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Aktuelles

August 2025

Mitteilung vom:


Für die vorstehend erwähnten Gesamterneuerungswahlen vom 28. September 2025 sind folgende Kandidatinnen und Kandidaten fristgerecht angemeldet worden:

Gemeinderat (5 Sitze)

  • Ackermann Philipp, 1962, von St. Antoni FR, Panoramaweg 9, FDP, bisher
  • Brodbeck Dieter, 1958, von Liestal BL, Wiesengrundweg 4, parteilos, bisher
  • Haas Doris, 1966, von Jonen AG und Dintikon AG, Maiholzstrasse 2, parteilos, bisher
  • Huber Julia, 1982, von Jonen AG, Mitteldorfstrasse 1, parteilos, bisher
  • Odermatt Franz, 1961, von Dallenwil NW, Gruebstrasse 2, Die Mitte, neu

Gemeindeammann

  • Ackermann Philipp, 1962, von St. Antoni FR, Panoramaweg 9, FDP, bisher

Vizeammann

  • Brodbeck Dieter, 1958, von Liestal BL, Wiesengrundweg 4, parteilos, bisher

Gemeinderat Luigi Alberti (bisher) tritt, wie bereits kommuniziert, nicht zur Wiederwahl an.

Gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen findet für die Mitglieder des Gemeinderats, den Gemeindeammann sowie den Vizeammann im ersten Wahlgang in jedem Fall eine Urnenwahl statt (§ 30b Gesetz über die politischen Rechte GPR).

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Stimmen für den Gemeindeammann und Vizeammann sind, unabhängig vom Ausgang der Wahl, gültig, wenn diese bei gleichzeitig stattfindender Wahl von Gemeindeammann, Vizeammann und Gemeinderat auf demselben Wahlzettel auch die Stimme als Mitglied des Gemeinderats erhalten (§ 27a Abs. 2 GPR).
 

Mitteilung vom:


Für den 1. Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen der Gemeindekommissionen für die Legislaturperiode 2026/2029 vom 28. September 2025 sind frist- und formgerecht folgende Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet worden:

Finanzkommission (3 Sitze)

  • Eggimann Andreas, 1972, von Sumiswald BE, Landweg 5, parteilos, neu
  • Küng René, 1962, von Affoltern a.A. ZH, Im Baumgarten 34, parteilos, neu
  • Lackmann Dirk, 1968, von Zürich ZH, Wiesengrundweg 2, parteilos, neu

Stimmenzähler (2 Sitze)

  • Burch Sandra, 1975, von Sarnen OW, Hergiswil bei Willisau LU und Luthern LU, Mühlematt 2, parteilos, bisher
  • Rüttimann Erhard, 1976, von Jonen AG, Litzi 18, parteilos, bisher

Stimmenzähler-Ersatz (2 Sitze)

  • Locher Susanne, 1969, von Remetschwil AG, Bernerweg 9, parteilos, bisher
  • Ronner Nadja, 1979, von Jonen AG und Schübelbach SZ, Feldring 3, parteilos, bisher

Da bei sämtlichen Kommissionen die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenden Sitze entspricht, ist gemäss § 30a Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können.

Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei den Zentralen Diensten innert 5 Tagen seit der Publikation, d. h. bis Dienstag, 26. August 2025, 16.30 Uhr einzureichen. Die erforderlichen Formulare können bei den Zentralen Diensten bezogen werden.

Gehen innert der Frist von 5 Tagen keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a Abs. 2 GPR).

