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Aktuelles

Juni 2026

Mitteilung vom:


Bauherrschaft
Salt Mobile SA, vertr. durch Swiss Infra Services SA, Thurgauerstrasse 136, 8152 Opfikon

Grundeigentümer
Haas Werner, Weidstrasse 2, Jonen

Bauprojekt
Umbau und Erweiterung der bestehenden Mobilfunkanlage am Leitungsmast 128 für Salt Mobile SA mit neuen Antennen

Standort
Parz. 539 an der Weingasse

Zone
Ausserhalb Bauzone – Landwirtschaftszone

Planauflage
12. Juni bis und mit 13. Juli 2026 im Gemeindehaus Jonen
Dieses Baugesuch wurde noch vor der Einführung von eBau eingereicht und liegt entsprechend nur in Papierform bei der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.

Einwendungen
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Jonen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Mitteilung vom:


35 Jahre nach der Herausgabe der 2. Auflage der Joner Dorfchronik von Pfr. Walter Bürgisser erscheint pünktlich zur Bundesfeier 2026 das neue Buch von Arnold Huber: «Jonen – Mit Mut und Weitsicht zum Erfolg». Der langjährige ehemalige Gemeindeschreiber erarbeitete in etwas mehr als zwei Jahren mit akribischer Recherche, unermüdlichem Einsatz und dank seiner herausragenden Kenntnis der Entwicklung unserer Gemeinde ein rund 230 Seiten umfassendes Werk. Darin beschreibt der Autor den Weg der Gemeinde Jonen von einem ruhigen Bauerndorf zu einer modernen Wohngemeinde. Er legt besonderen Wert auf die Veränderungen der letzten Jahrzehnte und verbindet historische Ereignisse mit aktuellen Entwicklungen, um ein umfassendes Bild der Gemeinde zu vermitteln. Zahlreiche historische und neue Bilder ergänzen die sorgfältig recherchierten Texte und geben einen Einblick in die Geschichte von Jonen. 

Das Buch ist an der Bundesfeier und anschliessend bei der Gemeindeverwaltung und im Volg Jonen zum Preis von Fr. 48.– erhältlich. Auf Wunsch wird es auch verschickt: Das Buch kann ab 1. August 2026 mittels Bestellformular unter www.jonen.ch oder per E-Mail an zentrale.dienste@jonen.ch bestellt werden. 

Der Gemeinderat lädt Sie bereits heute herzlich zur feierlichen Buchvernissage anlässlich der 1. August-Feier 2026 auf dem Schulhausplatz Jonen ein.

Mitteilung vom:


An einigen Stellen in der Gemeinde ragen Äste von Bäumen und Sträuchern in Strassen und Gehwege hinein und behindern so das Befahren und Begehen derselben. Die notwendigen Sichtverhältnisse sind dadurch stark beeinträchtigt. Auch Verkehrssignale, Strassenlampen, Wegleuchten, Hydranten und Strassenbezeichnungen sind an einigen Stellen durch Grünzeug abgedeckt und erfüllen so ihre Funktion nicht mehr oder nur noch bedingt.

Nach § 109 Ziff. 2 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen des Kantons Aargau (Baugesetz, BauG) dürfen die Anstösser die Strassen und den Verkehr auf ihnen weder durch Bauten, Anlagen, Einfriedungen, Bäume, Sträucher und sonstige Objekte noch durch Zuleiten von Wasser oder andere Vorkehren beeinträchtigen. Gemäss den §§ 111 BauG und 42 der Bauverordnung des Kantons Aargau (BauV) gelten folgende Vorschriften:

  • Bäume und Sträucher bis zu 80 cm Höhe sind gegenüber Kantonsstrassen auf 1 m und gegenüber Gemeindestrassen auf 60 cm, gemessen vom Strassenmark, zurückzuschneiden;
  • Sträucher von mehr als 80 cm bis zu 1.80 m Höhe sowie einzelne Bäume sind gegenüber Kantonsstrassen auf 2 m und gegenüber Gemeindestrassen auf 60 cm, gemessen vom Strassenmark, zurückzuschneiden;
  • In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 cm und einer solchen von 3 m gewährleistet sein (§ 42 Abs. 2 BauV).

