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Aktuelles

November 2024

Mitteilung vom:


sind erteilt worden an:

  • Fischer Felix, Jonen, für die Erweiterung der bestehenden Werkstatt im Gebäude Nr. 29 auf Parz. 353 am Sonnenrain 5;
  • Aljili Alisami, Obfelden, für den Neubau eines Einfamilienhauses und den Rückbau des Gebäudes Nr. 515 auf Parz. 1093 an der Spitzackerstrasse 12.
Mitteilung vom:


Halbjährlich – letztmals am vergangenen Montag – trifft sich der Gemeinderat zur Beratung von strategisch wichtigen Geschäften, zur Analyse von Kennzahlen, zur Anpassung der Ziele und Überprüfung der Zielerreichung in der laufenden Legislatur. Daneben gehen der Gemeinderat und das Kader der Verwaltung für die strategische Planung mindestens 1 Mal jährlich in Klausur.

Mitteilung vom:


An der Dorfstrasse 1 in Jonen ist eine 2-Zimmerwohnung per 1. März 2025 zu vermieten. Die Liegenschaft verfügt über einen Lift, nicht jedoch über einen Balkon. Monatlicher Mietpreis bei Fr. 765.– zzgl. Fr. 320.– Nebenkosten. Ein Tiefgaragenparkplatz kann zum Preis von Fr. 130.–/Monat dazu gemietet werden. 

Bei Fragen und für Besichtigungen steht Michael Bucher unter 056 649 92 83 oder michael.bucher@jonen.ch gerne zur Verfügung.

Mitteilung vom:


Gestützt auf § 79 Abs. 3 des Gemeindegesetzes sowie Art. 28 der Satzungen des Gemeindeverbands wird das Budget 2025 des Forstbetriebs Kelleramt in der Zeit vom 2. bis 11. Dezember 2024 auf den Gemeindeverwaltungen der Verbandsgemeinden Arni, Jonen und Oberlunkhofen zur Einsichtnahme aufgelegt.

Mitteilung vom:


Schon am Sonntag wird das erste Adventsfenster in Jonen feierlich erleuchtet. Auch dieses Jahr öffnet sich jeden Abend bei Einbruch der Dunkelheit ein weiteres Fenster, das unsere Gemeinde zum Strahlen bringt. Die festlich geschmückten Fenster bleiben bis zum 6. Januar 2025 erleuchtet und laden zum Bewundern ein.

Erneut erwarten Sie besondere Highlights: Am Mittwoch, 4. Dezember 2024 ab 18.00 Uhr laden Elisabeth Huber und Silvia Fedrizzi herzlich zu einem gemütlichen Umtrunk ein. Gemeinsam stimmen wir uns mit weihnachtlichen Liedern auf die festliche Zeit ein. Die Jugi Jonen lädt ein zum Showturnen am Dienstag, 10. Dezember 2024. Von den Kleinsten bis zu den Grossen präsentieren die jungen Turnerinnen und Turner ihr beeindruckendes Können. Im Anschluss verkaufen die Kinder zu Gunsten der Vereinskasse warme Köstlichkeiten. Bei hausgemachter Kürbissuppe, Wienerli mit Brot und verschiedenen Getränken lassen wir den Abend gemütlich ausklingen.

Am Donnerstag, 12. Dezember 2024 lädt der Musikverein Jonen herzlich ein, weihnachtliche Klänge zu geniessen. Das Konzert beginnt um 19.30 Uhr beim „Kreuz“. Bereits ab 18.30 Uhr erwartet Sie ein feiner Umtrunk beim Volg, um den Abend gemütlich einzustimmen. Lassen Sie sich diese Highlights dieses Jahr nicht entgehen. Der Joner Familienclub dankt allen Künstlerinnen und Künstlern von ganzem Herzen fürs Mitmachen und wünscht allen eine besinnliche und stimmungsvolle Adventszeit. 