Mitteilung vom:


Für den 1. Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen der neu zu bildenden Regionalen Steuerkommission Jonen-Islisberg für die Legislaturperiode 2026/2029 vom 28. September 2025 sind frist- und formgerecht folgende Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet worden:

Regionale Steuerkommission Jonen-Islisberg (3 Sitze)

  • Affentranger Nadine, 1982, von Jonen AG und Fischbach LU, Rötlerstrasse 2, Jonen, parteilos, bisher Steuerkommission Jonen
  • Imhof Andreas, 1967, von Brig-Glis VS, Schüracher 2, Islisberg, parteilos, bisher Steuerkommission Islisberg
  • von Holzen Paul, 1948, von Ennetbürgen NW, Spitzackerstrasse 17, Jonen, parteilos, bisher Steuerkommission Jonen

Ersatzmitglied Regionale Steuerkommission Jonen-Islisberg (1 Sitz)

  • Dähler Marcel, 1972, von Seftigen BE, Schüracher 12, Islisberg, parteilos, bisher Steuerkommission Islisberg

Da sowohl bei den Mitgliedern als auch beim Ersatzmitglied die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenden Sitze entspricht, ist gemäss § 30a Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können.

Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises (Gemeinden Jonen und Islisberg) zu unterzeichnen und bei den Zentralen Diensten der Gemeinde Jonen innert 5 Tagen seit der Publikation, d. h. bis Dienstag, 26. August 2025, 16.30 Uhr einzureichen. Die erforderlichen Formulare können bei den Zentralen Diensten bezogen werden.

Gehen innert der Frist von 5 Tagen keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a Abs. 2 GPR).

Mitteilung vom:


Martina Schiffer, Jonen, ist die Baubewilligung für die Instandstellung der Trotte (Geb. Nr. 107) und für den Anbau einer Garage an das Geb. Nr. 108 auf Parz. 1095 an der Obschlagenstrasse 2 erteilt worden.

Mitteilung vom:


Die Umbauarbeiten bei der Bushaltestelle Taverne kommen termingemäss voran. Im Folgenden ein kurzer Überblick über bereits umgesetzte und noch anstehende Arbeiten: 

  • Vor zwei Wochen erfolgte die Verlegung des Fussgängerstreifens, der sich neu rund 30 Meter weiter südlich befindet und über eine Mittelinsel verfügt. Der Übergang am alten Standort wurde aufgehoben. Die Fussgänger sind gebeten, ab sofort die neue Strassenquerung zu benützen.
     
  • Am Donnerstag, 21. August, werden in der Weingasse sowie im vordersten Abschnitt der Obschlagenstrasse die Fräsarbeiten als Vorbereitung für den Einbau des Deckbelags (s. nachfolgende Publikation) durchgeführt. Aus Qualitäts- und technischen Gründen müssen die Arbeiten ohne Unterbruch ausgeführt werden. Es ist damit zu rechnen, dass auch während der Mittagszeit mit entsprechenden Lärmemissionen gearbeitet wird.
     
  • Ab Freitag, 22. August, halten die Postautos in Fahrtrichtung Oberlunkhofen (östliche Strassenseite) wieder an der ursprünglichen, inzwischen umgebauten Haltestelle. Die provisorische Haltestelle wird aufgehoben. Das Bushäuschen wird momentan umfassend aufgefrischt, die Wiedermontage erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
     
  • Die provisorische Haltestelle in Fahrtrichtung Ottenbach (westliche Strassenseite) bleibt bis zum Abschluss der Umbauarbeiten bestehen.
Mitteilung vom:


Voranzeige: Im Anschluss an den Umbau der Bushaltestelle Taverne und an die Verlegung des Fussgängerstreifens wird im 
Innerortsbereich der Kantonsstrasse K 262 beim Abschnitt Weingasse ein neuer Deckbelag eingebaut. 

Der Einbau ist geplant auf Sonntag, 14. September 2025. Der Einbau dauert den ganzen Tag und erfordert eine Vollsperrung der Strasse bis am Montagmorgen, 05.00 Uhr. Die Durchfahrt durch Jonen ab der Einmündung Dorfstrasse bis Dorfausgang Süd wird am 14. September somit für jeglichen Verkehr gesperrt. Privatfahrzeuge sind rechtzeitig ausserhalb des Arbeitsbereichs zu parkieren. Ersatzparkplätze befinden sich am Urnerweg oder beim Parkplatz Himmelrich an der Obschlagenstrasse. Den betroffenen Anwohnern wird in den nächsten Tagen ein Flyer mit den Detailinformationen in den Briefkasten gelegt.

