Der Kanton senkt die Waldbrandgefahrenstufe von 4 auf 3 (erhebliche Waldbrandgefahr) und das bedingte Feuerverbot wird aufgehoben.
Die Verantwortlichen des Kantons Aargau senken nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Walbrandgefahr per 16. September 2026, 12.00 Uhr auf die Stufe 3 (erhebliche Waldbrandgefahr). Die Niederschläge der letzten Tage haben im Kanton Aargau zu einer Verbesserung der Lage in Bezug auf die Trockenheit geführt. Aufgrund der Niederschläge der letzten Tage weisen die Bodenmessdaten wieder eine gesteigerte Feuchtigkeit auf – wenn auch auf tiefem Niveau. Experten der Abteilung Wald (BVU), der Aargauischen Gebäudeversicherung und des KFS AG haben die Lage beurteilt. Aufgrund der reduzierten Risiken und Gefahren ist die Aufrechterhaltung des bedingten Feuerverbots nicht mehr notwendig.
Das bedingte Feuerungsverbot wird ab 16. September 2026, 12.00 Uhr aufgehoben.
Es gilt weiterhin der Aufruf zum vorsichtigen Umgang mit Feuer gemäss Merkblatt zur Gefahrenstufe 3.
Aktuelles
September 2026
Bauherrschaft
Widler Luzia, Weingasse 19, Jonen
Grundeigentümer
Widler Martin, Weingasse 19, Jonen
Bauprojekt
Ausbau Scheune und Ersatzbau Stöckli (Geb. Nr. 578)
Standort
Parz. 486 an der Weingasse 19
Zone
Ausserhalb Bauzone – Landwirtschaftszone
Planauflage
11. September bis und mit 12. Oktober 2026
Die Baugesuchsunterlagen können auf der eBau-Plattform des Kantons Aargau https://ebauportal.ag.ch unter „Bekanntmachung/Auflage“ abgerufen werden.
Einwendungen
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Jonen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.
Patrick und Karin Hug-Schär, Jonen, ist die Baubewilligung für die Installation einer aussen aufgestellten Luft-Wasser-Wärmepumpe beim EFH Nr. 9 auf Parz. 324 an der Dorfstrasse 18 erteilt worden.
Mitte September startet in unserer Region eine Befragung der älteren Bevölkerung. Rund 3 000 zufällig ausgewählte Personen ab 65 Jahren erhalten einen Fragebogen zu ihren Bedürfnissen rund um das Wohnen und Leben im Alter.
Im Zentrum stehen zwei Themen: Welche Informationen, Beratungs- und Unterstützungsangebote soll eine künftige regionale Anlaufstelle rund um das Alter bieten? Und welche Bedürfnisse bestehen beim betreuten Wohnen?
Die Befragung steht im Zusammenhang mit der Umsetzung der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung 2030 des Kantons Aargau. Künftig sollen sich die Gemeinden in Versorgungsregionen organisieren und gemeinsam eine Anlaufstelle für Fragen rund um das Alter sicherstellen. Die Ergebnisse der Befragung helfen den Gemeinden und den Regionalplanungsverbänden, die künftigen Angebote möglichst gut auf die Bedürfnisse der älteren Bevölkerung auszurichten.
Die ausgewählten Personen erhalten den Fragebogen Mitte September per Post und können ihn bis Ende Oktober 2026 ausfüllen. Die Befragung wird vom unabhängigen Schweizer Befragungsinstitut Demoscope durchgeführt; die Antworten werden vertraulich behandelt.
Sie haben einen Fragebogen erhalten? Wir freuen uns über Ihre Teilnahme. Jeder ausgefüllte Fragebogen trägt dazu bei, ein möglichst aussagekräftiges Bild der Bedürfnisse der älteren Bevölkerung zu erhalten.
Die provisorischen Steuerrechnungen 2026 beruhen auf den Einkünften, die in der Vergangenheit erzielt wurden, und sind deshalb möglicherweise zu hoch oder zu tief.
Mit dem Steuerrechner des Kantons Aargau (www.ag.ch/steuern) können die Steuerpflichtigen herausfinden, wie viel Steuern voraussichtlich bezahlt werden müssen.
Anpassungen der provisorischen Steuerrechnung können jederzeit bei der Abteilung Steuern Jonen-Islisberg unter Angabe des geschätzten steuerbaren Einkommens und Vermögens beantragt werden.
August 2026
Die Elektrizitätsgenossenschaft Jonen (EGJ) senkt den Strompreis für das Tarifjahr 2027 leicht: Der Gesamtpreis beträgt neu 24.85 Rp./kWh exkl. MWST und liegt damit 1.26 % unter dem Vorjahreswert. Während die Energiekosten sinken, steigen die Netznutzungskosten aufgrund höherer vorgelagerter Tarife.
Tarife
Der Strompreis setzt sich aus den drei Komponenten Energie, Netznutzung und allgemeine Abgaben zusammen:
Der Energiepreis sinkt von 13.49 Rp./kWh auf 12.50 Rp./kWh (-7.34 %). Hauptgründe sind tiefere Beschaffungskosten und geringere Kosten für Herkunftsnachweise. Zudem wird ein Teil des im Krisenjahr 2024 gewährten Energie-Rabatts kompensiert.
- Der Netznutzungspreis steigt von 8.65 Rp./kWh auf 9.50 Rp./kWh (+9.89 %). Grund dafür sind insgesamt höhere Netznutzungstarife der Vorlieferanten Axpo und AEW auf den Netzebenen 3 bis 5. Die EGJ-eigenen Netznutzungskomponenten bleiben unverändert.
- Die allgemeinen Abgaben sinken von 3.03 Rp./kWh auf 2.85 Rp./kWh (-5.94 %). Ausschlaggebend sind insgesamt tiefere Kosten für nationale Systemdienstleistungen, Stromreserve, Solidarisierungszuschlag sowie Grenzkapazitäten der Swissgrid im Höchstspannungsnetz.
Insgesamt beträgt der Strompreis im Tarifjahr 2027 24.85 Rp./kWh exkl. MWST. Gegenüber dem Vorjahr mit 25.17 Rp./kWh entspricht dies einer Reduktion um 1.26 %.
Die Messtarife werden im Tarifjahr 2027 separat ausgewiesen und je nach Messart differenziert berechnet:
- Der Messtarif für die Direktmessung bleibt unverändert bei Fr. 6.– pro Monat.
- Der Messtarif für die Wandlermessung steigt von Fr. 6.– pro Monat auf Fr. 12.– pro Monat (+100.00 %).
- Der Messtarif für den virtuellen Messpunkt sinkt von Fr. 6.– pro Monat auf Fr. 3.– pro Monat (-50.00 %).
Energiebeschaffung und Rücklieferung
Die Energiebeschaffung für das Jahr 2027 erfolgt gemeinsam mit dem Strompool Freiamt. Sie wird im Einklang mit den Vorgaben der neuen Stromgesetzgebung über einen Zeitraum von drei Jahren im Voraus in Tranchen vorgenommen.
Für die Energierücklieferung gilt ein Einheitstarif von 7 Rp./kWh. Zusätzlich wird für die Abnahme der Herkunftsnachweise eine Vergütung von 1 Rp./kWh ausgerichtet. Auf einen Wechsel zum vom Bundesamt für Energie empfohlenen Referenzmarktpreis beziehungsweise zum stündlichen Spotmarktpreis wird verzichtet, um den Zubau der lokalen Eigenproduktion, insbesondere Photovoltaik, weiterhin zu unterstützen.
Veränderte Rechnungs- und Tarifdarstellung
Neu publiziert die Elektrizitätsgenossenschaft Jonen Nettopreise. Zur besseren Verständlichkeit und einfacheren Handhabung wird der bisher separat ausgewiesene EGJ-Rabatt von 5 % künftig direkt in den veröffentlichten Preisen berücksichtigt. Zudem werden die Messkosten, wie seit 2026 schweizweit gesetzlich vorgeschrieben, separat ausgewiesen.
Weitere Informationen
Das Tarifblatt 2027 ist verfügbar unter:
https://elektra-jonen.ch/tarife
Für Rückfragen steht die Elektrizitätsgenossenschaft Jonen unter info@elektra-jonen.ch zur Verfügung.
Die Reussbrücke Werd wird durchgehend vom Montag, 31. August 2026, 05.00 Uhr bis Freitag, 9. Oktober 2026, 21.00 Uhr für jeglichen Motorfahrzeugverkehr, für Zweiradverkehr sowie für Fussgänger gesperrt. Es besteht für die Dauer der Baustelle eine signalisierte Umleitung.
