Bauherrschaft
ubp immo AG, Bahnhofstrasse 3a, 5643 Sins
Grundeigentümer
Stockwerkeigentümergemeinschaft Parz. 372
Bauprojekt
Projektänderung Photovoltaikanlage auf Geb. Nr. 840
Standort
Parz. 372 an der Mitteldorfstrasse 8, Jonen
Planauflage
7. Februar 2025 bis und mit 10. März 2025
Einwendungen
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Jonen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.