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Baugesuch KW 11

Mitteilung vom


Bauherrschaft 
Römisch-Katholische Kirchgemeinde Jonen, Weingasse 4, Jonen

Grundeigentümer

  • Römisch-Katholische Kirchgemeinde Jonen, Weingasse 4, Jonen (Parz. 711)
  • Rüttimann Urs, Litzi 30, Jonen (Parz. 128)
  • Einwohner- und Ortsbürgergemeinde Jonen, Schulhausstrasse 3, Jonen (Parz. 129 bzw. 296)

Bauprojekt
Anschluss Gebäude Jonental 1 an öffentliche Kanalisation im Litzi mittels Pumpendruckleitung

Standort
Parzellen 711, 128, 129 und 296 im Jonental und Litzi

Zone
Ausserhalb Bauzone – Landwirtschaftszone / Wald

Planauflage
14. März bis und mit 14. April 2025

Einwendungen
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Jonen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevoll­mächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwen­dende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.