- Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 13. Mai 2024
- Budget 2025 der Ortsbürgergemeinde Jonen
- Aufnahmen in das Ortsbürgerrecht von Jonen:
- Strebel geb. Hagenbuch Pia, geb. 1964
- Ronner geb. Tinzmann Nadja, geb. 1979, und ihre Kinder
- Ronner Tabea, geb. 2012
- Ronner Julia, geb. 2014
alle wohnhaft in Jonen
- Beschlussfassung über das Reglement über die Aufnahme in das Ortsbürgerrecht
Aktuelles
November 2024
Aus den sechs zur Regionalen Pilzkontrollstelle Jonen zusammengeschlossenen Gemeinden Arni, Islisberg, Jonen, Oberlunkhofen, Ottenbach und Unterlunkhofen wurden der amtlichen Pilzkontrolleurin Pamela Rösch, Jonen, im Jahr 2024 insgesamt 48.39 kg (Vorjahr 38.32 kg) Pilze zur Kontrolle vorgelegt. Davon waren
41.02 kg (31.58 kg) essbar
6.68 kg (4.23 kg) ungeniessbar
0.64 kg (2.11 kg) giftig und
0.05 kg (0.40 kg) tödlich giftig.
Aus den einzelnen Gemeinden wurden der Pilzkontrollstelle total
5.68 kg (9.96 kg) aus Jonen
3.93 kg (0.9 kg) aus Arni
2.64 kg (0.48 kg) aus Islisberg
28.52 kg (12.29 kg) aus Oberlunkhofen
5.90 kg (14.69 kg) aus Ottenbach und
1.72 kg (0 kg) aus Unterlunkhofen vorgelegt.
Im Hinblick auf die Schneeräumungsarbeiten werden die Motorfahrzeughalter höflich ersucht, ihre Fahrzeuge nicht entlang von öffentlichen Strassen, Gehwegen und Plätzen zu parkieren. Der Winterdienst (pfaden, sanden und wo nötig salzen) wird dadurch erheblich erschwert. Es besteht die Gefahr, dass solche Fahrzeuge durch den Schneepflug oder durch beiseite geschobene Schneemassen beschädigt werden. Die Gemeinde lehnt jede Haftung für solche Schäden vollumfänglich ab.
Der Gemeinderat und die Beauftragten für den Winterdienst danken der Bevölkerung bei der Mithilfe für einen reibungslosen Winterdienst.
Am kommenden Sonntag wird über vier eidgenössische und eine kantonale Vorlage abgestimmt. Es wird auf die einzelnen Abstimmungsunterlagen verwiesen. Für die persönliche Stimmabgabe ist die Urne am Sonntag von 09.00 bis 09.30 Uhr geöffnet. Bitte beachten Sie die auf dem Stimmrechtsausweis aufgedruckten Erfordernisse für die Richtigkeit der brieflichen und persönlichen Stimmabgabe.
Es gelangen folgende Vorlagen zur Volksabstimmung:
- Bund
- Bundesbeschluss vom 29. September 2023 über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen
- Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete)
- Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs)
- Änderung vom 22. Dezember 2023 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen)
- Kanton Aargau
- Aargauische Volksinitiative "Für eine Demokratie mit Zukunft (Stimmrechtsalter 16 im Aargau)" vom 7. Februar 2023
Bauherrschaft und Grundeigentümer
Kevin und Caroline Fröhli, Mattenhofstrasse 11, Jonen
Bauprojekt
Pergola an neues Mehrfamilienhaus (Projektänderung)
Standort
Parz. 635 an der Mattenhofstrasse 13
Planauflage
15. November bis und mit 16. Dezember 2024
Einwendungen
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Jonen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.
Der Notfalltreffpunkt ist Ihre erste Anlaufstelle im Falle eines Strom- und/oder Kommunikationsunterbruchs. Bei einem Stromausfall wird dieser innert 10 Minuten besetzt und von Feuerwehr und Zivilschutz betrieben. Über die Notfalltreffpunkte kann in Notfällen mit der Notrufzentrale Kontakt aufgenommen werden.
In unserer Gemeinde befindet sich der Notfalltreffpunkt bei der Mehrzweckhalle, Schulhausstrasse 5. Mehr Informationen finden sich unter www.notfalltreffpunkte.ch. Broschüren zu den Notfalltreffpunkten können bei den Zentralen Diensten bezogen werden.
