignalisation zwischenzeitlich zugestimmt und bestätigt, dass keine zusätzlichen baulichen Massnahmen notwendig sind. Indes werden gelegentliche Geschwindigkeitskontrollen durch die Regionalpolizei unerlässlich sein. 

Mitteilung vom:


Als neuen Berufslernenden der Gemeindeverwaltung Jonen mit Stellenantritt am 1. August 2024 wurde Nico Trottmann (geb. 2008) aus Unterlunkhofen gewählt. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit dem neuen Lernenden und setzen alles daran, dass er seine Berufswünsche auf der Gemeindeverwaltung verwirklichen kann und eine interessante Lehrzeit erleben wird.

Mitteilung vom:


Bei der Gemeindeverwaltung beschwerten sich Einwohner über die Zunahme unerlaubter Drohnenflüge. Sie fühlen sich in ihrer Privatsphäre eingeschränkt. Zu Drohnen und was man beachten muss, hier ein paar allgemeine Hinweise:

Drohnen sind ferngesteuerte unbemannte Luftfahrzeuge, welche rechtlich den anderen Modelluftfahrzeugen gleichgestellt sind. Die wichtigsten Vorschriften der Verordnung des Eidg. Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (VLK) sind einzuhalten: Drohnen (nachfolgend Modelluftfahrzeuge genannt) dürfen nur im Sichtbereich des "Piloten" geflogen werden. Der Betrieb von Modelluftfahrzeugen mit einem Gewicht zwischen 0,25 und 30 kg ist im Umkreis von weniger als 100 Metern um Menschenansammlungen (gilt ab 24 Personen) sowie innerhalb eines Radius von fünf Kilometern eines Militär- oder Zivilflugplatzes ohne Bewilligung untersagt. Ab einem Gewicht von 0,25 kg muss sich der Betreiber der Drohne beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) registrieren; zudem muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. Franken abgeschlossen und mitgeführt werden. Bei Flügen über Privatgrund ist grundsätzlich das Einverständnis des Grundeigentümers nötig (auf Privatgrund gelten die VLK-Bestimmungen ebenfalls). Modellluftfahrzeuge mit einem Gewicht von über 30 kg dürfen nur mit Bewilligung des BAZL eingesetzt werden. Betreffend Ton- und Bildaufnahmen gelten die gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie für Aufnahmen mit anderen Geräten (z.B. Smartphones, etc.), insbesondere auf die Privatsphäre anderer Personen ist zu achten. Will jemand technische Hilfsmittel wie Feldstecher oder Videobrillen einsetzen, um die natürliche Sichtweite der Augen zu erweitern, ist dafür eine Bewilligung des BAZL erforderlich. Diese Erläuterungen sind nicht abschliessend. Ein Guide mit den wichtigsten Regeln ist für Drohnenpiloten auf der Homepage des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) einzusehen: https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/drohnen/general/drone-guide.html.

Wer sich durch Drohnen oder Modellflugzeuge gestört fühlt, hat die Möglichkeit, mit dem «Piloten» direkt Kontakt aufzunehmen, da sich dieser immer in Sichtweite seines Flugobjektes aufzuhalten hat. Ist dies nicht möglich oder ist kein verantwortlicher «Pilot» anzutreffen, melden Sie sich bitte bei der Polizei.

Mitteilung vom:


Die provisorischen Steuerrechnungen 2023 beruhen auf den Einkünften, die in der Vergangenheit erzielt wurden, und sind deshalb möglicherweise zu hoch oder zu tief. Mit dem Steuerrechner des Kantons Aargau (www.ag.ch/steuern) können die Steuerpflichtigen herausfinden, wie viel Steuern voraussichtlich bezahlt werden müssen.

Anpassungen der provisorischen Steuerrechnung können jederzeit bei der Abteilung Steuern Jonen beantragt werden, in dem das geschätzte steuerbare Einkommen und Vermögen gemeldet werden (steuern@jonen.ch).