Verkehrssignale, Strassenlampen und Strassenbezeichnungen dürfen nicht verdeckt sein. Der Zugang zu Hydranten und anderen öffentlichen Anlagen muss gewährleistet sein. Bei Ausfahrten müssen die Sichtzonen eingehalten werden. Die Grundeigentümer werden gebeten, im Interesse der Verkehrssicherheit die Bäume, Sträucher und Hecken entlang von Strassen und Gehwegen unter Beachtung der Abstandsvorschriften raschestmöglich, spätestens aber bis 30. Juni 2026 zurückzuschneiden. Nach Ablauf dieser Frist sieht sich der Gemeinderat gezwungen, das Zurückschneiden ohne weitere Anzeige auf Kosten der säumigen Grundeigentümer durch den Forstbetrieb ausführen zu lassen. Der Gemeinderat dankt im Voraus für das Verständnis und die Mitarbeit. Er weist schliesslich darauf hin, dass Eigentümer von verkehrsbehindernden Bäumen und Sträuchern für allfällige Personen- und Sachschäden haftbar sind.

Mitteilung vom:


Seit dem Jahr 2019 werden im Kanton Aargau nachfolgende kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerbereich erhoben:

  • Erste Mahnung Steuererklärung: Fr. 35.– 
  • Zweite Mahnung Steuererklärung: Fr. 50.–
  • Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv): Fr. 35.–
  • Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv): Fr. 100.–

Falls Sie für die Einreichung der Steuererklärung 2025 noch länger Zeit brauchen als bis zum 30. Juni 2026, beantragen Sie bitte eine begründete Fristverlängerung auf www.ag.ch/efristerstreckung.

Mitteilung vom:


Am kommenden Sonntag wird über zwei eidgenössische und zwei kantonale Vorlagen abgestimmt. Für die persönliche Stimmabgabe ist die Urne am Sonntag von 09.00 bis 09.30 Uhr geöffnet. Bitte beachten Sie die auf dem Stimmrechtsausweis aufgedruckten Erfordernisse für die Richtigkeit der brieflichen und persönlichen Stimmabgabe.

Mitteilung vom:


Wir bilden junge Leute aus. Auf den Sommer 2027 (Lehrbeginn am 2. August 2027) wird in unserer Gemeindeverwaltung eine Lehrstelle frei. Mit einer fundierten praktischen und theoretischen Ausbildung wirst du gründlich in die vielfältigen und interessanten Aufgaben einer modernen Gemeindeverwaltung eingeführt. Hast du Freude am Umgang und Kontakt mit Menschen und erledigst gerne abwechslungsreiche, aber auch anspruchsvolle Arbeiten am Schreibtisch, am Bildschirm, am Schalter und am Telefon? 

Wenn du die Bezirks- oder Sekundarschule besuchst, dann bewirb dich doch. Unser Ausbildungsplatz steht allen Interessierten offen, die ihre Lehre als Kauffrau/Kaufmann (mit Berufsmatura möglich), Branche öffentliche Verwaltung, absolvieren möchten, d. h. Bezirks- und guten bis sehr guten Sekundarschülern. 

Schicke deine Bewerbungsunterlagen inkl. Lebenslauf, Zeugniskopien und Foto an folgende Adresse: Gemeinde Jonen, Schulhausstrasse 3, 8916 Jonen oder zentrale.dienste@jonen.ch. Nähere Auskünfte erteilen dir gerne Ruth Zgraggen, Leiterin Steuern und verantwortliche Berufsbildnerin, Tel. 056 649 92 85, oder Rahel Huber, stv. Berufsbildnerin, Tel. 056 649 92 84. 

https://www.jonen.ch/verwaltung/aktuelles

Siehe auch die gemeinsame Lehrstellen-Ausschreibung der Gemeinden des Bezirks Bremgarten – das Stelleninserat ist unter jonen.ch/Aktuelles aufgeschaltet.

