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Verkehrsanordnung zur Einführung einer Tempo-30-Zone im Gebiet «Bühl»

Mitteilung vom


Seit dem Jahr 2022 wurden in der Gemeinde Jonen in verschiedenen Quartieren Begegnungs- bzw. Tempo-30-Zonen eingeführt. Diese verkehrspolitischen Massnahmen haben sich als sinnvoll und zweckmässig erwiesen, da sie zur Beruhigung des motorisierten Verkehrs in den Wohngebieten und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen. 

Eine anfangs Jahr eingereichte Petition, die von zahlreichen Anwohnern unterzeichnet worden ist, verlangt, dass auch im Gebiet Bühlackerstrasse/Pilatusstrasse (kurz «Bühl»), die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert wird. Angesichts des mehrfach geäusserten Anliegens aus der Bevölkerung und in Anbetracht des generell deutlich gestiegenen Individualverkehr-Aufkommens hat der Gemeinderat die Eingabe in zustimmendem Sinne beantwortet und die Einführung einer Tempo-30-Zone im Gebiet «Bühl» angeordnet. 

Der betroffene Bereich umfasst die Strassenzüge, die südlich der Kantonsstrasse K405 (Litzistrasse) und östlich der Kantonsstrasse K262 (Staldenstrasse) liegen, und kann dem auf der Gemeindeverwaltung oder auf der Homepage www.jonen.ch->Aktuelles einsehbaren Massnahmenplan entnommen werden. Die Anpassung des Temporegimes ist eine effiziente und kostengünstige Massnahme, um die Sicherheit im Strassenverkehr zu erhöhen. Dank Tempo 30 verkürzen sich die Bremswege, wodurch mit einer Reduktion der Unfallhäufigkeit und der Unfallschwere zu rechnen ist. Im betroffenen Gebiet gibt es unübersichtliche Stellen mit eingeschränkten Sichtverhältnissen und mehrere Rechtsvortritte. Die Strassen werden als Schulweg benutzt, sind aber häufig eng und haben keine Trottoirs. Vom tieferen Geschwindigkeitsniveau profitieren deshalb insbesondere Schüler und Kindergartenkinder. Tempo 30 verbessert ausserdem die Lebens- und Wohnqualität in den Quartieren, indem Lärm- und Abgasimmissionen vermindert werden. Wenn der Verkehr vor der Haustüre langsamer und rücksichtsvoller rollt, profitieren alle davon. Die Einführung der neuen Tempo-30-Zone wird mit einfachen und wirtschaftlichen Massnahmen – analog der bestehenden Tempo-30-Zonen – begleitet: Bei den Einfahrten werden Eingangsportale mit Signalisationen und Markierungen angebracht werden, innerhalb der Zonen sollen regelmässige Bodenmarkierungen auf das herabgesetzte Tempolimit hinweisen. Bauliche Massnahmen (z.B. seitliche Einengungen) sind nicht vorgesehen.


Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 hat der Gemeinderat fol­gende Verkehrsbeschränkung verfügt:

Tempo-30-Zone «Bühl»

Der Perimeter der Tempo-30-Zone umfasst folgende Gemeindestrassen: 

Bühlackerstrasse, Titlisweg, Pilatusstrasse, Bühlstrasse, Bühlweg, Rigiweg und Bristenweg.

Die Vorschrift «Tempo-30-Zone» wird mit dem Signal 2.59.1 gemäss Art. 2a und 22b SSV, und Fahrbahnmarkierungen «Tempo 30» angezeigt. Die Ausgänge werden mit dem Signal 2.59.2 «Ende Tempo-30-Zone» gemäss Art. 2a SSV signalisiert.

Der Massnahmenplan liegt auf der Abteilung Zentrale Dienste zur Einsicht auf.

Die Verkehrsbeschränkung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig.

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit der Publikation schriftlich beim Gemeinderat Jonen einzureichen. Für den Fris­tenlauf ist das Publikationsdatum im Amtsblatt des Kantons Aargau (5.3.2026) massgebend. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Gemeinderat