Am 28. September 2025 finden nebst den Gesamterneuerungswahlen des Gemeinderats, des Gemeindeammanns und des Vizeammanns auch jene der Gemeindekommissionen für die Legislaturperiode 2026/2029 statt. Es sind folgende Behörden und Kommissionen vom Volk zu wählen bzw. zu bestätigen:
3 Mitglieder der Finanzkommission (3 Vakanzen)
3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied der regionalen Steuerkommission Jonen-Islisberg (siehe nachfolgende Publikation)
2 Mitglieder des Wahlbüros (Stimmenzähler)
2 Ersatzmitglieder des Wahlbüros (Stimmenzähler-Ersatz)
Es gilt folgendes Anmeldeverfahren:
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde zu unterzeichnen und den Zentralen Diensten bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag einzureichen. Da dieser Tag auf einen Feiertag (Mariä Himmelfahrt) fällt, läuft die Frist bis Montag, 18. August 2025, 11.30 Uhr (Achtung: keine Zustellung per E-Mail). Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig.
Die erforderlichen Formulare können bei den Zentralen Diensten (am Schalter oder über zentrale.dienste@jonen.ch) bezogen werden. Das Anmeldeformular ist auch durch bisherige Mandatsträger(innen) auszufüllen und einzureichen.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Werden bei den Gemeindekommissionswahlen weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR).