Unter dem Vorbehalt der rechtskräftigen Genehmigung des entsprechenden Verpflichtungskredits durch die Gemeindeversammlung vom 12. Mai 2025 wird das Baugesuch für das nachfolgende Projekt für ein Kinderhortgebäude ausgeschrieben und öffentlich aufgelegt:
Bauherrschaft
Einwohnergemeinde Jonen, Schulhausstrasse 3, Jonen
Grundeigentümerin
Ortsbürgergemeinde Jonen, Schulhausstrasse 3, Jonen
Bauprojekt
Kinderhortgebäude
Standort
Parz. 222 an der Pfäfflerstrasse 6
Bauherrschaft und Grundeigentümer
Rüttimann Andreas und Erich, Obschlagen 14, Jonen
Bauprojekt
Nachträgliches Baugesuch für diverse Kleinbauten und Gartenanlagen im Kulturland
Standort
Parzelle 277 in der Obschlagen
Zone
Ausserhalb Bauzone – Landwirtschaftszone
Planauflage
9. Mai bis und mit 9. Juni 2025
Einwendungen
Gegen diese Baugesuche kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Jonen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.