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Gemeinderatswahlen vom 28. September 2025 – Anmeldeverfahren

Mitteilung vom


Für die Gesamterneuerungswahl des Gemeinderats (1 Vakanz) sowie des Gemeindeammanns und des Vizeammanns für die Legislaturperiode 2026/2029 vom Sonntag, 28. September 2025 gilt folgendes Anmeldeverfahren: 

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag einzureichen. Da dieser Tag auf einen Feiertag (Mariä Himmelfahrt) fällt, läuft die Frist bis Montag, 18. August 2025, 11.30 Uhr. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig. 

Das erforderliche Formular kann bei den Zentralen Diensten (am Schalter oder über zentrale.dienste@jonen.ch) bezogen werden. Das Anmeldeverfahren gilt auch für Wiederkandidierende. 

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Bei der Wahl des Gemeinderats, des Gemeindeammanns und des Vizeammanns ist die stille Wahl im 1. Wahlgang ausgeschlossen. Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt (§ 30b GPR). Stimmen für den Gemeindeammann und Vizeammann sind, unabhängig vom Ausgang der Wahl, gültig, wenn diese bei gleichzeitig stattfindender Wahl von Gemeindeammann, Vizeammann und Gemeinderat auf demselben Wahlzettel auch die Stimme als Mitglied des Gemeinderats erhalten (§ 27a Abs. 2 GPR).