Banner Sommer Jonen

Aufhebung bedingtes Feuerverbot

Mitteilung vom


Der Kanton senkt die Waldbrandgefahrenstufe von 4 auf 3 (erhebliche Waldbrandgefahr) und das bedingte Feuerverbot wird aufgehoben.

Die Verantwortlichen des Kantons Aargau senken nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Walbrandgefahr per 16. September 2026, 12.00 Uhr auf die Stufe 3 (erhebliche Waldbrandgefahr). Die Niederschläge der letzten Tage haben im Kanton Aargau zu einer Verbesserung der Lage in Bezug auf die Trockenheit geführt. Aufgrund der Niederschläge der letzten Tage weisen die Bodenmessdaten wieder eine gesteigerte Feuchtigkeit auf – wenn auch auf tiefem Niveau. Experten der Abteilung Wald (BVU), der Aargauischen Gebäudeversicherung und des KFS AG haben die Lage beurteilt. Aufgrund der reduzierten Risiken und Gefahren ist die Aufrechterhaltung des bedingten Feuerverbots nicht mehr notwendig. 

Das bedingte Feuerungsverbot wird ab 16. September 2026, 12.00 Uhr aufgehoben.

Es gilt weiterhin der Aufruf zum vorsichtigen Umgang mit Feuer gemäss Merkblatt zur Gefahrenstufe 3.