Nach der Integration des Steueramts Islisberg in die Abteilung Steuern der Gemeinde Jonen per 1. Januar 2024 werden auf die kommende Amtsperiode hin auch die bisher eigenständigen Steuerkommissionen der beiden Gemeinden zu einer regionalen Steuerkommission Jonen-Islisberg fusioniert. Für die Wahl der regionalen Steuerkommission ist anlässlich der Gesamterneuerungswahlen ein eigener Wahlkreis mit den beiden beteiligten Gemeinden zu bilden. Somit sind alle Personen aus den angeschlossenen Gemeinden gemeindeübergreifend wählbar.
Der erste Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen für die Legislaturperiode 2026/2029 findet am 28. September 2025 statt, ein allfälliger zweiter Wahlgang am 30. November 2025.
Im ersten Wahlgang darf sich jede wahlberechtigte Person aus den Gemeinden Jonen und Islisberg zur Wahl stellen und ein Wahlvorschlagsformular einreichen. Die Wahlvorschlagsformulare sind von 10 Stimmberechtigten aus den beiden Gemeinden zu unterzeichnen und bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag (aufgrund des Feiertages Mariä Himmelfahrt erst am Montag, 18. August 2025, 11.30 Uhr) einzureichen.