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Leerwohnungszählung per 1. Juni 2025

Mitteilung vom


Alle Gemeinden der Schweiz sind gesetzlich verpflichtet, jährlich per Stichtag 1. Juni die im Gemeindegebiet befindlichen leerstehenden Wohnungen zu erfassen. Eigentümer sowie Liegenschaftsverwaltungen sind gemäss den bundesrechtlichen Vorgaben zur Mitwirkung verpflichtet. Die erhobenen Daten dienen als wichtige Entscheidungsgrundlage für Behörden, Politik und Wirtschaft und tragen zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt bei. 

Wir bitten alle Grundeigentümer in der Gemeinde Jonen, leerstehende und am 1. Juni 2025 nicht vermietete Wohnungen bis spätestens 31. Mai 2025 dem Kundendienst Einwohner zu melden. Die Meldung kann telefonisch unter 056 649 92 92 oder per E-Mail an kundendienst.einwohner@jonen.ch erfolgen. Für Ihre wertvolle Unterstützung danken wir Ihnen bestens.