Bauherrschaft und Grundeigentümer
Räber Franz und Heidi, Bühlackerstrasse 39, Jonen
Bauprojekt
Rückbau Geb. Nrn. 113 (Wohnhaus) und 119 (Garage) und Neubau Doppel-Einfamilienhaus mit Doppelgarage
Standort
Parzelle 549 am Postweg 3
Planauflage
21. Juni bis und mit 21. Juli 2025
Einwendungen
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Jonen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.