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Veröffentlichung der Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 7. November 2022

Mitteilung vom


Gestützt auf § 26 Ziff. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 7. November 2022 veröffentlicht. Bei allfälliger Einreichung eines Referendumsbegehrens (Begehren auf Urnenabstimmung) kann bei den Zentralen Diensten eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste den Zentralen Diensten zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Für das Zustandekommen eines Referendums ist ein Fünftel der Unterschriften der Stimmberechtigten erforderlich (§ 31 Gemeindegesetz in Verbindung mit Abs. V der Gemeindeordnung). Massgebend für die Berechnung der erforderlichen Unterschriftenzahl ist die Zahl der Stimmberechtigten am Tag der Hinterlegung des Referendumsbegehrens bei den Zentralen Diensten.

An der Einwohnergemeindeversammlung vom 7. November 2022 haben von den 1519 Stimmberechtigten deren 112 (7.4 %) teilgenommen. Alle Beschlüsse wurden positiv, aber nicht abschliessend gefasst (für die abschliessende Beschlussfassung wären 304 Stimmen nötig gewesen) und unterstehen daher dem fakultativen Referendum, nämlich:
 

1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 9.5.2022

2. Kreditabrechnung zum Bau eines Netzverbundes zwischen den Wasserversorgungen Jonen und Affoltern a. A. ZH (Anteil Jonen)

3. Verpflichtungskredit von Fr. 270 000.– als Anteil der Gemeinde Jonen für die Sanierung der Heizungs-Unterstationen der Schul- und Gemeindeliegenschaften

4. Verpflichtungskredit von Fr. 302 000.– für die Sanierung des Kindergartens 1

5. Budget 2023 mit einem Steuerfuss von 87 %

6. Gemeinderatsentschädigungen für die Jahre 2023-2025 (Rest der Legislaturperiode 2022/2025)
 

Ablauf der Referendumsfrist: 12. Dezember 2022