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Aktuelles

Oktober 2025

Mitteilung vom:


sind erteilt worden an: 

  • Räber Franz und Heidi, Jonen, für den Rückbau der Geb. Nrn. 113 (Wohnhaus) und 119 (Garage) sowie den Neubau eines Doppel-Einfamilienhauses mit Garage auf Parz. 549 am Postweg 3.
  • Schmied Patrick und Brandenberger Brigitta, Jonen, für eine Projektänderung (Garagenanbau) beim bereits bewilligten Neubau eines Zweifamilienhauses auf Parz. 336 an der Dorfstrasse 51.
Mitteilung vom:


Der offene Bücherschrank, der bislang bei der Bushaltestelle Taverne platziert war, steht neu bei der Bushaltestelle Käppeli (Fahrtrichtung Ottenbach). Er ist für die Bevölkerung frei zugänglich und dient dazu, dass Bücher kostenlos und ohne jegliche Formalität zur Mitnahme angeboten werden. Personen mit überschüssigen Büchern erhalten die Möglichkeit, ihre Bücher sinnvoll weiterzugeben. 

Es sollen Bücher gebracht werden (auch Kinder- und Jugendliteratur), die ein breites Publikum ansprechen und noch in einem guten Zustand sind. Nicht geeignet sind Fachliteratur, Schulbücher, Zeitschriften und Werbematerial. Verboten sind Bücher mit rassistischem, gewaltverherrlichendem oder pornografischem Inhalt. 

Der Bücherschrank ist keine Entsorgungsstelle und kein Antiquariat. Es sollen deshalb nur einzelne Bücher abgegeben werden. Bitte schliessen Sie den Schrank nach Gebrauch wieder und lassen Sie keine Bücher bei der Bushaltestelle oder im Dorf herumliegen.

Wir wünschen Ihnen viel Lesespass!

Mitteilung vom:


Im Kanton Aargau besteht die Feuerwehrpflicht für Frauen und Männer bis und mit dem 44. Altersjahr. Das Feuerwehrkommando Oberlunkhofen-Jonen ermuntert die Einwohnerinnen und Einwohner von Oberlunkhofen und Jonen, sich zum aktiven Feuerwehrdienst zu melden. Die Feuerwehr führt am Mittwoch, 22. Oktober 2025 um 19.00 Uhr einen Infoabend für Interessierte im Feuerwehrgebäude am Feldring 4 in Jonen durch. Wer eine interessante Tätigkeit, den Dienst am Nächsten und eine gute Kameradschaft pflegen möchte, wird gebeten am Infoabend teilzunehmen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Feuerwehrkommandanten Thomas Etterlin unter 
079 778 70 65 oder bei einem bekannten Angehörigen der Feuerwehr. 

Feuerwehrkommando Oberlunkhofen- Jonen

September 2025

Mitteilung vom:


Stimmberechtigte: 1570; ungültige briefliche Stimmabgaben: 12; Stimmbeteiligung: 42.8 % (vor 4 Jahren betrug sie 48.8 %):

A) Gemeinderat

Gültige Wahlzettel: 637. Gültige Stimmen: 3185. Absolutes Mehr: 291 (Formel absolutes Mehr: Gesamtzahl gültiger Stimmen durch Sitzzahl 5, Ergebnis halbieren, nächsthöhere Ganzzahl = absolutes Mehr).

Gewählt sind:

  • Ackermann Philipp (bisher) mit 610 Stimmen
  • Brodbeck Dieter (bisher) mit 561 Stimmen
  • Haas Doris (bisher) mit 533 Stimmen
  • Huber Julia (bisher) mit 558 Stimmen
  • Odermatt Franz (neu) mit 569 Stimmen

Auf Vereinzelte entfielen 76 Stimmen. Vereinzelt leere Stimmen (leere Linien) waren 278 zu verzeichnen.

B) Gemeindeammann

Gültige Wahlzettel/Stimmen: 622. Absolutes Mehr: 312. Gewählt ist Ackermann Philipp (bisher) mit 588 Stimmen.

C) Vizeammann

Gültige Wahlzettel/Stimmen: 593. Absolutes Mehr: 297. Gewählt ist Brodbeck Dieter (bisher) mit 510 Stimmen.

Nachdem alle Wahlen zustande gekommen sind, findet kein 2. Wahlgang statt.

Wahlbeschwerden (§§ 66 ff. GPR) sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Wahlergebnisses im amtlichen Publikationsorgan (Ablauf: Montag, 6.10.2025) beim Departement Volkswirtschaft und Inneres einzureichen (§§ 68 und 71 Abs. 2 GPR in Verbindung mit § 2 Abs. 1 lit. a Ziff. 11 der Delegationsverordnung). Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt darstellen. Eine Beschwerde hat nur aufschiebende Wirkung, wenn diese von der Beschwerdeinstanz auf Antrag oder von Amtes wegen angeordnet wird (§ 70 GPR).

Protokoll der Gemeinderats-, Gemeindeammann- und Vizeammann-Wahl vom 28. September 2025

Mitteilung vom:


Nachfolgend finden Sie die Resultate der Gemeinde Jonen zu den eidgenössischen Abstimmungsvorlagen vom 28. September 2025.

Abstimmungsprotokoll eidg. Vorlagen


Die Gesamtübersicht über die Resultate der Volksabstimmungen finden Sie unter diesem Link.

Mitteilung vom:


Bauherrschaft 

Aljili Alisami, Chileweg 23, 8912 Obfelden

Grundeigentümer

vergleich4u GmbH, Bodenacherstrasse 17, 5444 Künten

Bauprojekt

Projektänderungen Neubau Einfamilienhaus

Standort

Parz. 1093 an der Spitzackerstrasse 12, Jonen

Planauflage

26. September bis und mit 27. Oktober 2025

Einwendungen

Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Jonen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevoll­mächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwen­dende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Mitteilung vom:


Mit dem Regierungsratsbeschluss vom 3. Dezember 2014 wurde die AEW Energie AG verpflichtet, den Geschiebehaushalt beim Kraftwerk Bremgarten-Zufikon (KWBZ) gemäss Art. 43a des Gewässerschutzgesetzes zu sanieren. Hierzu hat die AEW ein Projekt in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton Aargau erarbeitet, welches vorsieht, Geschiebe in der Stauwurzel des Kraftwerks zu entnehmen und dieses im Unterwasser wieder in die Reuss zurückzugeben. Die Geschiebeumlagerung findet alle zwei Jahre ab September bis Ende Oktober statt.

Das erarbeitete Projekt mit den Ergänzungen zum Verkehrskonzept wurde mit dem Regierungsratsbeschluss vom 4. Juli 2018 bewilligt. Die ersten drei Geschiebeumlagerungen wurden im Zeitraum September/Oktober 2019, 2021 und 2023 erfolgreich durchgeführt.

Die Stauwurzel beginnt etwa beim Einlauf des Baches Jonen auf dem Gebiet der gleichnamigen Gemeinde. Von der Geschiebeentnahme direkt betroffen ist zudem die Gemeinde Rottenschwil. Die vorgesehenen Entnahmemengen belaufen sich auf 12'000 Kubikmeter.

Die Schüttung erfolgt in der Gemeinde Bremgarten unterhalb des Honeggerwehrs, wo bereits früher Kieszugaben durch den Kanton erfolgten.

Das Geschiebe aus der Stauwurzel wird über Landtransporte mit Lastwagen durch die Gemeindegebiete von Ober- und Unterlunkhofen, Rottenschwil und Bremgarten zur Schüttstelle gebracht. Für den Geschiebetransport werden ca. 1000 volle Lastwagenfahrten benötigt, das sind voraussichtlich 10 Lastwagen, die während rund zwei Wochen im Einsatz sind. Die Vorbereitungsarbeiten starten voraussichtlich am 1. September 2025. Die wesentlichen Transportfahrten für den Geschiebetransport selbst beginnen am 29. September und dauern bis Mitte Oktober 2025. Die Arbeiten im Fluss werden bis Mitte Oktober 2025 und die Wiederinstandstellungs- und Rückbauarbeiten der Installationen bis ca. Ende Oktober 2025 abgeschlossen sein.

Mit folgenden Einschränkungen während den Arbeiten ist zu rechnen:

  • Geschiebeentnahmen in Jonen:
    • Die Zugänglichkeit des Reussufers auf Seite Jonen ist eingeschränkt. Umleitung der Wander- und Radwege. Bitte Umleitungssignalisation beachten.
    • Die Werdstrasse von der Einfahrt Zugerstrasse bis und mit Brücke wird in Abstimmung mit den Gemeinden Jonen, Rottenschwil, Oberlunkhofen, Unterlunkhofen sowie mit dem Kanton Aargau während der Zeiten mit wesentlichen Transportfahrten, also Montag bis Freitag zwischen ca. 07.30 und 17.30 Uhr für den Individualverkehr gesperrt. Die Nutzung durch den landwirtschaftlichen Verkehr ist durchgehend erlaubt. Die Transportfahrzeuge werden bei der Einfahrt in die Zugerstrasse durch einen Verkehrsdienst unterstützt.
    • Auf der Reuss, ab ca. 200 m oberhalb der Geschiebeentnahmestelle bis zur Brücke Werd, sind während dem Zeitraum der Bauarbeiten Flussfahrten in beiden Richtungen nur einseitig und unter erschwerten Bedingungen möglich. Die Baustelle ist mit entsprechenden Schifffahrtssignalen gekennzeichnet. Die Signalisation ist zu beachten.
       
    • Kiesschüttungen in Bremgarten:
      • Die Zugänglichkeit des Waldwegs zwischen Abzweigung zur ARA und Schüttstelle ist für Wegbenutzer eingeschränkt.
      • Auf der Reuss, im Bereich der Schüttstelle, sind während dem Zeitraum der Bauarbeiten Flussfahrten in beiden Richtungen nur einseitig und unter erschwerten Bedingungen möglich. Die Baustelle ist mit entsprechenden Schifffahrtssignalen gekennzeichnet. Die Signalisation ist zu beachten.
         
  • Die massgeblichen LKW-Fahrten beschränken sich auf folgende Zeitdauern:
    • Während den Schulferien (29.9. bis 10.10.2025): Mo. – Fr. von 08.00 bis 17.00 Uhr
    • Ausserhalb der Ferienzeit (sofern nötig): Mo. – Fr. von 09.00 bis 17.00 Uhr
    • Die Schüttungen in Bremgarten werden während der Mittagspause (12.00 bis 13.00 Uhr) eingestellt.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.

 

Mitteilung vom:


Die provisorischen Steuerrechnungen 2025 beruhen auf den Einkünften, die in der Vergangenheit erzielt wurden, und sind deshalb möglicherweise zu hoch oder zu tief. 

Mit dem Steuerrechner des Kantons Aargau (www.ag.ch/steuern) können die Steuerpflichtigen herausfinden, wie viel Steuern voraussichtlich bezahlt werden müssen. 

Anpassungen der provisorischen Steuerrechnung können jederzeit bei der Abteilung Steuern Jonen-Islisberg beantragt werden, in dem das geschätzte steuerbare Einkommen und Vermögen gemeldet werden.

Mitteilung vom:


Die Gemeinde Jonen bietet ab August 2026 eine zweite Lehrstelle als Fachfrau/-mann Betriebsunterhalt EFZ (Fachrichtung Hausdienst) an. 

Als Teil eines kleinen, aufgestellten Teams bist du direkt für ein sauberes und gepflegtes Erscheinungsbild der Schul- und Mehrzweckanlagen der Gemeinde Jonen und der Kreisschule Kelleramt (9 Gebäude und Umgebungsanlagen) mitverantwortlich. 

Zu deinen Aufgaben gehören:

  • Unterhalt und Reinigung der Schulgebäude, Mehrzweckhalle, Gemeindehaus und Umgebung; Mitbetreuung der haustechnischen Anlagen; Behebung und Reparatur kleiner Schäden; Pflege von Grünanlagen und Sportplätzen.

Was du dazu brauchst:

  • Freude an vielseitiger praktischer Arbeit, teils im Freien; Zuverlässigkeit, Selbständigkeit, Robustheit und Flexibilität; technisches, handwerkliches Geschick und praktische Veranlagung; freundliches, dienstleistungsorientiertes Auftreten; Teamfähigkeit.

Während eines 3-tägigen Schnuppereinsatzes erhältst du Einblick in deine zukünftigen Tätigkeiten. Gleichzeitig können wir dich und deine Fähigkeiten näher kennenlernen.

Bei Fragen gibt dir Thomas Hausherr, Leiter der Haus- und Werkdienste, Tel. 079 790 41 31 gerne Auskunft. 

Wir freuen uns auf deine Bewerbung mit Lebenslauf, Schulzeugnissen und Foto an gemeinderat@jonen.ch oder Gemeinderat Jonen, Schulhausstrasse 3, 8916 Jonen. Einreichefrist: 15. Oktober 2025.

Mitteilung vom:


Nicht nur Hundehalter sind verpflichtet, den Kot ihrer Tiere einzusammeln. Auch Reiter und Halter von Pferden sind angehalten, den anfallenden Pferdemist während eines Ausritts aufzunehmen und vorschriftsgemäss zu entsorgen. 

Die Verunreinigung der öffentlichen Strassen und Wege durch Pferdemist hat zugenommen. Dies zeigen entsprechende Reklamationen aus der Bevölkerung, die bei den Zentralen Diensten eingegangen sind. Gemäss Polizeireglement haben Tierhalter dafür zu sorgen, dass der öffentliche und private Grund Dritter nicht durch ihre Tiere verunreinigt wird. Innerhalb des Siedlungsgebiets und auf befestigten Strassen und Wegen ausserhalb des Siedlungsgebiets ist der Pferdekot durch den Reiter unverzüglich zu beseitigen. Verantwortungsvolles Handeln und Sorgfalt der Pferdehalter werden von allen geschätzt und fördert die gegenseitige Toleranz. 

Wir danken für Ihre Rücksichtnahme.

Mitteilung vom:


Zu Handen der Einwohnergemeindeversammlung vom 10. November 2025 ist folgende Traktandenliste verabschiedet worden:

  1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 12.5.2025
  2. Kreditabrechnung zur Sanierung der Chäppelistrasse inkl. Werkleitungen
  3. Kreditabrechnung zur Umrüstung der öffentlichen Beleuchtung auf LED
  4. Verpflichtungskredit von 2.49 Mio. Fr. für den Neubau des Wasserreservoirs Dorf
  5. Verpflichtungskredit von Fr. 91 100.– (als Anteil der Gemeinde Jonen von gesamthaft 1.199 Mio. Fr.) für die Vorprojektierung des Ausbaus der Kläranlage Bremgarten und Abklärungen für einen möglichen Zusammenschluss des Abwasserverbands Kelleramt mit dem Abwasserverband Bremgarten-Mutschellen
  6. Budget 2026 mit einem Steuerfuss von 83 % unter Erläuterung des Investitions- und Finanzplans 2026 – 2030
  7. Satzungsrevision Gemeindeverband Regionale Alterszentren Bremgarten, Mutschellen, Kelleramt
  8. Gesuche um Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes von Jonen an folgende Personen:
    8.1. Ruckaberle Stephan, geb. 1971, deutscher Staatsangehöriger
    8.2. Ruckaberle Daniela, geb. 1974, deutsche Staatsangehörige
    8.3. Ruckaberle Greta, geb. 2009, deutsche Staatsangehörige
    8.4. Ruckaberle David, geb. 2012, deutscher Staatsangehöriger
    8.5. Fandrey Stephan, geb. 1980, deutscher Staatsangehöriger
    8.6. Fandrey Marlen, geb. 1977, deutsche Staatsangehörige
    8.7. Fandrey Wiebke, geb. 2016, deutsche Staatsangehörige
  9. Verschiedenes
    a) Mitteilungen des Gemeinderats
    b) Wortmeldungen aus der Versammlung
    c) Verabschiedungen von Behörden- und Kommissionsmitgliedern, die auf Ende der Legislaturperiode 2022/2025 zurücktreten