Mitteilung vom:


Pro Senectute unterstützt, wenn es plötzlich belastend wird. Das Älterwerden wird früher oder später beschwerlich. Das betrifft nicht nur ältere Menschen, sondern auch ihre Angehörigen. Ihnen fällt es oft schwer, sich um ihre Liebsten zu kümmern. Vielen fehlen die Zeit, die Kraft oder die finanziellen Mittel. In solchen Situationen kann Ihnen Pro Senectute weiterhelfen. Die Organisation hat auch im vergangenen Jahr viele Senioren im ganzen Kanton beraten und Belastungen in ihren eigenen vier Wänden unterstützt.

In den nächsten Tagen werden Sie einen Sammlungsaufruf von Pro Senectute in Ihrem Briefkasten finden. Mit Ihrer Spende unterstützen Sie Tätigkeiten der Pro Senectute zugunsten älterer Mitmenschen. Mit der kostenlosen Beratung sowie den Unterstützungsangeboten für ein Leben zuhause fördert die Organisation die Selbständigkeit im Alter – damit ältere Menschen möglichst lange selbstbestimmt im eigenen Zuhause alt werden können. Vieles wäre ohne Ihre Grosszügigkeit nicht möglich. Herzlichen Dank für Ihre Spende.

Ihre Ortsvertretung in Jonen: Therese Notter, Telefon 079 313 07 48.

Mitteilung vom:


Die kantonale Abteilung Tiefbau saniert die Kantonsstrasse Jonen – Ottenbach. Mit den Sanierungsarbeiten der Weingasse (K262) in Jonen wird am 11. September 2023 gestartet.

Bei den Arbeiten wird der Deckbelag der Strasse erneuert. Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich rund zwei Wochen. Von der Grenze zum Kanton Zürich bis eingangs Jonen wird ein neuer Deckbelag eingebaut. Der aktuelle Deckbelag auf der Weingasse hat sein Lebensende erreicht und muss ersetzt werden. Zudem werden kleinere Anpassungen an der Entwässerung und an den Randabschlüssen vorgenommen. Diese Arbeiten dauern knapp zwei Wochen. Während dieser Zeit wird der Verkehr mittels Lichtsignalanlage einspurig durch den Bauabschnitt geführt. Das abgesetzte Trottoir ist während der gesamten Zeit offen.

Vollsperrung für Einbau des Deckbelags
Als Abschluss wird der neue, lärmoptimierte Deckbelag eingebaut. Der Deckbelagseinbau ist für Sonntag, 24. September 2023, vorgesehen. Während diesen Arbeiten muss die Kantonsstrasse im Perimeter für den Verkehr komplett gesperrt werden. Eine entsprechende Umleitung wird signalisiert. Der Bus der Linie 215 wird in dieser Zeit über das Trottoir geführt.

Deckbelagsarbeiten sind jedoch stark wetterabhängig und müssen allenfalls kurzfristig verschoben werden. Mögliche Verschiebedaten für den Deckbelagseinbau sind der Sonntag, 8. Oktober, oder Sonntag, 15. Oktober 2023.

Für die während den Sanierungsarbeiten entstehenden Verkehrsbehinderungen bitten Kanton und Gemeinde um Verständnis.

Mitteilung vom:


Mit dem Regierungsratsbeschluss vom 3. Dezember 2014 wurde die AEW Energie AG verpflichtet, den Geschiebehaushalt beim Kraftwerk Bremgarten-Zufikon (KWBZ) gemäss Art. 43a des Gewässerschutzgesetzes zu sanieren. Hierzu hat die AEW ein Projekt in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton Aargau erarbeitet, welches vorsieht, Geschiebe in der Stauwurzel des Kraftwerks zu entnehmen und dieses im Unterwasser wieder in die Reuss zurückzugeben. Die Geschiebeumlagerung findet alle zwei Jahre zwischen Anfang September bis Ende Oktober statt.

