Infolge des durch die Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Mai 2025 genehmigten Abänderungsantrags wurde das Baugesuch für ein Kinderhortgebäude überarbeitet und um einen Lernraum sowie eine zusätzliche Toilette ergänzt. Das am 8. Mai 2025 publizierte ursprüngliche Baugesuch ist damit hinfällig und wird durch das nachstehende Projekt ersetzt:
Bauherrschaft
Einwohnergemeinde Jonen, Schulhausstrasse 3, Jonen
Grundeigentümerin
Ortsbürgergemeinde Jonen, Schulhausstrasse 3, Jonen
Bauprojekt
Erweiterung Kinderhort Sternschnuppe
Standort
Parz. 222 an der Pfäfflerstrasse 6
Planauflage
31. Mai bis und mit 30. Juni 2025
Einwendungen
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Jonen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.