Die Arbeiten sind vom Wetter abhängig. Es ist vorgesehen, die Bauarbeiten bei Schlechtwetter auf den Sonntag, 
21. September 2025 zu verschieben. 

Für die während den Bauarbeiten – vor allem auch für Anwohner – entstehenden Verkehrsbehinderungen bitten Kanton und 
Gemeinde um Verständnis.

Diese Publikation wird ein weiteres Mal erscheinen im "Amtlichen Anzeiger", Ausgabe vom Donnerstag, 11. September 2025, dannzumal mit näheren Erläuterungen zu den Umfahrungsmöglichkeiten und zur Busumleitung.

Mitteilung vom:


Die Tagesstrukturen Jonen bieten in der Herbstferienwoche vom 6. bis 10. Oktober 2025 erstmals eine Ferienbetreuung an. Anmeldeschluss ist der 1. September 2025. Spätere Anmeldungen können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Mitteilung vom:


Der Forstbetrieb Kelleramt sucht per 1. Januar 2026 oder nach Vereinbarung zur Ergänzung seines Teams einen Forstwart oder Landschaftsgärtner (60 – 100 %). Voraussetzung für diese Stelle ist eine abgeschlossene Ausbildung als Forstwart, 
Landschaftsgärtner oder eine gleichwertig handwerkliche Ausbildung. 

Hier finden Sie das detaillierte Stelleninserat mit allen weiteren Anforderungen. Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung bis 20. September 2025 an urs.huber@jonen.ch oder an Forstbetrieb Kelleramt, Schulhausstrasse 3, 8916 Jonen.

Mitteilung vom:


Bauherrschaft und Grundeigentümer
Schmied Patrick und Brandenberger Brigitta, Dorfstrasse 51, Jonen

Bauprojekt
Rückbau Geb. Nr. 198 und Neubau 2-Familienhaus: Projektänderung Garagenanbau

Standort
Parz. 336 an der Dorfstrasse 51 

Planauflage
15. August bis und mit 15. September 2025

Einwendungen
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Jonen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevoll­mächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwen­dende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Mitteilung vom:


Trotz aufgestellten Robidog-Behältern wird der öffentliche Spiel- und Sportplatz am Urnerweg mit unschöner Häufigkeit als Hundeversäuberungsplatz missbraucht. Es macht keine Freude, wenn beim Benützen des Fussballplatzes, beim Spiel auf dem Spielplatz oder beim Spaziergang Kinder und Erwachsene in Hundehäufchen treten. Leider gibt es immer noch Hundehalter, die sich nicht um den Kot ihrer Tiere kümmern. 

Die Gemeinde hat Kontrollen angeordnet und erinnert an die Leinenpflicht auf dem Areal des Spiel- und Sportplatzes. Hundehalter, die inskünftig gegen die Verpflichtung verstossen, Hundekot einzusammeln und in die bereit gestellten Behälter zu deponieren, haben mit Sanktionen gemäss Polizeireglement zu rechnen. 

Die Einwohner werden gebeten, fehlbare Hundehalter der Gemeinde zu melden. Solche Vorkommnisse sind für Jedermann – Hundehalter eingeschlossen – ärgerlich und tragen viel zur Hundefeindlichkeit und zur Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen bei. Der Gemeinderat dankt für Ihre Unterstützung.

Mitteilung vom:


In den der Regionalen Pilzkontrollstelle Jonen angeschlossenen Gemeinden Arni, Islisberg, Jonen, Oberlunkhofen, Ottenbach und 
Unterlunkhofen steht die amtliche Pilzkontrolleurin Pamela Rösch, Feldweg 5, Jonen, den Ratsuchenden wie folgt zur 
Verfügung: 

Montag bis Freitag nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 056 634 14 71), 
Samstag und Sonntag je 17.00 bis 18.00 Uhr. 

