Bauherrschaft und Grundeigentümer
Schmied Patrick und Brandenberger Brigitta, Dorfstrasse 51, Jonen
Bauprojekt
Rückbau Geb. Nr. 198 und Neubau Wohnhaus mit 3 Wohnungen
Standort
Parz. 336 an der Dorfstrasse 51, Jonen
Planauflage
12. Mai bis und mit 12. Juni 2023
Einwendungen
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Jonen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.