Aktuelles

März 2024

Mitteilung vom:


Bauherrschaft und Grundeigentümer
Fröhli Kevin und Caroline, Mattenhofstrasse 11, Jonen

Bauprojekt
Rückbau Scheune Nr. 16 und Neubau Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen

Standort
Parz. Nr. 635 an der Mattenhofstrasse 13

Planauflage
15. März bis und mit 15. April 2024

Einwendungen
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Jonen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevoll­mächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwen­dende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Mitteilung vom:


An seiner Sitzung vom 24. Januar 2024 hat der Regierungsrat des Kantons Aargau die neuen Planungsinstrumente der Gemeinde Jonen genehmigt. Der Genehmigungsbeschluss ist am 4. März 2024 in Rechtskraft erwachsen. Ein grosses Werk konnte damit nach langjähriger Planung zu einem erfreulichen Abschluss gebracht werden. 

Die Genehmigung ist verbunden mit der Auflage, dass einerseits die Weilerzonen und deren Bestimmungen sowie andererseits die Umsetzung des Gewässerraums innert fünf Jahren an die seit Kurzem vorliegenden neuen kantonalen Vorgaben anzupassen sind. 

Mitteilung vom:


Zusammen mit der Rechtskraft der Gesamtrevision der Nutzungsplanung ist am 4. März 2024 das an der Einwohnergemeindeversammlung vom 15. Mai 2023 beschlossene Baugebührenreglement in Kraft getreten. 

Das Reglement steht im Internet unter www.jonen.ch/Verwaltung/Online-Schalter bereit oder kann bei den Zentralen Diensten kostenlos bezogen werden. 

Mitteilung vom:


Mit der Rechtskraft der Nutzungsplanung wird eine Umbenennung der bisherigen Fachkommission Bau- und Nutzungsordnung vorgenommen. Diese gemeinderätliche Kommission mit beratender Funktion heisst neu Ortsbildkommission. Sie hat die Aufgabe, bei Bauprojekten in den Kern- und Weilerzonen sowie in Gebieten mit Gestaltungsplanpflicht die Gesuche zu prüfen und dem Gemeinderat Antrag zu stellen. 

Der Dorfkern von Jonen und die beiden Weiler Obschlagen und Litzi sind im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) als national bedeutend eingestuft, weshalb dem Ortsbildschutz in unserer Gemeinde eine besondere Bedeutung zukommt. 

Mitteilung vom:


Marisa Baumgartner, Fachfrau Steuern, und Mike Villiger, Mitarbeiter und stv. Leiter Haus- und Werkdienste sowie Bestattungshelfer, haben ihre Anstellungen bei der Gemeinde Jonen gekündigt. Gemeinderat und Verwaltung danken den beiden Mitarbeitern für die geleisteten guten Dienste und wünschen ihnen alles Gute für die berufliche und private Zukunft. 

Die Stelle als Mitarbeiter(in) und stv. Leiter(in) Haus- und Werkdienste ist zur Wiederbesetzung ausgeschrieben worden (s. nachfolgende Publikation). Die Vakanz in der Abteilung Steuern wird vorderhand durch die bis Ende Jahr befristete Weiterbeschäftigung von Silvan Käppeli, welcher im Sommer seine dreijährige Lehre auf der Gemeindeverwaltung abschliessen wird, aufgefangen. 

Mitteilung vom:


Wir suchen auf den 1. Juli 2024 oder nach Vereinbarung eine(n)

Mitarbeiter(in) und stv. Leiter(in) der Haus- und Werkdienste (100 %)

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Hier finden Sie das entsprechende Stelleninserat.

Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung an Gemeinderat Jonen, Schulhausstrasse 3, 8916 Jonen oder per E-Mail an gemeinderat@jonen.ch

Gemeinderat Jonen

Mitteilung vom:


Marisa Baumgartner hat infolge Wegzugs aus Jonen um vorzeitigen Rücktritt als Ersatzmitglied des Wahlbüros (Stimmenzählerin) der Gemeinde Jonen vor Ablauf der Legislaturperiode 2022/2025 ersucht. Die Demissionärin gehört dem Wahlbüro seit 1.1.2022 an. 