Voranzeige Pilzexkursion: Unter der Leitung von Pamela Rösch wird die diesjährige Pilzexkursion am 
Samstag, 4. Oktober 2025 im Joner Wald durchgeführt (bei jeder Witterung). Treffpunkt ist um 14.00 Uhr bei der Waldhütte 
Jonen. Dauer ca. 2 Stunden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Alle Interessierten sind schon heute herzlich eingeladen, an der Exkursion teilzunehmen.

Mitteilung vom:


Über 200 Einwohnerinnen und Einwohner folgten am 1. August der Einladung zur Bundesfeier, die aufgrund der unsicheren Wetterprognose in der Mehrzweckhalle durchgeführt worden ist. 

Der Gemeinderat dankt allen Besuchern sowie im Speziellen dem Festredner, Herrn Nationalrat Andreas Meier, für die eindrückliche und gehaltvolle Ansprache. Ein grosses Dankeschön geht auch an den Musikverein, einerseits für die Organisation und die Führung der Festwirtschaft und andererseits für die feierliche musikalische Umrahmung. Sie und alle Helfer vor und hinter der Kulisse haben mit ihrem wertvollen Beitrag zu einer gemütlichen Bundesfeier verholfen.

Mitteilung vom:


Baubewilligungen sind erteilt worden an: 

  • Maurer Rolf, Jonen, für eine Aufdach-Photovoltaikanlage auf Geb. Nr. 589 auf Parz. 909 an der Mattenhofstrasse 3;
  • Prevost David und Eveline, Jonen, für eine Aufdach-Photovoltaikanlage auf Geb. Nr. 590 auf Parz. 908 an der 
    Mattenhofstrasse 5;
  • Stockwerkeigentümergemeinschaft Oberdorfweg 12 und 14, Jonen, für eine Aufdach-Photovoltaikanlage auf den Geb. Nrn. 775 und 776 auf den Parz. 429 und 430 am Oberdorfweg 12 und 14.
Mitteilung vom:


Bei der Gemeindeverwaltung sind folgende Personalmutationen zu verzeichnen:

  • Ruzica Sokcevic aus Bremgarten hat per 1. August ihre Tätigkeit als Gemeindeschreiber-Stv. und Leiterin Soziale Dienste im 80-%-Pensum aufgenommen;
  • Cécile Holdener aus Oberlunkhofen startete ebenfalls am 1. August ihre Aufgabe als stellvertretende Leiterin Finanzen im Teilpensum von 50 %;
  • Elina Huwiler, geb. 2009, wohnhaft in Oberlunkhofen, hat am vergangenen Montag ihre dreijährige Berufslehre als Kauffrau EFZ begonnen;
  • Tanja Koller hat ihre dreijährige Berufslehre als Kauffrau EFZ erfolgreich abgeschlossen und ist aus dem Gemeindedienst ausgetreten;
  • Bereits am 15. Juli hat Céline Membrez aus Schöftland ihre auf drei Monate befristete Anstellung im 30-%-Pensum zur Unterstützung der Abteilung Steuern Jonen-Islisberg aufgenommen.

Gemeinderat, Verwaltung und Schule heissen die neuen Mitarbeiterinnen herzlich willkommen und wünschen ihnen Befriedigung und Erfolg in ihrer Tätigkeit. 

Tanja Koller sei für ihren tollen Einsatz bestens gedankt. Unsere besten Wünsche begleiten sie auf ihrem weiteren Berufs- und Lebensweg.

