Mitteilung vom
An seiner Sitzung vom 24. Januar 2024 hat der Regierungsrat des Kantons Aargau die neuen Planungsinstrumente der Gemeinde Jonen genehmigt. Der Genehmigungsbeschluss ist am 4. März 2024 in Rechtskraft erwachsen. Ein grosses Werk konnte damit nach langjähriger Planung zu einem erfreulichen Abschluss gebracht werden.
Die Genehmigung ist verbunden mit der Auflage, dass einerseits die Weilerzonen und deren Bestimmungen sowie andererseits die Umsetzung des Gewässerraums innert fünf Jahren an die seit Kurzem vorliegenden neuen kantonalen Vorgaben anzupassen sind.