Der Gemeinderat bedauert den Rücktritt, kann jedoch dem dargelegten Grund nichts entgegensetzen und hat darum der vorzeitigen Demission während der laufenden Legislatur auf den Zeitpunkt der Ersetzung stattgegeben. Er dankt Marisa Baumgartner bestens für ihre geleisteten guten Dienste.

Mitteilung vom:


Nach der vorzeitigen Demission von Marisa Baumgartner als Ersatzmitglied des Wahlbüros der Gemeinde Jonen (Stimmenzählerin) hat der Gemeinderat den Termin für die Ersatzwahl auf den 9. Juni 2024 (nächstes Datum eines eidgenössischen Urnengangs) angesetzt, sofern die Lücke nicht vorher durch eine stille Wahl geschlossen werden kann. 

Für die vorgenannte Vakanz ist also eine Person "gesucht", welche bereit ist, ihre Dienste in der Gemeinschaft und zum Wohl der Gemeinde zur Verfügung zu stellen. Die Mitarbeit in den Behörden und Kommissionen ist interessant und spannend, und sie bringt viel Lebenserfahrung. Für den Einsatz für das Gemeinwesen werden Entschädigungen und Sitzungsgelder ausgerichtet. Kandidatinnen und Kandidaten, die mit Idealismus und Freude eine Herausforderung im Dienste der Dorfgemeinschaft annehmen möchten, melden sich beim Wahlbüro (Zentrale Dienste, Tel. 056 649 92 92). Wir beantworten gerne Ihre Fragen zum Aufgabenbereich im Einzelnen und den ungefähren zeitlichen Aufwand zur Ausübung des Amtes eines Ersatzmitglieds des Wahlbüros im Besonderen. Selbstverständlich bleibt Ihre Kontaktnahme vertraulich.

Für die Nomination gilt folgendes Anmeldeverfahren:

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a Ziff. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b Ziff. 1 der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde zu unterzeichnen und bei den Zentralen Diensten bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d. h. bis Freitag, 26. April 2024, 11.30 Uhr einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig. Das erforderliche Formular kann bei den Zentralen Diensten bezogen werden.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Ziff. 1 GPR). Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können (§ 30a Ziff. 1 GPR). Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a Ziff. 2 GPR). Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a Ziff. 3 GPR).

Mitteilung vom:


Im Rahmen der zweiten Generation der Generellen Entwässerungsplanung (GEP 2) wird eine umfassende Zustandsüberprüfung des öffentlichen Kanalisationsnetzes in Jonen durchgeführt, einschliesslich eines Teils der privaten Liegenschaftskanalisation (grössere Sammelleitungen, die von mehreren Liegenschaften genutzt werden). Die Kanalfernsehaufnahmen werden im Zuge der jährlichen Kanalreinigungsarbeiten durchgeführt. In diesem Jahr wird der Bereich "Jonen Süd" mit den Weilern Obschlagen und Litzi überprüft. Die Arbeiten werden durch die Firma ITS Kanal Service AG, Boswil, ausgeführt. Die Bauleitung wird durch KIP Ingenieure und Planer AG, vertreten durch Stefan Sameli, wahrgenommen. Die betreffenden Schmutzwasser- und Regenwasserleitungen werden ab dem 18. März 2024 gespült resp. aufgenommen. Die Arbeiten dauern ungefähr 15 bis 20 Arbeitstage. 

Da sich ein Teil der Leitungen auf privatem Grund befinden, werden die Spül- und TV-Equipen einzelne private Vorplätze oder Gartenbereiche betreten müssen. Wir bitten die betroffenen Eigentümer, den Zutritt zu ermöglichen. Kurzfristig können Fahrzeuge den Zugang zu den Liegenschaften behindern. Bitte beachten Sie, dass beim Spülvorgang im Leitungssystem ein leichter Unterdruck erzeugt wird, was zur Entleerung Ihrer Siphons und möglicherweise zu unangenehmen Gerüchen führen kann. In diesem Fall wären die Siphons durch die Eigentümer wieder mit Wasser zu befüllen. 