Mitteilung vom:


Im anstehenden Schuljahr 2025/26 werden die Tagesstrukturen wie folgt angeboten:

Montag / Dienstag / Donnerstag:   Frühbetreuung, Mittagstisch, Randstundenbetreuung

Für Mittwoch und Freitag sind keine Fix-Anmeldungen eingegangen, weshalb im 1. Semester 2025/2026 an diesen beiden Tagen keine Betreuung angeboten wird. 

Mit Beginn des kommenden Schuljahres kann der neue, frisch sanierte Raum im Untergeschoss der Mehrzweckhalle bezogen werden. Ausgestattet mit einer modernen Küche, grosszügigen Kapazitäten und mit direktem Zugang ins Freie bietet der neue Standort den Kindern moderne und altersgerechte Räumlichkeiten für Mittagstisch und Betreuung, die den vielfältigen Ansprüchen der Kinder entsprechen. 

Das Tagesstrukturen-Team bedankt sich für das Vertrauen und freut sich auf das neue Schuljahr.

Mitteilung vom:


Mit dem Regierungsratsbeschluss vom 3. Dezember 2014 wurde die AEW Energie AG verpflichtet, den Geschiebehaushalt beim Kraftwerk Bremgarten-Zufikon (KWBZ) gemäss Art. 43a des Gewässerschutzgesetzes zu sanieren. Hierzu hat die AEW ein Projekt in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton Aargau erarbeitet, welches vorsieht, Geschiebe in der Stauwurzel des Kraftwerks zu entnehmen und dieses im Unterwasser wieder in die Reuss zurückzugeben. Die Geschiebeumlagerung findet alle zwei Jahre ab September bis Ende Oktober statt.

Das erarbeitete Projekt mit den Ergänzungen zum Verkehrskonzept wurde mit dem Regierungsratsbeschluss vom 4. Juli 2018 bewilligt. Die ersten drei Geschiebeumlagerungen wurden im Zeitraum September/Oktober 2019, 2021 und 2023 erfolgreich durchgeführt.

Die Stauwurzel beginnt etwa beim Einlauf des Baches Jonen auf dem Gebiet der gleichnamigen Gemeinde. Von der Geschiebeentnahme direkt betroffen ist zudem die Gemeinde Rottenschwil. Die vorgesehenen Entnahmemengen belaufen sich auf 12'000 Kubikmeter.

Die Schüttung erfolgt in der Gemeinde Bremgarten unterhalb des Honeggerwehrs, wo bereits früher Kieszugaben durch den Kanton erfolgten.

Das Geschiebe aus der Stauwurzel wird über Landtransporte mit Lastwagen durch die Gemeindegebiete von Ober- und Unterlunkhofen, Rottenschwil und Bremgarten zur Schüttstelle gebracht. Für den Geschiebetransport werden ca. 1000 volle Lastwagenfahrten benötigt, das sind voraussichtlich 10 Lastwagen, die während rund zwei Wochen im Einsatz sind. Die Vorbereitungsarbeiten starten voraussichtlich am 1. September 2025. Die wesentlichen Transportfahrten für den Geschiebetransport selbst beginnen am 29. September und dauern bis Mitte Oktober 2025. Die Arbeiten im Fluss werden bis Mitte Oktober 2025 und die Wiederinstandstellungs- und Rückbauarbeiten der Installationen bis ca. Ende Oktober 2025 abgeschlossen sein.

Mit folgenden Einschränkungen während den Arbeiten ist zu rechnen:

  • Geschiebeentnahmen in Jonen:
    • Die Zugänglichkeit des Reussufers auf Seite Jonen ist eingeschränkt. Umleitung der Wander- und Radwege. Bitte Umleitungssignalisation beachten.
    • Die Werdstrasse von der Einfahrt Zugerstrasse bis und mit Brücke wird in Abstimmung mit den Gemeinden Jonen, Rottenschwil, Oberlunkhofen, Unterlunkhofen sowie mit dem Kanton Aargau während der Zeiten mit wesentlichen Transportfahrten, also Montag bis Freitag zwischen ca. 07.30 und 17.30 Uhr für den Individualverkehr gesperrt. Die Nutzung durch den landwirtschaftlichen Verkehr ist durchgehend erlaubt. Die Transportfahrzeuge werden bei der Einfahrt in die Zugerstrasse durch einen Verkehrsdienst unterstützt.
    • Auf der Reuss, ab ca. 200 m oberhalb der Geschiebeentnahmestelle bis zur Brücke Werd, sind während dem Zeitraum der Bauarbeiten Flussfahrten in beiden Richtungen nur einseitig und unter erschwerten Bedingungen möglich. Die Baustelle ist mit entsprechenden Schifffahrtssignalen gekennzeichnet. Die Signalisation ist zu beachten.
       
    • Kiesschüttungen in Bremgarten:
      • Die Zugänglichkeit des Waldwegs zwischen Abzweigung zur ARA und Schüttstelle ist für Wegbenutzer eingeschränkt.
      • Auf der Reuss, im Bereich der Schüttstelle, sind während dem Zeitraum der Bauarbeiten Flussfahrten in beiden Richtungen nur einseitig und unter erschwerten Bedingungen möglich. Die Baustelle ist mit entsprechenden Schifffahrtssignalen gekennzeichnet. Die Signalisation ist zu beachten.
         
  • Die massgeblichen LKW-Fahrten beschränken sich auf folgende Zeitdauern:
    • Während den Schulferien (29.9. bis 10.10.2025): Mo. – Fr. von 08.00 bis 17.00 Uhr
    • Ausserhalb der Ferienzeit (sofern nötig): Mo. – Fr. von 09.00 bis 17.00 Uhr
    • Die Schüttungen in Bremgarten werden während der Mittagspause (12.00 bis 13.00 Uhr) eingestellt.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.

 

Juli 2025

Mitteilung vom:


Am 28. September 2025 gelangen folgende Vorlagen zur Volksabstimmung:

A) Bund

  1. Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften;
  2. Bundesgesetz vom 20. Dezember 2024 über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID).

B) Gemeinde Jonen

Auf kommunaler Ebene finden die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029 statt (Wahl des Gemeinderates, des Gemeindeammanns und des Vizeammanns sowie der Urnenwahl unterliegende Kommissionswahlen). 

Auf kantonaler Ebene gelangen keine Vorlagen zur Abstimmung.

 

Mitteilung vom:


Zur Einhaltung der Ruhezeiten über den Mittag sowie an Sonn- und Feiertagen wird auf folgende Punkte des Polizeireglements der Gemeinde Jonen aufmerksam gemacht:

In den Wohngebieten ist von 12.00 bis 13.00 Uhr und von 20.00 bis 07.00 Uhr (samstags ab 18.00 Uhr) sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen das Arbeiten mit Lärm verursachenden Geräten (z. B. Rasenmähen, Hämmern, Fräsen, Bohren, Betrieb von Baumaschinen usw.) untersagt. 

Von 22.00 bis 07.00 Uhr ist im Freien, in schlecht isolierten Räumen oder bei offenem Fenster jeglicher Lärm, der den Schlaf der Mitmenschen stören könnte, verboten. Ausgenommen sind Kirchen- und Weideglocken, Arbeiten zur kurzfristigen Behebung eines Notstandes sowie wetterbedingt dringende Arbeiten durch Landwirtschafts- und Gemüsebaubetriebe. Der Gemeinderat kann Ausnahmen bewilligen.

Lautsprecher, Megaphone und andere Verstärkungsanlagen dürfen im Freien nur mit Bewilligung des Gemeinderats verwendet werden. Musikanlagen sind auf Zimmerlautstärke einzustellen. 