Mitteilung vom:


Am letzten Donnerstag, 28. Mai zog sich der Gemeinderat zu seiner jährlichen Klausur zurück, um sich vertieft und ohne Zeitdruck mit aktuellen strategischen Themen auseinanderzusetzen. 

Dabei hat er sich mit den wichtigsten anstehenden Aufgaben der nächsten 1 bis 3 Jahre, schwergewichtig aber mit den Gebühren für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung, die in absehbarer Zeit angepasst werden müssen, sowie mit verschiedenen Fragen zur Sanierung von Gemeindehaus und Mehrzweckhalle befasst. 

Die Gemeinderäte wie auch die Abteilungsleiter der Verwaltung konnten an der Klausur zu zahlreichen weiteren Themen und Projekten Vorschläge und Ideen einbringen und die Argumente im konstruktiven Dialog austauschen. An Arbeit und Projektbearbeitungen wird es also auch in Zukunft nicht mangeln. 
 

Mitteilung vom:


Tanja Meili hat ihre Stelle als Leiterin der Tagesstrukturen per Ende Januar 2027 gekündigt, um sich neu zu orientieren und eine andere berufliche Herausforderung anzunehmen. 

Der Gemeinderat und die Schule bedauern den Entscheid sehr, danken ihr aber gleichzeitig herzlich für ihr grosses Engagement und ihren umfassenden Einsatz, den sie in den vergangenen fünf Jahren für die Weiterentwicklung der Tagesstrukturen (Mittagstisch und Randstundenbetreuung) geleistet hat. Für ihren weiteren beruflichen Weg und für ihre private Zukunft wünscht ihr der Gemeinderat Jonen alles Gute und viel Erfolg. Die Stelle wird zur Wiederbesetzung ausgeschrieben (s. Publikation unten).

Mitteilung vom:


Die freiwerdende 50- bis 60-%-Stelle als Leiter(in) Tagesstrukturen der Gemeinde Jonen wird auf den 1. Februar 2027 oder nach Vereinbarung zur Neubesetzung ausgeschrieben. 

Haben Sie Erfahrung in der Kinderbetreuung und verfügen über einen pädagogischen Hintergrund, oder sind Sie bereit, eine entsprechende Weiterbildung zu absolvieren? Führungs- und Sozialkompetenz, Belastbarkeit und Durchsetzungsvermögen sowie Freude im Umgang mit Kindern runden Ihr Profil in idealer Weise ab. Hier finden Sie das detaillierte Stelleninserat. 

Der Gemeinderat freut sich auf Ihre Bewerbung bis 5. Juli 2026. Auskünfte erteilen gerne die aktuelle Stelleninhaberin Tanja Meili, 079 466 07 56, oder Gemeinderätin Doris Haas, Ressort Tagesstrukturen, 079 653 79 42.
 

Mai 2026

Mitteilung vom:


Um unangenehme Überraschungen während den Sommerferien zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, die Gültigkeit Ihrer Reisedokumente frühzeitig zu überprüfen. Sind Ihre Ausweisschriften noch gültig? Falls nicht, bitten wir Sie, rechtzeitig eine neue Identitätskarte persönlich am Schalter des Kundendiensts Einwohner zu beantragen. Der Pass sowie das Kombiangebot (Pass und Identitätskarte) können ausschliesslich beim Ausweiszentrum Aargau in Aarau bezogen werden. Termine dafür können online unter www.schweizerpass.ch oder telefonisch unter 062 835 19 28 vereinbart werden. Bitte planen Sie frühzeitig, da insbesondere vor den Sommerferien mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist. 

