Verkehrsanordnung zur Einführung von Tempo-30-Zonen in der Gemeinde Jonen

Mitteilung vom


Ausgehend von zwei Petitionen, die im Jahr 2021 eingereicht worden sind und in den Gebieten «Radmühle/Urnerweg» bzw. «Obschlagenstrasse/Winkel» die Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h verlangten, hat der Gemeinderat die Einführung von Tempo-30-Zonen in den beiden genannten Gebieten angeordnet. Die Zuständigkeit für Verkehrsanordnungen auf den Gemeindestrassen liegt gemäss kantonalem Recht beim Gemeinderat. 

Die geplanten Tempo-30-Zonen umfassen die Gebiete «Radmühle/Urnerweg» und «Obschlagenstrasse/Winkel». Die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit in diesen Quartieren entspricht einerseits einem regelmässig geäusserten und von zahlreichen Personen mitunterzeichneten Anliegen aus der Bevölkerung. Andererseits erhofft sich der Gemeinderat dadurch mehr Sicherheit im Strassenverkehr. Infolge des kürzeren Anhaltewegs sinken Unfallhäufigkeit und Unfallschwere. Im Zentrum des Gebiets «Radmühle/Urnerweg» liegen die Schul- und Gemeindeanlagen sowie der Spiel- und Sportplatz am Urnerweg. Das tiefere Geschwindigkeitsniveau kommt so im Speziellen den Schülern und Kindergärtner auf dem Schulweg zu Gute und ebenso den Kindern und Familien, die den Spiel- und Sportplatz am Urnerweg besuchen. Für die Velofahrer wirkt sich die Einführung der Tempo-30-Zone ebenfalls positiv aus, weil sich die Geschwindigkeit zwischen Velofahrern und Motorfahrzeugen angleicht. Verschiedene Radwege führen durch das Gebiet «Radmühle/Urnerweg». Das Gebiet «Obschlagenstrasse/Winkel» enthält enge Quartierstrassen, welche z.T. nicht über ein Trottoir verfügen. Über die Obschlagenstrasse erfolgt der Zugang zum Naherholungsgebiet Jonental, was sich in entsprechend viel Freizeit(fuss-)verkehr manifestiert. Auch hier soll deshalb mit der Anordnung von Tempo 30 die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und von Fussgängern und Velofahrern verbessert werden. Zusätzlich sorgt die Einführung der Tempo-30-Zonen für eine reduzierte Belastung der Anwohner durch Lärm- und Abgasimmissionen, was zur Steigerung der Wohn-, Lebens- und Aufenthaltsqualität beitragen wird. 

Die Einführung der Tempo-30-Zonen soll mit einfachen und kostengünstigen Massnahmen begleitet werden. Bei den Einfahrten in die Tempo-30-Zonen werden Eingangsportale mit Signalisationen und Markierungen angebracht werden. Innerhalb der Zonen sollen regelmässige Bodenmarkierungen auf die reduzierte Höchstgeschwindigkeit hinweisen. Bauliche Massnahmen (z.B. seitliche Einengungen) sind nicht vorgesehen.


Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 hat der Gemeinderat fol­gende Verkehrsbeschränkungen verfügt:

Tempo-30-Zone «Radmühle/Urnerweg»

Der Perimeter der Tempo-30-Zone umfasst folgende Gemeindestrassen: 

Radmühlestrasse, Feldweg, Bernerweg, Lindenweg, Panoramaweg, Bergweg, Maiacherstrasse, Spitzackerstrasse, Pfäfflerstrasse, Pfäfflerweg, Schulhausstrasse, Urnerweg, Sonnenrain, Mattenhofstrasse (Bereich innerorts)
 

Tempo-30-Zone «Obschlagenstrasse/Winkel»

Der Perimeter der Tempo-30-Zone umfasst folgende Gemeindestrassen: 

Sennhüttenstrasse, Winkel, Postweg, Mühlematt, Obschlagenstrasse (Bereich innerorts)

 

Die Vorschrift «Tempo-30-Zone» wird mit dem Signal 2.59.1 gemäss Art. 2a und 22b SSV, und Fahrbahnmarkierungen «Tempo 30» angezeigt. Die Ausgänge werden mit dem Signal 2.59.2 «Ende Tempo-30-Zone» gemäss Art. 2a SSV signalisiert.

Die Massnahmenpläne können hier oder auf der Abteilung Zentrale Dienste eingesehen werden.

Die Verkehrsbeschränkungen werden erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig.

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit der Publikation schriftlich beim Gemeinderat Jonen einzureichen. Für den Fris­tenlauf ist das Publikationsdatum im Amtsblatt des Kantons Aargau (19.5.2023) massgebend. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Gemeinderat