Bei Fragen können Sie sich an Stefan Sameli, KIP Ingenieure und Planer AG, 056 618 30 23, wenden. Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis. 

Februar 2024

Mitteilung vom:


Bauherrschaft und Grundeigentümer
Haas Robert und Doris, Bachmatt 1, Jonen

Bauprojekt
Rückbau Geb. Nr. 62 und Neubau Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung

Standort
Parz. Nr. 420 an der Maiholzstrasse 2

Planauflage
1. März bis und mit 1. April 2024

Einwendungen
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Jonen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevoll­mächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwen­dende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Mitteilung vom:


Ab Dienstag, 5. März bis 3. Dezember 2024 erfolgen die Grünabfuhren im wöchentlichen Turnus jeden Dienstag (Bereitstellung jeweils ab 06.30 Uhr an der Sammelroute). Jahresvignetten und Marken für Container und Einzelleerungen können im Volg und/oder beim Kundendienst Einwohner der Gemeindeverwaltung gekauft werden. 

Die Gebühren für die Jahresvignetten betragen unverändert 

für einen Container bis 140 Liter Fr. 140.–, 
bis 240 Liter Fr. 210.– und 
bis 770 Liter Fr. 490.–. 

Die Gebührenmarken für Einzelleerungen kosten 

für Container bis 140 Liter Fr. 9.–, 
bis 240 Liter Fr. 13.– und 
bis 770 Liter Fr. 29.– (andere Behältnisse sind nicht zugelassen bzw. werden nicht mitgenommen). 

1 Bund Strauchschnitt gebunden mit verrottbarer Schnur (1.50 m Länge, max. 30 kg) = 1 Gebührenmarke à Fr. 4.–. 

Zur Aschenentsorgung ist nach wie vor der (alte) 30-Liter-Ochsner-Stahlkübel zugelassen = 1 Gebührenmarke à Fr. 4.–.

Abfallkalender 2024

Mitteilung vom:


Wie bereits in den letzten Fahrplanverfahren wird auch das Verbundfahrplanprojekt 2025 – 2026 nicht mehr als Papierversion erstellt, sondern nur im Internet aufgeschaltet. Die öffentliche Auflage im Internet erfolgt vom 4. bis 24. März 2024 auf der Website des ZVV, www.zvv.ch

Änderungsbegehren sind von der Bevölkerung bis spätestens 25. März 2024 beim Gemeinderat schriftlich einzureichen. Die gesammelten Eingaben werden mit der Stellungnahme des Gemeinderates anschliessend an das für Jonen zuständige Verkehrsunternehmen (PostAuto Schweiz, Region Zürich) weitergeleitet.

Mitteilung vom:


Zur Unterstützung unseres Reinigungsteams sucht die Gemeinde Jonen per sofort oder nach Vereinbarung eine/n Reinigungsfachfrau/-mann. 

Die Stelle eignet sich für körperlich belastbare, selbständige und zuverlässige Personen mit Deutschkenntnissen. Der Arbeitseinsatz umfasst die wöchentliche Reinigung der Schul- und Gemeindeliegenschaften am Mittwoch- und Freitagnachmittag (je ca. 4 Stunden) sowie eine jährliche Grossreinigung der Liegenschaften in den Sommerferien. 

Bei Interesse schicken Sie die vollständigen Bewerbungsunterlagen an: Gemeinde Jonen, Schulhausstrasse 3, 8916 Jonen, oder zentrale.dienste@jonen.ch. Für Auskünfte steht Thomas Hausherr, Leiter Haus- und Werkdienste (079 790 41 31) gerne zur Verfügung.

