Bauherrschaft und Grundeigentümer
Füglistaller Quirin, Postplatz 2, Jonen
Bauprojekt
Indach-Photovoltaikanlage auf Geb. Nr. 230
Standort
Parz. 563 am Postplatz 2
Bauherrschaft und Grundeigentümer
Maurer Rolf, Mattenhofstrasse 3, Jonen
Bauprojekt
Aufdach-Photovoltaikanlage auf Geb. Nr. 589
Standort
Parz. 909 an der Mattenhofstrasse 3
Bauherrschaft und Grundeigentümer
Prevost David und Eveline, Mattenhofstrasse 5, Jonen
Bauprojekt
Aufdach-Photovoltaikanlage auf Geb. Nr. 590
Standort
Parz. 908 an der Mattenhofstrasse 5
Bauherrschaft und Grundeigentümer
Python Oliver und Sylvie, Lindenweg 7, Jonen
Bauprojekt
Unterstand mit angebauter Pergola
Standort
Parz. 1017 am Lindenweg 7
Bauherrschaft und Grundeigentümer
Stockwerkeigentümergemeinschaft Oberdorfweg 12 und 14, Jonen
Bauprojekt
Aufdach-Photovoltaikanlagen auf Geb. Nrn. 775 und 776
Standort
Parz. 429 und 430 am Oberdorfweg 12 und 14
Planauflage
6. Juni bis und mit 7. Juli 2025
Einwendungen
Gegen diese Baugesuche kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Jonen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.