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Aktuelles

Juni 2025

Mitteilung vom:


Dieses Wochenende, am 27. und 28. Juni 2025 findet das Jugendfest statt – ein Wochenende voller Unterhaltung, Musik und kulinarischer Genüsse. 

Bereits in der Woche vor dem Fest sorgt der Circus Balloni für Zirkuszauber in der Schule. Am Freitagabend präsentieren die Primarschüler ihr Können in zwei Aufführungen (16.00 und 18.30 Uhr). 

Am Samstag startet das Fest um 10.00 Uhr mit Attraktionen für alle Altersgruppen – von Hüpfburgen und Wasserrutsche bis zu Bubble Ball, einer grossen Töggelikasten-Arena und einer Tombola mit tollen Preisen. 

Musikalisch sorgen am Nachmittag die Kinderband Billy & Benno, der Kirchenchor und der Musikverein für Stimmung. Am Abend übernehmen Live-Bands wie Numbitious, Clio Zero und Tan Pickney, bevor DJ Anthony für Partystimmung sorgt. 

Kulinarische Stände bieten eine breite Auswahl an Speisen und Getränken, und die Näbelgeischter Bar lädt zum geselligen Beisammensein ein. 

Das Organisationskomitee dankt jetzt schon allen Mitwirkenden, die dieses Fest ermöglichen. 

27. und 28. Juni 2025 - Ein Fest für die ganze Familie! Weitere Informationen unter: http://jugendfest.schulen-jonen.ch

Mitteilung vom:


Bauherrschaft und Grundeigentümer
Räber Franz und Heidi, Bühlackerstrasse 39, Jonen

Bauprojekt
Rückbau Geb. Nrn. 113 (Wohnhaus) und 119 (Garage) und Neubau Doppel-Einfamilienhaus mit Doppelgarage

Standort
Parzelle 549 am Postweg 3

Planauflage
21. Juni bis und mit 21. Juli 2025

Einwendungen
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Jonen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevoll­mächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwen­dende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Mitteilung vom:


Gerardo Viceconte, Jonen, ist die Baubewilligung für die Fassadenerneuerung mit Ersatz der Fenster, den Einbau eines Kamins und eine Erdsonden-Wärmepumpe auf Parz. 530 an der Weingasse 20 erteilt worden.

 

Mitteilung vom:


Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Mai 2025 in Rechtskraft erwachsen. 

Die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung wurden bereits an der Versammlung abschliessend gefasst.

Mitteilung vom:


Usanzgemäss tagt der Gemeinderat während den Sommerferien nicht. Die letzte ordentliche Sitzung vor den Ferien findet am Montag, 30. Juni 2025 statt und die erste nach den Ferien am 11. August 2025, anschliessend wieder im üblichen Zwei-Wochen-Rhythmus. 

Für dringende und unaufschiebbare Geschäfte ist der Gemeinderat auch während der Sommerpause jederzeit beschlussfähig.

Mitteilung vom:


Wie in den Vorjahren sind während den Sommerschulferien die Turnhallen, der Singsaal, die Aula, der Säntissaal und alle weiteren öffentlich zugänglichen Räume in den Schulanlagen der Kreisschule Kelleramt und der Schule der Gemeinde Jonen geschlossen. 

Die Vereine und weitere Inhaber von Dauerbenützungsbewilligungen werden gebeten, dies bei der Ausübung ihrer Aktivitäten während den Sommerferien entsprechend zu berücksichtigen.

Mitteilung vom:


Gemäss § 21 des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) vom 12. März 2013 hat der Gemeinderat die Einbürgerungsgesuche im amtlichen Publikationsorgan zu veröffentlichen. Folgende Personen haben beim Gemeinderat Jonen ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:

  • Fandrey Stephan, geb. 1980, deutscher Staatsangehöriger, Lettenstrasse 7, 8916 Jonen
  • Fandrey Marlen, geb. 1977, deutsche Staatsangehörige, Lettenstrasse 7, 8916 Jonen
  • Fandrey Wiebke, geb. 2016, deutsche Staatsangehörige, Lettenstrasse 7, 8916 Jonen

Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zu den Gesuchen einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie auch negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.

