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Veröffentlichung der Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 11. Mai 2026

Mitteilung vom


Gestützt auf § 26 Ziff. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 11. Mai 2026 veröffentlicht. 

Bei allfälliger Einreichung eines Referendumsbegehrens (Begehren auf Urnenabstimmung) kann bei den Zentralen Diensten eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste den Zentralen Diensten zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Für das Zustandekommen eines Referendums ist ein Fünftel der Unterschriften der Stimmberechtigten erforderlich (§ 31 Gemeindegesetz in Verbindung mit Abs. V der Gemeindeordnung). Massgebend für die Berechnung der erforderlichen Unterschriftenzahl ist die Zahl der Stimmberechtigten am Tag der Hinterlegung des Referendumsbegehrens bei den Zentralen Diensten.
 

A) Einwohnergemeindeversammlung

Von den 1566 Stimmberechtigten haben 142 (9.1 %) an der Versammlung teilgenommen. Alle Beschlüsse wurden positiv, aber nicht abschliessend gefasst (für die abschliessende Beschlussfassung wären 314 Stimmen nötig gewesen) und unterstehen – mit Ausnahme der Zustimmung zur Einbürgerung, die bereits in Rechtskraft erwachsen ist – daher dem fakultativen Referendum, nämlich:

  1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 10. November 2025
  2. Rechenschaftsbericht 2025
  3. Jahresrechnung 2025 der Einwohnergemeinde und Spezialfinanzierungen
  4. Verpflichtungskredit von 7.39 Mio. Franken für die Gesamtsanierung von Mehrzweckhalle und Gemeindehaus
  5. Gesuch um Zusicherung des Gemeindebürgerrechts von Jonen an: 
    • Djeladini Ramadan, geb. 1984, nordmazedonischer Staatsangehöriger

Ablauf der Referendumsfrist: 15. Juni 2026
 

B) Ortsbürgergemeindeversammlung

Von den 191 Stimmberechtigten haben 54 (28.3 %) an der Versammlung teilgenommen. Alle Beschlüsse wurden positiv und abschliessend gefasst und unterliegen daher nicht dem fakultativen Referendum, nämlich:

  1. Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 14. November 2025
  2. Rechenschaftsbericht 2025
  3. Jahresrechnung 2025 der Ortsbürgergemeinde Jonen