Das erarbeitete Projekt mit den Ergänzungen zum Verkehrskonzept wurde mit dem Regierungsratsbeschluss vom 4. Juli 2018 bewilligt. Die ersten beiden Geschiebeumlagerungen wurden im Zeitraum September/Oktober 2019 und 2021 erfolgreich durchgeführt.

Die Stauwurzel beginnt etwa beim Einlauf des Baches Jonen auf dem Gebiet der gleichnamigen Gemeinde. Von der Geschiebeentnahme direkt betroffen ist zudem die Gemeinde Rottenschwil. Die vorgesehenen Entnahmemengen belaufen sich auf 12'000 Kubikmeter.

Die Schüttung erfolgt in der Gemeinde Bremgarten unterhalb des Honeggerwehrs, wo bereits früher Kieszugaben durch den Kanton erfolgten.

Das Geschiebe aus der Stauwurzel wird über Landtransporte mit Lastwagen durch die Gemeindegebiete von Ober- und Unterlunkhofen, Rottenschwil und Bremgarten zur Schüttstelle gebracht. Für den Geschiebetransport werden ca. 1000 volle Lastwagenfahrten benötigt, das sind voraussichtlich 8 Lastwagen, welche während rund zwei Wochen im Einsatz sind. Die Vorbereitungsarbeiten starten im September 2023. Die wesentlichen Transportfahrten für den Geschiebetransport selbst beginnen am 2. Oktober und dauern bis Mitte Oktober 2023. Die Arbeiten im Fluss werden bis Mitte Oktober 2023 und die Wiederinstandstellungs- und Rückbauarbeiten der Installationen bis ca. Ende Oktober 2023 abgeschlossen sein.

Mit folgenden Einschränkungen während den Arbeiten ist zu rechnen:

Geschiebeentnahmen in Jonen:

  • Die Zugänglichkeit des Reussufers auf Seite Jonen ist eingeschränkt. Umleitung der Wander- und Radwege. Bitte Umleitungssignalisation beachten.
  • Die Werdstrasse von der Einfahrt Zugerstrasse bis und mit Brücke wird in Abstimmung mit den Gemeinden Jonen, Rottenschwil, Oberlunkhofen, Unterlunkhofen sowie mit dem Kanton Aargau während der Zeiten mit wesentlichen Transportfahrten, also Mo-Fr zwischen ca. 07.30 und 17.30 Uhr für den Individualverkehr gesperrt. Die Nutzung durch den landwirtschaftlichen Verkehr ist durchgehend erlaubt. Die Transportfahrzeuge werden bei der Einfahrt in die Zugerstrasse durch einen Verkehrsdienst unterstützt.
  • Auf der Reuss, ab ca. 200 m oberhalb der Geschiebeentnahmestelle bis zur Brücke Werd, sind während dem Zeitraum der Bauarbeiten Flussfahrten in beiden Richtungen nur einseitig und unter erschwerten Bedingungen möglich. Die Baustelle ist mit entsprechenden Schifffahrtssignalen gekennzeichnet. Die Signalisation ist zu beachten.

Kiesschüttungen in Bremgarten:

  • Die Zugänglichkeit des Waldwegs zwischen Abzweigung zur ARA und Schüttstelle ist für Wegbenutzer eingeschränkt.
  • Auf der Reuss, im Bereich der Schüttstelle, sind während dem Zeitraum der Bauarbeiten Flussfahrten in beiden Richtungen nur einseitig und unter erschwerten Bedingungen möglich. Die Baustelle ist mit entsprechenden Schifffahrtssignalen gekennzeichnet. Die Signalisation ist zu beachten.

Die massgeblichen LKW-Fahrten beschränken sich auf folgende Zeitdauern:

  • Während den Schulferien (2.10. bis 13.10.2023): Mo – Fr von 08.00 bis 17.00 Uhr
  • Ausserhalb der Ferienzeit (sofern nötig): Mo – Fr von 09.00 bis 17.00 Uhr

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.