Für die Beantragung einer Identitätskarte beim Kundendienst Einwohner wird ein aktuelles Passfoto im Format 35 x 45 mm benötigt. Das Foto muss eine Frontalaufnahme mit neutralem Hintergrund sein, wobei der Abstand vom Kopf bis zum oberen Bildrand mindestens 5 mm betragen muss. Zudem ist ein neutraler Gesichtsausdruck mit geschlossenem Mund erforderlich. Bei minderjährigen Antragstellenden ist für die Ausstellung sowohl des Passes als auch der Identitätskarte die Zustimmung der sorgeberechtigten Person notwendig. Bei gestohlenen oder verlorenen Ausweisschriften muss eine polizeiliche Verlustanzeige vorgelegt werden. Zudem sind alte Pässe und Identitätskarten zur Annullierung bei der Beantragung mitzubringen. Die Lieferfrist beträgt in der Regel 10 Arbeitstage ab Genehmigung des Antrags durch die zuständige Behörde. 

Die Gebühren betragen: 

Pass 
Erwachsene Fr. 145.–,
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre Fr. 65.–; 

Identitätskarte 
Erwachsene Fr. 70.–,
Kinder Fr. 35.–; 

Kombiangebot (Pass und Identitätskarte) 
Erwachsene Fr. 158. –, 
Kinder Fr. 78.–. 

Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Kundendienst Einwohner gerne zur Verfügung unter Tel. 056 649 92 92 oder per E-Mail an kundendienst.einwohner@jonen.ch.

Mitteilung vom:


Bauherrschaft und Grundeigentümer
Viceconte Gerardo, Weingasse 20, Jonen

Bauprojekt
Terrainanpassung Nordfassade und Anbau Tomatenhaus

Standort
Parzelle 530 an der Weingasse 20

Zone
Ausserhalb Bauzone – Landwirtschaftszone

Planauflage
22. Mai bis und mit 22. Juni 2026
https://ebauportal.ag.ch/public-instances?municipality=129

Die öffentliche Auflage der Baugesuche erfolgt aufgrund der Digitalisierung des Baubewilligungsverfahrens ab sofort nicht mehr in Papierform auf der Gemeindeverwaltung. Die Baugesuchsunterlagen können unter www.jonen.ch/verwaltung/aktuelles oder auf der eBau-Plattform des Kantons Aargau https://ebauportal.ag.ch unter „Bekanntmachung/Auflage“ abgerufen werden.

Einwendungen
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Jonen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevoll­mächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwen­dende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Mitteilung vom:


Alle Ortsbürgerinnen und Ortsbürger von Jonen haben eine persönliche Einladung zum "Familienfest" vom Sonntag, 16. August 2026 ab 11.00 Uhr bei der Waldhütte Jonen erhalten (Ehegatten = 1 Einladung). Für einmal sollen keine Traktanden oder Vorträge im Vordergrund stehen, sondern Sie als Bürgerinnen und Bürger von Jonen. Ziel ist, wie schon bei den ersten Auflagen des Ortsbürgerfestes in den Jahren 2015, 2018 und 2023 "alte und neue" Bürger in ungezwungenem Rahmen zu treffen und sich auszutauschen. Für Speis und Trank ist die Ortsbürgerkommission, die den Anlass organisiert und durchführt, besorgt. 

Anmeldungen werden gerne bis 31. Juli 2026 auf zentrale.dienste@jonen.ch, telefonisch auf 056 649 92 92 oder schriftlich mit dem zugestellten Anmeldetalon per Post oder Briefeinwurf beim Gemeindehaus entgegengenommen. Betagte, die den Weg bis zur Waldhütte nicht selbständig auf sich nehmen können, dürfen sich durch Vermerk im Anmeldetalon gerne für einen Fahrdienst anmelden.

