Bauherrschaft und Grundeigentümer
Viceconte Gerardo, Weingasse 20, Jonen
Bauprojekt
Terrainanpassung Nordfassade und Anbau Tomatenhaus
Standort
Parzelle 530 an der Weingasse 20
Zone
Ausserhalb Bauzone – Landwirtschaftszone
Planauflage
22. Mai bis und mit 22. Juni 2026
Die öffentliche Auflage der Baugesuche erfolgt aufgrund der Digitalisierung des Baubewilligungsverfahrens ab sofort nicht mehr in Papierform auf der Gemeindeverwaltung. Die Baugesuchsunterlagen können unter www.jonen.ch/verwaltung/aktuelles oder auf der eBau-Plattform des Kantons Aargau https://ebauportal.ag.ch unter „Bekanntmachung/Auflage“ abgerufen werden.
Einwendungen
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Jonen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.
