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Aktuelles

April 2025

Mitteilung vom:


Der Gemeinderat hat zu Handen der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversamm­lungen vom Montag, 12. Mai 2025 folgende Traktanden verabschiedet:

 

A)Ortsbürgergemeindeversammlung, 18.45 Uhr
1.Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 15. November 2024
2.Rechenschaftsbericht 2024 (mündlich)
3.Jahresrechnung 2024 der Ortsbürgergemeinde Jonen
4.Verlängerung der befristeten Kompetenzübertragung an den 
Gemeinderat im Bereich des Grundstückverkehrs für die Legislaturperiode 2026/29
5.Aufnahme in das Ortsbürgerrecht von Jonen:
Ronner Thomas, geb. 1977, von Schübelbach SZ
6.Verschiedenes
a) Mitteilungen des Gemeinderats
b) Wortmeldungen aus der Versammlung

 

B)Einwohnergemeindeversammlung, 19.30 Uhr
(im Anschluss an die Ortsbürgergemeindeversammlung)
1.Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. November 2024
2.Rechenschaftsbericht 2024 (mündlich)
3.Kreditabrechnung zu den Hochwasserschutzmassnahmen entlang des Jonenbachs von der Mühlematt bis zur Mattenhofstrasse
4.Kreditabrechnung zur Sanierung der Heizungsunterstationen in den Schul- und Gemeindeliegenschaften
5.Jahresrechnung 2024 der Einwohnergemeinde und Spezialfinan­zierungen
6.Verpflichtungskredit von Fr. 350 000.– für die Erstellung eines Kinderhortgebäudes (mit anschliessender Vermietung an eine private Betreiberin)
7.Beschlussfassung über das Beitragsreglement Substanzschutz
8.Gemeinderatsentschädigungen für die Amtsperiode 2026/29
9.Gesuche um Zusicherung des Gemeindebürgerrechts von Jonen an folgende Personen:
9.1. Sprafke Frank, geb. 1966, deutscher Staatsangehöriger
9.2. Scherwitz Susanne, geb. 1968, deutsche Staatsangehörige
9.3. Scherwitz Emilie, geb. 2009, deutsche Staatsangehörige
9.4. Scherwitz Mike, geb. 2012, deutscher Staatsangehöriger
9.5. Vass Liliana, geb. 2009, ungarische Staatsangehörige
10. Verschiedenes
a) Mitteilungen des Gemeinderats
b) Wortmeldungen aus der Versammlung
Mitteilung vom:

Holdener Cécile
Als neue stellvertretende Leiterin Finanzen hat der Gemeinderat Frau Cécile Holdener aus Oberlunkhofen gewählt. Cécile Holdener arbeitete nach ihrer kaufmännischen Ausbildung als stv. Leiterin der Finanzabteilung einer Zürcher Gemeinde, bevor sie in die Privatwirtschaft wechselte. Ihre neue Stelle in Jonen wird sie am 1. August 2025 antreten als Nachfolgerin von Rahel Huber, bisher stv. Leiterin Steuern und Finanzen, die künftig vollumfänglich für die Abteilung Steuern Jonen-Islisberg tätig sein wird. 

Gemeinderat, Verwaltung und Bevölkerung heissen die neue Mitarbeiterin schon heute in Jonen herzlich willkommen und wünschen ihr Befriedigung und Erfolg in ihrer Tätigkeit. 

Mitteilung vom:


Frau Céline Membrez, wohnhaft in Schöftland, wird befristet für drei Monate ab dem 15. Juli 2025 die Abteilung Steuern mit einem Teilpensum von 30 % unterstützen. Die Anstellung erfolgt zur Abfederung der hohen Arbeits- und Geschäftslast. 

Wir heissen auch die neue Teilzeit-Mitarbeiterin in Jonen herzlich willkommen.

Mitteilung vom:


Die Wasserversorgung und die Elektra Jonen sanieren entlang der Obschlagenstrasse und in der Mühlematt ihre Versorgungsinfrastruktur. Die Arbeiten kommen zügig voran und sind in der Obschlagenstrasse bis auf die Beläge fast fertig gestellt. 

Für die nach Ostern anstehenden Bauarbeiten muss aus Platzgründen die Zufahrt in die Mühlematt vom Dienstag, 22. April bis Freitag, 25. April gesperrt werden. Wir bitten alle Anwohner, ihre Fahrzeuge bis spätestens Dienstagmorgen, 22. April, 07.00 Uhr aus der Mühlematt wegzuparkieren und die Ersatzparkplätze zu nutzen. 

Gemeinde und Elektrizitätsgenossenschaft danken für Ihr Verständnis. 