Mitteilung vom:


Die Gemeinde Jonen sucht per 1. Oktober 2023 eine/n flexible/n Helfer/in für den Mittagstisch. Für das laufende Schuljahr suchen wir eine motivierte Person, welche das Mittagstisch-Team am Montag, Dienstag und Donnerstag von 11.30 bis 13.30 Uhr unterstützt.

Vorzugsweise verfügen Sie über die J+S (Jugend und Sport) Ausbildung oder den Willen, einen entsprechenden Kurs zu absolvieren.

Interessierte Personen melden sich bitte bei der Leiterin Tagesstrukturen Tanja Meili via E-Mail an mittagstisch@jonen.ch oder per Tel. 079 446 07 56.

Mitteilung vom:


Die Gemeinde Jonen bietet ab August 2024 eine Lehrstelle als Fachfrau/-mann Betriebsunterhalt EFZ (Fachrichtung Hausdienst) an. Als Teil eines kleinen, aufgestellten Teams bist du direkt für ein sauberes und gepflegtes Erscheinungsbild der Schul- und Mehrzweckanlagen der Gemeinde Jonen und der Kreisschule Kelleramt (9 Gebäude und Umgebungsanlagen) mitverantwortlich.

Zu deinen Aufgaben gehören:

  • Unterhalt und Reinigung der Schulgebäude, Mehrzweckhalle, Gemeindehaus und Umgebung; Mitbetreuung der haustechnischen Anlagen; Behebung und Reparatur kleiner Schäden; Pflege von Grünanlagen und Sportplätzen.

Was du dazu brauchst:

  • Freude an vielseitiger praktischer Arbeit, teils im Freien; Zuverlässigkeit, Selbständigkeit, Robustheit und Flexibilität; technisches, handwerkliches Geschick und praktische Veranlagung; freundliches, dienstleistungsorientiertes Auftreten; Teamfähigkeit.

Während eines 3-tägigen Schnuppereinsatzes erhältst du Einblick in deine zukünftigen Tätigkeiten. Gleichzeitig können wir dich und deine Fähigkeiten näher kennenlernen.

Bei Fragen gibt dir Thomas Hausherr, Leiter der Haus- und Werkdienste, Tel. 079 790 41 31 gerne Auskunft.

Wir freuen uns auf deine schriftliche Bewerbung mit Lebenslauf, Schulzeugnissen und Foto an den Gemeinderat Jonen, Schulhausstrasse 3, 8916 Jonen, oder an gemeinderat@jonen.ch.

Einreichefrist: 15. Oktober 2023.

August 2023

Mitteilung vom:


Die Energiemärkte sind weiterhin sehr volatil, keine Preiserhöhung in Jonen

Der Strompreis setzt sich aus den drei Komponenten Energie, Netznutzung und allgemeine Abgaben zusammen. Der Energiepreis sinkt von 29.545 Rp./kWh auf 27.36 Rp./kWh. Der Netzpreis steigt von 6.65 Rp./kWh auf 7.315 Rp./kWh, verursacht durch höhere Netztarife beim Vorlieferanten AEW. Die allgemeinen Abgaben steigen von 2.76 Rp./kWh auf 4.25 Rp./kWh wegen der Einführung der Stromreserve von 1.2 Rp./kWh und der Erhöhung der Systemdienstleistungen SDL um 0.29 Rp./kWh.

Dies ergibt einen gesamten Strompreis von 38.925 Rp./kWh für das Jahr 2024, praktisch auf dem gleichen Niveau wie im aktuellen Jahr.

Zusammen mit dem Energiepool Freiamt wird künftig eine gemeinsame Energiebeschaffung in der Region angestrebt.