Bitte beachten Sie zudem die Öffnungszeiten auf dem Spiel- und Sportplatz (Mittagsruhe 12.00 bis 13.00 Uhr) sowie die weiteren Vorschriften: Die Benützer dürfen keinen übermässigen Lärm verursachen. Jede unnötige Belästigung der Nachbarschaft ist zu vermeiden. Das Verwenden von Beschallungsanlagen (Radio, Verstärker) ist den Schulen, den Vereinen und den Veranstaltern von Anlässen vorbehalten, und zwar werktags längstens bis 22.00 Uhr, bzw. sonntags bis 18.00 Uhr für Vereine. Andere Lärmquellen sind untersagt.

Das Abbrennen von Feuerwerk ist ohne besondere Bewilligung nur an Silvester/Neujahr, während der Fasnacht und an der Bundesfeier unter Beachtung aller erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen gestattet. Der Gemeinderat kann Ausnahmen bewilligen.

Widerhandlungen gegen diese Vorschriften können vom Gemeinderat mit Geldbussen bis zu Fr. 2‘000.– bestraft werden.

Juni 2025

Mitteilung vom:


Die warmen Sommermonate läuten die Hochsaison verschiedener invasiver Neophyten oder giftiger Pflanzen ein. 

Die aktuell blühenden Neophyten, das Einjährige Berufkraut und das Kanadische Berufkraut, bilden ein riesiges Reservoir an flugfähigen Samen und können sich daher rasch und weit verbreiten. Ebenfalls problematisch ist zurzeit das zwar einheimische, aber giftige Jakobs-Kreuzkraut. 

Wer solche Pflanzen in seinem Garten findet, wird gebeten, diese auszureissen. Die Pflanzen können kostenlos mit dem Neophytensack entsorgt werden. Solche Säcke können beim Kundendienst Einwohner der Gemeinde Jonen bezogen und an den gleichen Orten wie der Hauskehricht für die Abholung durch die Kehrichtabfuhr deponiert werden. 

Auf unserer Homepage www.jonen.ch sind unter der Rubrik Aktuelles Merkblätter mit weiteren Hinweisen zu den Pflanzen und deren Bekämpfung aufgeschaltet.

Mitteilung vom:


Im Rahmen einer weiteren Eigenkontrolle des Trinkwassers wurden letztmals am 13. Mai 2025 bei insgesamt neun verschiedenen Messstellen im Wasserversorgungsnetz der Gemeinde Jonen Proben entnommen. Laut vorliegendem Bericht des kantonalen Amtes für Verbraucherschutz entsprachen die Resultate durchwegs den Anforderungen an Trinkwasser gemäss der Hygieneverordnung. Die Proben wiesen eine einwandfreie mikrobiologische Qualität auf. 

Bei den physikalisch-chemischen Untersuchungsergebnissen lag der höchste gemessene Nitratgehalt bei 34 mg/l, der tiefste bei 15 mg/l. Der Toleranzwert für Nitrat in Trinkwasser beträgt gemäss der Trink-/Bad-/Duschwasser-Verordnung (TBDV) 40 mg/l; das Qualitätsziel liegt bei max. 25 mg/l. 

Die Quelle Himmelrich weist unverändert einen Nitratgehalt deutlich über dem Grenzwert aus; dieses Wasser wird deshalb seit Längerem nicht mehr für die Trinkwasserversorgung verwendet und in den Bach geleitet. 

Eine Messstelle wies eine ungenügende Qualität hinsichtlich des Chlorothalonil-Metaboliten R471811 aus. Aufgrund der Vermischung der verschiedenen Wasserquellen und der Priorisierung von Quell- und Fremdwasser im Versorgungssystem sind die Grenzwerte im Trinkwasser eingehalten. 

Die Gesamthärte des Wassers liegt derzeit je nach Ort der Probennahme zwischen 34.4 und 39.1 Grad französischer Härte (ofH), durchschnittlich also bei 36.8 ofH, und muss damit als hart taxiert werden. Weitere Informationen zum Joner Trinkwasser und die detaillierten Messwerte finden Sie auf der Homepage: www.trinkwasser.ch.