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Aktuelles

Mai 2026

Mitteilung vom:


Bauherrschaft und Grundeigentümer 
Bähler Paul und Jiovanna, Spitzackerstrasse 25, Jonen

Bauprojekt
Neuerstellung Grenzzaun

Standort
Parzelle 675 an der Spitzackerstrasse 25

Planauflage
8. Mai bis und mit 8. Juni 2026
https://ebauportal.ag.ch/public-instances?municipality=129

Die öffentliche Auflage der Baugesuche erfolgt aufgrund der Digitalisierung des Baubewilligungsverfahrens ab sofort nicht mehr in Papierform auf der Gemeindeverwaltung. Die Baugesuchsunterlagen können unter www.jonen.ch/verwaltung/aktuelles oder auf der eBau-Plattform des Kantons Aargau https://ebauportal.ag.ch unter „Bekanntmachung/Auflage“ abgerufen werden.

Einwendungen
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Jonen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevoll­mächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwen­dende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Mitteilung vom:


Auffahrt am nächsten Donnerstag, 14. Mai gilt als schweizweit anerkannter gesetzlicher Feiertag und ist damit im Sinne des Arbeitsgesetzes den Sonntagen gleichgestellt. Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben an Auffahrt und am folgenden Freitag geschlossen. 

Der Kehricht wird am Samstag, 16. Mai abgeholt.

Mitteilung vom:


An der Lettenstrasse 8 ist eine 3.5-Zimmerwohnung per 1. August 2026 zu vermieten. Monatlicher Mietpreis beträgt Fr. 1’219.– zzgl. Fr. 271.– Nebenkosten. Ein Aussenabstellplatz kann zum Preis von Fr. 50.–/Monat dazu gemietet werden. 

Bei Fragen und für Besichtigungen steht Liegenschaftsverantwortlicher Michael Bucher unter 056 649 92 83 oder michael.bucher@jonen.ch gerne zur Verfügung.
 

April 2026

Mitteilung vom:


Bauherrschaft und Grundeigentümer
Füglistaller Quirin, Postplatz 2, Jonen

Bauprojekt
Ersatz bestehende Indach Photovoltaikanlage auf Geb. Nr. 230 (östliche Dachseite)

Standort
Parzelle 563 am Postplatz 2


Bauherrschaft und Grundeigentümer
Grob Thomas und Manuela, Hausackerstrasse 14, Jonen

Bauprojekt
Einfriedung mit Granitstelen und Treppenzugang Garten

Standort
Parzelle 984 an der Hausackerstrasse 14


Bauherrschaft und Grundeigentümer
Rüttimann Patrick und Hannelore, Obschlagen 3, Jonen

Bauprojekt
Ersatzbau Garage mit Sitzplatz

Standort
Parzelle 276 in der Obschlagen 3

Zone
Ausserhalb Bauzone – Weilerzone


Planauflage
1. Mai bis und mit 1. Juni 2026

Einwendungen

Gegen diese Baugesuche kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Jonen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevoll­mächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwen­dende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Mitteilung vom:


Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen. Ursprünglich kamen diese bei uns nicht vor. Durch den Menschen gelangten sie als Nutz- oder Gartenpflanzen zu uns oder wurden ungewollt eingeschleppt. Die meisten gebietsfremden Pflanzen sind eine Bereicherung und gefährden weder Mensch noch Natur. Bei einem Teil von ihnen handelt es sich jedoch um invasive Neophyten. Diese fallen durch ihren üppigen Wuchs, ihre schnelle Verbreitung und die Verdrängung der einheimischen Arten auf. Invasive Neophyten können gesundheitliche Probleme, Schäden an der Infrastruktur oder Einbussen in der Land- und Forstwirtschaft verursachen. 

Um die Verbreitung der invasiven Neophyten zu verhindern, ist die korrekte Entsorgung wichtig. Die sicherste Entsorgung der Pflanzen geschieht in den meisten Fällen über den Kehricht. Der Kanton Aargau stellt allen Gemeinden Neophytensäcke zur korrekten Entsorgung der Neophyten zur Verfügung. Die Säcke können beim Kundendienst Einwohner der Gemeinde Jonen bezogen und an den gleichen Orten wie der Hauskehricht für die Abholung durch die Kehrichtabfuhr deponiert werden. Bei der Gemeindeverwaltung können zudem Flyer mit den wichtigsten invasiven Neophyten bezogen werden. In diesem Flyer ist ebenfalls beschrieben, wie invasive Neophyten und deren Pflanzenteile korrekt entsorgt werden. Helfen Sie mit, invasive Neophyten auf unserem Gemeindegebiet aktiv und gezielt zu bekämpfen und halten Sie Ihren Garten frei von Sommerfliedern, einjährigem Berufkraut, Goldrute und weiteren invasiven Neophyten.

Mitteilung vom:


Den Stimmberechtigten werden am 14. Juni 2026 die folgenden Vorlagen zur Abstimmung unterbreitet:

A) Bund

  1. Volksinitiative "Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)"; 
  2. Änderung vom 26. September 2025 des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienstgesetz, ZDG);

B) Kanton Aargau 

   3. Verkehrsinfrastruktur-Entwicklung Raum Suhr (VERAS); Verpflichtungskredit vom 16. Dezember 2025; 
   4. Aargauische Volksinitiative "Bildungsqualität sichern - JETZT!" vom 28. August 2024.

Mitteilung vom:


Gestützt auf § 88e des Gemeindegesetzes werden die Rechnung und der Rechenschaftsbericht der Feuerwehr Oberlunkhofen-Jonen vom 17. April bis 30. Mai 2026 öffentlich aufgelegt.