Der kommende Winter birgt wiederum Versorgungsrisiken, die Ausgangslage ist jedoch besser als letztes Jahr. Die europäischen Gasspeicher sollten bis vor dem Winter befüllt werden können, diese decken ca. 40% eines typischen Winterbedarfs ab.

Die Elektra Jonen empfiehlt weiterhin, Strom effizient zu nutzen und in Photovoltaik-Anlagen zu investieren (Rücklieferungs-Tarif 27.36 Rp./kWh).

Das aktuelle Tarifblatt 2024 ist einsehbar unter https://elektra-jonen.ch/tarife.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an den Präsidenten Roland Di Gregorio unter roli.digregorio@bluewin.ch.

Mitteilung vom:


In den der Regionalen Pilzkontrollstelle Jonen angeschlossenen Gemeinden Arni, Islisberg, Jonen, Oberlunkhofen, Ottenbach und Unterlunkhofen steht die amtliche Pilzkontrolleurin Pamela Rösch, Feldweg 5, Jonen, den Ratsuchenden wie folgt zur Verfügung:

Montag bis Freitag nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 056 634 14 71)
Samstag und Sonntag je 17.00 bis 18.00 Uhr.


Voranzeige Pilzexkursion
Unter der Leitung von Pamela Rösch wird die diesjährige Pilzexkursion am Samstag, 30. September 2023 im Joner Wald durchgeführt (bei jeder Witterung). Treffpunkt ist um 14.00 Uhr bei der Waldhütte Jonen. Dauer ca. 2 Stunden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Alle Interessierten sind schon heute herzlich eingeladen, an der Exkursion teilzunehmen.

Juni 2023

Mitteilung vom:


Zur Einhaltung der Ruhezeiten über den Mittag sowie an Sonn- und Feiertagen wird auf folgende Punkte des Polizeireglements der Gemeinde Jonen aufmerksam gemacht:

In den Wohngebieten ist von 12.00 bis 13.00 Uhr und von 20.00 bis 07.00 Uhr (samstags ab 18.00 Uhr) sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen das Arbeiten mit Lärm verursachenden Geräten (z. B. Rasenmähen, Hämmern, Fräsen, Bohren, Betrieb von Baumaschinen usw.) untersagt.

Von 22.00 bis 07.00 Uhr ist im Freien, in schlecht isolierten Räumen oder bei offenem Fenster jeglicher Lärm, der den Schlaf der Mitmenschen stören könnte, verboten. Ausgenommen sind Kirchen- und Weideglocken, Arbeiten zur kurzfristigen Behebung eines Notstandes sowie wetterbedingt dringende Arbeiten durch Landwirtschafts- und Gemüsebaubetriebe. Der Gemeinderat kann Ausnahmen bewilligen.

Lautsprecher, Megaphone und andere Verstärkungsanlagen dürfen im Freien nur mit Bewilligung des Gemeinderats verwendet werden. Musikanlagen sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.

Bitte beachten Sie zudem die Öffnungszeiten auf dem Spiel- und Sportplatz (Mittagsruhe 12.00 bis 13.00 Uhr) sowie die weiteren Vorschriften: Die Benützer dürfen keinen übermässigen Lärm verursachen. Jede unnötige Belästigung der Nachbarschaft ist zu vermeiden. Das Verwenden von Beschallungsanlagen (Radio, Verstärker) ist den Schulen, den Vereinen und den Veranstaltern von Anlässen vorbehalten, und zwar werktags längstens bis 22.00 Uhr, bzw. sonntags bis 18.00 Uhr für Vereine. Andere Lärmquellen sind untersagt.

Das Abbrennen von Feuerwerk ist ohne besondere Bewilligung nur an Silvester/Neujahr, während der Fasnacht und an der Bundesfeier unter Beachtung aller erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen gestattet. Der Gemeinderat kann Ausnahmen bewilligen.

Widerhandlungen gegen diese Vorschriften können vom Gemeinderat mit Geldbussen bis zu Fr. 2‘000.– bestraft werden.