Baustellinfo Flyer

Mitteilung vom:


Wir suchen ab August 2025 zwei 

Mitarbeiter/innen Tagesstrukturen 

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Hier finden Sie das entsprechende Stelleninserat.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Tagesstrukturen Jonen

Mitteilung vom:


Gemeinderat und Gemeindepersonal wünschen allen Einwohnerinnen und Einwohnern besinnliche und gleichzeitig erholsame Tage über das Fest der Ostern. Bei dieser Gelegenheit wird daran erinnert, dass der Ostermontag im Bezirk Bremgarten kein Feiertag im Sinne des Arbeitsgesetzes ist. Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben jedoch wie allerorts geschlossen.

Mitteilung vom:


Gestützt auf § 88e des Gemeindegesetzes werden die Rechnung und der Rechenschaftsbericht der Feuerwehr Oberlunkhofen-Jonen vom 22. April bis 5. Mai 2025 öffentlich aufgelegt.

Rechnung und Rechenschaftsbericht 2024

Mitteilung vom:


Wöchentlich werden auf dem Spiel- und Sportplatz am Urnerweg zwischen 5 und 10 kg Abfall entsorgt. Leider wird ein beträchtlicher Teil davon nicht in den dafür vorgesehenen Abfalleimern deponiert, sondern achtlos und verstreut liegengelassen. Der Arbeitsaufwand für den Platzwart wird dadurch wesentlich erhöht, was sich in den Kosten für den Unterhalt niederschlägt, die letztendlich von den Steuerzahlern zu tragen sind. 

Der Gemeinderat bittet daher alle Benützer des Spiel- und Sportplatzes, ihre Abfälle vorschriftsgemäss in den zahlreich vorhandenen Behältern zu entsorgen. Wer beim Littering erwischt wird, hat mit einer Verzeigung und einer Busse zu rechnen.

Mitteilung vom:


Bauherrschaft und Grundeigentümer
Hug Patrick und Schär Hug Karin, Dorfstrasse 18, Jonen

Bauprojekt
Aufdach-Photovoltaikanlage auf Geb. Nr. 9

Standort
Parzelle 324 an der Dorfstrasse 18


Bauherrschaft und Grundeigentümer
Rüttimann Andreas und Erich, Obschlagen 12, Jonen

Bauprojekt
Dachsanierung Scheune Nr. 145

Standort
Parzelle 278 in der Obschlagen 12

Zone
Ausserhalb Bauzone – Landwirtschaftszone


Bauherrschaft 
Viceconte Gerardo, Feldring 3, Jonen

Grundeigentümer
Erbengemeinschaft Keusch Josef, Weingasse 20, Jonen

Bauprojekt
Fassadensanierung, Einbau neues Fenster, Schwedenofen und Erdsonden-Wärmepumpe beim Geb. Nr. 100B

Standort
Parzelle 530 an der Weingasse 20

Zone
Ausserhalb Bauzone – Landwirtschaftszone


Planauflage
11. April bis und mit 12. Mai 2025

Einwendungen
Gegen diese Baugesuche kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Jonen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevoll­mächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwen­dende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Ruzica Sokcevic
Mitteilung vom:


Aus zahlreichen Bewerbungen hat der Gemeinderat Frau Ruzica Sokcevic aus Bremgarten als neue Gemeindeschreiber-Stellvertreterin und Leiterin Soziale Dienste im Teilpensum von 80 % gewählt. Sie folgt auf Dorothea Hürst, die infolge Pensionierung per Ende Oktober aus dem Gemeindedienst austreten wird. 

Die neue Mitarbeiterin ist verheiratet und Mutter von drei Kindern. Ruzica Sokcevic hat eine Verwaltungslehre absolviert und weist mehrjährige Berufserfahrung in Gemeindeverwaltungen im Kanton Aargau auf. Aktuell ist sie im Sozialdienst einer aargauischen Stadt tätig. Sie wird ihre Stelle in Jonen am 1. August 2025 antreten. 

Gemeinderat, Verwaltung und Bevölkerung heissen die neue Mitarbeiterin schon heute herzlich willkommen und wünschen ihr Erfolg und Freude in der neuen Aufgabe.

 

Mitteilung vom:


Bekanntlich verfasst der ehemalige Gemeindeschreiber Arnold Huber eine neue Dorfchronik von Jonen. In diesen Tagen erfolgen die Fotoaufnahmen für das Buch. Es werden zahlreiche Objekt- und Luftaufnahmen in allen Dorfteilen und in den Weilern gemacht – teilweise mithilfe einer Drohnenkamera. 

Bitte ermöglichen Sie dem Fotografen Dominique Andereggen und Marguerite Weber Bless, Koordinatorin der Fotoaufnahmen, bei Bedarf den Zugang zu Ihrem Grundstück. Bei Fragen stehen Frau Weber Bless, 056 634 17 81, oder die Gemeindeverwaltung, 056 649 92 92, gerne zur Verfügung. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

Mitteilung vom:


Am 1. April 2025 trat das revidierte kantonale Energiegesetz in Kraft. Es bringt neue Anforderungen an den Heizungsersatz, die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien. Für den Vollzug der Bau- und Energiegesetzgebung sind die Standortgemeinden zuständig. Sind Sie gerade dabei, ein Bauvorhaben zu planen oder steht in den kommenden Jahren eines an? Dann informieren Sie sich frühzeitig über die Möglichkeiten und die neuen Vorgaben. 

Nutzen Sie dafür ebenfalls das Beratungsangebot der energieberatungAARGAU. Lassen Sie sich von Fachexperten zu den neuen Vorschriften sowie zu möglichen Lösungen für Gebäudehülle und Gebäudetechnik beraten, bevor Sie Massnahmen umsetzen. Eine energetische Modernisierung sollte stets mit einer gründlichen Analyse des baulichen und energetischen Zustands Ihres Hauses beginnen. 

Nutzen Sie das Förderprogramm Energie für die Umsetzung energetischer Massnahmen. Gefördert werden unter anderem Beratungen, Verbesserungen der Gebäudehülle, der Ersatz fossiler und elektrischer Heizungen sowie Sanierungen und Ersatzneubauten nach Minergie-Standard. Finanziert durch die CO₂-Abgabe und kantonale Beiträge, trägt das Programm wesentlich zum Klimaschutz bei. Wichtig: Fördergesuche müssen vor Baubeginn eingereicht werden.

Die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen im Überblick:

  • Elektro-Wassererwärmer dürfen nicht mehr ausschliesslich direktelektrisch ersetzt werden.
  • Bei Neubauten muss nur noch das Warmwasser nach Verbrauch erfasst und abgerechnet werden.
  • Auch bei einem 1:1-Ersatz eines fossilen Wärmeerzeugers ist ein Kostennachweis erforderlich.
  • Beim Heizungsersatz in Wohnbauten darf der Anteil nichterneuerbarer Energie maximal 90 % betragen.
  • Für Gebäude mit elektrischer Widerstandsheizung muss innert fünf Jahren ein GEAK Plus erstellt werden.
  • Für den Ersatz von Heizungen und Elektroboilern wird eine Meldepflicht eingeführt.
Mitteilung vom:


Den Stimmberechtigten werden am 18. Mai 2025 die folgenden Vorlagen zur Abstimmung unterbreitet:

Kanton Aargau

  1. Steuergesetz (StG); Änderung vom 3. Dezember 2024;
  2. Aargauische Volksinitiative «Lohngleichheit im Kanton Aargau – jetzt!» vom 12. Juni 2024;

Es gelangen keine eidgenössischen oder kommunalen Vorlagen zur Abstimmung.

März 2025

Mitteilung vom:


Bauherrschaft und Grundeigentümer
Fröhli Caroline und Fröhli Kevin, Mattenhofstrasse 11, Jonen

Bauprojekt
Nachträgliches Baugesuch für die Beanspruchung von ca. 50 m2 Landwirtschaftsland für eine Baugrube auf Parz. 135

Standort
Parzellen 135 und 635 an der Mattenhofstrasse 13

Zone
Ausserhalb Bauzone – Landwirtschaftszone


Bauherrschaft und Grundeigentümer
Iten Adrian, Weingasse 18, Jonen

Bauprojekt
Nachträgliches Baugesuch für Gartenhaus

Standort
Parzelle 533 an der Weingasse 18

Zone
Ausserhalb Bauzone – Landwirtschaftszone


Bauherrschaft und Grundeigentümer
Konrad Remo, Luegetehof 1, Jonen

Bauprojekt
Dachfenster 114 x 118 cm beim Gebäude Nr. 446

Standort
Parzelle 500 im Luegetehof 1

Zone
Ausserhalb Bauzone – Landwirtschaftszone


Planauflage
28. März bis und mit 28. April 2025

Einwendungen
Gegen diese Baugesuche kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Jonen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevoll­mächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwen­dende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Mitteilung vom:


Ende April werden die Rechnungen für die Hundesteuer 2025/2026 im Betrag von Fr. 120.– versandt. 

