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Gesamterneuerungswahlen des Gemeinderats (5 Mitglieder) sowie des Gemeindeammanns und des Vizeammanns vom 28. September 2025 für die Legislaturperiode 2026/29; Anmeldungen für den 1. Wahlgang

Mitteilung vom


Für die vorstehend erwähnten Gesamterneuerungswahlen vom 28. September 2025 sind folgende Kandidatinnen und Kandidaten fristgerecht angemeldet worden:

Gemeinderat (5 Sitze)

  • Ackermann Philipp, 1962, von St. Antoni FR, Panoramaweg 9, FDP, bisher
  • Brodbeck Dieter, 1958, von Liestal BL, Wiesengrundweg 4, parteilos, bisher
  • Haas Doris, 1966, von Jonen AG und Dintikon AG, Maiholzstrasse 2, parteilos, bisher
  • Huber Julia, 1982, von Jonen AG, Mitteldorfstrasse 1, parteilos, bisher
  • Odermatt Franz, 1961, von Dallenwil NW, Gruebstrasse 2, Die Mitte, neu

Gemeindeammann

  • Ackermann Philipp, 1962, von St. Antoni FR, Panoramaweg 9, FDP, bisher

Vizeammann

  • Brodbeck Dieter, 1958, von Liestal BL, Wiesengrundweg 4, parteilos, bisher

Gemeinderat Luigi Alberti (bisher) tritt, wie bereits kommuniziert, nicht zur Wiederwahl an.

Gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen findet für die Mitglieder des Gemeinderats, den Gemeindeammann sowie den Vizeammann im ersten Wahlgang in jedem Fall eine Urnenwahl statt (§ 30b Gesetz über die politischen Rechte GPR).

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Stimmen für den Gemeindeammann und Vizeammann sind, unabhängig vom Ausgang der Wahl, gültig, wenn diese bei gleichzeitig stattfindender Wahl von Gemeindeammann, Vizeammann und Gemeinderat auf demselben Wahlzettel auch die Stimme als Mitglied des Gemeinderats erhalten (§ 27a Abs. 2 GPR).