Mitteilung vom
Wie bereits früher publiziert, sind die Wahlen/Wiederwahlen der Volksvertreter von Jonen wie folgt terminiert worden:
- Wahl des Gemeinderates, des Gemeindeammanns und des Vizeammanns sowie der Volks-/Urnenwahl unterliegende Kommissionswahlen (sofern keine stillen Wahlen zu Stande kommen) am 28. September 2025
- allf. zweiter Wahlgang am 30. November 2025;
Damit gelten für die Einreichung der Wahlvorschläge (auch für Wiederkandidierende unabdingbar) folgende Fristen:
- Gemeinderats- und Kommissionswahlen vom 28. September: Einreichung der Wahlvorschläge bis am 44. Tag vor dem Hauptwahltag. Da dieser Tag auf einen Feiertag (Mariä Himmelfahrt) fällt, läuft die Frist bis Montag, 18. August 2025, 11.30 Uhr
Für allfällige zweite Wahlgänge gelten z. T. andere Regeln und Fristen. Sie werden zum gegebenen Zeitpunkt im amtlichen Publikationsorgan (Amtlicher Anzeiger) sowie unter jonen.ch publiziert. Dies gilt auch für alle weiteren Informationen zum "Wahlherbst". Diese folgen zeitlich gestaffelt und jeweils rechtzeitig im amtlichen Publikationsorgan und im Internet.