Mitteilung vom:


Am Freitag und Samstag, 27. und 28. Juni 2025 findet in Jonen das Jugendfest statt. Bereits in der Woche vor dem Fest sorgt der Zirkus Balloni für Zirkuszauber in der Schule. Das Zirkuszelt befindet beim Spiel- und Sportplatz am Urnerweg. Dieser wird anlässlich des Jugendfests und der Proben und Vorführungen im Zirkus Balloni während folgenden Zeiträumen für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt: 

  • Montag, 23. Juni 2025 bis Donnerstag, 26. Juni 2025 
    jeweils von 07.30 bis 17.00 Uhr 
     
  • Freitag, 27. Juni 2025 bis Samstagnachmittag, 28. Juni 2025
    durchgehend

Die Zu- und Wegfahrt für die Anwohner des Urnerwegs und des Sonnenrains bleibt jederzeit gewährleistet. 

Gemeinderat und Organisationskomitee danken für das Verständnis.

Mitteilung vom:


Die Ortsbilder der Gemeinde Jonen sowie der beiden Weiler Litzi und Obschlagen sind im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) als national bedeutend eingestuft. Sämtliche Bauprojekte in den Kernzonen und in den Weilern werden deshalb durch die Ortsbildkommission begutachtet, damit sichergestellt werden kann, dass der Charakter des Ortsbildes erhalten bleibt. Ein Ortsbildexperte unterstützt die Kommission in ihren Prüfungen und Beratungen. 

Seit 19 Jahren wird dieses Amt durch Herrn Daniel Zehnder, Arch. ETH SIA, Niederrohrdorf, wahrgenommen. Im Hinblick auf das Ende der Legislaturperiode 2022/25 sind der Gemeinderat und Daniel Zehnder übereingekommen, das Engagement per Jahresende zu beenden. Der Rat dankt Daniel Zehnder bereits heute für seinen tatkräftigen und von grossem Fachwissen geprägten Einsatz zu Gunsten des Joner Ortsbildes. 

Mitteilung vom:


An einigen Stellen in der Gemeinde ragen Äste von Bäumen und Sträuchern in Strassen und Gehwege hinein und behindern so das Befahren und Begehen derselben. Die notwendigen Sichtverhältnisse sind dadurch stark beeinträchtigt. Auch Verkehrssignale, Strassenlampen, Wegleuchten, Hydranten und Strassenbezeichnungen sind an einigen Stellen durch Grünzeug abgedeckt und erfüllen so ihre Funktion nicht mehr oder nur noch bedingt.

Nach § 109 Ziff. 2 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen des Kantons Aargau (Baugesetz, BauG) dürfen die Anstösser die Strassen und den Verkehr auf ihnen weder durch Bauten, Anlagen, Einfriedungen, Bäume, Sträucher und sonstige Objekte noch durch Zuleiten von Wasser oder andere Vorkehren beeinträchtigen. Gemäss den §§ 111 BauG und 42 der Bauverordnung des Kantons Aargau (BauV) gelten folgende Vorschriften:

  • Bäume und Sträucher bis zu 80 cm Höhe sind gegenüber Kantonsstrassen auf 1 m und gegenüber Gemeindestrassen auf 60 cm, gemessen vom Strassenmark, zurückzuschneiden;
  • Sträucher von mehr als 80 cm bis zu 1.80 m Höhe sowie einzelne Bäume sind gegenüber Kantonsstrassen auf 2 m und gegenüber Gemeindestrassen auf 60 cm, gemessen vom Strassenmark, zurückzuschneiden;
  • In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 cm und einer solchen von 3 m gewährleistet sein (§ 42 Abs. 2 BauV).

Verkehrssignale, Strassenlampen und Strassenbezeichnungen dürfen nicht verdeckt sein. Der Zugang zu Hydranten und anderen öffentlichen Anlagen muss gewährleistet sein. Bei Ausfahrten müssen die Sichtzonen eingehalten werden. Die Grundeigentümer werden gebeten, im Interesse der Verkehrssicherheit die Bäume, Sträucher und Hecken entlang von Strassen und Gehwegen unter Beachtung der Abstandsvorschriften raschestmöglich, spätestens aber bis 30. Juni 2025 zurückzuschneiden. Nach Ablauf dieser Frist sieht sich der Gemeinderat gezwungen, das Zurückschneiden ohne weitere Anzeige auf Kosten der säumigen Grundeigentümer durch den Forstbetrieb ausführen zu lassen. Der Gemeinderat dankt im Voraus für das Verständnis und die Mitarbeit. Er weist schliesslich darauf hin, dass Eigentümer von verkehrsbehindernden Bäumen und Sträuchern für allfällige Personen- und Sachschäden haftbar sind.

