Banner Sommer Jonen

Steuererklärung 2025 eingereicht? Achtung Mahngebühren

Mitteilung vom


Seit dem Jahr 2019 werden im Kanton Aargau nachfolgende kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerbereich erhoben:

  • Erste Mahnung Steuererklärung: Fr. 35.– 
  • Zweite Mahnung Steuererklärung: Fr. 50.–
  • Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv): Fr. 35.–
  • Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv): Fr. 100.–

Falls Sie für die Einreichung der Steuererklärung 2025 noch länger Zeit brauchen als bis zum 30. Juni 2026, beantragen Sie bitte eine begründete Fristverlängerung auf www.ag.ch/efristerstreckung.