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Aktuelles

Januar 2025

Mitteilung vom:


Am 31. Dezember 2024 zählte die Gemeinde Jonen 2357 (Vorjahr 2351) Einwohner, davon 368 (387) Ausländer aus 45 (45) Nationen. Es fanden folgende Fluktuationen statt: 

156 (154) Zuzüge, 
151 (146) Wegzüge, 
12 (17) Geburten und 
11 (11) Todesfälle. 

9 % (9 %) der Bevölkerung sind Ortsbürger. 

Konfessionell teilt sich die aktuelle Bevölkerungszahl wie folgt auf: 

29 % (29 %) sind römisch-katholisch, 
19 % (20 %) reformiert und 5
2 % (51 %) gehören unbekannten Konfessionen an. 

Beim RAV waren am 31.12.2024 25 (17) Personen als arbeitslos gemeldet. 

Mitteilung vom:


Der aargauische Gesetzgeber hat seit dem 1. Januar 2024 geregelt, dass nicht militärdienstpflichtige Einwohnerinnen und Einwohner (Frauen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer), die im laufenden Jahr ihr 23. Altersjahr vollenden, neu obligatorisch an einer Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz in ihrer Region teilnehmen müssen (§ 18a Abs. 2 des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau [BZG-AG]). Die Teilnahme an der obligatorischen Sicherheitsveranstaltung gilt als Amtstermin (§ 8c Abs. 1 der Verordnung über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau). 

Schweizerinnen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer (Status C) mit dem Jahrgang 2002 sind im Jahr 2025 verpflichtet, an der Veranstaltung in der eigenen Region teilzunehmen. Diese Information dient als Vororientierung. Pflichtige Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden im Laufe des Jahres von den regionalen Stellen aufgeboten. Dem Aufgebot ist Folge zu leisten. Eine Nichtbefolgung des Aufgebots kann, sofern keine rechtlich geregelten Ausnahmegründe vorliegen, sanktioniert werden. Weitere Auskünfte finden Sie unter www.ag.ch/Sicherheitsveranstaltung. Bevölkerungsschutz Freiamt (info@zso-freiamt.ch).

Mitteilung vom:


Bauherrschaft
Nick Markus und Sonja, Lettenstrasse 12, Jonen

Grundeigentümer
Nick Martin, Lettenstrasse 12, Jonen

Bauprojekt
Türausbruch auf Terrasse und neue Wohneinteilung im Geb. Nr. 63

Standort
Parz. 521 an der Lettenstrasse 12

Zone
Ausserhalb Bauzone – Landwirtschaftszone

Planauflage
10. Januar bis und mit 10. Februar 2025

Einwendungen
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Jonen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevoll­mächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwen­dende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Mitteilung vom:


Der offizielle Veranstaltungskalender 2025 steht ab sofort als "rollender" online-Kalender unter jonen.ch (Rubrik Freizeit/Veranstaltungen) zur Verfügung. Bei Fehlen eines Internet-Zugangs kann der Kalender beim Kundendienst Einwohner kostenlos bezogen werden. 

Der Gemeinderat hofft, der Veranstaltungskalender möge da und dort, besonders auch bei den neuzugezogenen Einwohnerinnen und Einwohnern das Interesse wecken und zur aktiven Teilnahme am Dorf- und Vereinsgeschehen bewegen.

Mitteilung vom:


Die befristeten Arbeitsverträge von Silvan Käppeli und Flavio de Zoysa, die im Sommer 2024 ihre Lehren als Kaufmann bzw. Fachmann Betriebsunterhalt bei der Gemeinde Jonen erfolgreich abgeschlossen hatten und seither weiter im Gemeindedienst tätig waren, sind per 31. Dezember ausgelaufen. Beide treten im Verlauf des Januars in die Rekrutenschule ein. 

Den austretenden Mitarbeitern sei für ihren tollen Einsatz bestens gedankt. Unsere besten Wünsche und Empfehlungen begleiten sie auf ihren weiteren Berufs- und Lebenswegen.

Mitteilung vom:


Am Dienstag, 14. Januar 2025 erfolgte die erste Grüngutsammlung in diesem Jahr (Bereitstellung jeweils ab 6.30 Uhr an der Sammelroute). 

Jahresvignetten und Marken für Container und Einzelleerungen können im Volg und/oder beim Kundendienst Einwohner der Gemeindeverwaltung gekauft werden. Die Gebühren für die Jahresvignetten betragen unverändert für einen Container:

- bis 140 Liter Fr. 140.–

- bis 240 Liter Fr. 210.– 

- bis 770 Liter Fr. 490.–

Die Gebührenmarken für Einzelleerungen kosten für 

Container bis 140 Liter Fr. 9.–, 

bis 240 Liter Fr. 13.– und 

bis 770 Liter Fr. 29.– 

(andere Behältnisse sind nicht zugelassen bzw. werden nicht mitgenommen). 