Mitteilung vom:


Aus der Erfolgsrechnung 2023 der Ortsbürgergemeinde Jonen ergeht ein Ertragsüberschuss von Fr. 28 031.–. Budgetiert war ein solcher von Fr. 47 600.–. Da im Berichtsjahr verschiedene Unterhaltsarbeiten beim Ortsbürgerblock getätigt werden mussten, fällt das Jahresergebnis tiefer aus als gewohnt.

Die Waldungen von Jonen, Arni und Oberlunkhofen werden durch den Forstbetrieb Kelleramt bewirtschaftet. Der Forstbetrieb schliesst das Jahr 2023 mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 28 221.– ab. Werden die getätigten Investitionen von über Fr. 160 000.– in Förderbeiträge von Holzschnitzel- bzw. Pellets-Heizungen, in die Sanierung des kleinen Schopfs in Oberlunkhofen sowie die Abschreibung des Forstmagazins mitberücksichtigt, darf wiederum von einem erfolgreichen Jahr gesprochen werden.

Mitteilung vom:


Die Erfolgsrechnung 2023 der Einwohnergemeinde Jonen schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 919 348.– ab. Der im Budget vorgesehene Gewinn von Fr. 342 700.– konnte um Fr. 576 648.– übertroffen werden. Dies lässt sich massgeblich auf Steuereinnahmen zurückführen, die deutlich höher waren als budgetiert.

Das Jahr 2023 war ausgabenseitig geprägt durch mehrere Sanierungs- und Unterhaltsinvestitionen sowie durch Planungsarbeiten für den Abschluss der Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland. Für die Sanierung des Kindergartens 1 fielen Kosten von Fr. 300 804.– an, womit das Projekt Fr. 1 196.– unter dem eingeholten Verpflichtungskredit abgeschlossen werden konnte. Die Sanierung der Heizungs-Unterstationen für die Schul- und Gemeindeliegenschaften konnte für Fr. 258 650.– realisiert werden. Für letztgenanntes Projekt sind im Jahr 2024 noch kleinere Abschlussarbeiten ausstehend. Es zeichnet sich jedoch ebenfalls eine Unterschreitung des Verpflichtungskredits ab. Im Berichtsjahr wurden ebenfalls Fr. 170 418.– in die Instandhaltung des Wasserleitungsnetzes investiert.

Durch Nettoausgaben von total Fr. 643 284.– aus der Investitionsrechnung und dank der Selbstfinanzierung von Fr. 1 746 398.– aus der Erfolgsrechnung konnte im Berichtsjahr ein Finanzierungsüberschuss von Fr. 1 103 114.– erwirtschaftet werden. Die Einwohnergemeinde Jonen weist damit per Ende 2023 ein Nettovermögen von Fr. 2 701 290.– aus, was pro Einwohner Fr. 1 149.– entspricht. Diese Vermögenslage bietet eine stabile Grundlage für die in den kommenden Jahren anstehenden Investitionen in die Infrastruktur.

Steuern

 Rechnung 2023Budget 2023Rechnung 2022
Einkommens- und Vermögenssteuern6 915 0526 540 0006 675 090
Quellensteuern66 09650 00099 526
Aktiensteuern252 856100 000296 858
Abschreibungen6 47220 0004 489
Eingänge abgeschriebene Steuern1 3615 0004 909
Nachsteuern und Bussen12 9105 0000
Grundstückgewinnsteuern110 628150 000778 482
Erbschafts- und Schenkungssteuern18 1165 00039 101
Total Steuern7 370 5476 835 0007 889 477


Durch das anhaltende Bevölkerungswachstum konnten die Einkommens- und Vermögenssteuern bei einem unveränderten Steuerfuss von 87 % mit Fr. 6 915 052.– in Rechnung gestellt werden. Ebenfalls zeigt sich in den Aktiensteuern mit einer Sollstellung von Fr. 252 856.– ein konstantes Bild. Nach einem Ausreisser gegen oben im Jahr 2022 bewegen sich die Grundstückgewinnsteuern mit Fr. 110 628.– wieder im durchschnittlichen Rahmen.

