Bauherrschaft und Grundeigentümer
Fischer Bau AG, Pfäfflerstrasse 2, 8916 Jonen
Bauprojekt
Neubau 4 EFH
Standort
Parz. 1087, 1088, 1089 und 1090 am Lindenweg
Planauflage
5. März bis und mit 5. April 2021
Einwendungen
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Jonen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.