Mitteilung vom:


Im November 2017 hat der Grosse Rat die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerbereich beschlossen. Auf folgenden Verwaltungshandlungen werden seit dem Jahr 2019 nachfolgende Gebühren erhoben:

  • Erste Mahnung Steuererklärung: Fr. 35.–
  • Zweite Mahnung Steuererklärung: Fr. 50.–
  • Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv): Fr. 35.–
  • Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv): Fr. 100.–

Falls Sie für die Einreichung der Steuererklärung 2024 noch länger Zeit brauchen als bis zum 30. Juni 2025, beantragen Sie bitte eine begründete Fristverlängerung auf www.ag.ch/efristerstreckung.

Mitteilung vom:


Die Arbeiten für den Ausbau der Bushaltestelle Taverne nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG), für den Ersatz des Deckbelags auf der Weingasse (K 262) sowie für die Verlegung des Fussgängerstreifens Taverne starten am Montag, 16. Juni und dauern voraussichtlich bis Ende August. 

In der ersten Bauetappe erfolgt der Ausbau der östlichen Haltestelle (Fahrtrichtung Oberlunkhofen), anschliessend wird die westliche Haltestelle (Fahrtrichtung Ottenbach) angepasst. Zum Abschluss wird in der Weingasse ab dem Einlenker Dorfstrasse bis zur Zwillikerstrasse der Deckbelag erneuert. 

Während der Bauphase halten die Busse an Ersatzhaltestellen, die sich einige Meter südlich bzw. nördlich der bestehenden Haltestellen befinden (siehe Situationsplan unten). Der Verkehrsfluss wird mittels Lichtsignalanlagen geregelt. Umleitungen für den Fussverkehr werden signalisiert. Beim Fussgängerstreifen Taverne kommt in der Anfangsphase und nach den Sommerferien ausserdem ein Verkehrsdienst zum Einsatz. 

Für die während den Umbauarbeiten – vor allem auch für Anwohner – entstehenden Verkehrsbehinderungen bitten Kanton und Gemeinde um Verständnis.

Flyer Umbau Bushaltestelle Taverne

Mitteilung vom:


Bauherrschaft und Grundeigentümer
Füglistaller Quirin, Postplatz 2, Jonen

Bauprojekt
Indach-Photovoltaikanlage auf Geb. Nr. 230

Standort
Parz. 563 am Postplatz 2


Bauherrschaft und Grundeigentümer
Maurer Rolf, Mattenhofstrasse 3, Jonen

Bauprojekt
Aufdach-Photovoltaikanlage auf Geb. Nr. 589

Standort
Parz. 909 an der Mattenhofstrasse 3


Bauherrschaft und Grundeigentümer
Prevost David und Eveline, Mattenhofstrasse 5, Jonen

Bauprojekt
Aufdach-Photovoltaikanlage auf Geb. Nr. 590

Standort
Parz. 908 an der Mattenhofstrasse 5


Bauherrschaft und Grundeigentümer
Python Oliver und Sylvie, Lindenweg 7, Jonen

Bauprojekt
Unterstand mit angebauter Pergola

Standort
Parz. 1017 am Lindenweg 7


Bauherrschaft und Grundeigentümer
Stockwerkeigentümergemeinschaft Oberdorfweg 12 und 14, Jonen

Bauprojekt
Aufdach-Photovoltaikanlagen auf Geb. Nrn. 775 und 776

Standort
Parz. 429 und 430 am Oberdorfweg 12 und 14


Planauflage
6. Juni bis und mit 7. Juli 2025

Einwendungen
Gegen diese Baugesuche kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Jonen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

 

Mitteilung vom:


Für die Gesamterneuerungswahl des Gemeinderats (1 Vakanz) sowie des Gemeindeammanns und des Vizeammanns für die Legislaturperiode 2026/2029 vom Sonntag, 28. September 2025 gilt folgendes Anmeldeverfahren: 

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag einzureichen. Da dieser Tag auf einen Feiertag (Mariä Himmelfahrt) fällt, läuft die Frist bis Montag, 18. August 2025, 11.30 Uhr. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig. 