1 Bund Strauchschnitt gebunden mit verrottbarer Schnur (1.50 m Länge, max. 30 kg) = 1 Gebührenmarke à Fr. 4.–. Zur Aschenentsorgung ist nach wie vor der (alte) 30-Liter-Ochsner-Stahlkübel zugelassen = 1 Gebührenmarke à Fr. 4.–. 

Die weiteren Daten der Grünabfuhren, die im Januar und Februar im 2-Wochen-Rhythmus und ab 4. März dann im wöchentlichen Turnus erfolgen, können dem Abfallkalender 2025 entnommen werden.

Dezember 2024

Mitteilung vom:


Das Jahr 2024 startete mit erfreulichen Nachrichten für die Gemeinde Jonen. Am 21. Januar genehmigte der Regierungsrat die Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland. Nach fast zehnjähriger Planung erlangte dieses zukunftsweisende Planwerk die Rechtskraft. Die neue Bau- und Nutzungsordnung bildet seither zusammen mit dem Bauzonen- und dem Kulturlandplan die wichtigste Grundlage in der kommunalen Raumplanung.

Der Gestaltungsplan «Im Feld, Teilgebiet Nordost» befindet sich zur ergänzenden Vorprüfung bei der kantonalen Abteilung Raumentwicklung. Aufgrund von Einwendungen nach der ersten öffentlichen Auflage sind die Pläne modifiziert worden: Nebst diversen Anpassungen an die zwischenzeitlich rechtskräftig revidierte Nutzungsplanung wurden unter anderem die Lagen der Tiefgarageneinfahrten optimiert und Qualitätsvorgaben für die Gebäude und die Aussenraumgestaltung (SNBS – Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz) festgelegt. Die Entwürfe werden neuerlich zur Einsichtnahme aufgelegt, sobald die Rückmeldung aus Aarau vorliegt. 

Das Gesicht der Gemeinde wird sich durch verschiedene Bauprojekte auch in den kommenden Jahren verändern. Aktuell ist an der Lettenstrasse die Überbauung des Areals der früheren Gärtnerei im Gange; ein Ersatzbau anstelle des ehemaligen Bankgebäudes folgt im nächsten Sommer. Ein zentrales Anliegen des Gemeinderats ist, dass sich neue Gebäude gut in das bestehende Ortsbild einfügen. Das Joner Ortsbild wird vom Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) als national bedeutend eingestuft. Die Bewahrung und der Erhalt des historischen Dorfkerns sowie die Berücksichtigung von ISOS spielen bei Bauprojekten in den Kernzonen und in Arealen mit Gestaltungsplänen eine wichtige Rolle. 

Das Interesse der Bevölkerung an der Entwicklung der Gemeinde zeigt sich in einer regen Beteiligung an den Gemeindeversammlungen – mittlerweile nehmen regelmässig mehr als 100 Stimmberechtigte an den Versammlungen teil. Die Legislative hat verschiedenen Projekten zur Sanierung und Aufwertung der kommunalen Infrastruktur zugestimmt. Einige dieser Vorhaben konnten dieses Jahr bereits weitgehend umgesetzt werden, so etwa die Sanierung der Chäppelistrasse oder die Umrüstung der öffentlichen Beleuchtung auf LED, wodurch sich der Stromverbrauch deutlich reduzieren liess. Aus diesem Grund wurde auch in den Schulhäusern die Beleuchtung durch energieeffiziente LED-Lampen ersetzt. Der Kanton Aargau wiederum hat die Ausserortsstrecke zwischen Jonen und Oberlunkhofen saniert, wobei der Deckbelag witterungsbedingt erst im kommenden Jahr eingebaut werden kann. 

Seit geraumer Zeit in Planung ist der Umbau der Bushaltestelle Taverne nach dem Behindertengleichstellungsgesetz. Gemäss dem Zeitplan des federführenden Kantons soll mit den Arbeiten, die zur Optimierung der Verkehrssicherheit auch eine Verlegung des Fussgängerstreifens umfassen, im Frühsommer 2025 begonnen werden. Gleichzeitig und zur Nutzung von Synergien wird in der Weingasse der Deckbelag erneuert. Um Schäden am Unterbau der Strassen zu vermeiden, sieht die kantonale Strategie für den Strassenuntererhalt vor, regelmässig die Deckbeläge zu ersetzen. Dadurch können umfangreichere und folglich teurere Totalsanierungen zu einem späteren Zeitpunkt verhindert werden. 

Für die Sanierung der Mehrzweckhalle und des Gemeindehauses kann nach der Zustimmung der Gemeindeversammlung zum Projektierungskredit die Detailplanung beginnen. Die über 40-jährigen Gebäude sind in die Jahre gekommen und sollen umfassend saniert und den heutigen Umwelt- und Energieanforderungen angepasst werden. Die Haustechnik wird erneuert und für Vereine und Verwaltung werden zusätzliche Flächen geschaffen. Bereits vorzeitig realisiert wird der neue Raum für die Tagesstrukturen im Untergeschoss der Mehrzweckhalle. Die schulergänzende Kinderbetreuung erfreut sich grosser Nachfrage, die Kapazität der bisherigen Räumlichkeiten ist ausgeschöpft. Die bisherige Metallwerkstatt soll deshalb im Sommer 2025 in einen Raum für Mittagstisch und Randstundenbetreuung umgebaut werden. Auch die Kreisschule Kelleramt investiert: Auf den beiden Schulhäusern Titlis und Pilatus werden Photovoltaik-Anlagen erstellt, mit denen künftig ein Grossteil des Strombedarfs der Schule gedeckt werden kann. 

Die genannten Investitionsvorhaben haben zur Folge, dass das mittlerweile aufgebaute Nettovermögen der Gemeinde wieder abgetragen und in eine vorübergehende Nettoverschuldung münden wird. Dank einer hohen Selbstfinanzierung sind die Investitionen auch mit einem um vier Prozentpunkte reduzierten Steuerfuss von neu 83 %, welcher die Attraktivität der Gemeinde weiter erhöht, langfristig tragbar. Der Gemeinderat hält an seiner beständigen Finanzpolitik fest und wird auch künftig von kurzfristigen Anpassungen des Steuerfusses absehen. 

Die Joner Dorfvereine sind stets bemüht, Anlässe zu veranstalten und ein attraktives Programm für die ganze Bevölkerung anzubieten. Die Theatervorstellungen im März 2024 werden als kultureller Höhepunkt in Erinnerung bleiben und fanden weit über die Gemeinde hinaus Beachtung. Im Mai 2025 wird der Aarg. Nationalturntag zahlreiche Sportler nach Jonen locken und bereits ein Jahr später gastiert der Freiämter-Cup in unserer Gemeinde. Im Juni 2025 findet zudem das nächste Jugendfest für die Schüler der Schule Jonen und der Kreisschule Kelleramt statt. Auch eine Vielzahl engagierter Einwohnerinnen und Einwohner ist immer wieder bereit, etwas auf die Beine zu stellen oder andere dabei zu unterstützen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zum Wohle der Gemeinde. Ihnen allen dankt der Gemeinderat herzlich für das äusserst abwechslungsreiche Dorfleben.

Gemeinderat und Verwaltung unternehmen alles, um den Service public, der von uns erwartet wird, zu Ihrer Zufriedenheit zu erfüllen. Wenn wir etwas verbessern oder ändern können, so lassen Sie uns das wissen. Für uns ist jede Kundenreaktion eine Chance, unsere Arbeit qualitativ zu verbessern.

Wir danken für Ihr Vertrauen in die Gemeinde und wünschen Ihnen, geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger, eine besinnliche und erholsame Weihnachtszeit und alles Gute im neuen Jahr. 

Gemeinderat Jonen

Mitteilung vom:


Der Bundesrat unterbreitet am 9. Februar 2025 die folgende Vorlage zur Abstimmung:

  1. Volksinitiative vom 21. Februar 2023 "Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)“

Auf kantonaler und kommunaler Ebene gelangen keine Vorlagen zur Abstimmung.

Mitteilung vom:


Entsprechend einem früheren Grundsatzbeschluss möchte der Gemeinderat auch die nächstjährige Bundesfeier in die Hände eines Dorfvereins geben. Welcher Dorfverein hätte also Interesse, die Organisation und Durchführung dieses Anlasses mit finanzieller Unterstützung der Gemeinde zu übernehmen? 

Interessierte werden gebeten, sich bis 31. Januar 2025 beim Gemeinderat schriftlich oder per E-Mail an gemeinderat@jonen.ch zu melden.

November 2024

Mitteilung vom:


An der Dorfstrasse 1 in Jonen ist eine 2-Zimmerwohnung per 1. März 2025 zu vermieten. Die Liegenschaft verfügt über einen Lift, nicht jedoch über einen Balkon. Monatlicher Mietpreis bei Fr. 765.– zzgl. Fr. 320.– Nebenkosten. Ein Tiefgaragenparkplatz kann zum Preis von Fr. 130.–/Monat dazu gemietet werden. 

Bei Fragen und für Besichtigungen steht Michael Bucher unter 056 649 92 83 oder michael.bucher@jonen.ch gerne zur Verfügung.

Mitteilung vom:


Im Hinblick auf die Schneeräumungsarbeiten werden die Motorfahrzeughalter höflich ersucht, ihre Fahrzeuge nicht entlang von öffentlichen Strassen, Gehwegen und Plätzen zu parkieren. Der Winterdienst (pfaden, sanden und wo nötig salzen) wird dadurch erheblich erschwert. Es besteht die Gefahr, dass solche Fahrzeuge durch den Schneepflug oder durch beiseite geschobene Schneemassen beschädigt werden. Die Gemeinde lehnt jede Haftung für solche Schäden vollumfänglich ab. 

Der Gemeinderat und die Beauftragten für den Winterdienst danken der Bevölkerung bei der Mithilfe für einen reibungslosen Winterdienst.