Mitteilung vom
Im November 2017 hat der Grosse Rat die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerbereich beschlossen. Auf folgenden Verwaltungshandlungen werden seit dem Jahr 2019 nachfolgende Gebühren erhoben:
- Erste Mahnung Steuererklärung: Fr. 35.–
- Zweite Mahnung Steuererklärung: Fr. 50.–
- Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv): Fr. 35.–
- Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv): Fr. 100.–
Falls Sie für die Einreichung der Steuererklärung 2024 noch länger Zeit brauchen als bis zum 30. Juni 2025, beantragen Sie bitte eine begründete Fristverlängerung auf www.ag.ch/efristerstreckung.