Das erforderliche Formular kann bei den Zentralen Diensten (am Schalter oder über zentrale.dienste@jonen.ch) bezogen werden. Das Anmeldeverfahren gilt auch für Wiederkandidierende. 

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Bei der Wahl des Gemeinderats, des Gemeindeammanns und des Vizeammanns ist die stille Wahl im 1. Wahlgang ausgeschlossen. Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt (§ 30b GPR). Stimmen für den Gemeindeammann und Vizeammann sind, unabhängig vom Ausgang der Wahl, gültig, wenn diese bei gleichzeitig stattfindender Wahl von Gemeindeammann, Vizeammann und Gemeinderat auf demselben Wahlzettel auch die Stimme als Mitglied des Gemeinderats erhalten (§ 27a Abs. 2 GPR).

Mitteilung vom:


Am 28. September 2025 finden nebst den Gesamterneuerungswahlen des Gemeinderats, des Gemeindeammanns und des Vizeammanns auch jene der Gemeindekommissionen für die Legislaturperiode 2026/2029 statt. Es sind folgende Behörden und Kommissionen vom Volk zu wählen bzw. zu bestätigen:

3 Mitglieder der Finanzkommission (3 Vakanzen)

3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied der regionalen Steuerkommission Jonen-Islisberg (siehe nachfolgende Publikation)

2 Mitglieder des Wahlbüros (Stimmenzähler)

2 Ersatzmitglieder des Wahlbüros (Stimmenzähler-Ersatz)


Es gilt folgendes Anmeldeverfahren:

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde zu unterzeichnen und den Zentralen Diensten bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag einzureichen. Da dieser Tag auf einen Feiertag (Mariä Himmelfahrt) fällt, läuft die Frist bis Montag, 18. August 2025, 11.30 Uhr (Achtung: keine Zustellung per E-Mail). Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig. 

Die erforderlichen Formulare können bei den Zentralen Diensten (am Schalter oder über zentrale.dienste@jonen.ch) bezogen werden. Das Anmeldeformular ist auch durch bisherige Mandatsträger(innen) auszufüllen und einzureichen.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Werden bei den Gemeindekommissionswahlen weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR).

Mitteilung vom:


Nach der Integration des Steueramts Islisberg in die Abteilung Steuern der Gemeinde Jonen per 1. Januar 2024 werden auf die kommende Amtsperiode hin auch die bisher eigenständigen Steuerkommissionen der beiden Gemeinden zu einer regionalen Steuerkommission Jonen-Islisberg fusioniert. Für die Wahl der regionalen Steuerkommission ist anlässlich der Gesamterneuerungswahlen ein eigener Wahlkreis mit den beiden beteiligten Gemeinden zu bilden. Somit sind alle Personen aus den angeschlossenen Gemeinden gemeindeübergreifend wählbar. 

Der erste Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen für die Legislaturperiode 2026/2029 findet am 28. September 2025 statt, ein allfälliger zweiter Wahlgang am 30. November 2025. 

Im ersten Wahlgang darf sich jede wahlberechtigte Person aus den Gemeinden Jonen und Islisberg zur Wahl stellen und ein Wahlvorschlagsformular einreichen. Die Wahlvorschlagsformulare sind von 10 Stimmberechtigten aus den beiden Gemeinden zu unterzeichnen und bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag (aufgrund des Feiertages Mariä Himmelfahrt erst am Montag, 18. August 2025, 11.30 Uhr) einzureichen. 

Mitteilung vom:


In der Tiefgarage unterhalb der Landi (Dorfstrasse/Kreuzmattweg) ist ab 1. Juli 2025 oder nach Vereinbarung ein Tiefgaragenparkplatz à Fr. 130.–/Monat zu vermieten. 

Bei Interesse steht Liegenschaftsverantwortlicher Michael Bucher unter 056 649 92 83 oder michael.bucher@jonen.ch gerne zur Verfügung.

