Gestützt auf § 26 Ziff. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 15. Mai 2023 veröffentlicht.
Bei allfälliger Einreichung eines Referendumsbegehrens (Begehren auf Urnenabstimmung) kann bei den Zentralen Diensten eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste den Zentralen Diensten zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Für das Zustandekommen eines Referendums ist ein Fünftel der Unterschriften der Stimmberechtigten erforderlich (§ 31 Gemeindegesetz in Verbindung mit Abs. V der Gemeindeordnung). Massgebend für die Berechnung der erforderlichen Unterschriftenzahl ist die Zahl der Stimmberechtigten am Tag der Hinterlegung des Referendumsbegehrens bei den Zentralen Diensten.
A) Einwohnergemeindeversammlung
Von den 1539 Stimmberechtigten haben 148 (9.6 %) an der Versammlung teilgenommen. Alle Beschlüsse wurden positiv, aber nicht abschliessend gefasst (für die abschliessende Beschlussfassung wären 308 Stimmen nötig gewesen) und unterstehen daher dem fakultativen Referendum, nämlich:
- Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 7.11.2022
- Rechenschaftsbericht 2022
- Kreditabrechnung zur Umnutzung des ARA-Geländes und zum Rückbau der
ehemaligen ARA Ottenbach-Jonen (Anteil Jonen) - Kreditabrechnung zur Erneuerung der IT-Gemeindefachlösung und zur Einführung eines Geschäftsverwaltungs-Systems
- Jahresrechnung 2022 der Einwohnergemeinde und Spezialfinanzierungen
- Verpflichtungskredit von Fr. 437 000.– für die Umrüstung der Strassenbeleuchtung auf LED
- Verpflichtungskredit von brutto Fr. 467 000.– für die Erarbeitung des Generellen
Entwässerungsplans (GEP) 2. Generation - Projektierungskredit von Fr. 119 000.– für die Planung des Neubaus des
Wasserreservoirs Dorf - Beschlussfassung über den Bauzonen- und Kulturlandplan und die Bau- und
Nutzungsordnung * - Beschlussfassung über das Baugebührenreglement der Gemeinde Jonen
* Die Versammlung hat einen Rückweisungsantrag zum Traktandum 9 abgelehnt (15 Ja-Stimmen, 116 Nein-Stimmen).
Ablauf der Referendumsfrist: 19. Juni 2023
B) Ortsbürgergemeindeversammlung
Von den 191 Stimmberechtigten haben 45 (23.6 %) an der Versammlung teilgenommen. Alle Beschlüsse wurden positiv und abschliessend gefasst und unterliegen daher nicht dem fakultativen Referendum, nämlich:
- Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 11.11.2022
- Rechenschaftsbericht 2022
- Jahresrechnung 2022 der Ortsbürgergemeinde Jonen