Die Versammlung der Ortsbürger mit anschliessendem Nachtessen findet am Freitag, 14. November 2025 statt. Es werden folgende Traktanden behandelt:

  1. Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 12.5.2025
  2. Budget 2026 der Ortsbürgergemeinde Jonen
  3. Zuständigerklärung der Finanzkommission und der Stimmenzähler der Einwohnergemeinde für die Belange der Ortsbürgergemeinde für die Legislaturperiode 2026/2029
  4. Aufnahmen in das Ortsbürgerrecht von Jonen:
    Alberti Luigi, geb. 1955, und Alberti Monika, geb. 1957, 
    beide von Zürich ZH und Lugano TI, wohnhaft in Jonen
  5. Verschiedenes
    a) Informationen des Forstbetriebs Kelleramt
    b) Mitteilungen des Gemeinderats
    c) Wortmeldungen aus der Versammlung
    d) Verabschiedung von Mitgliedern der Ortsbürgerkommission, die auf Ende der Legislaturperiode 2022/2025 zurücktreten

 

August 2025

Mitteilung vom:


Der Strompreis in Jonen sinkt nächstes Jahr. 

Der Stromtarif setzt sich aus den drei Komponenten Energie, Netznutzung und allgemeine Abgaben zusammen. 

  • Der Energiepreis sinkt von 19.95 Rp./kWh auf 13.49 Rp./kWh (-32.38%);
  • Der Netzpreis sinkt von 9.31 Rp./kWh auf 8.645 Rp./kWh (-7.14%), durch Verlagerung auf die fixen Grundgebühren;
  • Die allgemeinen Abgaben ändern von 3.08 Rp./kWh auf 3.03 Rp./kWh (-1.62%). 

Dies ergibt einen gesamten Strompreis von 25.165 Rp./kWh (exkl. MWST) für das Jahr 2026, von bisher 32.34 Rp./kWh (-22.19%).

Gemäss Beschluss der Generalversammlung erfolgt neu eine Differenzierung beim Anschlusspreis nach Anschlussgrösse. Bisher lag dieser bei pauschal Fr. 15.–/Mt.

  • neu bis 25 Ampere (A): Fr. 12.–/Mt.
  • über 25 A bis 80 A: Fr. 20.–/Mt.
  • über 80 A: Fr. 40.–/Mt.
  • zudem muss der Messtarif separat ausgewiesen werden, dieser beträgt Fr. 6.–/Mt.

Die Umstellung erfolgt aufgrund des starken Photovoltaik-Zubaus, damit eine verursachergerechte Beteiligung an den Netzkosten gewährleistet ist.

Die Energiebeschaffung erfolgt für 2026 zusammen mit dem Energiepool Freiamt, tranchiert über drei Jahre im Voraus.

Für die Energierücklieferung ist ein Einheitstarif von 7 Rp./kWh mit Zusatzvergütung für die Abnahme der Herkunftsnachweise von 1 Rp./kWh vorgesehen. 