DatumNameAdresseUmtrunk
1. Dez.Familie SuterWaldhütte Jonen 
2. Dez.WaldspielgruppeStaldenstrasse 8 
3. Dez.Kinder Schulhaus RigiSchulhaus Rigi 
4. Dez.Elisabeth Huber und Sylvia FedrizziDorfstrasse 1218.30 Uhr (zum Mitsingen)
5. Dez.Familie KellerMaiacherstrasse 2 
6. Dez.Familie PateraPfäfflerweg 618.30 Uhr
7. Dez.Familie Scherer-KresinMitteldorfweg 1 
8. Dez.Familie SalaDorfstrasse 19 
9. Dez.KITA PurzelchrötliLettenstrasse 1018.00 Uhr
10. Dez.Jugi JonenBühlackerstrasse 5118.00 Uhr (mit Showturnen)
11. Dez.Familien Ryser, Reichmuth und WeyermannStaldenstrasse 1518.00 Uhr 
12. Dez.Familie HaymannDorfplatz «Kreuz»18.30 Uhr (beim Volg, mit Musikverein)
13. Dez.BlütenhofLettenstrasse 7 + 918.00 Uhr
14. Dez.Familie FischerIm Baumgarten 12 
15. Dez.Familie Stadtmann Mitteldorfstrasse 1518.00 Uhr
16. Dez.Familie WidénBühlackerstrasse 5117.30 Uhr
17. Dez.Familie VarnhornBühlackerstrasse 618.00 Uhr
18. Dez.Familie AltoèTitlisweg 8 
19. Dez.Familie Keller-BirrerPanoramaweg 1518.00 Uhr
20. Dez.Familie ZehrRuetigstrasse 1117.00 Uhr
21. Dez.Familie FischerSonnenrain 4 
22. Dez.Familie JuferPilatusstrasse 817.00 Uhr
23. Dez.Familie OdermattWinkel 317.00 Uhr
24. Dez.Kath. KircheFriedhofweg/Weingasse 


Weitere Informationen finden Sie unter www.joner-familienclub.ch. Eine Liste der Adventsfenster finden Sie auch in den Schaukästen bei der Gemeinde, im Volg und der Kirche.

Mitteilung vom:


Die nächste Blutspendeaktion findet am Mittwoch, 4. Dezember 2024 von 17.00 bis 20.00 Uhr in der Turnhalle Oberlunkhofen am Gibelhütteweg statt. Auch Neuspender sind herzlich willkommen. Denken Sie daran, vor der Blutspende genügend Flüssigkeit zu sich zu nehmen. Berechnen Sie genügend Zeit ein. Es wird ein Imbiss und ein Getränk abgegeben. 

Nachbarschaftshilfe Kelleramt

Mitteilung vom:


Die Senioren-Adventsfeier findet am Mittwoch, 4. Dezember 2024 um 12.00 Uhr im Säntissaal statt. Das Mittagessen wird um 12.30 Uhr serviert. Anmeldungen werden gerne noch bis Freitag, 29. November 2024 entgegengenommen (kundendienst.einwohner@jonen.ch, Tel. 056 649 92 92 oder Anmeldetalon per Post an Gemeinde Jonen, Kundendienst Einwohner, Schulhausstrasse 3, 8916 Jonen, oder in den Gemeindebriefkasten). 

Wir freuen uns, zusammen mit Ihnen einen schönen und besinnlichen Adventsnachmittag zu verbringen. Seien Sie herzlich willkommen!

Mitteilung vom:


Nachfolgend finden Sie die Resultate der Gemeinde Jonen zu den eidgenössischen und kantonalen Abstimmungsvorlagen vom 24.11.2024:

Abstimmungsprotokoll eidg. Vorlagen

Abstimmungsprotokoll kant. Vorlage


Die Gesamtübersicht über die Resultate der Volksabstimmungen finden Sie unter diesem Link.

Mitteilung vom:


Gestützt auf § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 15. November 2024 veröffentlicht. Von den 188 Stimmberechtigten haben 49 (26.1 %) an der Versammlung teilgenommen. Alle Beschlüsse wurden positiv und abschliessend gefasst und unterliegen daher nicht dem fakultativen Referendum, nämlich:

  1. Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 13. Mai 2024
  2. Budget 2025 der Ortsbürgergemeinde Jonen
  3. Aufnahmen in das Ortsbürgerrecht von Jonen:
    1. Strebel geb. Hagenbuch Pia, geb. 1964
    2. Ronner geb. Tinzmann Nadja, geb. 1979, und ihre Kinder
    • Ronner Tabea, geb. 2012
    • Ronner Julia, geb. 2014
      alle wohnhaft in Jonen
  4. Beschlussfassung über das Reglement über die Aufnahme in das Ortsbürgerrecht
Mitteilung vom:


Aus den sechs zur Regionalen Pilzkontrollstelle Jonen zusammengeschlossenen Gemeinden Arni, Islisberg, Jonen, Oberlunkhofen, Ottenbach und Unterlunkhofen wurden der amtlichen Pilzkontrolleurin Pamela Rösch, Jonen, im Jahr 2024 insgesamt 48.39 kg (Vorjahr 38.32 kg) Pilze zur Kontrolle vorgelegt. Davon waren

41.02 kg (31.58 kg) essbar
6.68 kg (4.23 kg) ungeniessbar
0.64 kg (2.11 kg) giftig und
0.05 kg (0.40 kg) tödlich giftig.