Mitteilung vom:


Bekanntlich beenden die bisherigen Pächter des Taverne-Chällers, Jacky Brumann und Roger Kopf, ihre Wirtetätigkeit per Ende Mai 2026. Eine Nachfolgelösung konnte bislang nicht gefunden werden. Wer also Interesse an der Übernahme des Taverne-Chällers hat, möge sich beim Gemeinderat per E-Mail an gemeinderat@jonen.ch bewerben. Die Pacht umfasst die die Bewirtung der Gäste an zwei Tagen pro Woche. 

Für Auskünfte stehen Liegenschaftsverwalter Michael Bucher, 056 649 92 83, oder die bisherige Pächterin Jacky Brumann, 079 819 93 52, gerne zur Verfügung.

 

Mitteilung vom:


Gestützt auf § 26 Ziff. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 11. Mai 2026 veröffentlicht. 

Bei allfälliger Einreichung eines Referendumsbegehrens (Begehren auf Urnenabstimmung) kann bei den Zentralen Diensten eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste den Zentralen Diensten zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Für das Zustandekommen eines Referendums ist ein Fünftel der Unterschriften der Stimmberechtigten erforderlich (§ 31 Gemeindegesetz in Verbindung mit Abs. V der Gemeindeordnung). Massgebend für die Berechnung der erforderlichen Unterschriftenzahl ist die Zahl der Stimmberechtigten am Tag der Hinterlegung des Referendumsbegehrens bei den Zentralen Diensten.
 

A) Einwohnergemeindeversammlung

Von den 1566 Stimmberechtigten haben 142 (9.1 %) an der Versammlung teilgenommen. Alle Beschlüsse wurden positiv, aber nicht abschliessend gefasst (für die abschliessende Beschlussfassung wären 314 Stimmen nötig gewesen) und unterstehen – mit Ausnahme der Zustimmung zur Einbürgerung, die bereits in Rechtskraft erwachsen ist – daher dem fakultativen Referendum, nämlich:

  1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 10. November 2025
  2. Rechenschaftsbericht 2025
  3. Jahresrechnung 2025 der Einwohnergemeinde und Spezialfinanzierungen
  4. Verpflichtungskredit von 7.39 Mio. Franken für die Gesamtsanierung von Mehrzweckhalle und Gemeindehaus
  5. Gesuch um Zusicherung des Gemeindebürgerrechts von Jonen an: 
    • Djeladini Ramadan, geb. 1984, nordmazedonischer Staatsangehöriger

Ablauf der Referendumsfrist: 15. Juni 2026
 

B) Ortsbürgergemeindeversammlung

Von den 191 Stimmberechtigten haben 54 (28.3 %) an der Versammlung teilgenommen. Alle Beschlüsse wurden positiv und abschliessend gefasst und unterliegen daher nicht dem fakultativen Referendum, nämlich:

  1. Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 14. November 2025
  2. Rechenschaftsbericht 2025
  3. Jahresrechnung 2025 der Ortsbürgergemeinde Jonen
Mitteilung vom:


Gemäss § 21 des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) vom 12. März 2013 hat der Gemeinderat die Einbürgerungsgesuche im amtlichen Publikationsorgan zu veröffentlichen. Folgende Person hat beim Gemeinderat Jonen ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:

  • Vogelsang Oliver, geb. 1974, deutscher Staatsangehöriger, Oberdorfweg 12, 8916 Jonen

Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie auch negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.
 

April 2026

Mitteilung vom:


Den Stimmberechtigten werden am 14. Juni 2026 die folgenden Vorlagen zur Abstimmung unterbreitet:

A) Bund

  1. Volksinitiative "Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)"; 
  2. Änderung vom 26. September 2025 des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienstgesetz, ZDG);

B) Kanton Aargau 

   3. Verkehrsinfrastruktur-Entwicklung Raum Suhr (VERAS); Verpflichtungskredit vom 16. Dezember 2025; 
   4. Aargauische Volksinitiative "Bildungsqualität sichern - JETZT!" vom 28. August 2024.