Geplant ist die Einführung eines „Dorfstrom“-Wahltarifs basierend auf dem neuen LEG-Modell (Lokale Elektrizitätsgemeinschaften), bei dem lokal produzierter PV-Strom direkt vermarktet wird – mit besseren Konditionen für die beteiligten Verbraucher und Produzenten.

Das aktuelle Tarifblatt 2026 ist einsehbar unter https://elektra-jonen.ch/tarife

Für Fragen wenden Sie sich bitte an den Präsidenten Roland Di Gregorio, unter roli.digregorio@bluewin.ch

Mitteilung vom:


Trotz aufgestellten Robidog-Behältern wird der öffentliche Spiel- und Sportplatz am Urnerweg mit unschöner Häufigkeit als Hundeversäuberungsplatz missbraucht. Es macht keine Freude, wenn beim Benützen des Fussballplatzes, beim Spiel auf dem Spielplatz oder beim Spaziergang Kinder und Erwachsene in Hundehäufchen treten. Leider gibt es immer noch Hundehalter, die sich nicht um den Kot ihrer Tiere kümmern. 

Die Gemeinde hat Kontrollen angeordnet und erinnert an die Leinenpflicht auf dem Areal des Spiel- und Sportplatzes. Hundehalter, die inskünftig gegen die Verpflichtung verstossen, Hundekot einzusammeln und in die bereit gestellten Behälter zu deponieren, haben mit Sanktionen gemäss Polizeireglement zu rechnen. 

Die Einwohner werden gebeten, fehlbare Hundehalter der Gemeinde zu melden. Solche Vorkommnisse sind für Jedermann – Hundehalter eingeschlossen – ärgerlich und tragen viel zur Hundefeindlichkeit und zur Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen bei. Der Gemeinderat dankt für Ihre Unterstützung.

Mitteilung vom:


Im anstehenden Schuljahr 2025/26 werden die Tagesstrukturen wie folgt angeboten:

Montag / Dienstag / Donnerstag:   Frühbetreuung, Mittagstisch, Randstundenbetreuung

Für Mittwoch und Freitag sind keine Fix-Anmeldungen eingegangen, weshalb im 1. Semester 2025/2026 an diesen beiden Tagen keine Betreuung angeboten wird. 

Mit Beginn des kommenden Schuljahres kann der neue, frisch sanierte Raum im Untergeschoss der Mehrzweckhalle bezogen werden. Ausgestattet mit einer modernen Küche, grosszügigen Kapazitäten und mit direktem Zugang ins Freie bietet der neue Standort den Kindern moderne und altersgerechte Räumlichkeiten für Mittagstisch und Betreuung, die den vielfältigen Ansprüchen der Kinder entsprechen. 

Das Tagesstrukturen-Team bedankt sich für das Vertrauen und freut sich auf das neue Schuljahr.

Juni 2025

Mitteilung vom:


Die warmen Sommermonate läuten die Hochsaison verschiedener invasiver Neophyten oder giftiger Pflanzen ein. 

Die aktuell blühenden Neophyten, das Einjährige Berufkraut und das Kanadische Berufkraut, bilden ein riesiges Reservoir an flugfähigen Samen und können sich daher rasch und weit verbreiten. Ebenfalls problematisch ist zurzeit das zwar einheimische, aber giftige Jakobs-Kreuzkraut. 

Wer solche Pflanzen in seinem Garten findet, wird gebeten, diese auszureissen. Die Pflanzen können kostenlos mit dem Neophytensack entsorgt werden. Solche Säcke können beim Kundendienst Einwohner der Gemeinde Jonen bezogen und an den gleichen Orten wie der Hauskehricht für die Abholung durch die Kehrichtabfuhr deponiert werden. 

Auf unserer Homepage www.jonen.ch sind unter der Rubrik Aktuelles Merkblätter mit weiteren Hinweisen zu den Pflanzen und deren Bekämpfung aufgeschaltet.