Die zunehmende Verkehrsbelastung hat Auswirkungen auf die Reussbrücke Werd, wie Untersuchungen zutage brachten. Nicht nur die Fahrbahn hat Risse, sondern auch das Widerlager der Brücke bedarf einer umfassenden Sanierung. Die Arbeiten werden nun in Angriff genommen.
Die Gemeinde Rottenschwil, auf deren Gemeindegebiet sich die Brücke befindet, bittet die Verkehrsteilnehmer um Nachsicht für die unvermeidliche Verkehrsbehinderung und dankt für das Verständnis.
Bauherrschaft
Einwohnergemeinde Jonen, Wasserversorgung, Schulhausstrasse 3, Jonen
Grundeigentümer
Urs Huber, Böniweg 11, Mettmenstetten
Bauprojekt
Neubau Wasserreservoir
Standort
Parz. 6 im Gebiet Husacher
Zone
Ausserhalb Bauzone – Landwirtschaftszone
Bauherrschaft und Grundeigentümer
Ortsbürgergemeinde Jonen, Schulhausstrasse 3, Jonen
Bauprojekt
Anbau aussenliegende Fluchttreppe aus Obergeschoss EFH Nr. 212 (Kindertagesstätte)
Standort
Parz. 222 an der Pfäfflerstrasse 6
Bauherrschaft und Grundeigentümer
van Dooren Ard, Grienstrasse 1, Jonen
Bauprojekt
Einbau Cheminéeofen an bestehende Abgasanlage
Standort
Parz. 331 an der Grienstrasse 1
Zone
Ausserhalb Bauzone – Landwirtschaftszone
Planauflage
21. August bis und mit 21. September 2026
Die Baugesuchsunterlagen können auf der eBau-Plattform des Kantons Aargau https://ebauportal.ag.ch unter „Bekanntmachung/Auflage“ abgerufen werden.
Einwendungen
Gegen diese Baugesuche kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Jonen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.
In den der Regionalen Pilzkontrollstelle Jonen angeschlossenen Gemeinden Arni, Islisberg, Jonen, Oberlunkhofen, Ottenbach und Unterlunkhofen steht die amtliche Pilzkontrolleurin Pamela Rösch, Feldweg 5, Jonen, den Ratsuchenden wie folgt zur Verfügung:
Montag bis Freitag nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 056 634 14 71),
Samstag und Sonntag je 17.00 bis 18.00 Uhr.
Voranzeige Pilzexkursion: Unter der Leitung von Pamela Rösch wird die diesjährige Pilzexkursion am Samstag, 3. Oktober 2026 im Joner Wald durchgeführt (bei jeder Witterung ausser Sturm). Treffpunkt ist um 14.00 Uhr bei der Waldhütte Jonen. Dauer ca. 2 Stunden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Alle Interessierten sind schon heute herzlich eingeladen, an der Exkursion teilzunehmen.
Am 27. September 2026 gelangen folgende Vorlagen zur Volksabstimmung:
Bund
- Volksinitiative "Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)";
- Volksinitiative "Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)"
Auf kantonaler und kommunaler Ebene gelangen keine Vorlagen zur Abstimmung.
35 Jahre nach der Herausgabe der 2. Auflage der Joner Dorfchronik von Pfr. Walter Bürgisser erschien pünktlich zur Bundesfeier 2026 das neue Buch von Arnold Huber: «Jonen – Mit Mut und Weitsicht zum Erfolg». Der langjährige ehemalige Gemeindeschreiber erarbeitete in etwas mehr als zwei Jahren mit akribischer Recherche, unermüdlichem Einsatz und dank seiner herausragenden Kenntnis der Entwicklung unserer Gemeinde ein rund 230 Seiten umfassendes Werk. Darin beschreibt der Autor den Weg der Gemeinde Jonen von einem ruhigen Bauerndorf zu einer modernen Wohngemeinde. Er legt besonderen Wert auf die Veränderungen der letzten Jahrzehnte und verbindet historische Ereignisse mit aktuellen Entwicklungen, um ein umfassendes Bild der Gemeinde zu vermitteln. Zahlreiche historische und neue Bilder ergänzen die sorgfältig recherchierten Texte und geben einen Einblick in die Geschichte von Jonen.
Das Buch ist seit dem 1. August 2026 bei der Gemeindeverwaltung und im Volg Jonen zum Preis von Fr. 48.– erhältlich. Auf Wunsch wird es auch verschickt: Das Buch kann ab 1. August 2026 mittels Bestellformular oder per E-Mail an zentrale.dienste@jonen.ch bestellt werden.