Mai 2025

Mitteilung vom:


Infolge des durch die Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Mai 2025 genehmigten Abänderungsantrags wurde das Baugesuch für ein Kinderhortgebäude überarbeitet und um einen Lernraum sowie eine zusätzliche Toilette ergänzt. Das am 8. Mai 2025 publizierte ursprüngliche Baugesuch ist damit hinfällig und wird durch das nachstehende Projekt ersetzt:

Bauherrschaft
Einwohnergemeinde Jonen, Schulhausstrasse 3, Jonen

Grundeigentümerin
Ortsbürgergemeinde Jonen, Schulhausstrasse 3, Jonen

Bauprojekt
Erweiterung Kinderhort Sternschnuppe

Standort
Parz. 222 an der Pfäfflerstrasse 6

Planauflage
31. Mai bis und mit 30. Juni 2025

Einwendungen
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Jonen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Mitteilung vom:


Wir suchen auf den Beginn des neuen Schuljahres 2025/2026 eine Fachkraft für Schulzahnprophylaxe (Schulzahnpflege-Instruktor/in).

Einsetzbar (durch den Gemeinderat) ist, wer die von der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft Aargau (SSO Aargau) empfohlenen Ausbildungskurse erfolgreich abgeschlossen hat. Die Aufgaben und Pflichten der Fachkräfte für Schulzahnprophylaxe sind in einem kantonal einheitlichen Pflichtenheft geregelt. 

Sind Sie an dieser Aufgabe interessiert? Gerne erwarten wir Ihre Bewerbung bis 20. Juni 2025 an den Gemeinderat Jonen, Schulhausstrasse 3, 8916 Jonen, oder per E-Mail an gemeinderat@jonen.ch. Nähere Auskünfte erteilt gerne die Schulleitung, Tel. 056 649 92 00 oder schulleitung@schulen-jonen.ch

Mitteilung vom:


Um unangenehme Überraschungen während den Sommerferien zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, die Gültigkeit Ihrer Reisedokumente frühzeitig zu überprüfen. Sind Ihre Ausweisschriften noch gültig? Falls nicht, bitten wir Sie, rechtzeitig eine neue Identitätskarte persönlich am Schalter des Kundendiensts Einwohner zu beantragen. Der Pass sowie das Kombiangebot (Pass und Identitätskarte) können ausschliesslich beim Ausweiszentrum Aargau in Aarau bezogen werden. Termine dafür können online unter www.schweizerpass.ch oder telefonisch unter 062 835 19 28 vereinbart werden. Bitte planen Sie frühzeitig, da insbesondere vor den Sommerferien mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist. 

Für die Beantragung einer Identitätskarte beim Kundendienst Einwohner wird ein aktuelles Passfoto im Format 35 x 45 mm benötigt. Das Foto muss eine Frontalaufnahme mit neutralem Hintergrund sein, wobei der Abstand vom Kopf bis zum oberen Bildrand mindestens 5 mm betragen muss. Zudem ist ein neutraler Gesichtsausdruck mit geschlossenem Mund erforderlich. Bei minderjährigen Antragstellenden ist für die Ausstellung sowohl des Passes als auch der Identitätskarte die Zustimmung der sorgeberechtigten Person notwendig. Bei gestohlenen oder verlorenen Ausweisschriften muss eine polizeiliche Verlustanzeige vorgelegt werden. Zudem sind alte Pässe und Identitätskarten zur Annullierung bei der Beantragung mitzubringen. Die Lieferfrist beträgt in der Regel 10 Arbeitstage ab Genehmigung des Antrags durch die zuständige Behörde. 

Die Gebühren betragen: 

Pass 
Erwachsene Fr. 145.–, 
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre Fr. 65.–; 

Identitätskarte 
Erwachsene Fr. 70.–, 
Kinder Fr. 35.–; 

Kombiangebot (Pass und Identitätskarte) 
Erwachsene Fr. 158. –, 
Kinder Fr. 78.–. 

Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Kundendienst Einwohner gerne zur Verfügung unter Tel. 056 649 92 92 oder per E-Mail an kundendienst.einwohner@jonen.ch.