Gestützt auf § 26 Ziff. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. November 2024 veröffentlicht. Bei allfälliger Einreichung eines Referendumsbegehrens (Begehren auf Urnenabstimmung) kann bei den Zentralen Diensten eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste den Zentralen Diensten zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden. Für das Zustandekommen eines Referendums ist ein Fünftel der Unterschriften der Stimmberechtigten erforderlich (§ 31 Gemeindegesetz in Verbindung mit Abs. V der Gemeindeordnung). Massgebend für die Berechnung der erforderlichen Unterschriftenzahl ist die Zahl der Stimmberechtigten am Tag der Hinterlegung des Referendumsbegehrens bei den Zentralen Diensten.
An der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. November 2024 haben von den 1557 Stimmberechtigten deren 131 (8.4 %) teilgenommen. Alle Beschlüsse wurden positiv, aber nicht abschliessend gefasst (für die abschliessende Beschlussfassung wären 312 Stimmen nötig gewesen) und unterstehen – mit Ausnahme der Zustimmungen zu den Einbürgerungen, die bereits in Rechtskraft erwachsen sind – daher dem fakultativen Referendum, nämlich:
1. | Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Mai 2024 |
2. | Kreditabrechnung über die Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland unter Erteilung eines Zusatzkredits von Fr. 266 878.– |
3. | Gemeindeverband Regionale Alterszentren Bremgarten, Mutschellen, Kelleramt; Sanierung und Erweiterung des Altersheims „Bärenmatt“ Bremgarten für insgesamt 38 Mio. Franken |
4. | Verpflichtungskredit von Fr. 348 000.– für den Wasserleitungsersatz in der Mühlematt und Obschlagenstrasse |
5. | Projektierungskredit von Fr. 480 000.– für die Planung der Sanierung von Mehrzweckhalle und Gemeindehaus |
6. | Verpflichtungskredit von Fr. 314 000.– für den Umbau des Metallwerkraums im UG der Mehrzweckhalle in einen Raum für die Tagesstrukturen |
7. | Budget 2025 mit einem reduzierten Steuerfuss von 83 % unter Erläuterung des Investitions- und Finanzplans 2025 – 2029 |
8. | Gesuche um Zusicherung des Gemeindebürgerrechts von Jonen an folgende Personen:
|
Ablauf der Referendumsfrist: 16. Dezember 2024
Bauherrschaft und Grundeigentümer
The Project 11 GmbH, Bahnhofstrasse 18, 6300 Zug
Bauprojekt
Abbruch ehem. Bankgebäude und Neubau Mehrfamilienhaus mit 7 Wohneinheiten
Standort
Parz. 399 an der Lettenstrasse 1
Bauherrschaft
Swisscom (Schweiz) AG, Binzring 17, 8045 Zürich
Grundeigentümer
Staubli Bernhard, Birkenhof 1, 8916 Jonen
Bauprojekt
nachträgliches Baugesuch zum Korrekturfaktor der Mobilfunkanlage (ohne Änderungen an der bestehenden Mobilfunkanlage)
Standort
Parz. 332 im Birkenhof
Zone
Ausserhalb Bauzone – Landwirtschaftszone
Planauflage
8. November bis und mit 9. Dezember 2024
Einwendungen
Gegen diese Baugesuche kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Jonen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.
Goran und Bernadette Markovic, Jonen, ist die nachträgliche Baubewilligung für die Umnutzung der Parzelle Nr. 989 am Ahornweg in eine Abstell- und Umschlagsfläche erteilt worden.
Der Gemeinderat hat die Termine der Gemeindeversammlungen 2025 wie folgt festgelegt:
Montag, 12. Mai 2025: Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung
Montag, 10. November 2025: Einwohnergemeindeversammlung
Freitag, 14. November 2025: Ortsbürgergemeindeversammlung (mit Nachtessen)
Dieser traditionelle Anlass findet am Mittwoch, 4. Dezember 2024 um 12.00 Uhr im Säntissaal statt. Die Einladung mit weiteren Einzelheiten und dem Anmeldetalon wurde den Seniorinnen und Senioren ab 70 Jahren und älter in diesen Tagen direkt und persönlich zugestellt.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung bis 29. November 2024. Seien Sie schon heute herzlich willkommen.
Rechnungen für Lieferungen, Leistungen und Arbeiten für die Gemeinde, die das Jahr 2024 betreffen, sind bis Montag, 9. Dezember 2024 der Abteilung Finanzen einzureichen. Später gemachte Ansprüche können erst im neuen Jahr überwiesen werden.