Um Korrekturen und Stornierungen von Rechnungen zu vermeiden, werden die Hundehalterinnen und Hundehalter gebeten, Mutationen wie Neuzugang eines Hundes, Halterwechsel, Tod des Hundes und Adressänderungen von Hundehalter/-innen bis am 14. April 2025 dem Kundendienst Einwohner, Telefon 056 649 92 92 oder kundendienst.einwohner@jonen.ch zu melden. Zudem sollten Änderungen auch in der Hundedatenbank AMICUS, www.amicus.ch, vorgenommen werden. Gemäss dem seit 1. Mai 2012 gültigen Hundegesetz (HuG) sind für alle Hunde eine Kopie des Heimtierausweises oder Impfbüchleins abzugeben. Sofern diese Unterlagen noch nicht eingereicht wurden, können Sie dies per Post oder E-Mail nachholen. 

Für Rassetypen und deren Mischlinge, die als „Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential“ eingestuft sind, muss beim Kantonalen Veterinärdienst eine Halteberechtigung eingeholt werden. 

Besten Dank für Ihre Mithilfe.

 

Mitteilung vom:


Zur Unterstützung unseres Reinigungsteams sucht die Gemeinde Jonen per sofort oder nach Vereinbarung eine/n Reinigungsfachfrau/-mann. 

Die Stelle eignet sich für körperlich belastbare, selbständige und zuverlässige Personen mit Deutschkenntnissen. Der Arbeitseinsatz umfasst die wöchentliche Reinigung der Schul- und Gemeindeliegenschaften am Mittwoch- und Freitagnachmittag (je ca. 4 Stunden) sowie eine jährliche Grossreinigung der Liegenschaften in den Sommerferien. 

Bei Interesse schicken Sie die vollständigen Bewerbungsunterlagen an: Gemeinde Jonen, Schulhausstrasse 3, 8916 Jonen, oder zentrale.dienste@jonen.ch. Für Auskünfte steht Thomas Hausherr, Leiter Haus- und Werkdienste (079 790 41 31) gerne zur Verfügung.

Mitteilung vom:


Die provisorischen Steuerrechnungen 2025 beruhen auf Einkünften, die in der Vergangenheit erzielt wurden und sind deshalb möglicherweise nicht aktuell. Eine Anpassung der provisorischen Steuerrechnung ist jederzeit möglich. Unter nachstehendem Link finden Sie das Hilfsblatt, das Sie der Abteilung Steuern Jonen einreichen können. Weitere Infos finden Sie auf www.ag.ch/steuern

Hilfsblatt Anpassung prov. Steuerrechnung

Mitteilung vom:


Gemäss § 21 des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) vom 12. März 2013 hat der Gemeinderat die Einbürgerungsgesuche im amtlichen Publikationsorgan zu veröffentlichen. Folgende Personen haben beim Gemeinderat Jonen ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:

  • Ruckaberle Stephan, geb. 1971, deutscher Staatsangehöriger, Bergweg 10, 8916 Jonen
  • Ruckaberle Daniela, geb. 1974, deutsche Staatsangehörige, Bergweg 10, 8916 Jonen
  • Ruckaberle Greta, geb. 2009, deutsche Staatsangehörige, Bergweg 10, 8916 Jonen
  • Ruckaberle David, geb. 2012, deutscher Staatsangehöriger, Bergweg 10, 8916 Jonen

Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie auch negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.

Mitteilung vom:


Hundekot im Gras und Heu gefährdet die Gesundheit von Vieh und Mensch (Milchqualität). Kot im Futter ist unhygienisch und unappetitlich! Weggeworfene Büchsen, Flaschen und Steine können Maschinen beschädigen und Unfälle verursachen. Halten deshalb auch Sie unsere Wiesen sauber! 

Die Landwirte danken für Ihre Rücksicht und wünschen Ihnen angenehmes Wandern in unserer schönen Landschaft.

Mitteilung vom:


Über eine Länge von rund 220 m werden entlang der Obschlagenstrasse und in der Mühlematt die Werkleitungen saniert und erneuert. Die Bauarbeiten beginnen am Montag, 17. März 2025 und dauern rund drei Monate bis Mitte Juni 2025. 

Während dieser Zeit wird die Obschlagenstrasse für den Durchgangsverkehr abschnittsweise gesperrt sein. Eine Umleitung vor Ort wird signalisiert. Auch die Zufahrt in die Mühlematt wird temporär nicht möglich sein. Die Anwohner werden mittels Flugblatt direkt informiert. Wir bitten die Verkehrsteilnehmer um Nachsicht und danken für Ihr Verständnis.