Der anstehende Umbau der Bushaltestelle Taverne verändert die Verkehrssituation an der Verzweigung Friedhofweg/Weingasse: Wegen der neuen, bis zu 22 cm hohen Haltekante wird die Einfahrt in den Friedhofweg für Fahrzeuge künftig nicht mehr passierbar sein. Die Ausfahrt in die Weingasse wiederum wird aufgrund der baulichen Begebenheiten nur noch in Notfällen möglich bleiben.
Der Gemeinderat hat deshalb gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 folgende Verkehrsbeschränkung verfügt:
- Friedhofweg, Parz. 407, nach Tavernen-Parkplatz in Richtung Weingasse:
Signal Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder (Signal Nr. 2.14)
Die Verkehrsbeschränkung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig.
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit der Publikation schriftlich beim Gemeinderat Jonen einzureichen. Für den Fristenlauf ist das Publikationsdatum im Amtsblatt des Kantons Aargau (15.5.2025) massgebend. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.