Bauherrschaft
Römisch-Katholische Kirchgemeinde Jonen, Weingasse 4, Jonen
Grundeigentümer
- Römisch-Katholische Kirchgemeinde Jonen, Weingasse 4, Jonen (Parz. 711)
- Rüttimann Urs, Litzi 30, Jonen (Parz. 128)
- Einwohner- und Ortsbürgergemeinde Jonen, Schulhausstrasse 3, Jonen (Parz. 129 bzw. 296)
Bauprojekt
Anschluss Gebäude Jonental 1 an öffentliche Kanalisation im Litzi mittels Pumpendruckleitung
Standort
Parzellen 711, 128, 129 und 296 im Jonental und Litzi
Zone
Ausserhalb Bauzone – Landwirtschaftszone / Wald
Planauflage
14. März bis und mit 14. April 2025
Einwendungen
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Jonen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.