Liebe Kinder, liebe Eltern
Auch dieses Jahr ist meine Zeit wieder gekommen. Ab sofort sind Anmeldeformulare beim Volg und im Gemeindehaus Jonen erhältlich. Die Formulare können auch auf der Gemeinde-Homepage bezogen werden (siehe unten).
Bitte beachten Sie den Einsendeschluss vom 26. November 2024. Später eingehende Anmeldungen können aus organisatorischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden.
Der Samichlaus besucht die Kinder und ihre Familien am 5. und 6. Dezember jeweils zwischen 18.00 und 21.00 Uhr. Die Samichlaus-Aktion wird wie in den Vorjahren von der Samichlausgesellschaft Jonen organisiert.
Es grüsst Sie der liebe Samichlaus.
Samichlaus 2024 Informationsblatt
Samichlaus 2024 Anmeldeformular
Oktober 2024
Die Dorfvereine, (nicht kommerziellen) Organisationen und Institutionen in oder mit Sitz in Jonen sind wie üblich gegen Ende des Jahres zur Meldung ihrer Aktivitäten im Folgejahr eingeladen worden. Sollten weitere Veranstalter an der Meldung von Daten interessiert, aber von der Gemeinde nicht angeschrieben worden sein, steht das entsprechende Formular "Meldetalon für Veranstaltungskalender 2025" unter www.jonen.ch (Rubrik "Freizeit/Veranstaltungen") zum Download bereit.
Alle Veranstalter sind gebeten, das Meldeformular bis spätestens 2. Dezember 2024 den Zentralen Diensten einzureichen. Der Veranstaltungskalender wird per 1. Januar 2025 als statische Version unter der Homepage der Gemeinde Jonen zum Download bereitgestellt. Bei Fehlen eines Internet-Zugangs kann der Kalender anfangs Januar 2025 bei den Zentralen Diensten kostenlos bezogen werden. Zusätzlich werden die Zentralen Dienste sämtliche gemeldeten Veranstaltungen (also auch jene Daten von Vereinen, Organisationen und Institutionen, welche (noch) nicht über eine eigene Homepage verfügen) im online-Veranstaltungskalender der Gemeinde erfassen.
Die Erfassung und Bewirtschaftung der Veranstaltungstermine unter ihren eigenen Homepages ist und bleibt weiterhin Sache der Vereine, Organisationen und Institutionen.
Aufgrund von Unterhaltsarbeiten und der Einsaat von frischem Rasen wird der Fussballplatz am Urnerweg ab Mitte dieser Woche bis auf weiteres für jegliche Nutzung gesperrt.
Gemeinde und Platzwart danken für Ihr Verständnis.
August 2024
Am Dienstag, 3. September 2024 starten die Arbeiten im Ausserortsbereich an der Stalden-/Zugerstrasse (K262) zwischen Jonen und Oberlunkhofen. Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis Dezember 2024. Dabei wird auf rund 600 Metern ein neuer Deckbelag eingebaut. Im Rahmen der Arbeiten wird die Strasse punktuell auf 6,50 Meter verbreitert. Zusammen mit den Strassenbauarbeiten werden verschiedene Werkleitungen erneuert. Zudem wird die Strassenentwässerung erweitert und der Bachdurchlass des "Stenzentobels" wird ausgebaut.
Während der rund viermonatigen Bauzeit ist die Durchfahrt auf der Stalden-/Zugerstrasse für den motorisierten Individualverkehr jederzeit möglich. Die Regelung des Verkehrs erfolgt über eine Lichtsignalanlage oder durch den Einsatz eines Verkehrsdienstes vor Ort. Die Velofahrer sind von den Bauarbeiten nicht betroffen, da der östlich der Kantonsstrasse gelegene Fuss- und Radweg nicht durch die Bauarbeiten betroffen ist.
Für die während den Sanierungsarbeiten entstehenden Verkehrsbehinderungen bitten Kanton und Gemeinde um Verständnis.
In den der Regionalen Pilzkontrollstelle Jonen angeschlossenen Gemeinden Arni, Islisberg, Jonen, Oberlunkhofen, Ottenbach und Unterlunkhofen steht die amtliche Pilzkontrolleurin Pamela Rösch, Feldweg 5, Jonen, den Ratsuchenden wie folgt zur Verfügung:
Montag bis Freitag nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 056 634 14 71),
Samstag und Sonntag je 17.00 bis 18.00 Uhr.