Aus den einzelnen Gemeinden wurden der Pilzkontrollstelle total

5.68 kg (9.96 kg) aus Jonen
3.93 kg (0.9 kg) aus Arni
2.64 kg (0.48 kg) aus Islisberg
28.52 kg (12.29 kg) aus Oberlunkhofen
5.90 kg (14.69 kg) aus Ottenbach und 
1.72 kg (0 kg) aus Unterlunkhofen vorgelegt.

Mitteilung vom:


Im Hinblick auf die Schneeräumungsarbeiten werden die Motorfahrzeughalter höflich ersucht, ihre Fahrzeuge nicht entlang von öffentlichen Strassen, Gehwegen und Plätzen zu parkieren. Der Winterdienst (pfaden, sanden und wo nötig salzen) wird dadurch erheblich erschwert. Es besteht die Gefahr, dass solche Fahrzeuge durch den Schneepflug oder durch beiseite geschobene Schneemassen beschädigt werden. Die Gemeinde lehnt jede Haftung für solche Schäden vollumfänglich ab. 

Der Gemeinderat und die Beauftragten für den Winterdienst danken der Bevölkerung bei der Mithilfe für einen reibungslosen Winterdienst.

Mitteilung vom:


Bauherrschaft und Grundeigentümer
Kevin und Caroline Fröhli, Mattenhofstrasse 11, Jonen

Bauprojekt
Pergola an neues Mehrfamilienhaus (Projektänderung) 

Standort
Parz. 635 an der Mattenhofstrasse 13

Planauflage
15. November bis und mit 16. Dezember 2024

Einwendungen
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Jonen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevoll­mächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwen­dende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Mitteilung vom:


Der Notfalltreffpunkt ist Ihre erste Anlaufstelle im Falle eines Strom- und/oder Kommunikationsunterbruchs. Bei einem Stromausfall wird dieser innert 10 Minuten besetzt und von Feuerwehr und Zivilschutz betrieben. Über die Notfalltreffpunkte kann in Notfällen mit der Notrufzentrale Kontakt aufgenommen werden. 

In unserer Gemeinde befindet sich der Notfalltreffpunkt bei der Mehrzweckhalle, Schulhausstrasse 5. Mehr Informationen finden sich unter www.notfalltreffpunkte.ch. Broschüren zu den Notfalltreffpunkten können bei den Zentralen Diensten bezogen werden.

Mitteilung vom:


Gestützt auf § 26 Ziff. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. November 2024 veröffentlicht. Bei allfälliger Einreichung eines Referendumsbegehrens (Begehren auf Urnenabstimmung) kann bei den Zentralen Diensten eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste den Zentralen Diensten zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden. Für das Zustandekommen eines Referendums ist ein Fünftel der Unterschriften der Stimmberechtigten erforderlich (§ 31 Gemeindegesetz in Verbindung mit Abs. V der Gemeindeordnung). Massgebend für die Berechnung der erforderlichen Unterschriftenzahl ist die Zahl der Stimmberechtigten am Tag der Hinterlegung des Referendumsbegehrens bei den Zentralen Diensten.

An der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. November 2024 haben von den 1557 Stimmberechtigten deren 131 (8.4 %) teilgenommen. Alle Beschlüsse wurden positiv, aber nicht abschliessend gefasst (für die abschliessende Beschlussfassung wären 312 Stimmen nötig gewesen) und unterstehen – mit Ausnahme der Zustimmungen zu den Einbürgerungen, die bereits in Rechtskraft erwachsen sind – daher dem fakultativen Referendum, nämlich:

1.Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Mai 2024
2.Kreditabrechnung über die Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland unter Erteilung eines Zusatzkredits von Fr. 266 878.–
3.Gemeindeverband Regionale Alterszentren Bremgarten, Mutschellen, Kelleramt; Sanierung und Erweiterung des Altersheims „Bärenmatt“ Bremgarten für insgesamt 38 Mio. Franken
4.Verpflichtungskredit von Fr. 348 000.– für den Wasserleitungsersatz in der Mühlematt und Obschlagenstrasse
5.Projektierungskredit von Fr. 480 000.– für die Planung der Sanierung von Mehrzweckhalle und Gemeindehaus
6.Verpflichtungskredit von Fr. 314 000.– für den Umbau des Metallwerkraums im UG der Mehrzweckhalle in einen Raum für die Tagesstrukturen
7.Budget 2025 mit einem reduzierten Steuerfuss von 83 % 
unter Erläuterung des Investitions- und Finanzplans 2025 – 2029
8.

Gesuche um Zusicherung des Gemeindebürgerrechts von Jonen an folgende Personen:

  1. Pedersen Svend, geb. 1964, dänischer Staatsangehöriger
  2. Pedersen geb. Autolitano Monica, geb. 1967, italienische Staatsangehörige
  3. Pedersen Emily, geb. 2010, dänische und italienische Staatsangehörige
  4. Pedersen Mattia, geb. 2012, dänischer und italienischer Staatsangehöriger
  5. Kinyapina Tatiana, geb. 1990, russische Staatsangehörige

Ablauf der Referendumsfrist: 16. Dezember 2024

Mitteilung vom:


Bauherrschaft und Grundeigentümer
The Project 11 GmbH, Bahnhofstrasse 18, 6300 Zug

Bauprojekt
Abbruch ehem. Bankgebäude und Neubau Mehrfamilienhaus mit 7 Wohneinheiten

Standort
Parz. 399 an der Lettenstrasse 1


Bauherrschaft
Swisscom (Schweiz) AG, Binzring 17, 8045 Zürich

Grundeigentümer
Staubli Bernhard, Birkenhof 1, 8916 Jonen

Bauprojekt
nachträgliches Baugesuch zum Korrekturfaktor der Mobilfunkanlage (ohne Änderungen an der bestehenden Mobilfunkanlage)

Standort
Parz. 332 im Birkenhof

Zone
Ausserhalb Bauzone – Landwirtschaftszone


Planauflage
8. November bis und mit 9. Dezember 2024

Einwendungen
Gegen diese Baugesuche kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Jonen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevoll­mächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwen­dende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Mitteilung vom:


Rechnungen für Lieferungen, Leistungen und Arbeiten für die Gemeinde, die das Jahr 2024 betreffen, sind bis Montag, 9. Dezember 2024 der Abteilung Finanzen einzureichen. Später gemachte Ansprüche können erst im neuen Jahr überwiesen werden.

Oktober 2024

Mitteilung vom:


Aufgrund von Unterhaltsarbeiten und der Einsaat von frischem Rasen wird der Fussballplatz am Urnerweg ab Mitte dieser Woche bis auf weiteres für jegliche Nutzung gesperrt. 

Gemeinde und Platzwart danken für Ihr Verständnis. 

August 2024

Mitteilung vom:


Am Dienstag, 3. September 2024 starten die Arbeiten im Ausserortsbereich an der Stalden-/Zugerstrasse (K262) zwischen Jonen und Oberlunkhofen. Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis Dezember 2024. Dabei wird auf rund 600 Metern ein neuer Deckbelag eingebaut. Im Rahmen der Arbeiten wird die Strasse punktuell auf 6,50 Meter verbreitert. Zusammen mit den Strassenbauarbeiten werden verschiedene Werkleitungen erneuert. Zudem wird die Strassenentwässerung erweitert und der Bachdurchlass des "Stenzentobels" wird ausgebaut. 

Während der rund viermonatigen Bauzeit ist die Durchfahrt auf der Stalden-/Zugerstrasse für den motorisierten Individualverkehr jederzeit möglich. Die Regelung des Verkehrs erfolgt über eine Lichtsignalanlage oder durch den Einsatz eines Verkehrsdienstes vor Ort. Die Velofahrer sind von den Bauarbeiten nicht betroffen, da der östlich der Kantonsstrasse gelegene Fuss- und Radweg nicht durch die Bauarbeiten betroffen ist. 

Für die während den Sanierungsarbeiten entstehenden Verkehrsbehinderungen bitten Kanton und Gemeinde um Verständnis.