Gestützt auf § 26 Ziff. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. November 2023 veröffentlicht. Bei allfälliger Einreichung eines Referendumsbegehrens (Begehren auf Urnenabstimmung) kann bei den Zentralen Diensten eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste den Zentralen Diensten zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Für das Zustandekommen eines Referendums ist ein Fünftel der Unterschriften der Stimmberechtigten erforderlich (§ 31 Gemeindegesetz in Verbindung mit Abs. V der Gemeindeordnung). Massgebend für die Berechnung der erforderlichen Unterschriftenzahl ist die Zahl der Stimmberechtigten am Tag der Hinterlegung des Referendumsbegehrens bei den Zentralen Diensten.
An der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. November 2023 haben von den 1539 Stimmberechtigten deren 94 (6.1 %) teilgenommen. Alle Beschlüsse wurden positiv, aber nicht abschliessend gefasst (für die abschliessende Beschlussfassung wären 308 Stimmen nötig gewesen) und unterstehen – mit Ausnahme der Zustimmungen zu den Einbürgerungen, welche bereits in Rechtskraft erwachsen sind – daher dem fakultativen Referendum, nämlich:
1. | Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 15. Mai 2023 |
2. | Verpflichtungskredit von brutto Fr. 585 000.– (Anteil Jonen Fr. 307 500.–) für die Beschaffung eines neuen Tanklöschfahrzeugs für den Gemeindeverband Feuerwehr Oberlunkhofen-Jonen |
3. | Budget 2024 mit einem Steuerfuss von 87 % unter Erläuterung des Investitions- und Finanzplans 2024 – 2028 |
4. | Gesuche um Zusicherung des Gemeindebürgerrechts von Jonen an folgende Personen:
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Ablauf der Referendumsfrist: 18. Dezember 2023