Tempo 30 hat sich in vielen Gemeinden etabliert. Auch in Jonen, wo vor etwas mehr als einem Jahr zwei Tempo-30-Zonen in den Quartieren «Radmühle/Urnerweg» und «Obschlagenstrasse/Winkel» eingeführt wurden, hat sich die Massnahme als sinnvoll und zweckmässig erwiesen. Mittels dreier Petitionen, die von über 200 Personen unterzeichnet worden sind, wurde im Jahr 2024 die Einführung von Tempo 30 in mehreren Quartieren im südlichen Dorfteil beantragt.
Angesichts des evidenten Bedürfnisses der Bevölkerung sowie in Anbetracht des stark gestiegenen Individualverkehrs in den Quartierstrassen hat der Gemeinderat die Einführung einer Tempo-30-Zone im Gebiet «Jonen Süd» angeordnet. Der betroffene Bereich umfasst die Strassenzüge, die südlich des Jonenbachs und westlich der Kantonsstrasse K262 liegen, und kann dem Massnahmenplan entnommen werden.
Die Reduktion der Höchstgeschwindigkeit ist eine effiziente Massnahme, um die Sicherheit im Strassenverkehr zu verbessern. Aufgrund der durch Tempo 30 verkürzten Bremswege ist mit einer Reduktion der Unfallhäufigkeit und der Unfallschwere zu rechnen. Im betroffenen Gebiet gibt es unübersichtliche Stellen mit eingeschränkten Sichtverhältnissen und zahlreiche Rechtsvortritte. Die Strassen werden als Schulweg benutzt, sind aber oftmals eng und haben keine Trottoirs. Das tiefere Geschwindigkeitsniveau kommt so im Speziellen den Schülern und Kindergärtner zugute. Im Weiteren wird die Lebensqualität in den Quartieren verbessert, indem Lärm- und Abgasimmissionen reduziert werden. Wenn der Verkehr vor der Haustüre langsamer und rücksichtsvoller rollt, profitieren alle davon.
Die Einführung der neuen Tempo-30-Zone wird mit einfachen und wirtschaftlichen Massnahmen analog den bestehenden Tempo-30-Zonen begleitet: Bei den Einfahrten werden Eingangsportale mit Signalisationen und Markierungen angebracht werden, innerhalb der Zonen sollen regelmässige Bodenmarkierungen auf das herabgesetzte Tempolimit hinweisen. Bauliche Massnahmen (z.B. seitliche Einengungen) sind nicht geplant.
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 hat der Gemeinderat folgende Verkehrsbeschränkung verfügt:
Tempo-30-Zone «Jonen Süd»
Der Perimeter der Tempo-30-Zone umfasst folgende Gemeindestrassen (jeweils nur die Bereiche innerorts):
Weidstrasse, Kaplaneiweg, Landweg, Maiholzstrasse, Lettenstrasse, Oberdorfweg, Wiesengrundweg, Hausackerstrasse, Sattlerweg, Mitteldorfstrasse, Mitteldorfweg, Dorfstrasse (exkl. Bereich Begegnungszone), Baumgartenstrasse, Kläranlagestrasse, Unterdorfstrasse, Grienstrasse.
Die Vorschrift «Tempo-30-Zone» wird mit dem Signal 2.59.1 gemäss Art. 2a und 22b SSV, und Fahrbahnmarkierungen «Tempo 30» angezeigt. Die Ausgänge werden mit dem Signal 2.59.2 «Ende Tempo-30-Zone» gemäss Art. 2a SSV signalisiert.
Der Massnahmenplan kann hier oder auf der Abteilung Zentrale Dienste eingesehen werden.
Die Verkehrsbeschränkung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig.
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit der Publikation schriftlich beim Gemeinderat Jonen einzureichen. Für den Fristenlauf ist das Publikationsdatum im Amtsblatt des Kantons Aargau (30.1.2025) massgebend. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.