Die Steuerausstände per Ende 2023 betragen 11.2 %, wobei 4.7 % der Sollstellung in Verzug mit Zahlungen sind. Der kantonale Durchschnitt beträgt 14.3 %. Die effektiven Abschreibungen betragen 0.04 %. Hier beträgt der kantonale Durchschnitt 0.33 %.

Mitteilung vom:


Der Gemeinderat möchte allen Neuzuzügern anlässlich eines gemütlichen Hocks ihre neue Wohngemeinde Jonen etwas näherbringen, und zwar am Freitagabend, 7. Juni 2024. Die Einladung geht an alle Personen, welche seit dem 10. Juni 2022 (letzter Neuzuzügerabend) in Jonen wohnhaft sind. Der Gemeinderat freut sich auf diesen Anlass und bittet alle angesprochenen Personen, sich den Termin schon heute zu reservieren. Es werden zu gegebener Zeit noch persönliche Einladungen erfolgen.

Mitteilung vom:


In der Gemeinde Jonen wurden im Jahr 2023 total 241 691 kg (Vorjahr 255 196 kg) Hauskehricht, 128 229 kg (138 964 kg) Gewerbekehricht und 270 620 kg (244 200 kg) Grüngut eingesammelt. Somit haben die Kehrichtmengen erneut abgenommen während die Grüngutmengen aufgrund der Zunahme wieder das Niveau des Jahres 2021 erreicht haben. Gesamthaft blieben die abgeführten Kehricht- und Grüngutmengen gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert, verglichen mit einer Abnahme um 5.43 % im Jahr 2022.

Mitteilung vom:


Der Versand der Steuererklärung 2023 ist erfolgt. Steuerpflichtige, die das Formular nicht in diesen Tagen erhalten haben, müssen ein solches bei der Abteilung Steuern (056 649 92 85) verlangen. Die Steuererklärung kann mit der Software EasyTax 2023 ausgefüllt werden. Das Programm laden Sie im Internet unter www.ag.ch/steuern herunter.

Sie haben die Möglichkeit, Ihre mit EasyTax 2023 ausgefüllte Steuererklärung samt Beilagen in komplett elektronischer Form zu übermitteln. Bei elektronischer Übermittlung muss keine unterschriebene Quittung mehr eingereicht werden. Für das fristgerechte Einreichen der Steuererklärung danken wir Ihnen. 

Gemäss Beschluss des Grossen Rats sind Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen gebührenpflichtig: erste Mahnung Steuererklärung Fr. 35.– und zweite Mahnung Fr. 50.–. Es erfolgen allerdings keine Mahnungen vor dem 30. Juni 2024. Entsprechend müssen für Fristerstreckungen bis 30. Juni 2024 keine Gesuche gestellt werden. Darüber hinausgehende Fristerstreckungsgesuche werden bewilligt, wenn sie stichhaltig begründet sind. Nutzen Sie dazu die Möglichkeit der Fristerstreckung über das Internet unter www.ag.ch/efristerstreckung

Dezember 2023

Mitteilung vom:


Die E-Rechnung spart Zeit, ist bequem und schont die Umwelt. E-Rechnungen werden Ihnen elektronisch ins E-Banking zugestellt anstatt von der Post in den Briefkasten. Mit wenigen Mausklicks können Sie die E-Rechnung im E-Banking prüfen, als PDF auf Ihrem Computer speichern und den fixfertig ausgefüllten Einzahlungsschein zur Zahlung freigeben. Und Sie behalten stets die volle Kontrolle, denn bei einer Beanstandung können Sie eine E-Rechnung per Mausklick ablehnen. 

Die Gemeinde Jonen bietet ab sofort, vorerst exkl. Steuerrechnungen, für alle Fakturen E-Rechnungen an. Sie können sich in Ihrem E-Banking unter dem Menüpunkt «E-Rechnung» schnell und einfach mit dem Suchbegriff «Gemeinde Jonen» anmelden.